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Riesiges Problem: Beschlagnahmung meiner Kamera

Status
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Guido G. schrieb:
OT:
Davon steht im 118 AO nix... Dort wird nur der Verwaltungsakt geklärt. Das würde mich also echt interessieren.

Würdest Du so freundlich sein, mir ein paar BFH Aktenzeichen per PN zu schicken? Ich meine, Datum und Sache, ich finde sie dann schon selber im Archiv. Danke... ;)

Klar.

90 ?/Stunde ;)

Mein Zitat war übrigens § 122 AO. § 118 erläutert nur der Verwaltungsakt ...

Aber wie gesagt, dass ist Steuerrecht. Ich kann nur versuchen, das analog auf andere Rechtsgebiete zu übertragen. Ob's dann allerdings richtig ist ...
 
Hmm,

ohne jetzt großartig stimmung machen zu wollen, jemanden anzugreifen, zu ärgern etc etc....

erinnert sich jemand an den Threat hier über die Beschalgnahmung einer Kameraausrüstung in ner Ausstellung/Museum durch ne Security?

Da waren auch seeehr viele ganz schnell mit krassen Äußerungen dabei und am Ende wars ne Ente.....

Nur so ein Gedanke...

grüße

Marco
 
Nightstalker schrieb:
Mich irritiert an der ganzen Sache eigentlich nur eins:

Wenn mir jemand etwas sicherstellt oder beschlagnahmt, dann stehe ich am nächsten Werktag nciht beim Anwalt, sondern zuerst mal am Schreibtisch des zuständigen Bemten.....Stefan hat (zumindest hat er es nciht erwähnt) nichtmal den Versuch gemacht mit der Polizei zu sprechen.

Ich hingegen würde tatsächlich zum Anwalt gehen. Der hat nämlich im Gegensatz zu mir davon auch Ahnung. ;)
 
Nightstalker schrieb:
Mich irritiert an der ganzen Sache eigentlich nur eins:
Wenn mir jemand etwas sicherstellt oder beschlagnahmt, dann stehe ich am nächsten Werktag nciht beim Anwalt, sondern zuerst mal am Schreibtisch des zuständigen Bemten.....Stefan hat (zumindest hat er es nciht erwähnt) nichtmal den Versuch gemacht mit der Polizei zu sprechen.

Habe ich auch nicht.
Das Problem ist einfach, dass ich vor der Polizei einfach zuviel Respekt und auch Angst habe, als dass ich in der Lage wäre, vernünftig mit diesen Leuten zu diskutieren. Ich habe direkt vor Ort nichts bewirkt und dürfte dort wohl noch weniger bewirken können.
Ansonsten hätte ich vermutlich vor Ort "explodieren" müssen, dann wäre ich vermutlich mit Kamera und Co. wieder nach Hause gegangen.

Aber ich Trottel habe eben alles mit mir machen lassen, die Polizei hatte freie Handhabe, habe denen ja sogar noch brav meinen Rucksack geöffnet usw.

Um nicht noch mehr Fehler zu machen, überlasse ich die ganze Sache nun eben einem Anwalt.
 
Cardi schrieb:
Hmm,

ohne jetzt großartig stimmung machen zu wollen, jemanden anzugreifen, zu ärgern etc etc....

erinnert sich jemand an den Threat hier über die Beschalgnahmung einer Kameraausrüstung in ner Ausstellung/Museum durch ne Security?

Da waren auch seeehr viele ganz schnell mit krassen Äußerungen dabei und am Ende wars ne Ente.....

Nur so ein Gedanke...

grüße

Marco

Hhm, den Thread kenn ich nicht. Poste den doch mal !!!

Aber die Enten-Theorie kam hier auch schon ...
 
stefan_hsgk schrieb:
@ Guido:
Auf so einen 'Deal' würde ich mich definitiv nicht einlassen. Erst wird mir meine Kamera weggenommen unter fadenscheiniger Begründung und dann soll ich akzeptieren, dass ich mein Eigentum nicht wiedersehe?
Der ganze Mist kostet mich aktuell schon mehr als genug Geld und ich frage mich, ob ich überhaupt eine Chance habe, die mir aufgebürdeten Kosten zurückzubekommen.
Aber wie ich Deutschland kenne, geht das nur über einen Zivilprozess, der sich dann wiederum über Jahre hinziehen wird. so ist es nunmal, wenn man in Deutschland keine oder nur begrenzte Mittel hat. Recht bekommt der, der mehr Geld hat.

