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Riesiges Problem: Beschlagnahmung meiner Kamera

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
LGW schrieb:
Ich warte drauf, das hier mal einer verklagt wird von nem andern Experten, weil ein angeblicher "juristischer Rat" dazu geführt hat, das jemandem die D2X von nem Zug plattgewalzt wurde oder so :rolleyes:

Wobei sich natürlich die Frage stellt, ob die Antworten/Tips/Räte hier eine Beratung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes darstellen ....:p

Aber deshalb äußere ich mich als Nicht-Voll-Jurist hier nicht mehr zu der Frage ... :D

Das deckt im Ernstfall meine Berufshaftpflichtversicherung nicht mehr ab .... :evil:
 
LGW schrieb:
Die übrigens damals tatsache meinem ENGLISCHLEHRER passiert ist! Die haben echt anhand von Kundenlisten Modem-Käufer rausgesucht, bei deren Modems nachträglich die Betriebserlaubnis entzogen worden war (das war der konkrete Fall, generell verboten war die Einwahl damit schon nicht mehr, muss so anfang der 90er gewesen sein), sind zu den Leuten hin, und haben alles mitgenommen was irgendwie wie ein Modem aussah.

Das prekäre: sie haben dem Radiobesitzer (das war nicht mein Englischlehrer, sondern ein anderer Betroffener) sogar untersagt, das Ding anzumachen, um zu BEWEISEN das es nur ein Radio ist! :wall:

So sieht echte Polizeiwillkür aka "totaler Verlust geistigen Menschenverstandes nach Konsum weicher Kakihosen" aus. Zum Glück sind nicht alle so.
Jau, völlig verdummt. Keine Erklärung möglich gegenüber diesen Herrenmenschen in Uniform.
 
stefan_hsgk schrieb:
Dennoch beschlagnahmte die Polizei von mir die Kamera sowie zwei Speicherkarten (eine leere und die in der Kamera). Das Objektiv durfte ich "dankenswerterweise" behalten.
Womit Du evtl. rechnen könntest, Einstellung des Verfahrens gegen Einbehaltung des Equipments.

Ein fauler Kuhhandel, der aber recht beliebt ist. Du bist Deine Sachen los, und die juristischen Instanzen sind Ihre Arbeit UND Ihre Beweislast los.

Dabei wird gerne Angst vor den hohen Verfahrenskosten gemacht, obwohl die ja, wenn Du gewinnst, zu Lasten von Vater Staat gehen.

Und Vater Staat hat wieder was eingesammelt...
 
Guido G. schrieb:
Womit Du evtl. rechnen könntest, Einstellung des Verfahrens gegen Einbehaltung des Equipments.

Ein fauler Kuhhandel, der aber recht beliebt ist. Du bist Deine Sachen los, und die juristischen Instanzen sind Ihre Arbeit UND Ihre Beweislast los.

Dabei wird gerne Angst vor den hohen Verfahrenskosten gemacht, obwohl die ja, wenn Du gewinnst, zu Lasten von Vater Staat gehen.

Und Vater Staat hat wieder was eingesammelt...

SO EINEN UNGLAUBLICHEN BULLSHIT HABE ICH IN MEINEM GANZEN LEBEN (IMMERHIN 33 JAHRE) NOCH NICHT GEHÖRT !!!! :stupid: :stupid: :stupid: :stupid: :stupid:

Als ob der Stast bei uns einfach so etwas einbehält .....:stupid:

Schon mal von § 14 GG gehört ???? :mad:

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html

Und dafür muß ich nicht mal Voll-Jurist sein. Dafür reicht meine Prüfung als Steuerberater.
Das ist (sorry, soll nicht persönlich sein:) ) einfach nur falsch !

Edit: Da waren zu persönliche Worte dazwischen ...
 
Sobbel schrieb:
dein anwalt kennt die 3-tage-frist nicht?
denkst du das der gut ist und der richtige für dich ist?
du zitierst mich falsch oder antwortest falsch auf mein zitat - ich habe zu der überstundengeschichte meine meinung gesagt.

