• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb September 2025.
    Thema: "Straßenfotografie s/w"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum September-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Eiffelturm bei Nacht verboten?

Da schon oefters nach einer Liste gefragt wurde, reiche ich mal nen Link nach.
Wohl unvollstaendig.


http://www.bruessel-gui.de/bruessel/bericht-1.html

daraus folgendes:

Deutschland und Europa

In Deutschland gibt es die Panoramafreiheit. Europaweit hat die Richtlinie 2001/29/EG in Art. 5 Abs. 3 lit. h fakultativ die Möglichkeit geschaffen, wie in Deutschland die urheberrechtliche Nutzung von Abbildungen eines bleibend an öffentlichen Orten befindlichen Werkes vergütungsfrei zu gestatten. Geändert hat sich allerdings noch nichts.

“Schwierige” Länder sind in Europa zum Beispiel:

Belgien, Frankreich, Luxemburg
Moderne Gebäude sind bis zum 70. Todestag des Architekten geschützt. Solche Gebäude und auch Kunstwerke, die sich bleibend an öffentlichen Plätzen befinden, dürfen nicht frei wiedergegeben werden, wenn sie das Hauptmotiv des Bildes darstellen.

Dänemark, Estland, Finnland, Litauen
Kunstwerke, die sich bleibend an öffentlichen Plätzen befinden, dürfen nicht frei wiedergegeben werden, wenn sie das Hauptmotiv darstellen und die Vervielfältigung zu gewerblichen Zwecken erfolgt. Gewerblich sind auch Websites mit Werbebannern.

Italien
Keinerlei Ausnahme vergleichbar der Panoramafreiheit.

Lettland
Bilder dürfen nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden.

Niederlande
Seit 2004 gibt es zwar eine Panoramafreiheit wie in Deutschland, dennoch muss darauf geachtet werden, dass in Sammelwerken nur wenige Bilder des gleichen Architekten veröffentlicht werden.


inwiefern das Richtig ist, mag ich nicht beurteilen.
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

... man hat die Neue Nachtbeleuchtung als Kunst erklärt und so muss man dies achten....

Eigendlich ist das oder ähnliches nichts anderes als kriminelle Geldgier. Als nächstes erklärt jemand seine Autoscheinwerfer zur Kunst. Vielleicht unterliegen dann eventuelle Radarfotos auch dem Verbot...:ugly:

Aber ich will mal nicht OT abgleiten. In zunehmenden Maße laufen mir soche Restriktionen über den Weg. Das einzige, was damit erreicht wird, ist, das sich immer weniger Leute um evtl. vorhande berechtigte oder unberechtigte Rechte kümmern.
Wie gut, das es zu van Gogh´s oder Michelangelo´s Zeiten noch keinen solchen Haufen spinnerter Anwälte gegeben habt, die Kunsthallen wären sehr übersichtlich heute...

So long,
Andi
 
Hab jetzt nicht alle Seiten durch, wollte aber mal in den Raum werfen dass das Copyright sich wohl nur auf die Blinklichter beziehen soll, die den Eiffelturm aller 15 Minuten (so genau weiß ich den zeitlichen Rahmen nicht mehr) beleuchten.

Quelle leider unbekannt. Im Zweifel lass ich es dann doch lieber mit dem Veröffentlichen, Fotos vom beleuchteten Eiffelturm sind sowieso schon altbacken :D
 
Alle 15 Min, da würden die Pariser wohl wahnsinnig werden, vor allem weil das Blinken jew. 10 Minuten dauert. Ab Einbruch der Dunkelheit jede volle Stunde, letztes Blinken um 1 Uhr.
Ich frage mich, wieviele Diskussionsteilnehmer hier sowieso noch nie in Paris waren und denen es deshalb eigentlich egal sein kann, ob das Ablichten des Blinkens legal ist oder nicht...und wieviele sich aufregen, weil es hier Einschränkungen gibt, die aber offensichtlich eh ziemlich locker gehandhabt werden (siehe die mind. 30.000 Fotos auf Flickr-haben die alle eine Klage am Hals??), gleichzeitig aber gleich nach Anwalt und Schadensersatz rufen, wenn jemand eines ihrer Blümchenbilder auf seiner HP verwendet hat :cool:
Dieser Thread bzw seine Länge für dieses Thema ist so typisch deutsch...Bedenkenträger everywhere...
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Eigendlich ist das oder ähnliches nichts anderes als kriminelle Geldgier. Als nächstes erklärt jemand seine Autoscheinwerfer zur Kunst. Vielleicht unterliegen dann eventuelle Radarfotos auch dem Verbot...:ugly:

