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Eiffelturm bei Nacht verboten?

AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

...wird das Urteil in Deutschland vollstreckt. Das ist doch ganz simpel.

Ich veröffentliche ein Foto, dass ich nur(!) nach französischem Recht nicht veröffentlichen darf und werde dafür von einem französischen Gericht verurteilt. Das Urteil soll dann in Deutschland vollstreckt werden?? Ah ja... Man lernt ja nie aus!

Grüße
Ingo
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Der verhüllte Reichstag war kein bleibend ausgestelltes Kunstwerk. Deshalb zog die Panoramafreiheit nicht.

das behauptet die SETA wohl auch, nicht bleibend.....

aber was heisst das ? welches Kunstwerk ist schon bleibend ? je nach Naturkatastrophe, Krieg, Zerfall ohne Pflege bleibt eigendlich nie was, ich bin kein Jurist, bin aber sicher findige Juristen werden es erklären
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Ich veröffentliche ein Foto, dass ich nur(!) nach französischem Recht nicht veröffentlichen darf und werde dafür von einem französischen Gericht verurteilt. Das Urteil soll dann in Deutschland vollstreckt werden?? Ah ja... Man lernt ja nie aus!
Grüße
Ingo


du tust ja so als gäbe es Urheberschutz nur in F und hier kann man nicht verklagt werden ?
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Hallo!

Das Problem ist ja nicht der Eifelturm, sondern die "spezielle" Lichtinstallation der Firma Osram, die sich das Bild des beleuchteten Eifelturms hat schützen lassen.
GEO hat mal beim WDR Paris nachgefragt und folgende Antwort erhalten:

"Es ist davon abhängig, für welchen Zweck man die Fotos macht. Grundsätzlich bedürfen die Fotos des Eiffelturmes zu kommerziellen Zwecken einer Genehmigung und sind kostenpflichtig. Was schnell mal 800 Euro kosten kann. Wenn man die Bilder des Eiffelturms veröffentlichen will, braucht man die Genehmigung der Societe Nouvelle dÈxloration de la Tour Eiffel. Will man den Eiffelturm aber z.B. vom Champ de Mars aus fotografieren, dann muß man die Genehmigung bei der Prefecture und der Mairie im 7. Bezirk einholen. Wird der Eiffelturm zu besonderen Anlässen speziell beleuchtet, oder ist man dokumentarisch tätig, dann handelt es sich um das Sujet Eiffelturm und ist kostenfrei."

Und freelens hat dazu mal was geschrieben: http://www.freelens.de/magazin/ma/ma17_01.html

Dann ist ja da noch die Frage ob ich in Paris überhaupt mit Stativ fotografieren darf (ja, kein Witz).
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Also für mich ist das ziemlich unverständlich ... kann es doch eine gute Werbung sein wenn Leute im Internet das sehen. Ob es nun für einen Urlaub in Paris oder für die scheinbare Liquidität BMW's in der Wirtschaftskrise spricht ...:grumble:
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Die Privatisierung des öffentlichen Raumes schreitet voran und der Kotau vor der S.E.T.E. wird als "saugute Nachricht" aufgenommen.

Die "Schere im Kopf" funktioniert dann ja wohl bestens...

Greets
/bd/
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

....Und freelens hat dazu mal was geschrieben: http://www.freelens.de/magazin/ma/ma17_01.html
.....

Der allerdings auch offensichtlich ziemlich viel Müll schreibt. Hier z.B. über Australien:

Der rote Felsmonolith im Red Center des Kontinents ist als Fotomotiv noch kostenfrei. Einen der Eigentümer – einen Aboriginal vom Stamm der Anangu – persönlich um das Posieren als Model zu bitten, ist strengstens untersagt, denn den Umgang mit den Ureinwohnern regeln inzwischen Rechtsanwälte und Formulare. Die per Gesetz neuen Eigentümer und „traditional owners“ des berühmten roten Felsens zu fotografieren, ist auch in den Showräumen des Besucherzentrums strikt verboten. Will man beispielsweise für eine Reportage oder ein Buch über das Red Center einen australischen Aboriginal vor dem Uluru oder Ayers Rock porträtieren, muss man mindestens 28 Tage im Voraus einen entsprechenden Antrag stellen.
Die australischen Aborigines werden faktisch von den Managern ihrer „Land Claims“ als Teil der „Sacred Sites“, der Landschaft eingestuft. Dass sich die ursprünglichen Bewohner des Landes gegen ungefragtes Fotografieren kamerabewehrter Touristen und eine nicht genehmigte Verwendung ihrer Bilder in der Werbung wehren müssen, ist verständlich. Dass sie allerdings in den Fotogenehmigungsanträgen irgendwie wieder zu Anhängseln ihrer heiligen Orte degradiert werden, ist traurige Kehrseite der Medaille. Vergessen ist längst, dass die Aborigines – die bis in die Neuzeit in fast unvorstellbar rassistischer Praxis und Rhetorik ins Aus gedrängt waren – erst durch die Unterstützung einer weltweit positiven Medienberichterstattung den ihnen zustehenden Anspruch auf einen Platz in der australischen Gesellschaft artikulieren konnten.

Da sollte man sich vielleicht etwas weniger überheblich geben und schlicht die ganzen Hinweistafeln am Ayers Rock lesen und erfährt kurz und prägnant:

Das Fotografieren des Ayers Rocks (bzw. bestimmte Teile davon) verletzt die Gefühle der Aborigines ebenso wie das Fotografieren der Aborigines selbst. Das kann man gut finden oder auch nicht, sollte es aber so oder so respektieren.
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

ich darf das foto in frankreich nicht veröffentlichen. hier schon. dafür kann mich keiner verklagen. ich darf ja z.b. in d auch nicht mit gelben scheinwerfern am auto herumfahren, aber in f schon.. der ORT der veröffentlichung ist entscheidend! wenn es in bzw für frankreich keine veröffentlichungsrechte gibt, dann ist f eben tabu. aber d nicht ;)
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

ich darf das foto in frankreich nicht veröffentlichen. hier schon. dafür kann mich keiner verklagen. ich darf ja z.b. in d auch nicht mit gelben scheinwerfern am auto herumfahren, aber in f schon.. der ORT der veröffentlichung ist entscheidend! wenn es in bzw für frankreich keine veröffentlichungsrechte gibt, dann ist f eben tabu. aber d nicht ;)

Das ist schlicht falsch! Und wenn man keine Ahnung hat, sollte man manchmal besser schweigen, vor allem in juristischen Dingen, wenn falsche Ratschläge schnell teuer werden können.

Für alle Fälle mal einfache Beispiele.

Beispiel 1: Du schrottest in F ein Auto haust ab nach D. Dann wirst Du in F nach dem dortigen Recht verurteilt. Im Rahmen eines Amthilfeersuchens wird dann hier vollstreckt (bei Geldstrafe) oder ausgeliefert (bei Haftstrafe).

Beispiel 2: Thema "ich habe keine Ahnung, was in dem Land verboten ist." Immer wieder gerne genutzte Ausrede, zieht aber nicht. Beweis: Sehr einfach: Jedes Jahr werden in der Türkei Urlauber verhaftet (und auch verurteilt), die am Strand "nur ein paar Steine gesammelt" haben. Nennt sich dort unerlaubte Ausfuhr von Kulturerbegütern und ist strafbar. Wie man sieht, geht ganz schnell ... die türkische Justiz interessiert es gar nicht, wie unwissend der deutsche Tourist ist oder ob in Deutschland das Sammeln der Steine erlaubt wäre oder nicht.

Beispiel 3: In einigen Ländern ist Judenhetze durchaus erlaubt (leider) ... wenn nun zum Beispiel in so einem Land (von einem Staatsbürger des Landes) der Holocaust systematisch geleugnet wird, kann zum Beispiel bei Interesse die Deutsche Justiz Anklage erheben und auch in Abwesentheit verurteilen ... davon gibt es einige Fälle ... diese Personen sollten sich dann besser in in Deutschland nicht sehen lassen, weil der Haftbefehl dann vollstreckt wird. Die französische Justiz kann also durchaus auch gegen Deutsche ermitteln!

