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Riesiges Problem: Beschlagnahmung meiner Kamera

Status
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Hallo Stefan,

sag mal wie lange ist das jetzt eigentlich schon her?

Als Du das gepostet hast, am 15, da sprachst Du ja bereits in der Vergangenheit: "Ich war zu Zeiten der Fussball-WM in einer ...".

Warst Du denn selber nochmal bei der Polizei? Also ich würde da sicher nochmal hingehen und so lange von eine Vorgesetzten zum nächsten gehen (und mir die Nahmen sichtbar notieren) und diesen Herrschaften klar machen, das ich Schadenersatzansprüche stellen werde, wenn ich mein Eigentum nicht schnellstens wiederbekomme. Und ich würde mal konkret nachfragen, was das eigentlich soll? Ob sie dir denn mal erläutern könnten, was Du denn eigentlich falsch gemacht haben sollst. Aber dazu äusserst Du dich ja überhaupt nicht.... (Ob Du nochmal/schonmal bei der Polizei warst, meine ich)

Ich denke, wenn Du da nicht mit Druck nachhakst, dann dauert das eventuell noch Monate, bis so eine bürokratische Angelegenheit abgewickelt ist.

Gruß

Jörg
 
swe68 schrieb:
aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es schlecht ist, wenn ein Anwalt nicht wirklich interessiert am Fall ist. Dann macht er oft nämlich nur "Dienst nach Vorschrift".
Mal eine dumme Frage - wie ist eigenltich die Begründung, dass Du die Kamera erst nach 1-2 Monaten bekommen sollst? :eek:


Ein Anwalt, der bei jedem Fall ganz begeistert die besten Chancen sieht (...Geld zu verdienen) kann die Sache
aber auch richtig reinreiten.


Grüße,
Peter
 
Jörg H schrieb:
Also ich würde da sicher nochmal hingehen und so lange von eine Vorgesetzten zum nächsten gehen (und mir die Nahmen sichtbar notieren)

Was soll das sichtbare notieren von Namen bringen? Außer ein müdes Lächeln zu provozieren?

Jörg H schrieb:
und diesen Herrschaften klar machen, das ich Schadenersatzansprüche stellen werde, wenn ich mein Eigentum nicht schnellstens wiederbekomme.

Welchen Schaden will er geltend machen? Es ist, nachdem was ich aus dem ersten Posting rauslesen kann, kein Schaden seitdem entstanden.

Jörg H schrieb:
Ich denke, wenn Du da nicht mit Druck nachhakst, dann dauert das eventuell noch Monate, bis so eine bürokratische Angelegenheit abgewickelt ist.

Das wird sich auch ein wenig hinziehen...

Grüße
SG
 
moin moin

stefan_hsgk schrieb:
. . . Begründet wurde das damit, dass zum einen die Polizei erst einmal ihre Überstunden abbaut, welche zur WM fleissig gesammelt wurden und es daher zu Verzögerungen kommt.
Ansonsten läge es auch an der Dauer des Schriftwechsels usw. . .

du machst dich immer mehr unglaubwürdiger - sorry.
wm hin wm her - das wird die polizei niemals als begründung abgeben.
durch das zustandekommen von mehrdienst kann, darf und wird nicht das geltende recht übertreten werden. zur not wird eben noch mehr mehrdienst aufgebaut.

bei einer beschlagnahme nach § 94 abs. 2 stpo entscheidet gem. § 98 abs. 2 stpo zwingend ein richter über die fortdauer der beschlagnahme und zwar innerhalb von drei (werk)tagen. Dafür gibt es jederzeit erreichbare richter bei den amtsgerichten, die z.b. auch haftprüfungen machen.
Es ergeht immer ein schriftlicher beschluss sog. "beschlagnahmebeschluss", der entweder die gegenstände sofort freigibt oder die beschlagnahme fortdauern läßt.
das ganze geht locker innerhalb einer woche über die bühne und zwar unabhängig von irgendwelchen überstunden. keinesfalls dauert das 1-2 monate.

