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Eiffelturm bei Nacht verboten?

Niemand verbietet dir, den Eiffelturm zu fotografieren, nur veröffentlichen ist verboten. Das ist aber französisches Recht. In Deutschland gibt es die Panoramafreiheit uA aus den Gründen, die du auch angeführt hast.

Ich würde das ja vielleicht bis zu einem gewissen Grad einsehen - die Leute vom Eiffelturm scheinen ja auch insofern "vernünftig" zu sein, als sie die Veröffentlichung auf rein privaten Homepages erlauben. Trotzdem, es gibt sicher auch Fälle, wo ein derartiges "armes Schwein" von wem auch immer mit Abmahnungen etc. überzogen wird. Diskussionswürdig fände ich lediglich, wenn jemand dieses "Kunstwerk" als Postkarte verkaufen will oder damit irgendwelche Werbung macht. Ich finde es aber prinzipiell nicht gut, wenn mir jemand in "freier Natur" irgendwelche Fotografiebeschränkungen auferlegen will. Nicht mal das Militär in zivilisierten Ländern macht da noch groß Aufhebens (siehe Flugschauen etc.), dafür geht das jetzt los - Eiffelturm, Atomium und die ganze Liste.

Es stellt sich doch aber eigentlich die Frage, wieso man das Recht haben soll, ein Kunstwerk, das im Freien steht zu fotografieren und zu veröffentlichen. Aber umgekehrt ist es verboten, Fotos, die im freien Internet zu sehen sind, zu veröffentlichen. Warum hat der Künstler sozusagen im Internet mehr Rechte als draußen?

Ganz einfach deshalb, weil im Internet ein Foto klar dem Schaffenden zuzuordnen ist. Dagegen kann ich den Eiffelturm nicht mehr fotografieren, nur weil ein anderer sich da dran zu schaffen gemacht hat. Das ist jetzt keine juristische Argumentation (die hat ein Kollege weiter oben ja ausführlich behandelt), sondern eine rein moralische. Wieso muß ich mir also z.B. den "beleuchteten Eiffelturm" aufzwingen lassen samt dem Fotografierverbot? Im Internet dagegen muß ich ja nichts abkopieren, was andere angefertigt haben. Wenn ich dagegen das Atomium für meine private Homepage selbst fotografiere, muß ich mit einer Abmahnung rechnen. Und ja, wenn es nur um die paar wenigen genannten Gebäude etc. ginge, könnte man ja grade noch damit leben - der Trend geht aber eindeutig zu einem sehr unerfreulichen Leben hin - z.B. daß auch Gentechnikfirmen inzwischen schon lebende Wesen (Pflanzen, Tiere) patentieren. Wo führt das alles hin? Ich jedenfalls halte das für puren Irrsinn.
 
Ganz einfach deshalb, weil im Internet ein Foto klar dem Schaffenden zuzuordnen ist. Dagegen kann ich den Eiffelturm nicht mehr fotografieren, nur weil ein anderer sich da dran zu schaffen gemacht hat. Das ist jetzt keine juristische Argumentation (die hat ein Kollege weiter oben ja ausführlich behandelt), sondern eine rein moralische. Wieso muß ich mir also z.B. den "beleuchteten Eiffelturm" aufzwingen lassen samt dem Fotografierverbot? Im Internet dagegen muß ich ja nichts abkopieren, was andere angefertigt haben. Wenn ich dagegen das Atomium für meine private Homepage selbst fotografiere, muß ich mit einer Abmahnung rechnen.
Warum kannst du das Werk in der realen Welt dem Schaffenden nicht klar zuordnen? Es ist vielleicht aufwendiger. Wenn du sagst, "im Internet dagegen muß ich ja nichts abkopieren", warum mußt du das in der realen Welt. Kein Mensch zwingt dich den Eiffelturm zu fotografieren, oder?

Versteh mich nicht falsch. Ich find es ja auch nicht gut. Mir geht es eher darum, mal darüber nachzudenken, wo und warum eine Grenze gezogen werden soll. Wenn ich im Internet ein Bild veröffentliche, wo besteht der Unterschied zu einem Gebäude, das öffentlich zu sehen ist, bzw. eines Kunstwerkes. Ist es das "bleibende"? Oder was?
 
