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Blitzverbot mißachtet

Status
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Lupo

Themenersteller
20D u. 430EX beschlagnahmt !

Kann mir jemand rechtlichen Beistand geben ?
Ich bin ganz fertig.

Was kann ich tun ?
 
1. wer hats abegnommen ? (ausser polizei dürfte da wohl kaum jemand rechtmässig befugt sein, kann mich aber irren.)
2. sich an verbote halten.
 
Lupo schrieb:
20D u. 430EX beschlagnahmt !

Kann mir jemand rechtlichen Beistand geben ?
Ich bin ganz fertig.

Was kann ich tun ?


Wo?

Wer?

Warum?

das sollte man schon wissen...
 
maddse schrieb:
1. wer hats abegnommen ? (ausser polizei dürfte da wohl kaum jemand rechtmässig befugt sein, kann mich aber irren.)
Private Aufpasser , Sicherheitsdienst einer Kunstaustellung

Blitzverbot war auch nicht offensichtlich

Wie bekomme ich meine Canon wieder ?
 
Lupo schrieb:
20D u. 430EX beschlagnahmt !

Kann mir jemand rechtlichen Beistand geben ?
Ich bin ganz fertig.

Was kann ich tun ?


Rechtlichen Beistand in einem Forum zu finden, ist immer 'gefährlich' und ein zweischneidiges Schwert (meine Meinung)! Aber wenn Dir Sachen beschlagnahmt werden, bekommste immer ein Protokoll, aus dem hervorgeht, WARUM (Rechtsnorm) und WESHALB (Tatbestand) Dir das Teil weggenommen wurde. Mit Deiner Pauschalaussage, wie schon in den Antworten vorher, kommt keiner weiter!!

Edit: Meiner Meinung nach, kann ein privater Sicherheitsdient nicht beschlagnahmen ... die nehmen Dir die Kamera auf Grund des Hausrechtes u. des Fotografierverbotes der Ausstellung ab. Melde Dich beim Aussteller und Du hast Deine Geräte wieder ... (gefährliches Halbwissen von mir).
 
Zuletzt bearbeitet:
Lupo schrieb:
20D u. 430EX beschlagnahmt !

Kann mir jemand rechtlichen Beistand geben ?
Ich bin ganz fertig.

Was kann ich tun ?

Es bleibt Dein Eigentum. Du kannst er herausverlangen, § 985 BGB. Hingehen und verlangen. Wenn nicht: Herausgabeverlangen schriftlich mit Fristsetzung. Wenn dann noch nicht: Anwalt anrufen.
 
Ich weiss nicht, wie die Rechtslage in DE ist, aber hierzulande haben Privatsheriffs überhaupt nichts zu vermelden. Sicherheitspersonal hat das Rechts, den Zutritt zu Veranstaltungen zu verweigern oder einen Platzverweis auszusprechen, aber das Konfiszieren von Kameras o.ä. der Besucher würde ich mal ad hoc als Eigentumsdelikt einstufen.

Insofern fragt sich, wer sich seine Kamera überhaupt abnehmen lässt!? Schon alleine der Versuch würde mir die Frage abringen, ob Mr. Bodyguard auch einen guten Rechtsanwalt hat.

:stupid:
 
arne9001 schrieb:
Es bleibt Dein Eigentum. Du kannst er herausverlangen, § 985 BGB. Hingehen und verlangen. Wenn nicht: Herausgabeverlangen schriftlich mit Fristsetzung. Wenn dann noch nicht: Anwalt anrufen.
Tja , das ist es ja ich bekam nur eine Quittung mit einer
Handynummer das bis jetzt nur offline ist und war.

Ich geh morgen zum Anwalt und lass den Inhaber der Nummer rausfinden.
Dann sehe ich weiter.
 
PeterD schrieb:
Insofern fragt sich, wer sich seine Kamera überhaupt abnehmen lässt!? Schon alleine der Versuch würde mir die Frage abringen, ob Mr. Bodyguard auch einen guten Rechtsanwalt hat.
:stupid:
Was willst denn groß machen wenn die zu dritt und
im Schrank-Format auftreten ?
Ich war alleine
 
Cool, ich borg mir mal von meinem Bruder seinen schwarzen Pulli mit Security-Aufschrift (aus ner Disco) und schon komm ich an eine 20D.

Off toppic - ich weiß... und 'Tschuldigung' für den blöden Spruch, aber konnte es mir nicht verkneifen.

Liebe Grüße aus Wien
Herbert
 
Lupo schrieb:
Was willst denn groß machen wenn die zu dritt und
im Schrank-Format auftreten ?
Ich war alleine

Die Polizei rufen und die das ganze klären lassen. Wenn die sich darauf nicht einlassen wollen mit rechtlichen Schritten drohen und im Falle eines Falles diese auch durchsetzen.
 
Tja, ich hätte darauf bestanden, die Polizei dazu zurufen.
Die kannst ja auch mal anrufen und fragen, immerhin klingt das alles bisschen dubios.
Normal kannst auch den Initiator der Austellung bemühen, irgendwer wird den Sicherheitsdienst ja engagiert haben.
Sorry, klingt alles bisschen dünn.
 
Ich hätte meine Kamera auch nicht so ohne weiteres hergegeben. Auf gar keinen Fall hätte ich mich auf so einen windigen Zettel mit einer Handynummer abspeisen lassen. Da könnte ja jeder kommen. Ich hätte mir schon protokollieren lassen, wer mir was und wann abgenommen hat.
Ich würde direkt zum Anwalt gehen.
 
Eh Leute,

dem Lupo ist die Cam mit Blitz abgenommen worden und das ist schon schlimm genug, wie ihr euch in dieser Situation verhalten hättet, interessiert den Lupo jetzt doch bestimmt nicht mehr. ;)

Er möchte wissen was man jetzt machen kann und nicht was ihr an dem Tag mit den Wachheinis gemacht hättet.

Lupo, ich würde wie hier schon geschrieben wurde einen Anwalt aufsuchen.

Viel Glück bei der Sache

Eddie
 
arne9001 schrieb:
Es bleibt Dein Eigentum. Du kannst er herausverlangen, § 985 BGB. Hingehen und verlangen. Wenn nicht: Herausgabeverlangen schriftlich mit Fristsetzung. Wenn dann noch nicht: Anwalt anrufen.

Ist ein guter Tip, würde ich auch so machen. Ich bin mir ziemlich sicher, daß arne9001 auch den ein oder anderen Anwalt kennt...;)

Warum haben die Typen dir nicht erstmal einen Platzverweis erteilt? wäre doch erstmal das mildere Mittel gewesen. Und wenn dir die Cam schon von den Türstehern abgenommen wurde, frage ich mich immer noch, warum du sie nicht beim Verlassen der Veranstaltung wiederbekommen hast. Schließlich besteht doch anschließend nicht mehr die Gefahr, daß du den Blitz benutzt.
 
So eine Geschichte ist doch wohl die Horrorvision von allen hier!! Wieviele Fotografierverbote haben wir alle schon mißachtet (wohl nicht so viele Blitzverbote wie die Leute, die nicht wissen wie man den ausmacht)... krass!! Viel Erfolg auf jeden Fall, ich werd meine Kamera NIE aus der Hand geben...
 
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