So wie das ausgesehen hat, haben die nicht einmal die vorhandenen Bilder gesichtet.
... wie merkt man das, daß auf einer Speicherkarte Bilder betrachtet wurden ?
Gruß winter
P.S. ... die Scans von den Beschlagnahme-Protokollen fehlen ...
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So wie das ausgesehen hat, haben die nicht einmal die vorhandenen Bilder gesichtet.
LGW schrieb:Nun, er hat aber geschrieben, das er noch Post vom Richter/Staatsanwalt kriegen wird, wegen der Verfahrenseinstellung...
sorry, aber: :wall:
Entweder alles lesen, oda eben nich.
Seite 36:
Manni1 schrieb:Noch 'ne andere Frage:
Was hat diese Rechtsfrage eigentlich in einem Fotoforum zu suchen?
Manfred
tukan schrieb:Eine sehr empfehlenswerte Seite zum Thema.....
http://www.fotorecht.de/
Gruß Tukan
P.S.: Damit sich die Hobbyjuristen mal ein wenig einlesen können![]()
AndreasB schrieb:Natürlich haben auch und gerade solche Rechtsfragen etwas in einem Fotoforum verloren, weil eben offenbar teilweise recht wenig Wissen um diesen Bereich vorhanden ist.
AndreasB schrieb:Darüber wenigstens in den Grundlagen Bescheid zu wissen, ist aber Pflicht für jeden, der seine Fotos in irgendeiner Form veröffentlichen der sogar mal verkaufen will.
Aber wieso denn, noch nie was von 'gefühltem Wissen' gehört?SurfGrobi schrieb:Bei Halbwissen fehlt in der Regel die wichtige Hälfte.
Entschuldige, aber dieses Argument ödet mich in seiner gebetsmühlenartigen Wiederholung hier im Forum dermaßen an.SurfGrobi schrieb:Wissen in einem Forum erlangen zu wollen, das nur so vor Halbwissen strotzt, ist fahrlässig.
AndreasB schrieb:Natürlich haben auch und gerade solche Rechtsfragen etwas in einem Fotoforum verloren...
Darüber wenigstens in den Grundlagen Bescheid zu wissen, ist aber Pflicht für jeden, ...
SurfGrobi schrieb:Konkrete Rechtsfragen haben hier aus diversen Gründen gar nichts zu suchen. Aber das wolltest Du wohl auch nicht sagen.
Wissen in einem Forum erlangen zu wollen, das nur so vor Halbwissen strotzt, ist fahrlässig.
Bei Halbwissen fehlt in der Regel die wichtige Hälfte.
Grüße
SG
bernd krueger schrieb:Nur eine Gedankenanregung: Wenn das mit dem Wissen in Rechtsfragen unter Experten so klar wäre, warum gibt es dann überhaupt Gerichtsverhandlungen, Anwälte etc.?
bernd krueger schrieb:Selbst die kompetentesten Anwälte können letztlich nicht vorhersehen, wie eine Rechtsfrage ausgeht.
bernd krueger schrieb:Anwälte können auch nur nachlesen, was in den Gesetzbüchern steht, können Kommentare wälzen, Analogien zu anderen Fällen ziehen
bernd krueger schrieb:Über Halbwissen kommen dennoch auch sie, selbst bei aller Sorgfalt, nicht hinaus.
Manni1 schrieb:Seh' ich anders - dafür gibt's sicher kompetentere Plattformen. Es hilft dem Betroffenen wenig, wenn er rat von anderen mit Halbwissen bekommt. Und was hier zu diesem Thema über mehr als 40 Seiten schwadroniert wird, das ist schon beachtlich... aber wohl wenig ergiebig.
Manfred
SurfGrobi schrieb:Wissen in einem Forum erlangen zu wollen, das nur so vor Halbwissen strotzt, ist fahrlässig.
Bei Halbwissen fehlt in der Regel die wichtige Hälfte.
Grüße
SG
SurfGrobi schrieb:Nur eine Gedankenanregung: Weil die Umstände eines Falles gewürdigt werden? Weil Interpretationsspielraum besteht?
Willst Du einen Anwalt oder einen Wahrsager? Er kann Dir aber zumindest, aufgrund seiner Fachkenntnisse und Erfahrungen, eine Perspektive geben, wo die Fahrt hingeht.
Genau dafür wurden sie ausgebildet, gewürzt mit einer Prise Rechtsverständnis.
Das will ich mal unkommentiert so stehen lassen.
Grüße
SG
Wenig ergiebig? Da kann ich nur vehement widersprechen. Ich hatte am Anfang des Threads Null Ahnung von Beschlagnahmungen. Inzwischen kenne ich die relevanten Paragraphen, habe etwas Einblick in die Verfahrensweise erhalten, weiß, dass es eventuell so etwas wie eine Dreitagefrist gibt, wobei ich als Rechtslaie den Paragraphen eher anders deuten würde.Manni1 schrieb:Seh' ich anders - dafür gibt's sicher kompetentere Plattformen. Es hilft dem Betroffenen wenig, wenn er rat von anderen mit Halbwissen bekommt. Und was hier zu diesem Thema über mehr als 40 Seiten schwadroniert wird, das ist schon beachtlich... aber wohl wenig ergiebig.
AndreasB schrieb:Das mit dem Halbwissen ist im Übrigen kein Privileg solcher Foren, sondern findet man durchaus zur genüge in vorgeblich fachlich orientierten Webseiten und sogar z.T. entsprechenden Fachbüchern.
bernd krueger schrieb:Ich - und jeder andere, der hier mitgelesen hat - weiß nun besser mit Beschlagnahmungen umzugehen, falls es denn je dazu kommen sollte.
Sach mal, bist Du noch ein Relikt aus dem Kaiserreich oder hast Du doch schon gelernt, eigene Entscheidungen zu treffen? Auch ohne entsprechenden Disclaimer stellt keines der Postings hier eine verbindliche Handlungsanweisung für andere dar!SurfGrobi schrieb:Und hier schlägt das gefährliche Halbwissen zu. Die Aussage eines Posters, sich in einem ähnlichen Fall der Beschlagnahme zu widersetzen.. Au weia... Danach braucht er definitv einen Anwalt!
Grüße
SG
bernd krueger schrieb:Sach mal, bist Du noch ein Relikt aus dem Kaiserreich oder hast Du doch schon gelernt, eigene Entscheidungen zu treffen?
Ich habe etwas Sachliches gesagt. Ich versuche es noch einmal mit fremden Worten: "Sapere aude! Habe Mut dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!" Nichts anderes hatte ich im Sinn, mitzuteilen.SurfGrobi schrieb:Wolltest Du auch was Sachliches sagen?