http://dejure.org/gesetze/StPO/94.html
http://dejure.org/gesetze/StPO/98.html

ich hab in meinen nunmehr 30 dienstjahren reichlich sicherstellungen / beschlagnahmen durchgeführt, ich weiß also worüber ich schreibe.
aber eine "vorrichterliche entscheidung über die zulässigkeit" kenne ich nicht

gruß
sobbel
 
Sobbel schrieb:
bei einer beschlagnahme nach § 94 abs. 2 stpo entscheidet gem. § 98 abs. 2 stpo zwingend ein richter über die fortdauer der beschlagnahme und zwar innerhalb von drei (werk)tagen.
Im Paragraphen steht das aber ganz anders:

Strafprozeßordnung schrieb:
Der Beamte, der einen Gegenstand ohne richterliche Anordnung beschlagnahmt hat, soll binnen drei Tagen die richterliche Bestätigung beantragen, wenn bei der Beschlagnahme weder der davon Betroffene noch ein erwachsener Angehöriger anwesend war oder wenn der Betroffene und im Falle seiner Abwesenheit ein erwachsener Angehöriger des Betroffenen gegen die Beschlagnahme ausdrücklichen Widerspruch erhoben hat. Der Betroffene kann jederzeit die richterliche Entscheidung beantragen.
1. Nicht der Richter hat innerhalb von drei Tagen zu entscheiden, sondern der Beamte soll "binnen drei Tagen die richterliche Bestätigung beantragen".
--> Wenn das Amtsgericht eine Entscheidung fällt, steht in den Sternen.
2. Zwingend ist da nichts. Der Beamte "soll" lediglich.
3. Warum ist Dir das in 30 Jahren nie aufgefallen?
 
moin moin

bernd krueger schrieb:
Im Paragraphen steht das aber ganz anders:

1. Nicht der Richter hat innerhalb von drei Tagen zu entscheiden, sondern der Beamte soll "binnen drei Tagen die richterliche Bestätigung beantragen".
--> Wenn das Amtsgericht eine Entscheidung fällt, steht in den Sternen.
2. Zwingend ist da nichts. Der Beamte "soll" lediglich.
3. Warum ist Dir das in 30 Jahren nie aufgefallen?

mag sein daß das im paragraphen anders steht - oft sind diese paragraphen aber kommentierungsbedürftig oder werden durch gängige rechtsprechung erläutert.

ich weiß nicht, ob das hier zitierfähig ist:
http://www4.justiz.bayern.de/ag-bayreuth/aufsatz/ermrichter/ermittlungsrichter.pdf
ich denke aber schon, ist schließlich eine offizielle seite (die domain wird von der bayerischen staatskanzlei gehalten) und stammt aus märz 2006.
wühl dich mal zur seite 36 vor. da steht u.a. folgendes:

www.justiz.bayern.de schrieb:
Außerdem haben die Staatsanwaltschaft oder deren Ermittlungspersonen die Pflicht (?soll?), von Amts wegen binnen 3 Tagen die richterliche Bestätigung herbeizuführen, § 98 Abs. 2 S. 1 StPO, wenn
- der Betroffene (bei Abwesenheit ein erwachsener Angehöriger) widerspricht
- oder bei der Beschlagnahme der Betroffene (bei Abwesenheit ein erwachsener Angehöriger) nicht anwesend war.
das dürfte dein 1. und 2. beantworten.
und ein richter muß in diesem fall eingeschaltet werden, weil der threadersteller doch widersprochen hat - oder hab ich da was falsch verstanden?
zu 3. : ich weiß das ja auch

gruß
sobbel
 
Sobbel schrieb:
moin moin



mag sein daß das im paragraphen anders steht - oft sind diese paragraphen aber kommentierungsbedürftig oder werden durch gängige rechtsprechung erläutert.

ich weiß nicht, ob das hier zitierfähig ist:
http://www4.justiz.bayern.de/ag-bayreuth/aufsatz/ermrichter/ermittlungsrichter.pdf
ich denke aber schon, ist schließlich eine offizielle seite (die domain wird von der bayerischen staatskanzlei gehalten) und stammt aus märz 2006.
wühl dich mal zur seite 36 vor. da steht u.a. folgendes:


das dürfte dein 1. und 2. beantworten.
und ein richter muß in diesem fall eingeschaltet werden, weil der threadersteller doch widersprochen hat - oder hab ich da was falsch verstanden?
zu 3. : ich weiß das ja auch

gruß
sobbel
Herzlichen Dank für das Zitat! Das ist doch eine erfreuliche Auslegung des Wortes "soll" (als "Pflicht", also im Grunde als ein "Muss").