Wenn das so einfach geht, dann sollte ich doch noch einen anderen Beruf erlernen...

Das hört sich gut an... Also, der Richter muss die Sachen freigeben wenn:
- Du sie auslöst gegen den Wert in Geld. Dann wird ersatzhalber das Geld einbehalten. §111c(6) StPO
- Oder maximal nach 6 Monaten, verlängerbar um 3 Monate, wenn der Fall besonders kompliziert ist. §111b(3) StPO

Ob Fall eins zutrifft, weiss ich nicht, wegen der Notwendigkeit der Beweisführung.

Er kann die Kamera auch zur Befriedigung der Verfahrenkosten weiter einbehalten, (Dingliche Arrest, § 111d StPO) wenn nicht klar ist, ob Du solvent bist. In Deinem Fall schlecht, da Du als ALG2 Empfänger kaum solvent bist und anscheinend noch keine Prozesskostenhilfe beantragt hast. Deswegen das Auslösen mit Geld, wenn die Beweisermittlung abgeschlossen ist.

Das sollte Dein Anwalt jedoch alles wissen, und nur der darf Dich beraten, denn das Rechtberatungsgesetz verbietet es allen anderen nicht-Berufsträgern.

Bitte, beauftrage Deinen Anwalt, Dir von allen Schreiben immer Kopien zuzusenden. Also von Eingang und Ausgang. Das halte ich auch immer so, und ich habe den Eindruck, dass das meinem RA auch hilft, kleine Fälle zügig zu bearbeiten.

Außerdem behälst Du die Übersicht ohne regelmäßige teure Beratungsgespräche. Dieser Postversand ist in der Fall-Gebühr enthalten und wird Dir sowieso als Auslagen, Porto usw. pauschal berechnet.

Es macht auch Sinn, wenn er Dir angibt, zu welchen Gebührensätzen er Dich berät (10tel-Sätze). Sonst kann er im Nachhinein die Preise sehr stark verändern.

Auch ich habe keine Rechtsberatung durchgeführt... sind nur Ideen von mir... könnte alles falsch sein :)
 
stefan_hsgk schrieb:
Habe ich auch nicht.
Das Problem ist einfach, dass ich vor der Polizei einfach zuviel Respekt und auch Angst habe, .

Ich hatte den Tip hier schon mal gegeben:

Wir sind immer noch ein Rechtsstaat ....
(Freundlich) Reden hilft da auch bei Polizisten !!!!!!! Angst haben muß und sollte man vor unserer Polizei nicht !

als dass ich in der Lage wäre, vernünftig mit diesen Leuten zu diskutieren. Ich habe direkt vor Ort nichts bewirkt und dürfte dort wohl noch weniger bewirken können.
Ansonsten hätte ich vermutlich vor Ort "explodieren" müssen, dann wäre ich vermutlich mit Kamera und Co. wieder nach Hause gegangen.

Bist du das vielleicht tatsächlich am Anfang ? Ich meine: Wie man in den Wald hineinruft, so schalt es auch hinaus.

Die Polizisten machen auch nur ihren Job. Die wollen auch nur, dass man nett zu ihnen ist !
(Ist aber nur eine Frage, kein Vorwurf !)
 
Cardi schrieb:
Hmm,

ohne jetzt großartig stimmung machen zu wollen, jemanden anzugreifen, zu ärgern etc etc....

erinnert sich jemand an den Threat hier über die Beschalgnahmung einer Kameraausrüstung in ner Ausstellung/Museum durch ne Security?

Da waren auch seeehr viele ganz schnell mit krassen Äußerungen dabei und am Ende wars ne Ente.....

Nur so ein Gedanke...

grüße

Marco

Selbst, wenn das hier ne Ente ist... Ich bin schon seit dem ersten Post interessiert am Mitlesen und hab doch schon einiges neues gelernt =) Wenn's keine Ente ist, bin ich um so gespannter wie es ausgeht.
 
stefan_hsgk schrieb:
Aber wie ich Deutschland kenne, geht das nur über einen Zivilprozess, der sich dann wiederum über Jahre hinziehen wird. so ist es nunmal, wenn man in Deutschland keine oder nur begrenzte Mittel hat. Recht bekommt der, der mehr Geld hat.