Naja, beim Eiffelturm und beim Atomium ist es doch so, daß sie ein zentraler Teil des Stadtbildes von Paris/Brüssel sind. Deshalb möchte ich logischerweise - wenn ich in der Stadt bin - auch mal ein Bild dieser "Wahrzeichen" machen. Ich muß aber nicht die Werke eines anderen im Internet kopieren, ich kann sie ja so gut wie möglich nachmachen, wenn ich denn unbedingt das Gleiche will. Beim Eiffelturm lege ich aber vielleicht persönlichen Wert auf meine Freundin im Vordergrund, nur so mal als Beispiel. Dieses Bild ist mir aber für meine private HP verboten und das finde ich nicht gut. Ich finde nicht, daß ich mich eingeschränkt fühle, weil ich die Bilder anderer nicht wahllos für meine HP nutzen kann - ich fühle mich aber sehr wohl eingeschränkt, wenn ich überall bedenken muß, wer welche Rechte an welchen Gebäuden etc. haben könnte, bevor ich ein von mir selbst angefertigtes Bild davon auf meine Seiten stelle.
 
Trotzdem, es gibt sicher auch Fälle, wo ein derartiges "armes Schwein" von wem auch immer mit Abmahnungen etc. überzogen wird.
Das wird ziemlich schwierig, einen in Deutschland ansässigen Fotografen für die Veröffentlichung eines Fotos des Eiffelturm bei Nacht, von öffentlichem Grund aus fotografiert, in Deutschland abmahnen zu lassen. Ein französischer Anwalt könnte das sowieso nicht, und ein deutscher Anwalt würde seinen Klienten auf die fehlende Rechtsgrundlage hinweisen...

:cool:
 
Wenn die Beleuchtung des Eiffelturms nun ein Kunstwerk ist, damit ein Werk im Sinne des UrhG, dann darf man Ablichtungen hiervon tatsächlich nicht auf seine eigene Homepage stellen oder in sonstiger Weise veröffentlichen.
Aber selbstverständlich darf man, da dieses Beleuchtungskunstwerk dauerhaft angebracht ist und somit §59 UrhG zur Geltung kommt.. :rolleyes:
 
Nur gut, daß die Profis ein bißchen mehr von der Sache verstehen...
:cool:

Eine kurze Suche im Fotofinder.net ergibt 764 Fotos vom nächtlichen beleuchteten Eiffelturm von ca. 30 verschiedenen ernstzunehmenden deutschen Bildagenturen. Im APIS hab ich jetzt nicht gesucht, weil ich hier zu Hause keinen APIS-Browser habe, ich tippe mal auf ca. 2500 Fotos vom nächtlichen beleuchteten Eiffelturm, minimum.

Ich würde keinen Eid drauf schwören, daß nicht irgendein Dömmsel versehentlich auch eine Aufnahme nicht von öffentlichem Grund aus gemacht hat, was dann rechtlich in der Tat problematisch werden könnte - wenn man es denn gerichtsfest nachvollziehen könnte, wo exakt der Aufnahmestandort war. Aber ansonsten können alles diese Fotos sowohl für Redaktionelles als auch für Werbung als auch für Poster in Deutschland (und vielen anderen Ländern der Erde) verwendet werden. (Immer vorausgesetzt, man erwirbt beim Fotografen oder der Agentur das nötige Nutzungsrecht, versteht sich...)
 
Warum kannst du das Werk in der realen Welt dem Schaffenden nicht klar zuordnen? Es ist vielleicht aufwendiger. Wenn du sagst, "im Internet dagegen muß ich ja nichts abkopieren", warum mußt du das in der realen Welt. Kein Mensch zwingt dich den Eiffelturm zu fotografieren, oder?

Versteh mich nicht falsch. Ich find es ja auch nicht gut. Mir geht es eher darum, mal darüber nachzudenken, wo und warum eine Grenze gezogen werden soll. Wenn ich im Internet ein Bild veröffentliche, wo besteht der Unterschied zu einem Gebäude, das öffentlich zu sehen ist, bzw. eines Kunstwerkes. Ist es das "bleibende"? Oder was?

Ein grundlegender Unterschied besteht allerdings:

Wenn ich nun von einem bestimmten, per se nicht illegalem Motiv ein Foto haben möchte (um es zB zu veröffentlichen) habe ich 2 Möglichkeiten:
A) es etwa aus dem Internet zu kopieren (was aus gutem Grund illegal ist)
oder
B) selbst ein Foto machen (was die perfekt legale Variante ist)

Beim Beispiel das hier Threadthema ist, ist offenbar sowohl A als auch B nicht erlaubt, und deswegen hinken auch alle Vergleiche mit "Abkopieren aus dem Internet".
Nur meine Meinung, die Rechtslage ist möglicherweise eine andere...
 
