Das mit der Begrenzung der Anzahl von Beispielbildern hatte ich auch mal ziemlich gut strukturiert als Modell in die interne Diskussion eingebracht.
Aber wie heißt es so schön: "Und darum wird beim Happyend im Film gewöhnlich abgeblendt..."
Man setze irgendeine starre Grenze, sagen wir mal 400 - um eine Hausnummer zu haben.
Das Problem ist doch in der Praxis folgendes: Kommt eine neue Kamera raus - oder ein neues Objektiv - kommen die ersten "Hurrah - ich hab's"-Posts.
Mal etwas böse umschrieben: "Zwar war es draußen schon fast dunkel und es regnete auch wie Sau, aber ich habe trotzdem schnell mal die Kamera aus dem Fenster gehalten. Wie findet Ihr's?". Nehmen wir mal an - verstreut über den ganzen Thread finden sich auf diese Art und Weise 50 nicht so aussagekräftige Bilder.
Poster Nr. 401 - 450 werden nun sagen: "Meine Bilder sind doch viel besser als die am Anfang (oder die vom User XYZ, der kann ja nicht mal die Kamera gerade halten...). Können wir nun nicht die schlechteren Bilder durch die besseren sukzessive austauschen? - ich sehe da noch viel Luft nach oben..."
Ein BBT-Moderator wäre nun in der wenig beneidenswerten Lage, bei jedem besseren überzähligen Bild auf möglichst gerechter und damit vollständiger Grundlage eine qualitative Rangfolge der Bilder aufzustellen und zu überlegen, wo er das neue Bild denn einordnen und welches alte Bild er dafür rausschmeissen soll...

("Viel Feind, viel Ehr...").
Allerdings haben wir oft fünf BBT-Moderatoren in einem Bereich - jeder sieht das mit der Reihenfolge anders und besonders pfiffige Leute werden alle 5 anschreiben - um einmal "reinzurutschen". Alle fünf arbeiten parallel und einer ohne vom anderen zu wissen.
Es würde zu weiteren Grundsatzdiskussionen kommen: "400 Bilder ist doch Quatsch - machen wir 750..." Eine andere Fraktion tritt auf den Plan und sagt: "lieber 250 gute als 7000 wenig aussagefähige... Merkt Ihr was?
Die Moderation ist bei jeder Regelung dran und "der Hort des Bösen". Deshalb habe ich meinen Vorschlag mit der Begrenzung noch einmal überdacht.
LG Steffen