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Riesiges Problem: Beschlagnahmung meiner Kamera

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
@scorpio: Meine Anerkennung. :top:
 
bernd krueger schrieb:
Wenn die weiterhin harmlose Polizisten einsacken, ist der inneren Sicherheit ganz sicher nicht gedient.

:lol:

Sorry, aber viel "Sachbezogenere Kommentare" sind doch hier nicht mehr angebracht.

Welches Schweinderl hättens denn gerne:

[ ] sinnlose Diskussion über Hartz IV
[ ] sinnlose Diskussion über HIV als Abkürzung für Hartz IV
[ ] sinnlose Diskussion über den Niedergang der deutschen Nation
[ ] sinnlose Diskussion über Sinn und Zweck einer Klage gegen
( ) Polizei
( ) Vater Staat
( ) Mutter Justiz

und so weiter :evil:

Wiederholter Glückwunsch das es relativ glimpflich ausgegangen ist. Ich würde auch den Anwalt nochmal fragen, ob denn "Einstellung des Verfahrens" hier wirklich wie ein "Freispruch" ist, du also weiterhin als "Unbefleckt" giltst.

NUR dagegen macht es vielleicht Sinn, vorzugehen - jede Form von Regressforderung etc.pp. wäre hier IMO völlig sinnfrei, zumal du deine Sachen ja jetzt wieder hast.

Mich würde ganz persönlich interessieren, was denn jetzt eigentlich der "Kunsturheberrechtsverstoß" in dem Falle gewesen sein soll. DARAUF würde ich die Polizei vom ersten Revier im Zweifel persönlich festnageln (einfach mal hinfahren, und fragen was datt nu sollte, ganz freundlich). Eventuell aber erst dann, wenn das mit der Einstellung etc. durch ist :)
 
eine verfahrenseinstellung kann nur der staatsanwalt oder richter verfügen (bei straftaten) bzw das ordnungsamt (bei ordnungswidrigkeiten)

hier wurde wohl nach der einbehaltung festgestellt, dass eigentlich nix vorliegt, meine ich aber nur
 
Nun, er hat aber geschrieben, das er noch Post vom Richter/Staatsanwalt kriegen wird, wegen der Verfahrenseinstellung...

sorry, aber: :wall:

Entweder alles lesen, oda eben nich.

Seite 36:
Der Polizist von der Dienststelle, wo ich angerufen habe bzw. auch die Kamera abholen durfte, meinte nur, dass für ihn die Sache erledigt ist und ich in ein paar Wochen ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten werde mit der Einstellung...
 
Nu haut euch nicht gegenseitig die Köppe ein, ich gestehe commendatore seine Meinung zu, soll er sie doch äußern.
Eine Verwarnung finde ich ehrlich gesagt etwas daneben, zum Streiten gehören immer mindestens zwei, und commendatore hat durchaus auch provoziert.

Ich weiß, dass er unrecht hat, und im Grunde reicht mir das auch, denn ich werde seine Meinung nur schwer ändern können, maximal mit einer Zeitmaschine, so dass er als unmittelbarer Zeuge alles live mitbekommen hätte :D

Dass das ursprüngliche Posting hier einen derartigen Wirbel verursachen wird, das konnte ich vorher nun wirklich nicht ahnen, ich ging eher davon aus, dass hier bereits einige mit solchen Dingen Erfahrung haben und Tipps geben könnten, wie man sich am Besten verhalten soll, denn mein Verhalten vor der Polizei (absolute Kooperation, Freundlichkeit, komplette Darstellung) war wohl falsch.

Somit ist auch der Vorwurf, dass ich das inszeniert haben könnte, irgendwo daneben, zumal die Sache auch ganz anders hätte enden können.
Ich hatte jedenfalls nicht damit gerechnet, dass das Ganze so schnell aufgelöst wird, sondern rechnete ernsthaft mit einem Verfahren bzw. zumindest die Verfahrenseinstellung gegen Einbehalt der "Tatwerkzeuge", für mich ein immenser und irreparabler Schaden, denn eine neue DSLR kann ich mir wirklich nicht mehr leisten die (vermutlich) kommenden Jahre, es sei denn, es ändert sich etwas an meiner aktuellen Lebenssituation.
Alternativ hätte die Polizei vor der Einstellung die ganze Sache auch sicher über viele Monate hinweg in die Länge ziehen können, was neben Nerven wohl auch noch deutlich höhere Kosten geworden wären, welche ich dann auch nicht mehr hätte tragen können.

