Hallo Stefan,
stefan_hsgk schrieb:
..Bisher fehlt mir auch noch die Antwort, wer bei einer Generalvollmacht die Post bekommt, ich oder der Anwalt - was evtl. erklären könnte, wieso ich immer noch keine Informationen habe..
die
Generalvollmacht ist schon angesprochen worden, .. - bei mir war es so, daß die Post an den Anwalt gegangen ist (macht ja auch Sinn, er ist derjenige, der darauf reagieren muß und auf die Fristen achten sollte - ich habe meine Vetretung in seine Hände gelegt, nun ist er dran .. ).
Auch bekomme ich (nach meinem Verständnis immer) eine Kopie der ausgehenden Post vom Steuerberater, wie auch vom Anwalt - bei letzterem unaufgefordert, bei ersterem nach Rücksprache und zusammen mit den monatlichen "Kostennoten". So behalte ich etwas Überblick, was hier wann mit wem
angesprochen wurde (nein, keine absolute Gewähr, aber etwas Orientierung).
stefan_hsgk schrieb:
.. Im Übrigen stimmt die Datumseinordnung des Vorfalles nicht, somit haut das mit den Wochentagen usw. grundlegend nicht hin. Was hat der Threadbeginn mit dem Termin beim Anwalt zu tun?
Ich sprach von Anfang an von der Fußball-WM, und die ist seit spätestens 09. Juli zu Ende gegangen..
.. und warum schreibst Du hier schon wieder in Rätseln - wann war der Vorfall, wann hast Du wie widersprochen, wann wurde der Anwalt eingeschaltet, wann lag dessen Intervention (auch diese wurde nur umschrieben) bei wem vor, ..
Sorry - ohne dies kannst Du doch keine Hilfe (Hinweise, Vorschläge, ..) erwarten. Vergiß die Hälfte des Threads - militärische Anlagen dürfen nicht photographiert werden, Polizisten im Dienst dürfen nicht photographiert werden, Polizisten ermitteln einfach mal so aus Langeweile ohne Anzeige in einem vermuteten Initialdelikt, .. und was hier noch so alles geschrieben wurde.
Zwischen dem Photographieren und dem Verwerten (Veröffentlichen, ..) besteht ein kleiner, aber feiner Unterschied - wer immer hier schreibt, daß ein Photographieren (generell und privat) nicht möglich ist, weil etwas einer anschließenden Verwertung im Wege stehen würde, .. bitte sprich dies einmal mit deinem Anwalt durch. So dies wirklich öffentlicher Raum war, vom Veranstalter das Photographieren nicht untersagt/ eingeschränkt wurde, bist Du
privat und ohne Hilfsmittel
eher in der Nähe der Panoramafreiheit (Einschränkungen gibt es auch hier - ein Akt vor einer Kirche, das verbrennen des Davidsterns vor der Israelischen Botschaft, ..).
Und ein Tipp - auch wenn ihr mich jetzt alle verklagen werdet - laß dich nicht ohne Grund in die
komerzielle Ecke drengen (Stichworte wie Verwertung, Verdienstausfall, Schädigung, .. solltest Du sehr vorsichtig gebrauchen). Du
privat kannst, so dir danach etwas leichter ist, viel einfacher die halbe Welt wegen Rechtsbeugung, Nötigung, Verleumdung, Vortäuschen einer Straftat .. anzeigen - noch einmal, sprich mit dem Anwalt und erkläre ihm, was Dir wirklich wichtig ist und wie viel du für den Spaß riskieren möchtest - in Vorkasse wirst Du sehr wahrscheinlich schon etwas gehen müssen.
Grüße, Rainulf.