• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb Juli 2025.
    Thema: "Unscharf"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum Juli-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Eiffelturm bei Nacht verboten?

Merkwürdige Interpretation, wenn es schlicht und ergreifend um Rechtsfragen und die Anwendung geltenden Rechts geht.
Man kann natürlich als Hobbyfotograf das Urheberrecht für blöd halten und als Ausgeburt eines kapitalistischen Wirtschaftssystems (oder sich auch nur drüber amüsieren), das ändert aber nichts an dessen Gültigkeit und auch dessen Sinnhaftigkeit. ;)
Andreas
Das ist keine merkwürdige Interpretation und Recht existiert auch nicht außerhalb der Gesellschaft.

Im Gegenteil, das UrhRG - wie auch der größte Teil des BGB z.B. - ist direkter Ausfluss der Bedürfnisse unseres Wirtschaftssystems und würde ohne dieses gar nicht existieren.
 
Das ist keine merkwürdige Interpretation und Recht existiert auch nicht außerhalb der Gesellschaft.

Im Gegenteil, das UrhRG - wie auch der größte Teil des BGB z.B. - ist direkter Ausfluss der Bedürfnisse unseres Wirtschaftssystems und würde ohne dieses gar nicht existieren.

Dann ist es aber auch nicht negativ (wie es mir bei Dir rüberzukommen schien), sondern legitimer Teil unseres Wirtschaftssystems (übrigens gab es Urheberrecht im Kommunsimus auch), dem wir bekanntlich alle angehören. ;)

Andreas
 
Das Eiffelturm-Beispiel ist ja leider nur das absurdeste Beispiel dieser kranken Welt voller irrationaler Beschränkungen.

Ich möchte in einer Welt leben in der ich:

- von öffentlichem Grund aus ALLES fotografieren darf WAS und WANN ich will (Personen mal ausgenommen)

- in der Unternehmen und Institutionen keinen Aufstand machen und auf Grundlage ihres Hausrechts alles verbieten, wenn man für nicht kommerzielle Zwecke mal auf "Privatgrund" tritt (gesperrte und wirklich private Gelände natürlich ausgenommen) oder z.B. in einem Museum fotografiert

- man nicht für jeden ******* eine Genehmigung braucht
 
Dies ist wirklich ein sehr sehr merkwürdiger Thread:rolleyes:

Irgendwo zwischen Post 20 und Post 30 wurde die Rechtslage erschöpfend und umfassend dargestellt. Dies wurde irgendwo zwischen 40 und 50 und zwischen 70 und 80 und und und und... wiederholt erschöpfend und umfassend dargestellt....

Es gibt nichts aber auch gar nichts mehr zu diesem Thema zu "klären".
Und dies alles weil es nicht so ohne weiteres möglich ist den Eiffelturm bei Nacht zu fotografieren UND dieses Foto auf seine Webseite zu stellen.

Ich dachte, dass es den Mitgliedern dieses Forums um anspruchsvolle Fotografie geht? - Was bitte ist den an diesem millionenfach aus jeder Perspektive zu jeder Uhrzeit und Jahreszeit fotografierten Wahrzeichen noch irgendwie anspruchsvoll zu fotografieren?
Dass aber das 5 Millionste Foto bei Nacht nicht so ohne weiteres sondern nur mit Genehmigung auf der eigenen Webseite zu veröffentlichen ist regt aber die Communitiy so auf, dass dieser sehr sehr merkwürdige Thread über 180 Beiträge bekommt :confused:- ich kann wirklich nur staunen und hoffe, dass sich ein Mod erbarmt und diesen Thread wegen zigfacher Erledigung der Fragestellung nun endlich schließt.
 
Dies ist wirklich ein sehr sehr merkwürdiger Thread:rolleyes:

Irgendwo zwischen Post 20 und Post 30 wurde die Rechtslage erschöpfend und umfassend dargestellt. Dies wurde irgendwo zwischen 40 und 50 und zwischen 70 und 80 und und und und... wiederholt erschöpfend und umfassend dargestellt....

Es gibt nichts aber auch gar nichts mehr zu diesem Thema zu "klären".

... </ snip>

- ich kann wirklich nur staunen und hoffe, dass sich ein Mod erbarmt und diesen Thread wegen zigfacher Erledigung der Fragestellung nun endlich schließt.

Yep!
 
