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Recht ? oder !

Ein weiteres Problem, neben schwindendem Unrechtsbewusstsein und steigendem Missbrauchspotential durch stetiges "Wachsen" des Internets und seiner Möglichkeiten, ist die Tatsache, dass immer mehr Menschen glauben, KUNSTWERKE zu schaffen und damit Geld verdienen zu müssen. Jeder Schnappschuss vom Hund wird als schützenswert eingestuft und ein Riesenbohei gemacht, wenn sich irgendjemand erdreistet und das Bild nutzt bzw. nutzen möchte.

Ich bin weder in der Piratenpartei noch grundsätzlich für eine Lockerung der Urheberrechte zu Gunsten der Verwerter.

Ich stimme aber dem Nutzer /bd/ in vollem Umfang zu, wenn er auf den Punkt der VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT hinweist. Es gibt offensichtlich noch viel zu tun - auf beiden Seiten... beim Urheber und beim Verwerter.
 
Du verwechselst hier Privat- und Sicherheitskopie. Der Sinn der Privatkopie ist _genau_ der von dir beschriebene.
Im Rahmen der Privatkopie in De bis zu 7(?) Kopien fuer den privaten Kreis erlaubt. In Oesterreich ist die Anzahl an Kopien nicht beschraenkt.

ich verstehe trotzdem nicht, warum das erweitert werden soll? warum soll man jenen mehr rechte einräumen, die sich gratis bedienen dürfen und nicht jenen, die davon leben (müssen)? rein moralisch ist das doch nicht nachvollziehbar; jedenfalls für mich nicht.
 
Ich bin in einem Alter, das mir ermöglicht mich daran zu erinnern, dass es eine Zeit gegeben hat, in der "Filesharing" jeglicher Inhalte vor dem Gesetz als legale private Nutzung gegolten hat.

Wenn Du damit auf die Privatkopie anspielst - das hatte immer andere Ausmaße und dafür gibt es mit der GEMA und der VG Wort auch entsprechende Einrichtungen.

Das Urheber- und Verwertungsrecht wurde in den letzten 10 Jahren massiv umgestaltet. Übrigens tendenziell zum Nutzen der Verwerter und nicht der Urheber.

Das kann man so nicht sagen. In erster Linie haben mal die Verwerter die Urheber massiv unter Druck gesetzt, weitgehende Zugeständnisse zu machen.

Wenn es heute möglich ist Hausdurchsuchungen durchzuführen und Rechner zu beschlagnahmen, alleine aufgrund eines vagen Verdachtes von drei geschützten Werken auf der Festplatte, wenn ganze Existenzen vernichtet werden, weil Verwerter den fliegenden Gerichtsstand missbrauchen, zweifelhafte Juristen mit Urhebern ungestraft "Abmahn-Honeypots" einrichten, faktisch jeder Web-Auftritt als "gewerblich" gewertet wird und ich inzwischen als Anschlussinhaber vor Gericht meine Unschuld beweisen muss, dann sagt mir aber auch mein gesunder Menschenverstand, dass wir in diesem Bereich völlig ungelöste Probleme und nach meinem Eindruck zudem einen zunehmenden Verlust der Verhältnismäßigkeit haben.

Das ist in der Tat eine unschöne Entwicklung. Hat aber nichts mit dem Urheberrecht zu tun, sondern mit unserer Gerichtsordnung, dem Abmahnwesen etc. etc.
 
Ich stimme aber dem Nutzer /bd/ in vollem Umfang zu, wenn er auf den Punkt der VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT hinweist. Es gibt offensichtlich noch viel zu tun - auf beiden Seiten... beim Urheber und beim Verwerter.

diese verhältnismäßigkeit resultiert aus dem schwachsinn der deutschen abmahnung. sowas gibt es beispielsweise in österreich nicht und deswegen kommt es bei uns mit sicherheit nicht zu (prozentuell) mehr gerichtsverfahren wegen solcher urheberrechtsverstöße. nur: wenn es nun mal ein gesetz gibt, welches eure gesellschaft ins leben gerufen hat, dann darf man sich halt nicht wundern, dass es leute gibt, die das über gebühr beanspruchen.

wie gesagt: bei uns hätte der kläger abzuwägen, ob er mit einer klage auch genügend kohle lukriert, um etwaige kosten abzudecken. denn wie immer, wenn es zu gericht geht, ist der erfolg (im eigenen sinne) nicht garantiert. und schon alleine das verschreckt dann die vielen kleinen websiten-betreiber, in ähnlichen fällen zu gericht zu gehen.
 
.. denn wie immer, wenn es zu gericht geht, ist der erfolg (im eigenen sinne) nicht garantiert. und schon alleine das verschreckt dann die vielen kleinen websiten-betreiber, in ähnlichen fällen zu gericht zu gehen.
Halt - verschreckt es nicht eher die Rechteinhaber? Denn wie würde es in AUT ablaufen? Ich entdecke die illegale Nutzung, was mache ich dann? Im Zweifelsfall eine Rechnung schreiben oder eine Unterlassung einfordern - und dann? Wer muß denn dann zum Gericht? Ich hätte mir gedacht, dass dann der Fotograf sein Recht einklagen muß und damit wäre er - siehe Deine Anmerkung - der Gelackmeierte.