Staatsanwaltschaft oder Ermittler müssen für die Beschlagnahmung also innerhalb von drei Tagen beim Amtsgericht um ein Okay ersuchen. Weiterhin nicht geklärt ist aber, wie lange sich die Richter dann Zeit lassen dürfen, bis sie eine Entscheidung fällen, oder irre ich erneut?
 
bernd krueger schrieb:
Staatsanwaltschaft oder Ermittler müssen für die Beschlagnahmung also innerhalb von drei Tagen beim Amtsgericht um ein Okay ersuchen. Weiterhin nicht geklärt ist aber, wie lange sich die Richter dann Zeit lassen dürfen, bis sie eine Entscheidung fällen, oder irre ich erneut?

Ich denke Du irrst schon wieder, es sind 3 Tage, dann muss die Bestätigung vorliegen. Und wenn der Richter nicht will, weil er keine Lust hat, dann fehlt diese Bestätigung eben nach 3 Tagen -> und die Sachen müssen zurückgegeben werden.
 
Sobbel schrieb:
du machst dich immer mehr unglaubwürdiger - sorry.
wm hin wm her - das wird die polizei niemals als begründung abgeben.
durch das zustandekommen von mehrdienst kann, darf und wird nicht das geltende recht übertreten werden. zur not wird eben noch mehr mehrdienst aufgebaut.

Und wenn Du mal genau gelesen hättest, dann wüsstest Du, dass nicht die Polizei von 1-2 Monaten spricht, sondern mein Anwalt.
Die Polizei dürfte sich zu solchen Themen wohl generell nicht äußern, vermute ich mal fest.

Sobbel schrieb:
bei einer beschlagnahme nach § 94 abs. 2 stpo entscheidet gem. § 98 abs. 2 stpo zwingend ein richter über die fortdauer der beschlagnahme und zwar innerhalb von drei (werk)tagen. Dafür gibt es jederzeit erreichbare richter bei den amtsgerichten, die z.b. auch haftprüfungen machen.

Herzlichen Glückwunsch, genau davon rede/schreibe ich die ganze Zeit.
Tut mir leid, dass ich als Nichtbeamter nicht die korrekten juristischen Bezeichnungen verwende.

Aber da Du Dich offensichtlich auskennst (wobei ich jetzt nicht weiß, ob die Protokolle bundesweit einheitlich sind):
Auf dem Beschlagnahmungsprotokoll gibt es einen Punkt irgendwas mit "Einzug..." - darüber diskutierten die Polizisten im Fahrzeug, ob man das ankreuzen solle oder nicht.
So genau wussten das die Leute vor Ort aber nicht, er hat es einfach mal angekreuzt.

Den genauen Wortlaut kann ich wiedergeben, wenn ich das Protokoll wieder in Händen halte, aktuell liegt es beim Anwalt.

Sobbel schrieb:
Es ergeht immer ein schriftlicher beschluss sog. "beschlagnahmebeschluss", der entweder die gegenstände sofort freigibt oder die beschlagnahme fortdauern läßt.

Da Du offensichtlich Polizist bist, würde mich ernsthaft dabei interessieren, ob ein Richter diese Beschlüsse überhaupt liest oder prüft, oder ob die mehr oder minder generell abgelehnt werden?
Ob die Gegenstände freigegeben werden oder nicht, das werde ich ja dann wohl zwangsläufig in den kommenden Tagen erfahren müssen bzw. mein Anwalt, da ich immer noch nicht weiß, wer bei einer abgegebenen Generalvollmacht nun die Post bekommt: Ich oder der Anwalt...

