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Eiffelturm bei Nacht verboten?

AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Das ist so nicht richtig.
Ich habe mich seinerzeit dort an mehreren Tagen mit einer Kamera, auch mit einer analogen SLR, stundenlnag aufgehalten, ohne auch nur ein einziges Mal angesprochen worden zu sein, oder derartiges beobachtet zu haben. Ich durfte nach freundlichem Fragen mit meiner Kamera sogar mal spät abends auf die Plattform, die man am Ende des Platzes für Pressefotografen errichtet hatte.

Ausserdem hatte die BZ damals sogar einen Fotowettbewerb ausgelobt, in dem leser aufgefordert wurden, ihr schönes Bild an die Zeitung zu senden. Die Siegerbilder wurden prämiert und einem extra gestalteten Plakat veröffentlicht. Das Plakat war damals der Renner. Meine Mutter hat es immer noch in meinem ehemaligen Jugendzimmer an der Wand zu hängen.
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Leute, was Ihr denkt, ist völlig unerheblich! Fakt ist, dass die Franzosen auch Ausländer verklagen, gewinnen und das Geld per Amtshilfe eintreiben. Auf diese Weise haben sie 2007 rund 3,9 Mio Euro eingetrieben.

Dazu gibt es Abkommen zwischen D und F. Damit ist der Drops gelutscht.


Ist wie mit dem geblitzt werden in einigen EU Ländern: Du verstößt gegen deren Gesetze, bekommst das Bußgeld und es wird hier vollstreckt ... bis jetzt nur in einigen Ländern, bald in allen EU Staaten.

Und selbst bei den Ländern, wo jetzt noch keine zwischenstaatlichen Abkommen bestehen, sollte man sich besser hüten, eine Zahlungsaufforderung zu ignorieren: Die verjähren in einigen Ländern erst nach 30 Jahren ... und wehe, man kommt wieder in das Land ... dann sind Zinsen oder sogar Haft fällig.

Aber letztendlich richtig: Jeder muss selbst wissen, was er tut.


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AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Und zum Thema Panoramafreiheit: Die gibt es in fast keinem anderen Land! Im Gegenteil: In Frankreich, Belgien und einigen anderen Ländern liegen im Bereich Architektur alle Rechte beim Architekten oder seinen Erben. Da kann eine ungefragte Veröffentlichung schnell unangenehm werden.

Es ist erstaunlich, dass viele Leute immer denken, dass überall die gleichen Regeln herrschen ... wenn ich in einem anderen Land bin, muss ich mich an die dortigen Gesetze halten: Sei es im Straßenverkehr oder beim Fotografieren. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.


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AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

schaut mal bei Wiki da gibs nen Foto wo er Nachts mit Beleuchtung gezeigt wird ;)
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

schaut mal bei Wiki da gibs nen Foto wo er Nachts mit Beleuchtung gezeigt wird ;)

Na und? Ich würde das Risiko nicht eingehen.

Hier direkt von der Seite des Betreibers:

There are no restrictions on publishing a picture of the Tower by day. Photos taken at night when the lights are aglow are subjected to copyright laws, and fees for the right to publish must be paid to the SETE.
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Sag mal...lest Ihr diesen Thread auch??!

DAS GLEICHE wurde bereits längst gepostet. ;)
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Was mich mal interessiert, ist jetzt mal nicht die Tatsache ob es erlaubt ist, oder nicht, sondern eher einmal die Frage, wie man ueberhaupt davon wissen kann und soll?

Weiter oben wurde einmal gesagt, man solle in die Hausordnung schauen.

Wenn ich nun mal Paris besuche und von meinem Hotelzimmer mit nem 400er Rohr auf den Eiffelturm ziele, wird da bestimmt auch kein Schild auf dem Balkon sein mit "fotografieren bei Nacht verboten".

Oder, was wenn sich dich Hausordnung im Gebäude befindet?
"Ah, Moin Herr Nachtwächter.. Nee, keene Angst, ich wollt hier nix klauen, wollt nur ma rein und guggen ob ich fotografieren darf."

Da Paris für Asiaten auch ein beliebtes Reiseziel und der Eiffelturm ein beliebtes Motiv ist, gibt es hier auch Unmengen an Bildern vom selbigen die bei Onlinediensten und Bloganbietern gespeichert sind.
 
Eben

Da Paris für Asiaten auch ein beliebtes Reiseziel und der Eiffelturm ein beliebtes Motiv ist, gibt es hier auch Unmengen an Bildern vom selbigen die bei Onlinediensten und Bloganbietern gespeichert sind.

Klick, Ende. :eek: Ich zieh mir ja auch nicht meine Hosen morgens mit der Kneifzange hoch. Zumal: Gibts eigentlich noch ein langweiligeres Motiv als den Eifelturm zu verschiedenen Uhrzeiten? Vielleicht noch die myriaden an überflüssigen Blumenbildern. Wenn mans braucht bietet der Markt davon geschätzte 650 professionelle Turm-Varianten aller Formate und Beleuchtungen. Tip: Mach lieber ein Bild von anderen Städten.
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Die Panoramafreiheit existiert nicht in Frankreich und kann somit nicht als Argument angeführt ist.

