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Eiffelturm bei Nacht verboten?

AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Ja, das sind weitere Beispiele: Einen nicht eingelösten Pfandbon als Kassiererin einlösen - oder dem Arbeitgeber (Stadtreinigung) Kosten ersparen, indem man ein Kinderbett vom Müll mitnimmt... Völlig verrückt. Irgendwo muss es Klauseln geben, die eigentumslosen Gegenständen automatisch einen Eigentümer zuweist. Ich hab mal gehört, dass ein Handwerker im Baumarkt Sachen gekauft hat, darunter einen Zollstock, den aber im Eifer des Gefechts mittels eines Reflexes in seine Zollstocktasche befördert hat. Die haben dem, obwohl doch wohl eindeutig erkennbar war, dass er nicht zum Klauen dahin gekommen war, richtig Stress gemacht. Anwalt, Gericht und son Sch... Für solche Fälle sollte es meiner Meinung nach eine Bagatellgrenze geben, unter der das, besonders, wenn erkenn- oder erahnbar ist, dass es kein beabsichtigter Diebstahl ist, unkompliziert abgehandelt wird.
Aber na ja, ne Abmahnmentalität gibts ja auch. Im Internet werden fröhlich Leute abgemahnt, die irgendetwas benutzen, bezüglich dessen sich jemand im Recht fühlt, einfach nur um abzuzocken..
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Es ist sogar in Bezug auf Web und Internet noch falscher... :)
Wenn du ein Bild im Web veröffentlichst, hast du es per Definition auch in Frankreich veröffentlicht.

Klingt komisch, is aber so...

Stimmt, so sehen das mittlerweile auch durchgängig die Gerichte in Deutschland.

Ist eine einfache Logik: Sobald man die Seite von einem PC in Frankreich aus erreichen kann, veröffentlichst Du sie in Frankreich. Punkt!
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Nur zu Info:
Die nächsten Off-Topic-Beiträge werden nicht einfach nur entfernt.
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Wenn das Ironie war, so habe ich sie nicht erkannt.
Macht ja nix :-) ... es war als ein Spass gemeint mit so einem kleinen Ironieding dabei. Faktisch finde ich Deine Infos nützlich!

Um es mal ganz klar zu sagen: Ich stimme Dir in der Sache zu 100% zu! Gar keine Frage!


Nur leider ändert weder Deine noch meine Meinung gar nichts an der rechtlichen Situation ... auch wenn unser Rechtsempfinden wahrscheinlich menschlicher ist ...

Ist ja auch OK, ich bekomme eben nur dan Bange wenn ich mir vorstelle ich mache Urlaub, dabei ausnahmsweise mal ein tolles Bild von irgendeinem Ding und muss danach noch Strafe zahlen weil ich durch bloßes davorstehen nicht erraten habe das das was ich abgelichtet habe in irgendeiner Form geschützt ist.

Was mir ein wenig fehlt in diesem Thread ist die Differenzierung in der Verwendeung der Bilder. Ich kann mir nicht vorstellen dass es vor dem gesetzt, deutsch oder französisch oder wo auch immer keinen Unterschied macht _was_ ich mit den Bildern gemacht habe. Schliesslich hat das ja auch einen eklatanten einfluss auf die Höhe des entstandenen Schaden.

Mich wundert (hoffentlich ist das jetzt nicht soooo OT dass ich wieder Haue bekomme) sowiso warum ich in einem Museeum oder meinetwegen auch vor dem Eiffelturm nicht eine private Bilderlaubnis kaufen kann. Dann wäre für die meisten alles geritzt. du legst 15 Euro hin und bekommst einen Beleg dass du Bilder machen kannst die Du nicht kommerziell verwenden darfst. Meinetwegen noch mit einer Seriennummer die du unter dem bild auf deiner HP angeben musst dann ist es auch einfach für den Eiffel Turm nachzuvollziehen ob das Bild OK ist oder nicht.