Und dann ist die Frage, wann sich der Anwalt wiederum bei mir meldet.
Und man darf auch nicht vergessen, dass zwischen dem Vorfall und heute auch noch zwei Wochenenden liegen, an denen weder Anwalt, noch die Polizei oder ein Richter in so einem Fall aktiv daran arbeiten würden...

Sobbel schrieb:
das ganze geht locker innerhalb einer woche über die bühne und zwar unabhängig von irgendwelchen überstunden. keinesfalls dauert das 1-2 monate.

Die 1-2 Monate sind auch dafür gedacht, falls der Richter sagt, dass die Beschlagnahmung rechtmäßig erfolgte. Wobei er wohl auch mehr die Speicherkarten meint, die Kamera kann durchaus sein, dass sie sofort herausgegeben wird. Das muss sich ja zwangsläufig in den nächsten Tagen klären, wenn man deinen Worten glauben schenken mag.

Sobbel schrieb:
ich hab in meinen nunmehr 30 dienstjahren reichlich sicherstellungen / beschlagnahmen durchgeführt, ich weiß also worüber ich schreibe.
aber eine "vorrichterliche entscheidung über die zulässigkeit" kenne ich nicht

Wie geschrieben, möge man mir bitte nachsehen, dass ich nicht das korrekte Juristen- und/oder Beamtendeutsch kenne und verwende, ich gehöre diesem Berufszweig nicht an.


Ansonsten bin ich bisher noch nicht bei der Polizei gewesen, weil ich nicht weiß, inwieweit sich das mit dem Handeln meines Anwaltes verträgt. Wie gesagt, ich habe mit sowas überhaupt keine Erfahrungen, mir ist derartiges oder ähnliches noch nie passiert.


Zum Thema "unglaubwürdig":
Würde es um Schlimmeres gehen, dann solltest Du als Polizist durchaus wissen, dass ich dann vermutlich verhaftet worden wäre, mehr als die Aufnahme von Personalien und die Sicherstellung/Beschlagnahmung ist jedoch nicht passiert.
Und auf dem Protokoll ist der Grund der Beschlagnahmung (genauer Wortlaut: "Verdacht Verstoss Urhebergesetz") klar und deutlich lesbar und ersichtlich, dieses werde ich mit entsprechenden Schwärzungen veröffentlichen, sobald ich meinen Krempel wieder habe.
 
moin moin

bernd krueger schrieb:
. . . Weiterhin nicht geklärt ist aber, wie lange sich die Richter dann Zeit lassen dürfen, bis sie eine Entscheidung fällen, oder irre ich erneut?

defender hats ja schon gesagt, da ist auch nichts mehr hinzuzufügen.

wenn es reichen würde binnen drei tagen die entscheidung beantragt zu haben, würde ja ein briefkasten reichen - das ist aber nicht so.
wenn ich innerhalb der drei tage mit den plörren und den unterlagen vor einem richter stehe, ergeht sofort ein beschluß. das ist wie bei der haftprüfung.

schon alleine deswegen ist der threadersteller unglaubwürdig und redet teilweise völligen unsinn.
der thread wurde am 15. eröffnet - das war ein samstag.
am tag nach der beschlagnahme war er beim anwalt, bei denen man samstags nur sehr schwer einen termin bekommt (evtl. bei Haftsachen). also war er frühestens am freitag beim anwalt. demzufolge hätte donnerstag die beschlagnahme stattgefunden, der er ja sofort widersprochen hat (so habe ich ihn verstanden).
die 3-tage-frist wäre also am sonntag zu ende.
hierbei gehe ich davon aus, daß ein richter erreichbar war, denn die arbeiten auch regelmäßig freitags.
in unserer behörde wäre dann auch freitag der prüfungstermin wahrgenommen worden - fristsachen haben immer vorrang und müssen bearbeitet werden.

gruß
sobbel
 
Sobbel schrieb:
wenn ich innerhalb der drei tage mit den plörren und den unterlagen vor einem richter stehe, ergeht sofort ein beschluß. das ist wie bei der haftprüfung.
Na ja, das einzige, was ich sagen kann, ist, dass dies nicht aus Paragraph 98 hervorgeht. Aber so bedeutend ist das alles auch nicht, denn niemand wird bestreiten können, dass nicht immer alles nach Vorschrift abläuft.