Der Anwalt kennt die 3-Tages-Frist sehr wohl, die Frage ist aber eher, wie reagierte der Richter darauf und wann bekomme ich Auskunft darüber und die Antwort, wie dir richterliche Reaktion zu erwarten sein wirst, hast Du mit deiner Antwort bereits indirekt gegeben...

Bisher fehlt mir auch noch die Antwort, wer bei einer Generalvollmacht die Post bekommt, ich oder der Anwalt - was evtl. erklären könnte, wieso ich immer noch keine Informationen habe.

Im Übrigen stimmt die Datumseinordnung des Vorfalles nicht, somit haut das mit den Wochentagen usw. grundlegend nicht hin. Was hat der Threadbeginn mit dem Termin beim Anwalt zu tun?
Ich sprach von Anfang an von der Fußball-WM, und die ist seit spätestens 09. Juli zu Ende gegangen...


Sobbel schrieb:
polizei ist ländersache. von daher vermute ich, daß die formulare nicht bundeseinheitlich sind.

Was letzten Endes auch egal ist, denn meine Frage bezüglich des Formulars bzw. eines Punktes darauf hat bereits jemand anderes gegeben.
Auf die Frage bist Du auch gar nicht eingegangen, wozu Du auch nicht verpflichtet bist.
Aber für mich bestätigt das immer mehr: Polizisten machen lieber Probleme als welche zu lösen.

Und wie gesagt:
Den Vorwurf "Verstoss Urhebergesetz" kann ich beweisen, dafür gibt es ein schönes Protokoll mit Unterschrift des Protokollanten... Alles zu seiner Zeit.

Auch die Polizei kann sich irren, immerhin hatte der Polizist vom Urheberrecht absolut gar keine Ahnung, aber nein, Polizisten irren sich nie, die Fehler machen nur andere!


Sobbel schrieb:
liest und verstehst du eigentlich die beiträge hier oder verbreitest du nur deinen unsinn?

Ich weiss nicht, obwohl Du Dich hier als Polizist mit entsprechender Erfahrung geoutet hast, kam von Dir auch noch nich sonderlich viel Konstruktives, abgesehen von irgendwelchen Unterstellungen.
Find ich eigentlich schade, aber bitte...
 
stefan_hsgk schrieb:
Bisher fehlt mir auch noch die Antwort, wer bei einer Generalvollmacht die Post bekommt, ich oder der Anwalt - was evtl. erklären könnte, wieso ich immer noch keine Informationen habe.

Ich hoffe mal, dass du dem Anwalt keine GENERALVOLLMACHT erteilt hast ... :eek: !
(Es sei denn, das du willst, dass er dein Auto/Haus/Kamera/sonstiges Eigentum verkauft ....)

Ansonsten unterscheidet man zwischen der Vertretungs- und der Zustellungsvollmacht.

Die Vertretungsvollmacht berechtigt den Vollmachtnehmer (hier: den Anwalt), dich in einer bestimmten Situation (hier: Strafrechtssache) zu vertreten.

Die Zustellungsvollmacht zwingt die öffentliche Stelle, Schriftverkehr ausschließlich über den Vollmachtsnehmer (den Anwalt) abzuwickeln.
Im Steuerrecht ist das für den Beginn von Fristen absolut wichtig. Ich gehe mal davon aus, dass das in anderen Rechtsangelegenheiten ähnlich ist.
 
Mastermind_X schrieb:
SO EINEN UNGLAUBLICHEN BULLSHIT HABE ICH IN MEINEM GANZEN LEBEN (IMMERHIN 33 JAHRE) NOCH NICHT GEHÖRT !!!! :stupid: :stupid: :stupid: :stupid: :stupid:

Als ob der Stast bei uns einfach so etwas einbehält .....:stupid:

Schon mal von § 14 GG gehört ???? :mad:

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html

Und dafür muß ich nicht mal Voll-Jurist sein. Dafür reicht meine Prüfung als Steuerberater.
Das ist (sorry, soll nicht persönlich sein:) ) einfach nur falsch !

