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Lupo schrieb:20D u. 430EX beschlagnahmt !
Kann mir jemand rechtlichen Beistand geben ?
Ich bin ganz fertig.
Was kann ich tun ?
Private Aufpasser , Sicherheitsdienst einer Kunstaustellungmaddse schrieb:1. wer hats abegnommen ? (ausser polizei dürfte da wohl kaum jemand rechtmässig befugt sein, kann mich aber irren.)
Lupo schrieb:20D u. 430EX beschlagnahmt !
Kann mir jemand rechtlichen Beistand geben ?
Ich bin ganz fertig.
Was kann ich tun ?
Lupo schrieb:20D u. 430EX beschlagnahmt !
Kann mir jemand rechtlichen Beistand geben ?
Ich bin ganz fertig.
Was kann ich tun ?
Tja , das ist es ja ich bekam nur eine Quittung mit einerarne9001 schrieb:Es bleibt Dein Eigentum. Du kannst er herausverlangen, § 985 BGB. Hingehen und verlangen. Wenn nicht: Herausgabeverlangen schriftlich mit Fristsetzung. Wenn dann noch nicht: Anwalt anrufen.
Was willst denn groß machen wenn die zu dritt undPeterD schrieb:Insofern fragt sich, wer sich seine Kamera überhaupt abnehmen lässt!? Schon alleine der Versuch würde mir die Frage abringen, ob Mr. Bodyguard auch einen guten Rechtsanwalt hat.
:stupid:
Lupo schrieb:Was willst denn groß machen wenn die zu dritt und
im Schrank-Format auftreten ?
Ich war alleine
arne9001 schrieb:Es bleibt Dein Eigentum. Du kannst er herausverlangen, § 985 BGB. Hingehen und verlangen. Wenn nicht: Herausgabeverlangen schriftlich mit Fristsetzung. Wenn dann noch nicht: Anwalt anrufen.