Ach ja? Tja das Leben ist ja auch wirklich gemein.
Da investiert jemand eine große Geldsumme in Aufbau und Wartung einer Licht-Installation
und will verhindern, daß andere damit Geld verdienen. Wie ungerecht! Was fällt denen ein!:evil: (Sarkasmus)

Gruß Tharon
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Also für mich ist das ziemlich unverständlich ... kann es doch eine gute Werbung sein wenn Leute im Internet das sehen. Ob es nun für einen Urlaub in Paris oder für die scheinbare Liquidität BMW's in der Wirtschaftskrise spricht ...:grumble:

Das setzt voraus, daß der Fotograf gut ist.

Leider sind 99,99% aller Fotografen Hobbyisten und Gelegenheitsfotografen und die meisten davon wissen grad mal, wie man auf den Auslöser drückt. Was nicht ausschließt, daß es doch hin und wieder mal ein gutes Foto gibt.

Wie also wehrt man sich gegen die 99,98% der veröffentichten mäßigen und saumäßigen Bilder???
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Ach ja? Tja das Leben ist ja auch wirklich gemein.
Da investiert jemand eine große Geldsumme in Aufbau und Wartung einer Licht-Installation
und will verhindern, daß andere damit Geld verdienen. Wie ungerecht! Was fällt denen ein!:evil: (Sarkasmus)

Gruß Tharon
Ich kann nicht glauben, dass jemand den selbsternannten Künstler gezwungen hat, ein Vermögen da reinzustecken! Und wenn er dann nicht erlauben will, dass für sein Kunstwerk kostenlos geworben wird, müsste er eigentlich noch Schläge dazukriegen. Ich habe noch keine Firma gesehen, die für ihre Werbung noch Geld kassiert, anstatt welches ausgeben zu müssen!
 
Da werde ich wohl demnächst meine Frau leicht bekleidet auf die Kölner Domplatte schicken, ein paar provozierende Posen einnehmen lassen, sie zur Blauen Stunde mit 3 kleinen LED-Lampen anstrahlen - vielleicht was schwarz-rot-güldenes - ein kleines Schild danebenstellen "Bildveröffentlichung nicht erlaubt - Lichtkunst aus Meerbusch".

Etwas warten und dann werde ich die Bilder im Netz finden. Und dann suche ich französische, belgische und luxemburgische Quellen, einen entsprechenden Anwalt und dann geht es los - ohne Pardon ...

I gonna be rich one day!

Die Welt wird immer verrückter ... Ich denke: Wenn sich einer erlaubt, den nackten Hintern in den Schnee zu stecken, muss er sich halt nicht wundern, wenn er danach nen Schnupfen bekommt.

Den Schuh muss sich allerdings wohl dann heute eher der unbedarfte Fotograf anziehen - Hilfe, Hilfe ...
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Ach ja? Tja das Leben ist ja auch wirklich gemein.
Da investiert jemand eine große Geldsumme in Aufbau und Wartung einer Licht-Installation
und will verhindern, daß andere damit Geld verdienen. Wie ungerecht! Was fällt denen ein!:evil: (Sarkasmus)

Gruß Tharon


Reichlich unüberlegt...

Auch der Kölner Dom wird angeleuchtet, wozu ebenfalls "eine große Geldsumme in Aufbau und Wartung einer Licht-Installation" nötig war und ist.

Also sollte man den auch nur noch am Tage fotografieren?

Unser Rathaus wohl auch? Das wird ebenfalls kunstvoll angeleuchtet.

Viel größerer Aufwand war nötig, den Eifelturm überhaupt erst zu errichten - also am besten gar nicht fotografieren?

Was den "Künstler" und seine Leuchten betrifft: Ohne das, was man wirklich sieht, nämlich den Eifelturm, wäre sein "Kunstwerk" nichts.

Wie sieht es denn aus, wenn der Fotograf eine zig kW starke Blitzanlage verwendet? :p Dann wird das Kunstwerk für einen Sekundenbruchteil auf magische Weise unsichtbar...