"Bewusst herbeigeführt" habe ich diese Situation nun wirklich nicht, wobei ich mit meiner Kamera natürlich auffalle. Stünde ich bei einem Bundesligaspiel hinter der Werbebande, dann wäre ich einer von vielen, aber mit ner 20D zuzüglich einer grauen 70-200mm-Tüte - das kann man nicht verbergen oder verstecken.
Wozu auch, wenn sich die Fotografie offensichtlich im legalen Rahmen bewegt? Ich stand ja nicht am FKK-Strand und hab die hübschen Damen fotografiert oder irgendwelche nackten Kinder beim planschen...

Die Willkür sehe ich jedoch sehr wohl, denn mir wurde die Kamera beschlagnahmt mit dem ersten Vorwurf, ich hätte Kinder fotografiert, dies wurde ja noch vor Ort widerlegt (also nicht das Fotografieren von Kindern, sondern das Fotografieren von Kindern mit sexueller Ausrichtung) und stand sogesehen dann auch nicht mehr zur Debatte.
Die Urheberrechtsgeschichte ist sachlich und inhaltlich falsch und kein Grund für eine Beschlagnahmung in diesem Fall.
Und als Polizist hat man sich zwar nicht mit Digitalkameras auszukennen, um Bilder sichten zu können (wurde hier ja auch schon von 'winter' angeregt), aber zumindest sollten sie wissen, wovon sie reden, wenn sie es einem schon vorwerfen!


Wenn die Polizei auch nur im Ansatz eine Straftat vermutet hätte, dann würde ich nicht urplötzlich meine Sachen wieder abholen dürfen, ohne dass die auch nur jemand mal angeguckt hat. So wie das ausgesehen hat, haben die nicht einmal die vorhandenen Bilder gesichtet.


Es ging noch einmal gut aus, daher bin ich überglücklich, was das angeht. Ein fahler Beigeschmack bleibt jedoch weiterhin bestehen.


BTW:
Die Bilder des Jungen gingen inzwischen auch per Mail an seine Mutter mit einer kleinen Entschuldigung, dass es so lange gedauert hat.
 
Guten Morgen!

Vorab: Ich habe den thread wegen seiner Länge nicht 100% gelesen. Treotzdem habe ich mir ein paar statements, vor allem von commendatore genauer angesehen.

Zu commendatores Äußerungen fällt mir nur eines ein: "der Schelm denkt so wie er selber ist." Da er meines Wissens Fotoreporter ist, oder zumindest aus dieser Ecke kommt, wundert mich seine Interpretation gar nicht.

Was ich für wirkich widerlich finde, ist die Tatsache, dass Kinderpornographie zum Totschlagargument verkommen ist. Man kann damit vortrefflich unliebsame Mitbürger beschuldigen, der Beschuldigte gerät in Zugzwang, und muss einmal im Gegensatz zu anderen Delikten einmal beweisen, dass er es nicht war. Ich finde das für sehr bedenklich.
Auf der anderen Seite laufen echte Straftäter unbehelligt herum, oder werden wider bsseren Wisens entlassen, um sofort wieder straffällig zu werden. Neulich in Österreich passiert.
Was das Urheberrecht betrifft: wie im gegenständlichen Fall interpretiert, müßte man sene Ausrüstung eigentlich verschrotten, weil was bleibt dann über? Wenn man ein Blümchen fotografiert, könnte der Grundbesitzer nach dieser Logik auch sein Urheberrecht geltend machen.
 
medicus schrieb:
..., könnte der Grundbesitzer nach dieser Logik auch sein Urheberrecht geltend machen.

Naja, genau das ist ja die Frage: was für einen Verstoß wollen die Beamten da gesehen haben? Haben Sie ja bisher nicht mitgeteilt. Eventuell kommt da noch was vom Richter, dann, aber ich würde auf einer Erklärung bestehen (ab auf's Polizeirevier, Zeugen mitnehmen, und fragen watt datt sollte. Wenn die Ermittlungen nicht mehr laufen, dürfte man da vermutlich sogar ein Anrecht drauf haben).

Alleine schon weil der Vorwurf so vollkommen absurd ist. Vermutlich hat die FIFA generelles Urheberrecht für alles, was in der logischen Nähe eines Fußballspiels passiert, aucht KiPos. :stupid:
 
1. zu "HIV"
stefan_hsgk schrieb:
Eine inzwischen gängige Abkürzung für "Hartz IV".

