Da schon oefters nach einer Liste gefragt wurde, reiche ich mal nen Link nach.
Wohl unvollstaendig.
http://www.bruessel-gui.de/bruessel/bericht-1.html
daraus folgendes:
inwiefern das Richtig ist, mag ich nicht beurteilen.
Wohl unvollstaendig.
http://www.bruessel-gui.de/bruessel/bericht-1.html
daraus folgendes:
Deutschland und Europa
In Deutschland gibt es die Panoramafreiheit. Europaweit hat die Richtlinie 2001/29/EG in Art. 5 Abs. 3 lit. h fakultativ die Möglichkeit geschaffen, wie in Deutschland die urheberrechtliche Nutzung von Abbildungen eines bleibend an öffentlichen Orten befindlichen Werkes vergütungsfrei zu gestatten. Geändert hat sich allerdings noch nichts.
“Schwierige” Länder sind in Europa zum Beispiel:
Belgien, Frankreich, Luxemburg
Moderne Gebäude sind bis zum 70. Todestag des Architekten geschützt. Solche Gebäude und auch Kunstwerke, die sich bleibend an öffentlichen Plätzen befinden, dürfen nicht frei wiedergegeben werden, wenn sie das Hauptmotiv des Bildes darstellen.
Dänemark, Estland, Finnland, Litauen
Kunstwerke, die sich bleibend an öffentlichen Plätzen befinden, dürfen nicht frei wiedergegeben werden, wenn sie das Hauptmotiv darstellen und die Vervielfältigung zu gewerblichen Zwecken erfolgt. Gewerblich sind auch Websites mit Werbebannern.
Italien
Keinerlei Ausnahme vergleichbar der Panoramafreiheit.
Lettland
Bilder dürfen nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden.
Niederlande
Seit 2004 gibt es zwar eine Panoramafreiheit wie in Deutschland, dennoch muss darauf geachtet werden, dass in Sammelwerken nur wenige Bilder des gleichen Architekten veröffentlicht werden.
inwiefern das Richtig ist, mag ich nicht beurteilen.