Oder SW-Film, dann sind die Farben alle wech... :top:

Sorry, aber mit dem Urheberrecht kann man es auch übertreiben, wer öffentliche Gebäude anstrahlt, sollte diese dann nicht für sich vereinnahmen können, zudem frage ich mich, wo denn das viele Geld herkommt?

Künster zahlen normalerweise nicht drauf bei sowas, die verdienen damit - da will jemand nicht verhindern, dass andere auch etwas verdienen, er selbst will das Geld für sich. Und ich würde mich nicht wundern, wenn der Auftraggeber die Stadt selbst ist, die den Künstler aus Steuergeldern bezahlt (hat).

Aber es ist ja auch ganz einfach: Man fotografiert sowas dann eben auch nur, wenn ein Auftrag dazu da ist.

Dass der Fotograf wohlmöglich selbst zig Tausende in seine Werkzeuge gesteckt hat und dass selbst ein Nachtfoto des Eifelturms eine eigene Interpretation bzw. künstlerische Leistung darstellen könnte, sei hier nur am Rande erwähnt.
 
Ich habe mich letzte Woche auch vor und unter den Eiffelturm mit Stativ gestellt. Trotz der Anwesenheit von Polizei/Militär hat niemand versucht mich davon abzuhalten. Sind insgesamt auch wirklich tolle Bilder geworden. Ich habe mich sogar mitten auf die Straße vorm Eiffelturm gestellt und LZBs gemacht.
 
Ui hier kann man wieder ne Menge lesen ;)

Ich kann aber die unterschiedlichen Meinungen hier sehr gut nachvollziehen genau genommen weiß ich selbst nicht, was ich von so einer Situation halten soll.

Einerseits natürlich das Urheberrecht des Künstlers, das berücksichtigt werden sollte. Will ich bei meinen Fotos ja auch. Andererseits reden wir hier nicht vom Abfotografieren eines kleinen unauffälligen Kunstwerkes. Und hier bin ich auch ein wenig der gleichen Meinung wie derer, die sagen der Turm steht da (auch nicht erst seit gestern) und wird täglich auch bei Nacht tausendfach angeguckt und fotografiert. Natürlich sollte man jetzt nicht einen auf Lemming machen und den anderen hinterher aber wie das Beispiel MasterFX zeigt, wäre Paris damit nicht einverstanden wüssten davon die Polizisten und hätten was unternommen. Und zwar schon seit Jahren und dann wüsste auch der gemeine Touri, dass er den Turm bei Nacht besser nicht fotografiert.

Als ich 2005 in Asien Urlaub gemacht hatte (mit Kompaktkamera) hatte ich da ein anderes Erlebnis. Wir stiegen aus dem Flugzeug aus und neben mir ging ein anderer Touri mit Spiegelreflex und wollte gerade ansetzen den Flughafen zu fotografieren. So schnell wie da die beiden Herren in grün mit Maschinengewehr kamen und was vom großen militärischem Geheimnis gelabert hatten konnte man gar nicht gucken. Zugegeben auf dem Flugfeld stand nur unsere Maschiene und die knapp 30 Insassen also etwas weniger als üblicher Weise in Paris los ist nur in so fern vergleichbar, dass MasterFX ja anscheinend auch in Nähe von Polizei/Militär seine Fotos gemacht hat.
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Reichlich unüberlegt...
Sehe ich anders.
Vielleicht solltest du dir aber noch mal durchlesen,
was ich geschrieben habe. Es geht darum daß nicht andere Geld damit verdienen (kommerzielle Verwertung)
Es wurde hier bereits geschrieben, wie der Amateurfotograf mit dieser rechtlichen Situation umgehen kann.
Man kann unterschiedlicher Meinung sein, aber Recht bleibt halt Recht.
Und bei Geld hört bekanntlich der meiste Spaß auf.
Heißt nicht daß ich Fan von solchen Entwicklungen bin (siehe New York und Architekten)
Auch der Kölner Dom wird angeleuchtet, wozu ebenfalls "eine große Geldsumme in Aufbau und Wartung einer Licht-Installation" nötig war und ist.
Hier werden aber doch Äpfel mit Birnen verglichen.
Beim Eiffelturm war es ein bestimmter Künstler und beim Kölner Dom...?
Aber korrigiere mich wenn ich falsch liege. Kenne mich mit dem Kölner Dom nicht so gut aus.
Damit wir uns aber verstehen:), ich sehe es auch mit Skepsis daß man sich als Fotograf nun auch mit solchen Themen immer mehr beschäftigen "darf"