Das ist so geschmacklos, daß ich's kaum glauben kann. Wenn Du mit dem baldigen Ableben konfrontiert wirst & das dann mit dem Empfang von Sozialhilfe vergleichst, dann fehlen Dir alle Maßstäbe - egan wie schlimm es Arbeitslosen auch geht.

Wenn es so "mumpitz" ist, dann bitte guck Dir mal den Scan "Polizei" an

Interessiert mich nicht - ich wollte Dir nur einen Hinweis geben, daß da offensichtliche Fehler gemacht wurden:

Urheberrecht hat was mit Ansprüchen des Schöpfers einer Sache zu tun.
Persönlichkeitsrecht kann eine fotografierte Person geltend machen.
Der Veranstalter - mal angenommen, die Dame, die Dich ansprach, kam in dessen Auftrag - hat ggf. Hausrecht, aber sonst garnix. Warum hast Du sie eigentlich nicht gefragt, was sie eigentlich bezweckt?


Wenn Dir diese Tips nicht weiterhelfen ists gut. Ich würde mit dem Rechtsanwalt gegen die Angelegenheit vorgehen.


Und bitte - gib nicht ständig damit an, daß Du mit Deiner Kamera ABC50 und einem tollen Objektiv XYZ so toll aus der Menge hervorragst. Das kommt nicht bei jedem so gut an...


Manfred
 
Manni1 schrieb:
Urheberrecht hat was mit Ansprüchen des Schöpfers einer Sache zu tun.
Persönlichkeitsrecht kann eine fotografierte Person geltend machen.
Der Veranstalter - mal angenommen, die Dame, die Dich ansprach, kam in dessen Auftrag - hat ggf. Hausrecht, aber sonst garnix. Warum hast Du sie eigentlich nicht gefragt, was sie eigentlich bezweckt?


Wenn Dir diese Tips nicht weiterhelfen ists gut. Ich würde mit dem Rechtsanwalt gegen die Angelegenheit vorgehen.


Und bitte - gib nicht ständig damit an, daß Du mit Deiner Kamera ABC50 und einem tollen Objektiv XYZ so toll aus der Menge hervorragst. Das kommt nicht bei jedem so gut an...


Manfred

Zum einen: "Das Recht am eigenen Bild" und entsprechend ähnliche Persönlichkeitsansprüche ist Bestandteil des Kunsturheberrechtes. Ergo ist der Überbegriff "Verstoss gegen Urheberrecht" durchaus nicht völlig verkehrt.

Zum anderen: Wenn man sich in einer Menge befindet und als einer von wenigen oder vielleicht sogar der einzige ist, der ne dicke schwarze Cam und ne weisse Tüte vorn drauf hat - "genau wie die ganzen Berufsfotografen da im Fussballstadion, die ham auch alle so grosse weisse Dinger" - dann fällt man auf. Der durchschnittliche Nicht-Fotograf kennt diese weissen Blechtüten nunmal nur aus der Glotze und darum fallen sie auf.
Das hat nix mit Angeberei zu tun; sondern sind einfach mal ganz normale Fakten.

Wenn ich mit meiner L Tüte und der Cam mit BG rumlaufe im Konzert, fall ich genauso auf und die Leute bilden mitunter sogar noch nen Graben um mich nicht zu blockieren. Es ist einfach so, diese weiss angepinselten Teile fallen halt auf.
Genauso, wie auf unseren Strassen ein Maybach oder Rolls Royce auffallen würde.

Die Abkürzung HIV für Hartz IV fand ich übrigens sogar schon auf diversen Druckerzeugnissen in der Schlagzeile. Durchaus eine dafür genutzte Abkürzung und mitnichten als Überheblichkeit von Stefan erfunden.
 
Manni1 schrieb:
1. zu "HIV"
Das ist so geschmacklos, daß ich's kaum glauben kann.
Zumindest ist es arg missverständlich - "H IV" wäre bereits weniger kritisch. Aber warum Hartz überhaupt abkürzen? Ich habe hier beim Lesen von Threads aber schon oft geflucht, weil ich eine Abkürzung nicht entschlüsseln konnte. Verständlich schreiben ist verdammt schwer.

Manni1 schrieb:
Interessiert mich nicht - ich wollte Dir nur einen Hinweis geben, daß da offensichtliche Fehler gemacht wurden:

Urheberrecht hat was mit Ansprüchen des Schöpfers einer Sache zu tun.
Persönlichkeitsrecht kann eine fotografierte Person geltend machen.
Das hatten wir doch schon längst. Im KUG (hehe: Kunsturhebergesetz) werden auch Persönlichkeitsrechte behandelt. Wenn also der Verdacht besteht, dass das Recht am eigenen Bild verletzt wurde, dann begeht ein Polizist mitnichten "offensichtliche Fehler", wenn er ins Protokoll schreibt: Verdacht auf Verstoß gegen das KUG.