Meiner Mutmaßung nach muss die Beschlagnahmung während der Fifi-Weltmeisterschaft-TM stattgefunden haben. Wann sonst gab es "Public Viewing"? Demnach sind die drei Tage schon lange vorbei. Daraus folgt aber in keiner Weise, dass Stefan unglaubwürdig ist.
 
moin moin

bernd krueger schrieb:
. . . Aber so bedeutend ist das alles auch nicht, denn niemand wird bestreiten können, dass nicht immer alles nach Vorschrift abläuft. . .
. . .Demnach sind die drei Tage schon lange vorbei. Daraus folgt aber in keiner Weise, dass Stefan unglaubwürdig ist.
du hast absolut recht - es ist unbedeutend, denn wir schreiben schon 13 seiten mit einem troll.
und ich gebe dir wieder recht, es läuft nicht immer alles nach vorschrift ab. und das ist auch gut so.
die drei tage sind schon lange vorbei - und gerade deshalb (aber nicht nur) ist er für mich unglaubwürdig.


eigentlich wollte ich heute morgen n kaffee trinken, mich zurücklehnen und der comedy show hier zugucken - und nu steck ich mittendrin.

stefan_hsgk schrieb:
Und wenn Du mal genau gelesen hättest, dann wüsstest Du, dass nicht die Polizei von 1-2 Monaten spricht, sondern mein Anwalt.
dein anwalt kennt die 3-tage-frist nicht?
denkst du das der gut ist und der richtige für dich ist?
du zitierst mich falsch oder antwortest falsch auf mein zitat - ich habe zu der überstundengeschichte meine meinung gesagt.

polizei ist ländersache. von daher vermute ich, daß die formulare nicht bundeseinheitlich sind.

stefan_hsgk schrieb:
Da Du offensichtlich Polizist bist, würde mich ernsthaft dabei interessieren, ob ein Richter diese Beschlüsse überhaupt liest oder prüft, oder ob die mehr oder minder generell abgelehnt werden?
da willst du nicht wirklich ne antwort drauf oder ? :wall: :wall: :wall:

stefan_hsgk schrieb:
Und man darf auch nicht vergessen, dass zwischen dem Vorfall und heute auch noch zwei Wochenenden liegen, an denen weder Anwalt, noch die Polizei oder ein Richter in so einem Fall aktiv daran arbeiten würden...
sorry - hast du schon mal was von der 3-tage-frist bei beschlagnahmen gehört oder gelesen?
evtl. in diesem forum?
oder sogar in diesem thread?

liest und verstehst du eigentlich die beiträge hier oder verbreitest du nur deinen unsinn?

ich werd jetzt das machen, was ich ohnehin schon vorhatte.
mich zurücklehnen, jetzt natürlich ein bier trinken und die comedy hier weitergucken.


gruß
sobbel
 
jar schrieb:
nicht immer, manchmal werden sie auch tätig ohne Auftrag und sei es weil ihnen langweilig ist oder um Punkte zu sammeln, hab ich selber schon erlebt, dem muss man natürlich energisch entgegentreten.


Ohne Auftrag? Ein Polizist, der sich im Dienst befindet, müsste eigentlich immer einen Auftrag haben. Das bringt der Job so mit sich. Du kennst sicherlich den netten Spruch auf den amerikanischen Polizeiwagen: "to serve and protect"...
 
Hm, ich habe die Geschichte gestern meinem Vater erzählt und der sagte ganz spontan: "Die Frau war eine Fotografin, die sich lästige Konkurrenz vom Hals schaffen wollte."

Reine Spekulation, aber unmöglich sicher nicht... Vielleicht sahst Du ihr zu professionell aus. Sollte sich so ein Quatsch aber bewahrheiten, dann würde ich tatsächlich gegen die Frau angehen...