Gruß
Tharon
 
Also ich habe gerade gesehen, dass die Fotocommunity eine Erlaubnis hat, siehe auch HIER. Dort reicht ein Hinweis Copyright Tour Eiffel - Illuminations Pierre Bideau. Vielleicht gilt das ja allgemein!?
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

wahrscheinlich nur für jedes objekt einzeln bei dem verwalter oder dem eigentümer nachfragen.

Rechtsberatung auf Wahrscheinlichkeitsbasis? NOCH gilt in Deutschland die Panoramafreiheit (http://bildjournalisten.djv-online.de/?p=278). Aber mit Einstellungen wie deiner – in vorauseilendem Gehorsam irgenwelche Verwalter (Hausmeister?) oder Eigentümer fragen – ist es sicher kein Problem für die entsprechenden Interessenverbände, auch dieses Recht zu kippen.
 
Die Panoramafreiheit hört da auf, wo das Recht des Anderen anfängt.

Eifelturm bei Nacht und viele andere Einrichtungen, insbesondere wenn das Panorama von Privatgrund aufgenommen werden sollte, gehören eben dazu.

Ist schwierig zu erklären - ist aber so.

Vielleicht meldet sich mal richtiger Volljurist hier imForum zu diesem Thema und kann mal Tatsachen schaffen.
Vermutungen, Meinungen und Wunschvorstellungen sind zwar alle gut gemeint, emotional auch richtig, aber helfen im Ernstfall leider nicht weiter.

Übrigens wurde mal bei istock ein von mir gemachtes Panoramabild des Hamburger Hafens abgelehnt, weil auf einem Wohnblock ein Graffiti sichtbar war und dies eventuell ein Kunstwerk sein könnte.
Die Firmenbezeichnungen der Trockendocks hatte ich extra schon wegretuschiert.

Ciao,

Jörg.
 
Die Panoramafreiheit hört da auf, wo das Recht des Anderen anfängt.

Dein Satz verhunzt einen Ausspruch von Rosa Luxemburg. Ist das von den Lizenzrechteverwertern Rosa Luxemburgs autorisiert!?

Vielleicht meldet sich mal richtiger Volljurist hier imForum zu diesem Thema und kann mal Tatsachen schaffen.

Ist ja auch sooo schwer, einen simplen Satz zu verstehen:

§ 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.

Klar, für die Interpretation von drei Dutzend Wörtern braucht man dringend einen VOLLjuristen! Deutsches Sprak swäres Sprak oder Deutschland einig Abmahnland!
 
Ist ja auch sooo schwer, einen simplen Satz zu verstehen:

§ 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.

Klar, für die Interpretation von drei Dutzend Wörtern braucht man dringend einen VOLLjuristen! Deutsches Sprak swäres Sprak oder Deutschland einig Abmahnland!

Ehm...zwei, drei Fragen/Aspekte eines Interessierten:
1.: Warum wird denn hier die ganze Zeit vom Deutschen UrhG & KUrhG gesprochen und zititert? Das allein wird doch nicht Grundlage der Threadthematik sein können?
2.: Das oben zitierte mag ja für die Bauwerke gelten, doch "geschützt" ist ja auch nicht der Eifelturm, sondern die Lichtinstallation als Kunstwerk, welche unter diesen Paragraphen wohl nicht fallen würde?! :ugly:
3.: Dass oder ob der Eifelturm des nachtens beleuchtet fotografiert werden darf, oder ob nicht...das ist doch weniger ein Streitfall. In Grenzen problematisch ist die Veröffentlichung der Aufnahmen.

Ob es eines Volljuristen bedarf oder nicht. (Im Streitfall wahrscheinlich schon. ;) )
Ich glaube nicht, dass die Thematik mit wenigen Worten definitiv geklärt dargestellt werden kann.

Grüße,
CHRIS
 
Zuletzt bearbeitet:
WERBUNG
Zurück
Oben Unten