[Edit: BaghiraE war schneller!]
 
stefan_hsgk schrieb:
BTW:
Die Bilder des Jungen gingen inzwischen auch per Mail an seine Mutter mit einer kleinen Entschuldigung, dass es so lange gedauert hat.

Wenn Du uns die Bilder zeigst, sind bestimmt alle Zweifel an der Echtheit der Geschichte verflogen :top:
Du kannst das Gesicht ja unkenntlich machen, damit's nicht gleich wieder Ärger gibt... :evil:

Grüße
Jürgen
 
bernd krueger schrieb:
Das hatten wir doch schon längst. Im KUG (hehe: Kunsturhebergesetz) werden auch Persönlichkeitsrechte behandelt. Wenn also der Verdacht besteht, dass das Recht am eigenen Bild verletzt wurde, dann begeht ein Polizist mitnichten "offensichtliche Fehler", wenn er ins Protokoll schreibt: Verdacht auf Verstoß gegen das KUG.

Ebend. Trotzdem stellt sich hier die Frage, gegen wessen Rechte verstoßen worden wären.

Wenn es tatsächlich um das Kind ging, dann wäre es ja eine Sache von wenigen Minuten, die Mutter zu Kontaktieren, eine entsprechende Aussage zu besorgen, und mit Hilfe des Anwalts sicher zu stellen, das hier wirklich nix in den Akten zurückbleibt. Wäre mir selbst schon wichtig in der Situation.
 
bernd krueger schrieb:
Das hatten wir doch schon längst. Im KUG (hehe: Kunsturhebergesetz) werden auch Persönlichkeitsrechte behandelt. Wenn also der Verdacht besteht, dass das Recht am eigenen Bild verletzt wurde, dann begeht ein Polizist mitnichten "offensichtliche Fehler", wenn er ins Protokoll schreibt: Verdacht auf Verstoß gegen das KUG.
Ziemlich offensichtlich, weil § 33 KUG nur das unerlaubte Verbreiten oder öffentliche Zurschaustellen unter Strafe stellt (das reine Fotografieren mag nach der Rechtsfortbildung der Rechtsprechung u.U. rechtswidrig sein und zivilrechtliche Ansprüche begründen, ist aber von § 201a StGB abgesehen nicht strafbar). Und dass Stefan nichts veröffentlicht hat, war wohl recht gut erkennbar.
 
ich verstehe es immer noch nicht...

weder § 33 KUG noch § 201a StGB scheinen für diesen Fall überhaupt zu passen und recht schnell beendet war die Sache auch, also auch offensichtlich unberechtigte Beschlagnahme :wall:
 
LGW schrieb:
Ebend. Trotzdem stellt sich hier die Frage, gegen wessen Rechte verstoßen worden wären.
Natürlich!

@Thesian: Ich würde nie behaupten, dass die Polizisten in diesem Fall vernünftig gehandelt haben. Meine Antwort bezog sich auf Mannis Aussage:

Manni1 schrieb:
Urheberrecht hat was mit Ansprüchen des Schöpfers einer Sache zu tun.
Persönlichkeitsrecht kann eine fotografierte Person geltend machen.
 
tukan schrieb:
Eine sehr empfehlenswerte Seite zum Thema.....
http://www.fotorecht.de/
Guter altbekannter Link, bezieht sich aber fast nur auf die praktisch meist wichtigere zivilrechtliche Seite, nicht auf die für diesen Thread allein relevante strafrechtliche Seite. (Du kannst höchstes in diesem dort verlinkten Aufsatz nachschauen, dass im hier geschilderten Sachverhalt tatsächlich jede strafbare Handlung offensichtlich ausgeschlossen war.)
 
Manni1 schrieb:
Noch 'ne andere Frage:


Was hat diese Rechtsfrage eigentlich in einem Fotoforum zu suchen?

Manfred
Gute Frage! Eigentlich werden hier nur optische, technische und Computerprobleme sowie die allgemeine Großwetterlage in Deutschland behandelt. Da ist es pretty off topic, wenn jemandem beim Fotografieren von Porträts das Equipment abgenommen wird, weil er gegen Fotorecht verstoßen habe. So was gehört niemals in ein Fotoforum.

Bruno, wo bist Du? Komm zurück!
 
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