Wenn ihr mal bei Google Earth reinschaut wieviele Bilder da vom Eifelturm bei Nacht drinstehn, da frag ich mich was für eine Prozessflut dies auslösen würde und welch ein Aufschrei durch die Printmedien gehen würde.
 
Wenn ihr mal bei Google Earth reinschaut wieviele Bilder da vom Eifelturm bei Nacht drinstehn, da frag ich mich was für eine Prozessflut dies auslösen würde und welch ein Aufschrei durch die Printmedien gehen würde.
Von Flickr usw mal ganz abgesehen. Aber man sieht, dass oft der Text "Copyright Tour Eiffel - Illuminations Pierre Bideau" darunter steht. Das scheint auf jeden Fall zu reichen wenn man sich nicht sicher ist.
 
Von öffentlichem grund aus ist das Fotografieren des Eifelturms erlaubt und laut irgenndeiner fotozeitschrift die bei meinem Zahnartz lag(ja beim Zahnartz)darf man diese sogar verkaufen.

Oder wie erklärt ihr euch das?!

http://www.istockphoto.com/file_search.php?text=eifelturm&action=file&fileTypeSizePrice=[{%22type%22%3A+%22Image%22%2C+%22size%22%3A+%22All%22%2C+%22priceOption%22%3A+%221%22}%2C+{%22type%22%3A+%22Illustration+[Vector]%22%2C+%22size%22%3A+%22Vector+Image%22%2C+%22priceOption%22%3A+%22All%22}%2C+{%22type%22%3A+%22Flash%22%2C+%22size%22%3A+%22Flash+Document%22%2C+%22priceOption%22%3A+%22All%22}%2C+{%22type%22%3A+%22Video%22%2C+%22size%22%3A+%22All%22%2C+%22priceOption%22%3A+%221%22}%2C+{%22type%22%3A+%22Standard+Audio%22%2C+%22size%22%3A+%22All%22%2C+%22priceOption%22%3A+%221%22}%2C+{%22type%22%3A+%22Pump+Audio%22%2C+%22size%22%3A+%22All%22%2C+%22priceOption%22%3A+%221%22}]



Allerding hat dieser Pierre Bideau eine Beleuchtung installiert,wenn man nun den Eifelturm bei nacht fotografiert hat man dann sein Copyright verletzt...klingt komisch ist aber so:D
 
Zitat von Der Golix
Von öffentlichem grund aus ist das Fotografieren des Eifelturms erlaubt .....
Das "Problem" ist Eiffelturm bei Nacht
;)
Solange die Veröffentlichung in Deutschland erfolgt oder die Verwertung von Deutschland aus, ist auch das kein Problem - die Lichtinstallation ist "dauerhaft" angebracht, und auch für sie gilt insofern die "Panoramafreiheit" gemäß §59 UrhG.
 
Von Flickr usw mal ganz abgesehen. Aber man sieht, dass oft der Text "Copyright Tour Eiffel - Illuminations Pierre Bideau" darunter steht. Das scheint auf jeden Fall zu reichen wenn man sich nicht sicher ist.
Das hat nun rechtlich wieder überhaupt keine Bedeutung...

Aber vielleicht sollte man das Fotografieren des nächtlichen Eiffelturms und das Verwerten solcher Fotos einfach Leuten überlassen, die das professionell betreiben.
 
Solange die Veröffentlichung in Deutschland erfolgt oder die Verwertung von Deutschland aus, ist auch das kein Problem - die Lichtinstallation ist "dauerhaft" angebracht, und auch für sie gilt insofern die "Panoramafreiheit" gemäß §59 UrhG.
Schon klar.
Das "gleiche" hast du vor Knapp 5 Monaten schon mal geschrieben.
;)
 
Schon klar.
Das "gleiche" hast du vor Knapp 5 Monaten schon mal geschrieben.
;)
Ja. Es ist heute genauso zutreffend wie vor 5 Monaten, denn in der Zwischenzeit haben sich weder Gesetzesgrundlage noch Rechtsprechung dazu geändert.

Hätten sie, wäre mir das in der Zwischenzeit auf den Schreibtisch gekommen. :) (Ich lese die einschlägigen Fachpublikationen, denn ich sitze zur Zeit schon wieder mal in einer Arbeitsgruppe, die sich mit diesem Thema beschäftigt.)
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten