Das ist schlicht falsch! Und wenn man keine Ahnung hat, sollte man manchmal besser schweigen, vor allem in juristischen Dingen, wenn falsche Ratschläge schnell teuer werden können.
Für alle Fälle mal einfache Beispiele.
Beispiel 1: Du schrottest in F ein Auto haust ab nach D. Dann wirst Du in F nach dem dortigen Recht verurteilt. Im Rahmen eines Amthilfeersuchens wird dann hier vollstreckt (bei Geldstrafe) oder ausgeliefert (bei Haftstrafe).
Beispiel 2: Thema "ich habe keine Ahnung, was in dem Land verboten ist." Immer wieder gerne genutzte Ausrede, zieht aber nicht. Beweis: Sehr einfach: Jedes Jahr werden in der Türkei Urlauber verhaftet (und auch verurteilt), die am Strand "nur ein paar Steine gesammelt" haben. Nennt sich dort unerlaubte Ausfuhr von Kulturerbegütern und ist strafbar. Wie man sieht, geht ganz schnell ... die türkische Justiz interessiert es gar nicht, wie unwissend der deutsche Tourist ist oder ob in Deutschland das Sammeln der Steine erlaubt wäre oder nicht.
Beispiel 3: In einigen Ländern ist Judenhetze durchaus erlaubt (leider) ... wenn nun zum Beispiel in so einem Land (von einem Staatsbürger des Landes) der Holocaust systematisch geleugnet wird, kann zum Beispiel bei Interesse die Deutsche Justiz Anklage erheben und auch in Abwesentheit verurteilen ... davon gibt es einige Fälle ... diese Personen sollten sich dann besser in in Deutschland nicht sehen lassen, weil der Haftbefehl dann vollstreckt wird. Die französische Justiz kann also durchaus auch gegen Deutsche ermitteln!
Und noch einmal: Allein 2007 gab es vollstreckbare Urteile in Höhe von rund 3,9 Mio Euro! Schlimmer als die Franzosen sind nur die Belgier! Der Betreiber des Atomiums hat eine eigene Firma beauftragt, die Fotos vom Atomium weltweit suchen und juristisch verfolgen lässt.
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