Wie gesagt, nur ein Gedankenspiel...
 
jar schrieb:
du sprichst ein wahres Wort gelassen aus :D

Gut, dann formuliere ich den entsprechenden Satz um. Er lautet nun: "Ein Polizist, der sich im Dienst befindet, hat von Amts wegen immer einen Auftrag."


MaJon schrieb:
Hm, ich habe die Geschichte gestern meinem Vater erzählt und der sagte ganz spontan: "Die Frau war eine Fotografin, die sich lästige Konkurrenz vom Hals schaffen wollte."

Auch wenn es nur ein Gedankenspiel ist, würde diese Vorgehenweise auf unlauteren Wettbewerb hinauslaufen...
 
bernd krueger schrieb:
Na ja, das einzige, was ich sagen kann, ist, dass dies nicht aus Paragraph 98 hervorgeht.

Deutsche Gesetze zeichnen sich gerade dadurch aus, dass sie in der Regel nicht so angewendet werden, wie es der Wortlaut vermuten lässt :D

Nicht umsonst gibt es ganze Bibliotheken voll mit juristischen Ausarbeitungen.

In der Regel werden solche Sachen durch die Rechtswissenschaften und die aktive Rechtssprechung entwickelt. Recht ist nicht statisch, es entwickelt sich innerhalb seiner Grenzen. Und zum §98 bedeuted das, dass entweder in 3 Tagen eine Entscheidung herbeigeführt werden muss, oder die Sachen zurückgegeben werden müssen. Denn ansonsten würde die 3 Tages-Regel auch ad absurdum geführt. Es handelt sich dabei ja gerade um eine Schutzfunktion für denjenigen, der von der Beschlagnahme betroffen ist. (Der Schutz liegt darin, dass ein unabhängiger Richter sich der Sache annimmt und die Maßnahme der Exekutive überprüft)

Offensichtlich hat im vorliegenden Fall (sofern er tatsächlich passiert ist) der Richter der Beschlagnahme zugestimmt und die Sachen werden weiter einbehalten, denn ansonsten hätte der Betroffene sie schon zurück.

stefan_hsgk schrieb:
Auf dem Beschlagnahmungsprotokoll gibt es einen Punkt irgendwas mit "Einzug..." - darüber diskutierten die Polizisten im Fahrzeug, ob man das ankreuzen solle oder nicht.
So genau wussten das die Leute vor Ort aber nicht, er hat es einfach mal angekreuzt.

Hiermit ist eine Beschlagnahme zwecks Einziehung des Gegenstands gemeint. Gegenstände die bei einer Tat verwendet wurden (Tatmittel) oder aus einer Tat hervorgegangen sind (Tatbeute) können mit dem Ziel des Eigentumsentzugs beschlagnahmt werden. Das bedeuted, dass man die Sachen nicht wiederbekommt und die irgendwann mal verwertet (also versteigert oder vernichtet) werden.
Sowas wird gemacht mit Fluchtfahrzeugen, Geld das aus dem Verkauf von Diebesgut stammt, usw, aber nicht bei solchen Kleckersachen, wie bei dir.

siehe auch §111b und 111c STPO.
 
Herzallerliebst, wie hier wieder Nichtfachleute sich an Textanalyse von juristischen Gesetzestexten versuchen, bei denen sich ja bekanntlich oft sogar studierte Juristen (die nicht mehr normal reden können weil ihr Kopf voll ist mit dem Mist - ich kenne zwei, daher... :D) bisweilen uneins sind, was da WIRKLICH steht...

von dem Wust an Dienstvorschriften, Anweisungen, dazu Länderrecht mal nicht zu reden. Ohohoh...

kennt ihr das Album "Gefährliches Halbwissen"?

Ich warte drauf, das hier mal einer verklagt wird von nem andern Experten, weil ein angeblicher "juristischer Rat" dazu geführt hat, das jemandem die D2X von nem Zug plattgewalzt wurde oder so :rolleyes:
 
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