Grüße
Joh
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Das ist schlicht falsch! Und wenn man keine Ahnung hat, sollte man manchmal besser schweigen, vor allem in juristischen Dingen, wenn falsche Ratschläge schnell teuer werden können.

Für alle Fälle mal einfache Beispiele.

Beispiel 1: Du schrottest in F ein Auto haust ab nach D. Dann wirst Du in F nach dem dortigen Recht verurteilt. Im Rahmen eines Amthilfeersuchens wird dann hier vollstreckt (bei Geldstrafe) oder ausgeliefert (bei Haftstrafe).
Nur dann, wenn die Tat auch in Deutschland mit Strafe bedroht ist... Sonst nicht. (Wobei strittig ist, ob die Strafandrohung höher sein darf als hierzulande.)

Vergleichbares gilt für das Zivilrecht - die Ansprüche nach französischem Urheberrecht können bei einer Veröffentlichung in Deutschland nicht in Deutschland durchgesetzt werden.

Und noch einmal: Allein 2007 gab es vollstreckbare Urteile in Höhe von rund 3,9 Mio Euro! Schlimmer als die Franzosen sind nur die Belgier!
Du willst jetzt nicht behaupten, daß das eine hohe Summe ist... :D (Jedes deutsche Amtsgericht hat höhere vollstreckbare Titel im Laufe eines Jahres.)

Der Betreiber des Atomiums hat eine eigene Firma beauftragt, die Fotos vom Atomium weltweit suchen und juristisch verfolgen lässt.
Was in Deutschland nicht geht, solange die Aufnahmen des Atomiums durch die Panoramafreiheit gedeckt sind.
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Das Problem ist ja nicht der Eifelturm, sondern die "spezielle" Lichtinstallation der Firma Osram, die sich das Bild des beleuchteten Eifelturms hat schützen lassen.
Richtig. Und nach deutschem Recht gilt diese Installation als "dauerhaft angebracht", und unterfällt daher genauso wie der Eiffelturm selbst der "Panoramafreiheit" gemäß §59 UrhG. ("Dauerhaft angebracht" weil die Installation nicht nur für einen kurzen Zeitraum gemacht wurde und kein "Enddatum" der Installation festgelegt ist.)
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Meinetwegen noch mit einer Seriennummer die du unter dem bild auf deiner HP angeben musst dann ist es auch einfach für den Eiffel Turm nachzuvollziehen ob das Bild OK ist oder nicht.
Naja, es ist ja wohl klar, was dann passiert: man sucht sich einfach im Internet eine Seriennummer und kopiert sich diese auf die Internetseite. Die einzelnen Bilder müssten deshalb noch digital signiert werden, aber das wird dann alles ein bisschen zu kompliziert.
ein wenig fehlt in diesem Thread ist die Differenzierung in der Verwendeung der Bilder. Ich kann mir nicht vorstellen dass es vor dem gesetzt, deutsch oder französisch oder wo auch immer keinen Unterschied macht _was_ ich mit den Bildern gemacht habe.
Anscheinend war das veröffentlichen auf Internetseiten/Fotoseiten (nichtkomerziell) schon zu viel... Tja.

Was ich persönlich nicht ganz verstehe: wieso schützt man ein Touristenobjekt und Wahrzeichen so sehr? Es sollte doch im Interesse von Paris/Frankreich/Eiffelturm sein, dass möglichst viele (wenn möglich schöne) Bilder in der Welt herumgeistern - Tag- und Nachtbilder.
Wenn man eine Lichtinstallation irgendwo in Auftrag gibt, könnte man die Vergabe des Auftrages einfach so regeln, dass die Installation so nicht geschützt werden darf (und dass damit die Lichtkünstler keine Forderungen stellen können, also die Rechte frei sind).
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Eben darum habe ich z.B. 5000 Indien-DIAS in die Mülltonne gesteckt - ist einfacher...

