Sobbel schrieb:
du machst dich immer mehr unglaubwürdiger - sorry.
wm hin wm her - das wird die polizei niemals als begründung abgeben.
durch das zustandekommen von mehrdienst kann, darf und wird nicht das geltende recht übertreten werden. zur not wird eben noch mehr mehrdienst aufgebaut.
Und wenn Du mal genau gelesen hättest, dann wüsstest Du, dass nicht die Polizei von 1-2 Monaten spricht, sondern mein Anwalt.
Die Polizei dürfte sich zu solchen Themen wohl generell nicht äußern, vermute ich mal fest.
Sobbel schrieb:
bei einer beschlagnahme nach § 94 abs. 2 stpo entscheidet gem. § 98 abs. 2 stpo zwingend ein richter über die fortdauer der beschlagnahme und zwar innerhalb von drei (werk)tagen. Dafür gibt es jederzeit erreichbare richter bei den amtsgerichten, die z.b. auch haftprüfungen machen.
Herzlichen Glückwunsch, genau davon rede/schreibe ich die ganze Zeit.
Tut mir leid, dass ich als Nichtbeamter nicht die korrekten juristischen Bezeichnungen verwende.
Aber da Du Dich offensichtlich auskennst (wobei ich jetzt nicht weiß, ob die Protokolle bundesweit einheitlich sind):
Auf dem Beschlagnahmungsprotokoll gibt es einen Punkt irgendwas mit "Einzug..." - darüber diskutierten die Polizisten im Fahrzeug, ob man das ankreuzen solle oder nicht.
So genau wussten das die Leute vor Ort aber nicht, er hat es einfach mal angekreuzt.
Den genauen Wortlaut kann ich wiedergeben, wenn ich das Protokoll wieder in Händen halte, aktuell liegt es beim Anwalt.
Sobbel schrieb:
Es ergeht immer ein schriftlicher beschluss sog. "beschlagnahmebeschluss", der entweder die gegenstände sofort freigibt oder die beschlagnahme fortdauern läßt.
Da Du offensichtlich Polizist bist, würde mich ernsthaft dabei interessieren, ob ein Richter diese Beschlüsse überhaupt liest oder prüft, oder ob die mehr oder minder generell abgelehnt werden?
Ob die Gegenstände freigegeben werden oder nicht, das werde ich ja dann wohl zwangsläufig in den kommenden Tagen erfahren müssen bzw. mein Anwalt, da ich immer noch nicht weiß, wer bei einer abgegebenen Generalvollmacht nun die Post bekommt: Ich oder der Anwalt...
Und dann ist die Frage, wann sich der Anwalt wiederum bei mir meldet.
Und man darf auch nicht vergessen, dass zwischen dem Vorfall und heute auch noch zwei Wochenenden liegen, an denen weder Anwalt, noch die Polizei oder ein Richter in so einem Fall aktiv daran arbeiten würden...
Sobbel schrieb:
das ganze geht locker innerhalb einer woche über die bühne und zwar unabhängig von irgendwelchen überstunden. keinesfalls dauert das 1-2 monate.
Die 1-2 Monate sind auch dafür gedacht, falls der Richter sagt, dass die Beschlagnahmung rechtmäßig erfolgte. Wobei er wohl auch mehr die Speicherkarten meint, die Kamera kann durchaus sein, dass sie sofort herausgegeben wird. Das muss sich ja zwangsläufig in den nächsten Tagen klären, wenn man deinen Worten glauben schenken mag.
Sobbel schrieb:
ich hab in meinen nunmehr 30 dienstjahren reichlich sicherstellungen / beschlagnahmen durchgeführt, ich weiß also worüber ich schreibe.
aber eine "vorrichterliche entscheidung über die zulässigkeit" kenne ich nicht
Wie geschrieben, möge man mir bitte nachsehen, dass ich nicht das korrekte Juristen- und/oder Beamtendeutsch kenne und verwende, ich gehöre diesem Berufszweig nicht an.
Ansonsten bin ich bisher noch nicht bei der Polizei gewesen, weil ich nicht weiß, inwieweit sich das mit dem Handeln meines Anwaltes verträgt. Wie gesagt, ich habe mit sowas überhaupt keine Erfahrungen, mir ist derartiges oder ähnliches noch nie passiert.
Zum Thema "unglaubwürdig":
Würde es um Schlimmeres gehen, dann solltest Du als Polizist durchaus wissen, dass ich dann vermutlich verhaftet worden wäre, mehr als die Aufnahme von Personalien und die Sicherstellung/Beschlagnahmung ist jedoch nicht passiert.
Und auf dem Protokoll ist der Grund der Beschlagnahmung (
genauer Wortlaut: "Verdacht Verstoss Urhebergesetz") klar und deutlich lesbar und ersichtlich, dieses werde ich mit entsprechenden Schwärzungen veröffentlichen, sobald ich meinen Krempel wieder habe.