Und noch einmal: Allein 2007 gab es vollstreckbare Urteile in Höhe von rund 3,9 Mio Euro! Schlimmer als die Franzosen sind nur die Belgier! Der Betreiber des Atomiums hat eine eigene Firma beauftragt, die Fotos vom Atomium weltweit suchen und juristisch verfolgen lässt.


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AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Unterliegen nicht Urheberrechte bei Kunstwerken einer gewissen Alterung, zumal wenn sie öffentlich ausgestellt und nicht durch ein privates Hausrecht geschützt sind?
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Na ja.. Das sind alles sehr lange Zeitskalen, da gehst du schnell selbst mit drauf, wenn du das abwarten willst.

Was mich beim Lesen solcher Sachen immer wieder wütend macht, ist, dass offensichtlich der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der Rechtsprechung nichts wert ist. Der Mensch zählt nicht. Weil irgendein Hirni auf die Idee gekommen ist, irgendein Kunstwerk in die Landschaft zu setzen, müssen alle anderen büßen! Das ist ja noch das Harmloseste. Das Thema Steine aufsammeln in der Türkei geht ja schon in die Richtung grober Unverhältnismäßigkeit. Es gibt einfach so viele Sachen auf dieser Welt, die nicht OK sind. Wenn ich an die Geschichte mit der Frau in der USA, die für jede kopierte MP3-Datei auf ihrem Rechner einen Millionenbetrag bezahlen sollte - solche Urteile gehören verboten! Die Summe steht in keinem Verhältnis zu dem überhaupt nicht entstandenen Verlust. Wahrscheinlich wollten irgendwelche Plattenfirmen ihre Aufnahmen refinanzieren - aber das kann gar nicht funktionieren, denn so viel Geld verdient kein normaler Mensch innerhalb seines ganzen Lebens. Na ja, da kannst nichts zu sagen - auf Dauer werden wir die Fotografie wohl alle einstampfen können.
Lassen sich Landschaften eigentlich schützen? Das könnte vielleicht noch ein Ausweg sein, sofern das nicht auch alles privatisiert ist.
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Das ist schlicht falsch! Und wenn man keine Ahnung hat, sollte man manchmal besser schweigen, vor allem in juristischen Dingen, wenn falsche Ratschläge schnell teuer werden können.

Ich persönlich bin sehr froh dass ich auf diesem Wege an Deinem gestigen Nektar naschen darf ... ;-)

...

Und noch einmal: Allein 2007 gab es vollstreckbare Urteile in Höhe von rund 3,9 Mio Euro! Schlimmer als die Franzosen sind nur die Belgier! Der Betreiber des Atomiums hat eine eigene Firma beauftragt, die Fotos vom Atomium weltweit suchen und juristisch verfolgen lässt.

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Find ich super krank, dann gibt es eben kein Bild davon, ich würde mir nur wünschen dass bei solchen Objekten das auch gut lesbar dran steht, damit ich nicht aus Versehen mal ein Bild von sowas mache.
:-(
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Das ist schlicht falsch! Und wenn man keine Ahnung hat, sollte man manchmal besser schweigen, vor allem in juristischen Dingen, wenn falsche Ratschläge schnell teuer werden können.

Für alle Fälle mal einfache Beispiele.

Beispiel 1: Du schrottest in F ein Auto haust ab nach D. Dann wirst Du in F nach dem dortigen Recht verurteilt. Im Rahmen eines Amthilfeersuchens wird dann hier vollstreckt (bei Geldstrafe) oder ausgeliefert (bei Haftstrafe).

Beispiel 2: Thema "ich habe keine Ahnung, was in dem Land verboten ist." Immer wieder gerne genutzte Ausrede, zieht aber nicht. Beweis: Sehr einfach: Jedes Jahr werden in der Türkei Urlauber verhaftet (und auch verurteilt), die am Strand "nur ein paar Steine gesammelt" haben. Nennt sich dort unerlaubte Ausfuhr von Kulturerbegütern und ist strafbar. Wie man sieht, geht ganz schnell ... die türkische Justiz interessiert es gar nicht, wie unwissend der deutsche Tourist ist oder ob in Deutschland das Sammeln der Steine erlaubt wäre oder nicht.