Da gerät man nicht mit irgendwelchen Gesetzen, internationalen Vereinbarungen, Beleuchtungskünstlern usw. in Konflikt.

****** auf das Taj Mahal...

Ich fotografiere grundsätzlich nix mehr außer das, wozu ich Aufträge, Arbeitskarten und Akkreditierungen habe.
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Hallo zusammen, weiß jemand ob es sowas wie ne Liste gibt aus der man ersehen kann welche gebaeude man nicht fotografieren darf und die Fotos dann anschliesend ins Netz zu stellen?:mad::evil:
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Steffen hat recht.

Ichhab vorsichtshalber die Gesellschaft der Turms mal angemailt und
gefragt und bekam diese Antwort:

bonjour,

concernant un site Web personnel, il suffira d'indiquer le "copyright Tour Eiffel - illuminations Pierre Bideau"
En cas d'utilisations commerciales, merci de nous contacter au préalable Cordialement, Stéphane Dieu Service valorisation du fonds patrimonial SOCIETE D'EXPLOITATION DE LA TOUR EIFFEL SETE 1, QUAI DE GRENELLE 75015 PARIS T +33 (0)1 44 11 23 97 - F +33 (0)1 44 11 23 98 sdieu@toureiffel.fr ________________________________________

De : OZBOLT Marthe

Date d'envoi : jeudi 4 septembre 2008 14:36 À : DIEU Stephane Objet : TR : Fotos

Marthe Ozbolt

Service Communication

SOCIETE D'EXPLOITATION DE LA TOUR EIFFEL SETE 1, QUAI DE GRENELLE 75015 PARIS T +33 (0)1 44 11 23 44 - F +33 (0)1 44 11 24 31 communication@toureiffel.fr


Dies hab ich auf meiner Homepage eingefügt und gut ist.
Hatte den Turm mit der blauen Beleuchtung und den EU Sternen
fotografiert.
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

unnötiges Vollzitat entfernt, scorpio

(Sorry...)

Wie steht's eigentlich mit der Beleuchtung des Kölner Doms?

Jetzt fällt mir noch etwas ganz anderes ein:

Wie ist es eigentlich bestellt um eine nächtliche Schwarz-Weiß-aufnahme des Eifel-Turms?
Irgendwelche Farben sind dann doch gar nicht mehr erkennbar?!?
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Gibt es da eine Liste von den deutschen verbotenen?

btw
Google mal nach "Eifelturm nacht" oder "Eifel tower night" ... da kommen etliche (meist extremst beschissene) Aufnahmen. Aber die gibt es öffentlich ohne das es verfolgt wird

wenn du eiffelturm richtig schreibst, dann bekommst du bei google viele seiten - und längst nicht nur schlechte aufnahmen
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Hallo zusammen, weiß jemand ob es sowas wie ne Liste gibt aus der man ersehen kann welche gebaeude man nicht fotografieren darf und die Fotos dann anschliesend ins Netz zu stellen?:mad::evil:

Aufgrund der EU... denke ich mal, was für den Eifel-Turm gilt, gilt auch für alle anderen Gebäude.

Da werde ich wohl meinen Kölner Dom auch baldigst ins Nirwana schicken, um eine Abmahnung zu vemeiden.

Bevor man das historische Rathaus der Heimatstadt in nächtlicher Beleuchtung fotografiert, sollte man also erstmal fragen, wer die Lampen aufgestellt hat...
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Eiffelturm, Eiffel Tower oder Tour Eiffel!

Ist das soooooo schwer? :rolleyes:

Sorry for off Topic!
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Hallo violaceus,



Im Übrigen könnte man die Urheberrechtsproblematik dadurch beenden, dass das dieses Recht mit dem Tod des Urhebers erlischt.

In Frankreich erst 68 Jahre später, der Eiffel ist zwar schon länger tot aber man hat die Neue Nachtbeleuchtung als Kunst erklärt und so muss man dies achten.
 
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