Ich bin aber in Deutschland. Was schert mich französisches Recht?

Lustig, je simpler aber gefährlicher ein Märchen klingt, desto eher springt das WWW darauf, vor allem wenn noch eine Fremdsprache hinzukommt.

Erst schreibst Du sowas, und dann fällst Du in das gleiche von Dir beklagte Muster:

Wandern wir dann auch in den Knast oder bekommen Dresche wenn wir versehentlich auf einen Geldschein aus Singapur tappen oder ohen ärztliches Attest zuckerhaltigen Kaugummi kauen? Das ist dort Recht.

Kaugummi kauen in S'pore verboten? Nee, nicht wirklich...


Da die SETE im Streitfall vor französischen Gerichten nach französischem Recht (und mit französischen Experten) klagt, hat man relativ schlechte Karten, sich herauszuwinden.

Frage Dich, welche Auswirkungen es auf Dich als deutschen Staatsbürger hat, wenn irgendein daher gelaufener Verein Dich in Frankreich verklagt.

Grüße
Ingo
 
AW: Eben

Tip: Mach lieber ein Bild von anderen Städten.
Was soll das denn für ein grusliges Foto sein?:ugly::lol:





In der Theorie mag das ja immer alles relativ klar sein,aber hat jemand mal Fakten wie oft jemand verklagt wurde, bzw. zahlen musste?:rolleyes:

Auch wenn der Spruch: "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe." gelten mag,behaupte ich das 95% der Weltweiten Bevölkerung sich keine Platte über sowas macht bzw. sich vor dem Fotografieren sich immer genaustens informiert.
Bei so offensichtlichen Gebäuden wie Militär uns. mag das ja wieder anders ausschauen.
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Du kannst dir das sicherlich privat ausdrucken und an die Wand hängen. Aber weder auf Einladungskarten noch ins Internet setzen - weder private Homepage noch FC oder Flickr. Das ist schlichtweg verboten und wird auch geahnded.

Wie wird das bestaft? Gibt es hier auch nur eine Person, der schon mal offiziell mit Strafverfolgung gedroht wurde und die berichten kann?

Gruß
Matze
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Ich bin aber in Deutschland. Was schert mich französisches Recht?
Grüße
Ingo

erst das und dann das ?

Ein paar Stichworte für die Googlesuche: Vorsatz, fahrlässig, Verbotsirrtum, § 17 StGB
Grüße
Ingo

gibt es den auch in Frankreich ? :rolleyes: (und in D ist es nicht so häufig sich damit rausreden zu können)

Ich bin aber in Deutschland. Was schert mich französisches Recht?
Grüße
Ingo

kann ich nachvollziehen, Vater hats in der Schweiz mit Tempo erwischt, Tipp vom Anwalt, zahlen oder wenn nicht dann dort nicht mehr hinfahren, also Schweiz gestrichen

aber es werden hier im Rahmen der EU Abkommen Verkehrsdelikte verfolgt, warum nicht Urheberrecht ? Frankreich ist EU, also sicher sein kann man nicht

Frage Dich, welche Auswirkungen es auf Dich als deutschen Staatsbürger hat, wenn irgendein daher gelaufener Verein Dich in Frankreich verklagt.

das man u.U. dann nicht mehr Eurodisney besuchen kann
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

erst das und dann das?

Verstehe ich nicht?? :confused:

aber es werden hier im Rahmen der EU Abkommen Verkehrsdelikte verfolgt, warum nicht Urheberrecht ? Frankreich ist EU, also sicher sein kann man nicht

1. Frage: Wo begehst Du die Straftat/OWi?
2. Frage: Ist die Tat in Deinem Heimatland strafbewehrt?

das man u.U. dann nicht mehr Eurodisney besuchen kann

Wäre für mich kein Verlust. Aber das ist Ansichtssache ;)
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Ich bin aber in Deutschland. Was schert mich französisches Recht?

Wenn es da einen Gerichtsstand gibt, dann kannst Du da verklagt werden und dann...

Frage Dich, welche Auswirkungen es auf Dich als deutschen Staatsbürger hat, wenn irgendein daher gelaufener Verein Dich in Frankreich verklagt.

...wird das Urteil in Deutschland vollstreckt. Das ist doch ganz simpel.
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Der erste Teil geht, der zweite nicht. Du kannst dir das sicherlich privat ausdrucken und an die Wand hängen. Aber weder auf Einladungskarten noch ins Internet setzen - weder private Homepage noch FC oder Flickr. Das ist schlichtweg verboten und wird auch geahnded.

Was und wo du fotografieren darfst, liest du in den Hausordnungen der einzelnen Orte.

FC geht - die haben eine Genehmigung und zahlen scheinbar dafür.
 
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