Will nur verstehen wie denn so etwas ablaufen würde - nicht kritisieren...
 
Halt - verschreckt es nicht eher die Rechteinhaber? Denn wie würde es in AUT ablaufen? Ich entdecke die illegale Nutzung, was mache ich dann? Im Zweifelsfall eine Rechnung schreiben oder eine Unterlassung einfordern - und dann?

in österreich gibt es sowas wie eine "unterlassung einfordern" nicht. bei uns kannst du es wohlwollend zur kenntnis nehmen (also nicht darauf reagieren), du kannst dich nachträglich (und außergerichtlich) mit dem "rechtsbrecher" einigen (= das, was du mit rechnung schicken umschreibst), du kannst eine strafanzeige machen (das bringt dir persönlich noch keinen cent, weil es reines strafrecht ist) oder du kannst zivilrechtlich deine rechte wahren, indem du ihn auf schadenersatz klagst.
 
Und dann kommt es doch genau dazu, was doch eigentlich so negativ ist, es lohnt nicht, wenn man am Ende den Schadensersatz - meinetwegen 2facher oder 3facher "Normalsatz" - bekommt, aber erheblich mehr für Gericht und Anwalt bezahlt. Kann nicht sagen, dass ich das für den Urheber positiver finde...

(War über meinen Ableger übrigens schon mal selbst "Opfer" eines Abmahnanwaltes und daher absolut kein Befürworter)
 
in österreich gibt es sowas wie eine "unterlassung einfordern" nicht. bei uns kannst du es wohlwollend zur kenntnis nehmen (also nicht darauf reagieren), du kannst dich nachträglich (und außergerichtlich) mit dem "rechtsbrecher" einigen (= das, was du mit rechnung schicken umschreibst), du kannst eine strafanzeige machen (das bringt dir persönlich noch keinen cent, weil es reines strafrecht ist) oder du kannst zivilrechtlich deine rechte wahren, indem du ihn auf schadenersatz klagst.

Also im Grunde wie "bei uns", nur mit dem Unterschied, dass es keine Abmahnung im eigentlichen Sinne und demnach auch keine AbmahnINDUSTRIE gibt mit Anwälten, die sich direkt nach dem Staatsexamen ihren Sportwagenfuhrpark durch Inhaber ungeschützter W-Lan-Anschlüsse bezahlen lassen.:top:
 
Die Veröffentlichung eines Bildes im Netz dient der Betrachtung - ähnlich der in einer Galerie. Es ist wie in einer Galerie nicht dazu bestimmt - zumal ein eindeutiges Copyright unter dem Bild steht, dass sich irgendwer dieses Bildes bemächtigt - es also einfach mitnimmt. In einer Galerie würde da auch keiner auf die Idee kommen - ausser in krimineller Absicht.

Es ist schon bemerkenswert, wie manche mit dem Eigentum Anderer umgehen, nur weil dieser digital ist. Sei es Musik, Software oder....eben Bilder. Am besten ist in unserer Gesellschaft mit der Aldimentalität alles kostenlos. Wer sich erdreistet für eine Leistung Geld zu verlangen wird oft schon als asozial gebrandmarkt.

Aber wehe ich bekomme nicht mehr Lohn jedes Jahr!
 
wart ihr eigentlich von dem problem selbst schon mal betroffen?

ich exerziere das ganze durch und warte momentan auf den termin vom landgericht köln. der festgelegte streitwert liegt bei 6500 euro...

ganz grob:

ich habe eine band fotografiert, die fotos gingen wie abgesprochen auf die homepage der band.
ein "fan" hat die bilder per screenshoot geklaut und bei facebook hochgeladen.

da ich ein netter mensch bin, habe ich ihm 3 (in worten DREI) nachrichten geschrieben, dass er die bilder löschen soll. im laufe der nachrichten (von der band kam auch noch eine, die er ignoriert hat) hat er erst sein profil auf privat gesetzt, dann mich komplett auf die ignore gesetzt und mir eine pampige nachricht geschrieben im ca dem inhalt "ich find die bilder toll, darum lass ich sie online, wenn du nicht willst das man sie klaut, dann stell sie erst gar nicht online, außerdem macht es jeder"

hättet ihr bei solch einem verhalten die füße still gehalten? ich bin ein wirklich netter mensch, habe lange mit mir gerungen... aber im ernst: verarschen lassen muss ich mich nicht!

da ich mir denken konnte wie er auf eine rechnung reagiert hätte, bin ich direkt zu meiner anwältin gegangen.

wir haben ein nettes schreiben aufgesetzt und er hat sich daraufhin auch einen anwalt gesucht. leider einen komplett unfähigen (oder zu meinem glück).

