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bernd krueger schrieb:Wenn die weiterhin harmlose Polizisten einsacken, ist der inneren Sicherheit ganz sicher nicht gedient.

Der Polizist von der Dienststelle, wo ich angerufen habe bzw. auch die Kamera abholen durfte, meinte nur, dass für ihn die Sache erledigt ist und ich in ein paar Wochen ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten werde mit der Einstellung...
medicus schrieb:..., könnte der Grundbesitzer nach dieser Logik auch sein Urheberrecht geltend machen.
stefan_hsgk schrieb:Eine inzwischen gängige Abkürzung für "Hartz IV".
Wenn es so "mumpitz" ist, dann bitte guck Dir mal den Scan "Polizei" an
Manni1 schrieb:Urheberrecht hat was mit Ansprüchen des Schöpfers einer Sache zu tun.
Persönlichkeitsrecht kann eine fotografierte Person geltend machen.
Der Veranstalter - mal angenommen, die Dame, die Dich ansprach, kam in dessen Auftrag - hat ggf. Hausrecht, aber sonst garnix. Warum hast Du sie eigentlich nicht gefragt, was sie eigentlich bezweckt?
Wenn Dir diese Tips nicht weiterhelfen ists gut. Ich würde mit dem Rechtsanwalt gegen die Angelegenheit vorgehen.
Und bitte - gib nicht ständig damit an, daß Du mit Deiner Kamera ABC50 und einem tollen Objektiv XYZ so toll aus der Menge hervorragst. Das kommt nicht bei jedem so gut an...
Manfred
Zumindest ist es arg missverständlich - "H IV" wäre bereits weniger kritisch. Aber warum Hartz überhaupt abkürzen? Ich habe hier beim Lesen von Threads aber schon oft geflucht, weil ich eine Abkürzung nicht entschlüsseln konnte. Verständlich schreiben ist verdammt schwer.Manni1 schrieb:1. zu "HIV"
Das ist so geschmacklos, daß ich's kaum glauben kann.
Das hatten wir doch schon längst. Im KUG (hehe: Kunsturhebergesetz) werden auch Persönlichkeitsrechte behandelt. Wenn also der Verdacht besteht, dass das Recht am eigenen Bild verletzt wurde, dann begeht ein Polizist mitnichten "offensichtliche Fehler", wenn er ins Protokoll schreibt: Verdacht auf Verstoß gegen das KUG.Manni1 schrieb:Interessiert mich nicht - ich wollte Dir nur einen Hinweis geben, daß da offensichtliche Fehler gemacht wurden:
Urheberrecht hat was mit Ansprüchen des Schöpfers einer Sache zu tun.
Persönlichkeitsrecht kann eine fotografierte Person geltend machen.
stefan_hsgk schrieb:BTW:
Die Bilder des Jungen gingen inzwischen auch per Mail an seine Mutter mit einer kleinen Entschuldigung, dass es so lange gedauert hat.
bernd krueger schrieb:Das hatten wir doch schon längst. Im KUG (hehe: Kunsturhebergesetz) werden auch Persönlichkeitsrechte behandelt. Wenn also der Verdacht besteht, dass das Recht am eigenen Bild verletzt wurde, dann begeht ein Polizist mitnichten "offensichtliche Fehler", wenn er ins Protokoll schreibt: Verdacht auf Verstoß gegen das KUG.
Ziemlich offensichtlich, weil § 33 KUG nur das unerlaubte Verbreiten oder öffentliche Zurschaustellen unter Strafe stellt (das reine Fotografieren mag nach der Rechtsfortbildung der Rechtsprechung u.U. rechtswidrig sein und zivilrechtliche Ansprüche begründen, ist aber von § 201a StGB abgesehen nicht strafbar). Und dass Stefan nichts veröffentlicht hat, war wohl recht gut erkennbar.bernd krueger schrieb:Das hatten wir doch schon längst. Im KUG (hehe: Kunsturhebergesetz) werden auch Persönlichkeitsrechte behandelt. Wenn also der Verdacht besteht, dass das Recht am eigenen Bild verletzt wurde, dann begeht ein Polizist mitnichten "offensichtliche Fehler", wenn er ins Protokoll schreibt: Verdacht auf Verstoß gegen das KUG.

Natürlich!LGW schrieb:Ebend. Trotzdem stellt sich hier die Frage, gegen wessen Rechte verstoßen worden wären.
Manni1 schrieb:Urheberrecht hat was mit Ansprüchen des Schöpfers einer Sache zu tun.
Persönlichkeitsrecht kann eine fotografierte Person geltend machen.
Guter altbekannter Link, bezieht sich aber fast nur auf die praktisch meist wichtigere zivilrechtliche Seite, nicht auf die für diesen Thread allein relevante strafrechtliche Seite. (Du kannst höchstes in diesem dort verlinkten Aufsatz nachschauen, dass im hier geschilderten Sachverhalt tatsächlich jede strafbare Handlung offensichtlich ausgeschlossen war.)tukan schrieb:Eine sehr empfehlenswerte Seite zum Thema.....
http://www.fotorecht.de/
Gute Frage! Eigentlich werden hier nur optische, technische und Computerprobleme sowie die allgemeine Großwetterlage in Deutschland behandelt. Da ist es pretty off topic, wenn jemandem beim Fotografieren von Porträts das Equipment abgenommen wird, weil er gegen Fotorecht verstoßen habe. So was gehört niemals in ein Fotoforum.Manni1 schrieb:Noch 'ne andere Frage:
Was hat diese Rechtsfrage eigentlich in einem Fotoforum zu suchen?
Manfred