Die Sachlage ist folgende:

Man darf den Eiffelturm natürlich für den privaten Gebrauch fotografieren, so oft man will. Geschützt ist lediglich die nächtliche Illumination.

Die SETE erlaubt das Publizieren dieser Bilder mit dem Zusatz "Copyright Tour Eiffel - Illuminations Pierre Bideau" auf der eigenen Webseite (und sieht sie in diesem Zusammenhang nicht als "kommerzielle Nutzung" an).

Die Fotocommunity als international tätiges Fotografenforum hat mit der SETE eine Vereinbarung getroffen, dass die Veröffentlichung in der FC der Veröffentlichung auf der eigenen Webseite rechtlich gleichgestellt wird.

Die SETE betrachtet alle anderen Veröffentlichungen erst einmal als "kommerzielle Nutzung", für die vorher eine kostenpflichtige Lizenz erworben werden muss. (Streitwert vor Gericht ist dann meist die doppelte Lizenzgebühr, wenn nicht anderweitige Einnahmen oder Gewinne damit verbunden waren)

Da die SETE im Streitfall vor französischen Gerichten nach französischem Recht (und mit französischen Experten) klagt, hat man relativ schlechte Karten, sich herauszuwinden. Üblich ist, dass die Veröffentlichung im Internet die Möglichkeit des Aufrufens dieser Seiten in Frankreich erlaubt, woraus man einen Eingriff in französische Gesetze und die Verletzung des zitierten Schutzrechtes ableitet.

Wir müssen als Moderatoren verhindern, dass das DSLR-Forum und sein Betreiber wegen stillschweigender Duldung einer Urheberrechtsverletzung verklagt wird und schützen durch das Entfernen solcher Bilder auch die Forenmitglieder vor den Ansprüchen der SETE.

LG Steffen

PS: Ein weiteres rechtlich geschütztes Gebäude ist das Atomium in Brüssel.

Nochmal:

Natuerlich darf jeder den Eiffelturm auch bei Nacht fotografieren.

Die Bilder duerfen nur nicht veroeffentlicht werden, bzw nur mit entsprechender Bildunterschrift.

All das haben wurde hier schonmal erklaert:

https://www.dslr-forum.de/showpost.php?p=5356879&postcount=32


Wurde Link hier schon ausführlich beschrieben, allerdings werden konstruktive Beiträge im Rahmen solcher Diskussionen in diesem Forum gerne mal überlesen...:rolleyes:


Die Erklärung von Steffen wurde von euch bis jetzt konsequent ignoriert, auch die zwei Hinweise auf diese - ihr könnt euch einen Wolf diskutieren, diese Regelung schlecht oder auch nicht finden - sie besteht und ihr könnt anscheinend weder mit Wissen noch mit Halbwissen etwas daran ändern.:rolleyes:
 
das urheberrecht hält doch immer wieder überraschungen bereit.
in zukunft sollte man mit bildern von bergmassiven oder traumstränden vorsichtig sein...gott könnte einem seine anwälte auf den hals schicken.. :lol:

im grunde gilt immer und überall: alles verboten. irgendein recht wird sich immer finden, was man durch ein photo verletzt. man verwendet heutzutage zwar nicht mehr soviel papier für die bilder, müßte aber für die nötigen genehmigungen ganze wälder abholzen...wenn das nicht auch schon wieder diverse rechte, zumal die nachfolgender generationen.....

ach, es ist zum k**
 
Wahrscheinlich hast Du damit insofern recht als der Eiffelturm bei Nacht offenbar einer der rechtlichen Sonderfälle ist. Ihn zu fotografieren aber global mit Abkopieren aus dem Internet zu vergleichen halte ich aber dennoch als hinkend.
 
Boykottieren und in den www veröffentlichten Fotos unscharf und unkenntlich machen.:top::eek:
Bei Personen die nicht abgelichtet werden möchten kommt ja auch ein Balken drüber.:o
 
Noch ein etwas mehr Verwirrung:

In einem anderen Beitrag wird gerade hier im Forum ein Bild hinsichtlich seiner fotografischen Qualitäten diskutiert, welches das London Eye abbildet.

Erlaubt oder etwa schon abmahnungsrelevant?

Um persönliche Meinungen oder Wunschträume von geltenen Recht zu trennen sollten sich vieleicht diejenigen, die sich mit der Rechtsituation wirklich auskennen irgendwie von den Hobbyjuristen absetzten.



hier nochmal das Zitat:
Besonders hervorzuheben ist imho die Liste am Ende des Beitrages mit Motiven die nicht kommerziell angeboten werden dürfen.