Zivilprozess scheint hier wohl eher nicht Gegenstand der Sache zu sein ....
 
Mastermind_X schrieb:
Hhm, den Thread kenn ich nicht. Poste den doch mal !!!

Aber die Enten-Theorie kam hier auch schon ...


will ja noch nichtmal ne Ente unterstellen, lese ja auch interessiert mit da ich es teilweise lustig finde was für Tips und Aussagen hier einige Leute treffen... Nur ist mir seid ich hier angefangen habe zu lesen immer der andere wieder in den Kopf geraten...

klick hier:
klick hier
 
Mastermind_X schrieb:
Zivilprozess scheint hier wohl eher nicht Gegenstand der Sache zu sein ....

Für Schadensersatz?
Immerhin: Wenn es kein Verfahren geben sollte und ich mein Zeug wieder bekomme, dann kann es ja nicht wirklich angehen, dass ich auf den für mich immensen Schaden sitzen bleibe, oder?

Alleine die Rufschädigung und Verleumdung, die Fahrtkosten und der Arbeitsaufwand, die Anwaltskosten, Zinsen, Werteverfall der Kamera usw.


Denn wenn dem so wäre, dann könnte man letzten Endes ganz einfach mal gegen Leute vorgehen, die man nicht sonderlich sympathisch findet. Ein Hinweis eines 'engagierten und couragierten Mitbürgers' wäre dann ausreichend, und schon wäre das potentielle Opfer ein paar Hundert Euro los.

Kann mir nicht vorstellen, dass das im Sinne des Rechtsstaates ist...
 
stefan_hsgk schrieb:
Für Schadensersatz?
Immerhin: Wenn es kein Verfahren geben sollte und ich mein Zeug wieder bekomme, dann kann es ja nicht wirklich angehen, dass ich auf den für mich immensen Schaden sitzen bleibe, oder?

Alleine die Rufschädigung und Verleumdung, die Fahrtkosten und der Arbeitsaufwand, die Anwaltskosten, Zinsen, Werteverfall der Kamera usw.


Denn wenn dem so wäre, dann könnte man letzten Endes ganz einfach mal gegen Leute vorgehen, die man nicht sonderlich sympathisch findet. Ein Hinweis eines 'engagierten und couragierten Mitbürgers' wäre dann ausreichend, und schon wäre das potentielle Opfer ein paar Hundert Euro los.

Kann mir nicht vorstellen, dass das im Sinne des Rechtsstaates ist...

Ich hab's ja schon ein paar mal gesagt: Frag deine Anwalt !

Aber ich vermute mal einfach, dass auch bei eventuellen Schadensersatzklagen hier trotzdem öffentliches und nicht ziviles Recht anzuwenden ist ! (Ist aber nur die Vermutung eines Nicht-Voll-Jurusten ...)
 
Guido G. schrieb:
Urheberrecht kein Zivilprozess? Warum?
Weil das Urheberrecht ja nur in Form eines Verdachts des Verstoßes gegen Strafbestimmungen des Urheberrechts bzw. des Kunsturheberrechts/APR im Raum stand. (Wobei ersteres offensichtlich abwegig war und bzgl. zweitem kein Strafantrag vorliegt.)
 
Hallo Stefan,

stefan_hsgk schrieb:
..Bisher fehlt mir auch noch die Antwort, wer bei einer Generalvollmacht die Post bekommt, ich oder der Anwalt - was evtl. erklären könnte, wieso ich immer noch keine Informationen habe..

die Generalvollmacht ist schon angesprochen worden, .. - bei mir war es so, daß die Post an den Anwalt gegangen ist (macht ja auch Sinn, er ist derjenige, der darauf reagieren muß und auf die Fristen achten sollte - ich habe meine Vetretung in seine Hände gelegt, nun ist er dran .. ).

Auch bekomme ich (nach meinem Verständnis immer) eine Kopie der ausgehenden Post vom Steuerberater, wie auch vom Anwalt - bei letzterem unaufgefordert, bei ersterem nach Rücksprache und zusammen mit den monatlichen "Kostennoten". So behalte ich etwas Überblick, was hier wann mit wem angesprochen wurde (nein, keine absolute Gewähr, aber etwas Orientierung).

stefan_hsgk schrieb:
.. Im Übrigen stimmt die Datumseinordnung des Vorfalles nicht, somit haut das mit den Wochentagen usw. grundlegend nicht hin. Was hat der Threadbeginn mit dem Termin beim Anwalt zu tun?
Ich sprach von Anfang an von der Fußball-WM, und die ist seit spätestens 09. Juli zu Ende gegangen..

.. und warum schreibst Du hier schon wieder in Rätseln - wann war der Vorfall, wann hast Du wie widersprochen, wann wurde der Anwalt eingeschaltet, wann lag dessen Intervention (auch diese wurde nur umschrieben) bei wem vor, ..

Sorry - ohne dies kannst Du doch keine Hilfe (Hinweise, Vorschläge, ..) erwarten. Vergiß die Hälfte des Threads - militärische Anlagen dürfen nicht photographiert werden, Polizisten im Dienst dürfen nicht photographiert werden, Polizisten ermitteln einfach mal so aus Langeweile ohne Anzeige in einem vermuteten Initialdelikt, .. und was hier noch so alles geschrieben wurde.

Zwischen dem Photographieren und dem Verwerten (Veröffentlichen, ..) besteht ein kleiner, aber feiner Unterschied - wer immer hier schreibt, daß ein Photographieren (generell und privat) nicht möglich ist, weil etwas einer anschließenden Verwertung im Wege stehen würde, .. bitte sprich dies einmal mit deinem Anwalt durch. So dies wirklich öffentlicher Raum war, vom Veranstalter das Photographieren nicht untersagt/ eingeschränkt wurde, bist Du privat und ohne Hilfsmittel eher in der Nähe der Panoramafreiheit (Einschränkungen gibt es auch hier - ein Akt vor einer Kirche, das verbrennen des Davidsterns vor der Israelischen Botschaft, ..).

Und ein Tipp - auch wenn ihr mich jetzt alle verklagen werdet - laß dich nicht ohne Grund in die komerzielle Ecke drengen (Stichworte wie Verwertung, Verdienstausfall, Schädigung, .. solltest Du sehr vorsichtig gebrauchen). Du privat kannst, so dir danach etwas leichter ist, viel einfacher die halbe Welt wegen Rechtsbeugung, Nötigung, Verleumdung, Vortäuschen einer Straftat .. anzeigen - noch einmal, sprich mit dem Anwalt und erkläre ihm, was Dir wirklich wichtig ist und wie viel du für den Spaß riskieren möchtest - in Vorkasse wirst Du sehr wahrscheinlich schon etwas gehen müssen.

Grüße, Rainulf.
 
Mastermind_X schrieb:
Nur in Bezug auf Schadensersatzklagen gegen den Staat.
Und kann er m.E. vergessen. Es ist doch nichts unrechtes Geschehen. Es gibt einen Verdacht, es wird ermittelt, es werden Beweise sichergestellt, alles rechtens. So wird das ziemlich sicher der Staat sehen.

Wenn Du einen erfolgreichen Einspruch schreibst, und das FA hatte wirklich einen Rechtsfehler im Original-Bescheid begangen, bezahlt trotzdem der Mandant den Einspruch, nicht wahr? Eigentlich sollte das vom FA getragen werden...

Übrigens, sowas war früher eine beliebte Masche von Microsoft. Prozesse gegen unliebsame Händler wg. OEM Software anfangen, Kosten verursachen, dann Anzeige zurückziehen, immer wieder, bis der Händler pleite ist oder einen MS-Vertrag unterschreibt. Und bei den Streitwerten konnte das niemand lange durchhalten.
 
Mastermind_X schrieb:
@ all:

01:24 Uhr ! Leidet ihr eigentlich alle unter Schlaflosigkeit .... ?? :D

Ich eigentlich nich... Aber so mim Laptop auffer Couch, dem 5L-Fass Licher und Joint Venture aus den Boxen liest sich hier alles so schön :D OT off ^^
 
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