Beispiel 3: In einigen Ländern ist Judenhetze durchaus erlaubt (leider) ... wenn nun zum Beispiel in so einem Land (von einem Staatsbürger des Landes) der Holocaust systematisch geleugnet wird, kann zum Beispiel bei Interesse die Deutsche Justiz Anklage erheben und auch in Abwesentheit verurteilen ... davon gibt es einige Fälle ... diese Personen sollten sich dann besser in in Deutschland nicht sehen lassen, weil der Haftbefehl dann vollstreckt wird. Die französische Justiz kann also durchaus auch gegen Deutsche ermitteln!

Und noch einmal: Allein 2007 gab es vollstreckbare Urteile in Höhe von rund 3,9 Mio Euro! Schlimmer als die Franzosen sind nur die Belgier! Der Betreiber des Atomiums hat eine eigene Firma beauftragt, die Fotos vom Atomium weltweit suchen und juristisch verfolgen lässt.


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Dem pflichte ich mal bei. Wäre schön, wenn sich mehr Menschen zuerst Gedanken machen und dann lostippseln. :top:
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Hallo violaceus,

ich kann Dir nur im vollem Umfang Recht geben was die Verhältnismäßigkeit betrifft. Diese findet in der Rechtsprechung oft nicht mehr genug Würdigung.
z.B. Entlassung nach 30jähriger Tätigkeit wg. 2/3 geklauter Semmel usw.

Im Übrigen könnte man die Urheberrechtsproblematik dadurch beenden, dass das dieses Recht mit dem Tod des Urhebers erlischt.
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

ich darf das foto in frankreich nicht veröffentlichen. hier schon. dafür kann mich keiner verklagen. ich darf ja z.b. in d auch nicht mit gelben scheinwerfern am auto herumfahren, aber in f schon.. der ORT der veröffentlichung ist entscheidend! wenn es in bzw für frankreich keine veröffentlichungsrechte gibt, dann ist f eben tabu. aber d nicht ;)

Es ist sogar in Bezug auf Web und Internet noch falscher... :)
Wenn du ein Bild im Web veröffentlichst, hast du es per Definition auch in Frankreich veröffentlicht.

Klingt komisch, is aber so...

Wo längst mit Florett und schon lange nicht mehr mit Säbeln gekämpft wird, findet dieser Umstand schon reichlich Nutzung.
Wenn ich z.B. ein "verwertungsfreundliches" Urteil möchte, klage ich in Hamburg. Wenn ich nie ein Urteil möchte, verlege ich den Gerichtsstand nach Milano.

Greets
/bd/
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Ich kann Dir nur im vollem Umfang Recht geben was die Verhältnismäßigkeit betrifft. Diese findet in der Rechtsprechung oft nicht mehr genug Würdigung.

Bis hierher kann man dem zustimmen, ja.

z.B. Entlassung nach 30jähriger Tätigkeit wg. 2/3 geklauter Semmel usw.
Das ist ein äußerst schlecht gewähltes Beispiel. Bei Betrugs- und Diebstahldelikten sollte auf keinen Fall auch nur näherungsweise für Verhältnismäßigkeiten gesorgt werden!

Im Übrigen könnte man die Urheberrechtsproblematik dadurch beenden, dass das dieses Recht mit dem Tod des Urhebers erlischt.

Ehm...also nen Einzeiler als Lösung wäre ja etwas schönes, aber diese Zeile müsste schon eeetwas länger ausfallen, damit da eine vernünftige Lösung bei herauskommt. Dieser alleinstehende Vorschlag ist natürlich Nonsens.
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Ich persönlich bin sehr froh dass ich auf diesem Wege an Deinem gestigen Nektar naschen darf ... ;-)

Wenn das Ironie war, so habe ich sie nicht erkannt.


Find ich super krank, dann gibt es eben kein Bild davon, ich würde mir nur wünschen dass bei solchen Objekten das auch gut lesbar dran steht, damit ich nicht aus Versehen mal ein Bild von sowas mache.
:-(

Um es mal ganz klar zu sagen: Ich stimme Dir in der Sache zu 100% zu! Gar keine Frage!


Nur leider ändert weder Deine noch meine Meinung gar nichts an der rechtlichen Situation ... auch wenn unser Rechtsempfinden wahrscheinlich menschlicher ist ...
 
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