Der Knackpunkt hierbei ist vor allem die Definition von kommerziell. Nach einer (zugegeben strikten) Rechtsauffassung ist jegliche(!) Veröffentlichung im Internet bereits ein kommerzielles Angebot. Mir tun die Moderatoren hier im Forum manchmal echt leid.

* London Eye - London (Riesenrad)
 
Hallo

Habe den Text au Zeitgründen gerade nur überflogen
und die frage gelesen welche gebäude man in Deutschland
nicht Fotografieren darf?
da wäre z.B. schloss sanssouci in Potsdamm bzw.
man darf es zwar Fotografieren aber nur für
die eigene Fotosammlung das hochladen
der Bilder ist Verboten
die Rechte liegen bei dem Betreiber des Parks.
Die sind da sehr streng mit der Ganzen sache.

MfG Toni
 
Also innen im Sanssouci ist bereits fotografieren verboten. War es zumindest so kurz vor 2000, als wir mal zusammen mit den Norwegern im Rahmen des Schüleraustauschs da waren.
 
Meine 2 x 2cents zu diesem Thema:
Ich kann verstehen, dass Städte/Organisationen/Künstlern steuern wollen, für welche Zwecke Bilder von prominenten Bauwerken/Kunstwerken verwendet werden. Ich mag die Einschränkungen nicht, aber ich kann sie nachvollziehen. Besonders gut finde ich die hier schon mehrfach zitierte (nicht-kommerzielle) Regelung für den beleuchteten Eiffelturm--so ist das ganze Thema einfach und für alle Beteiligten transparent gelöst. Wer den beleuchteten Eiffelturm als Hintergrund seines kommerziellen T-Shirt-Shops verwenden möchte, zahlt halt einen Obulus an den französischen Copyrightinhaber und gut. Das Atomium in Brüssel ist das genaue Gegenbeispiel und ich finde das Vorgehen dort völlig inakzeptabel :grumble:, zumal nicht mal auf der Website des Atomiums ein Hinweis auf die Nicht-Verwertbarkeit der selbstfotografierten Bilder der Skulptur vorhanden ist. Für mich riecht das nach Abzocke.

[Sarkasmus on]Mir ist aufgefallen, dass es in China, Korea oder Japan offenbar keine Gebäude auf der hier kursierenden Liste der "verbotenen Orte/Gebäude/Automarken" gibt, die nicht fotografiert und dann veröffentlich werden dürfen. Alle großen Kamerahersteller kommen aus Asien und lassen in Asien produzieren--natürlich wollen die auch eine Motivvielfalt haben, an der sie zeigen können, was so alles mit ihren Schmuckstücken geht. Ich schlage daher vor, dass wir ab sofort nur noch asiatische Motive fotografieren und veröffentlichen.:rolleyes: [Sarkasmus off]
 
Zuletzt bearbeitet:
Innen war es auch schon in dne 90ern verboten. Das ist nichts neues.
Ich wrde das erstmal gelassen sehen. So wie es sich liets, geht der Stiftung einzig um kommerzielle Fotos. Da möchte die Stiftung gerne mitverdienen, was ich auch verstehen kann. Wenn dies zur Unterhaltung der Gärten und Gebäude beiträgt, finde ich das o.k.
Es steht ausdrücklich geschrieben, dass eine private Nutzung nicht verboten ist. Nun ist die Frage, ob eine Veröffentlichung auf einer nichtkommerziellen, persönlichen Internetseite, auf der man z.B. seine Reisen dokumentiert, als kommerzielle Nutzung angesehen wird.
 
Nun ist die Frage, ob eine Veröffentlichung auf einer nichtkommerziellen, persönlichen Internetseite, auf der man z.B. seine Reisen dokumentiert, als kommerzielle Nutzung angesehen wird.

Vermutlich nicht. Beachte aber, dass eine Seite als kommerziell gilt, sobald Werbung auf der Seite ist (die Dir ja Geld einbringt oder spart) oder Du Dinge und/oder Dienstleistungen anbietest, für die Du Geld verlangst.

Gruß
Roland
 
Das wäre auf den meisten privaten HomePages nicht der Fall.
Frag ist, wie das mit Veröffentlichung in Portalen wie flckr aussieht. Das schaltet ja flickr Werbung, aber nicht der User, der seine Bilder dort hochlädt.
 
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