Edit: Da waren zu persönliche Worte dazwischen ...
Steuerberater? DIESE Ausdrucksweise passt nicht zu dem Berufsbild Steuerberater, dass ich aus beruflichen Gründen recht genau kenne.

Ganz nebenbei, genau das ist bereits häufiger passiert, kannste jederzeit ergoogeln. Typischerweise bei PC's und Verdacht auf Raubkopien. Einstellung des Verfahrens, Einzug der Tatmittel, Sache ist erledigt.
-> Aber auch kein Urteil, keine Beweislast durch den Ankläger, Versteigerung zugunsten der Staatkasse.

Grundsätzlich gilt: Gegenstände die bei einer Tat verwendet wurden (Tatmittel) oder aus einer Tat hervorgegangen sind (Tatbeute) können mit dem Ziel des Eigentumsentzugs beschlagnahmt werden. Das bedeuted, dass man die Sachen nicht wiederbekommt und die irgendwann mal verwertet (also versteigert oder vernichtet) werden.

Dieser Einzug wurde, so vom Betroffenen stefan_hsgk angegeben, auf dem Formular bereits angekreuzt und damit vorbereitet.

Apropos Grundgesetz: Lies mal ganz genau, Artikel 14, Absatz 1, Satz 2 ;)
 
Guido G. schrieb:
Grundsätzlich gilt: Gegenstände die bei einer Tat verwendet wurden (Tatmittel) oder aus einer Tat hervorgegangen sind (Tatbeute) können mit dem Ziel des Eigentumsentzugs beschlagnahmt werden. Das bedeuted, dass man die Sachen nicht wiederbekommt und die irgendwann mal verwertet (also versteigert oder vernichtet) werden.

Dieser Einzug wurde, so vom Betroffenen stefan_hsgk angegeben, auf dem Formular bereits angekreuzt und damit vorbereitet.

Moment... jetzt mal zum Mitschreiben. Man wird von einer wildfremden Frau einfach mal so falsch beschuldigt und muss dann fürchten, seine Kamera nie mehr wieder zu sehen?? Das kann doch nicht sein, oder versteh ich hier was falsch? :confused:
 
Mastermind_X schrieb:
Im Steuerrecht ist das für den Beginn von Fristen absolut wichtig. Ich gehe mal davon aus, dass das in anderen Rechtsangelegenheiten ähnlich ist.
Fristen beginnen, unabhängig von einer evtl. Zustellungsvollmacht immer am gleichen Tag. Du meinst eher das verpasste Ende von Fristen, wenn der Mandant den Bescheid liegen lässt, statt sich zu melden, oder? §108 AO i.V.m. §§ 187 bis 193 BGB
 
Zuletzt bearbeitet:
meuti schrieb:
Moment... jetzt mal zum Mitschreiben. Man wird von einer wildfremden Frau einfach mal so falsch beschuldigt und muss dann fürchten, seine Kamera nie mehr wieder zu sehen?? Das kann doch nicht sein, oder versteh ich hier was falsch? :confused:
Einfach mal so hat niemand gesagt.

Ich sprach auf die Möglichkeit an, das Verfahren gegen Auflagen wie z.B. Überlassung der Dinge einzustellen. Das wird von Gericht manchmal angeboten.

Damit muss man nicht einverstanden sein, könnte aber, weil man den Stress loswerden will, doch unterschreiben. Davor wollte ich Stefan warnen.

Ich kenne es aus dem Bereich PCs und Raubkopien.
 
Guido G. schrieb:
Einfach mal so hat niemand gesagt.

Ich sprach auf die Möglichkeit an, das Verfahren gegen Auflagen wie z.B. Überlassung der Dinge einzustellen. Das wird von Gericht manchmal angeboten.

Damit muss man nicht einverstanden sein, könnte aber, weil man den Stress loswerden will, doch unterschreiben. Dafür wollte ich Stefan waren.

Ich kenne es aus dem Bereich PCs und Raubkopien.

Okay... das wäre aber doch im Prinzip mit einem Schuldeingeständnis gleich zu setzen, oder? Ich mein, wieso sollte man das sonst machen?
 
Guido G. schrieb:
Fristen beginnen, unabhängig von einer evtl. Zustellungsvollmacht immer am gleichen Tag. Du meinst eher das verpasste Ende von Fristen, wenn der Mandant den Bescheid liegen lässt, statt sich zu melden, oder?

Im Steuerrecht stimmt diese Aussage so nicht. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe. (§ 122 Abgabenordnung = Zustellung). Erfolgt die Zustellung an den Steuerpflichtigen und nicht an den Vollmachtnehmer (=Steuerberater), beginnt die Frist erst, wenn der Steuerbrater von dem Mandanten den Verwaltungsakt (§ 118 AO) erhält. Aber ich will jetzt nicht zu sehr in die Untiefen der BFH-Rechtsprechung einsteigen.

Wie gesagt, ich kann nur vermuten, dass das in den übrigen Rechtsgebieten ähnlich ist.
 
meuti schrieb:
Moment... jetzt mal zum Mitschreiben. Man wird von einer wildfremden Frau einfach mal so falsch beschuldigt und muss dann fürchten, seine Kamera nie mehr wieder zu sehen?? Das kann doch nicht sein, oder versteh ich hier was falsch? :confused:

Zumindest ist es theoretisch möglich, wenn es wohl auf dem Protokoll so angekreuzt wurde, so ähnlich habe ich es auch dem Gemurmel der Polizisten entnommen, wollte mich nur noch einmal versichern, da ich nur einzelne Bröckchen verstanden hatte.

Wenn jedoch kein Verfahren eröffnet wird bzw. eine Einstellung erfolgt, dann bekomme ich sehr wohl meine Kamera wieder. Alles andere wäre dann eher die Kategorie Raub oder Unterschlagung.


@ Guido:
Auf so einen 'Deal' würde ich mich definitiv nicht einlassen. Erst wird mir meine Kamera weggenommen unter fadenscheiniger Begründung und dann soll ich akzeptieren, dass ich mein Eigentum nicht wiedersehe?
Der ganze Mist kostet mich aktuell schon mehr als genug Geld und ich frage mich, ob ich überhaupt eine Chance habe, die mir aufgebürdeten Kosten zurückzubekommen.
Aber wie ich Deutschland kenne, geht das nur über einen Zivilprozess, der sich dann wiederum über Jahre hinziehen wird. so ist es nunmal, wenn man in Deutschland keine oder nur begrenzte Mittel hat. Recht bekommt der, der mehr Geld hat.

Wenn das so einfach geht, dann sollte ich doch noch einen anderen Beruf erlernen...
 
meuti schrieb:
Okay... das wäre aber doch im Prinzip mit einem Schuldeingeständnis gleich zu setzen, oder? Ich mein, wieso sollte man das sonst machen?
Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei, und möglicherweise auch sehr teuer. Es gab für die PC-Fritzen also durchaus Gründe, zu unterschreiben. Da kein Urteil gefällt wird, gibt es auch keinen Schuldspruch.
 
Guido G. schrieb:
Ich sprach auf die Möglichkeit an, das Verfahren gegen Auflagen wie z.B. Überlassung der Dinge einzustellen. Das wird von Gericht manchmal angeboten.

Ah, da sind wir dann etwas weiter im Strafrecht. Das ist aber keine einfach-nur-so-Einziehung. Wenn ein Gegenstand eingezogen wird, der weiter so zu strafbaren Handlungen verwendet werden kann, eingezogen wird, ist das wohl O.K. (hoffentlich bei Schusswaffen auch regelmäßig).

Aber dafür braucht man jetzt wohl einen Voll-Juristen !!

Hoffentlich wird nicht demnächst meine Kamera eingezogen, weil mal irgendjemand damit etwas Verbotenes machen könnte ....
 
Guido G. schrieb:
Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei, und möglicherweise auch sehr teuer. Es gab für die PC-Fritzen also durchaus Gründe, zu unterschreiben. Da kein Urteil gefällt wird, gibt es auch keinen Schuldspruch.

Ja, im Falle von Raubkopierern versteh ich das. Aber in diesem Fall, zumindest dem jetzigen Kenntnisstand, wäre das ja absolut krass...
 
Mastermind_X schrieb:
Im Steuerrecht stimmt diese Aussage so nicht. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe. (§ 122 Abgabenordnung = Zustellung). Erfolgt die Zustellung an den Steuerpflichtigen und nicht an den Vollmachtnehmer (=Steuerberater), beginnt die Frist erst, wenn der Steuerbrater von dem Mandanten den Verwaltungsakt (§ 118 AO) erhält. Aber ich will jetzt nicht zu sehr in die Untiefen der BFH-Rechtsprechung einsteigen.
OT:
Davon steht im 118 AO nix... Dort wird nur der Verwaltungsakt geklärt. Das würde mich also echt interessieren.

Würdest Du so freundlich sein, mir ein paar BFH Aktenzeichen per PN zu schicken? Ich meine, Datum und Sache, ich finde sie dann schon selber im Archiv. Danke... ;)
 
Mastermind_X schrieb:
SO EINEN UNGLAUBLICHEN BULLSHIT HABE ICH IN MEINEM GANZEN LEBEN (IMMERHIN 33 JAHRE) NOCH NICHT GEHÖRT !!!! :stupid: :stupid: :stupid: :stupid: :stupid:

Als ob der Stast bei uns einfach so etwas einbehält .....:stupid:

Schon mal von § 14 GG gehört ???? :mad:

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html

Und dafür muß ich nicht mal Voll-Jurist sein. Dafür reicht meine Prüfung als Steuerberater.
Das ist (sorry, soll nicht persönlich sein:) ) einfach nur falsch !

Edit: Da waren zu persönliche Worte dazwischen ...

Auch wenn du in deinem ganzen Leben etwas nicht gehört hast, so ist es dennoch möglich, dass es existiert - mag dich das jetzt auch schockieren.
Und so ist es auch eine gängige Verfahrensweise, dem Beschuldigten anzubieten, ein Vrfahren gegen Einbehaltung der Beweismittel einzustellen.

Klar ist aber auch, das sowas nur angeboten wird, wenn es sich um geringfügige Straftaten handelt.

Ganz abgesehen davon, können auf richterlichen Beschluss Tatwerkzeuge natürlich auch eingezogen werden.

mfg, pgs
 
also, mal ehrlich:

das die das Verfahren gegen "Einbehaltung der Kamera" einstellen, ich bitte euch. Wenn das, was Stefan hier geschildert hat, ungefähr zutrifft, wurde er von einer Person auf einer Festivität völlig zuunrecht "irgendeiner" Strafbaren Handlung bezichtigt, noch ist weder klar welche das gewesen sein soll (KiPo ist ja wohl direkt gestrichen worden, bleibt "Urheberrecht", wobei keiner bisher ausmachen konnte WAS er da Enthoben haben soll), noch wurde bisher überhaupt ein

Verfahren eröffnet

das man jetzt einstellen könnte! Das zeigt schon, wie weit hier einige an der Realität vorbeispekulieren. Ohne Verfahren keine Beweismittel, somit kriegt er seine Cam einfach wieder und gut.

Wenn ein durchgedrehter Staatsanwalt aufgrund von diesem "nichts" (sofern wir alles kennen was los war) einen Prozess losbricht, hilft nur ein Anwalt. Da hier aber de fakto keinerlei Verstöße begangen wurden (im Gegensatz zur Raubkopie, die in der Regel dann eben DOCH auf dem Rechner ist der bei der Polizei steht), droht hier primär auch kein Verfahren, somit keine Einstellung, somit Peace, Leute.

Wenn die Anklage zugestellt wurde, kann man weiter reden. WENN.
 
Mich irritiert an der ganzen Sache eigentlich nur eins:

Wenn mir jemand etwas sicherstellt oder beschlagnahmt, dann stehe ich am nächsten Werktag nciht beim Anwalt, sondern zuerst mal am Schreibtisch des zuständigen Bemten.....Stefan hat (zumindest hat er es nciht erwähnt) nichtmal den Versuch gemacht mit der Polizei zu sprechen.
 
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