zitat gegnerischer anwalt "wer bilder ins internet hochlädt, verliert alle unerheberrechte" oder auhc hübsch "mein mandant ist auf allen bildern zu sehen" (wir reden von konzertfotos - auf 3 der 16 bilder ist das publikum zu sehen. also ist der fotoklauer maximal beiwerk und auf der bühne stand er schon mal gar nicht) oder "ihre mandantin war nicht legitimiert zu fotografieren" lustig, als einizger der nicht nach 3 songs aus dem graben musste, als einziger der von der bühne aus fotografiert hat, als einziger der backstageverpflegung hatte... natürlich war ich nicht legitimirt :rolleyes: )

nun ja - sein pech das er sich einen mehr als unfähigen anwalt gesucht hat.

das ganze ist halt per leistungsklage beim landgericht (16 bilder, laut mfm 400irgendwas pro bild) und harren wir der dinge die da kommen.

es geht mir nichtmal um das geld an sich - ich möchte auch niemanden ruinieren.

aber: ich habe bis heute KEINERLEI entschuldigung gehört. nur frechheiten und unverstämtheiten...

irgendwann geht auch dem gutmütigsten menschen die hutschnur hoch.

der kerl hätte die bilder nach der ersten - oder sogar nach der 3. nachricht löschen können. das thema wäre für mich erledigt gewesen.

aber das war/ist einfach nur unverschämt, dreist und frech.

wenn ich nen verhandlungstermin habe, mache ich den gerne öffentlich...
 
Die Frage der Verhältnismäßigkeit korrespondiert doch damit, welchen Aufwand der Urheber bei der Erstellung der Aufnahme hatte, ob er von seinen Bildern leben muss und wie hoch der Aufwand zur Durchsetzung seiner Interessen ist.

Und natürlich steigt der Aufwand, wenn zur Durchsetzung andere und gut bezahlte Berufsgruppen (Anwälte, Richter) in Anspruch genommen werden müssen.

Es ist eine Abwägungsfrage, ob man diesen Aufwand betreiben möchte, der ja auch mit dem Risiko behaftet sein kann, auf seinen Kosten sitzen zu bleiben (verlorenes Verfahren).

LG Steffen
 
das risiko eines verlorenen verfahrens sehe cih nicht - er hat ja schriftlich zugegeben (einmal per facebooknachricht und einmal über seinen anwalt) dass er die bilder geklaut hat...

edit: ich habe den "luxus" das ich nicht von den aufnahmen leben muss, aber auf lange sicht soll es ein zweites standbein werden. momentan ahbe cih privat soviel stress, dass ich vor februar/märz wohl meine kamera nur in die hand nehmen werde um sie in einen umzugskarton zu legen.

die höhe des aufwandes an sich ist gering. das waren 2 anwaltstermine - der rest läuft nebenbei telefonisch.

alles worauf ich warte ist eine entschuldigung und ETWAS einsicht...
 
Zuletzt bearbeitet:
...beim Urheber und beim Verwerter.

Zum besseren Verständnis - es gibt den Urheber und im deutschen Rechtssystem ist die Urheberschaft nicht übertragbar. Es gibt den Rechteverwerter (Verwerter), der vom Urheber die Verwertungsrechte übertragen bekommen hat (bzw. kann Urheber und Verwerter natürlich auch identisch sein). Und es gibt den Nutzer, der ein Werk nutzt und für diese Nutzung Geld bezahlt. Dann gibt es noch allerlei "halb/halb" Konstrukte. z.b. kaufst du, sagen wir mal eine CD mit Bildern drauf. Die CD geht in dein Eigentum über, die Nutzung der Bilder unterliegt einer Verwertungslizenz. Dazwischen wimmelt es dann noch von allerlei seltsamen Konstrukten wie der GEMA und der VG Wort, etc.

Wenn Du damit auf die Privatkopie anspielst...

Ich spiele nicht an, ich stelle fest. Und zwar mit der Absicht darauf hinzuweisen, dass das Urheberrecht keineswegs ein konfliktfreies, seit langer Zeit konstantes Rechtsgebilde ist.

Will nur verstehen wie denn so etwas ablaufen würde - nicht kritisieren...

Die Abmahnung und Unterlassungserklärung soll im ursprünglichen Sinne teure Gerichtsverfahren vermeiden. Insoweit darf der Urheber bzw. der Inhaber der Verwertungsrechte daraus keinen finanziellen Vorteil ziehen. Mehr noch, es dürfen nur die tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt werden. Die Kosten richten sich allerdings nach dem Streitwert...

Ein unzulässiges Geschäftsmodell sieht nun so aus:
Der Anwalt und der Urheber bzw. der Inhaber der Verwertungsrechte schließen einen "geheimen Deal" ab. Der Streitwert wird exorbitant hoch gesetzt und Anwalt und Urheber bzw. Verwerter teilen sich das Geld. Dieses unzulässige Geschäftsmodell kennt nun noch unterschiedliche Varianten - etwa die der Massenabmahnung oder die Nutzung des fliegenden Gerichtsstandes zur Klageerhebung.

Fliegender Gerichtsstand ist auch so eine tolle Geschichte: Normal ist, dass das Verfahren vor Ort durchgeführt wird. Nun wird argumentiert, dass Inhalte aus dem Web ja an jedem Ort abgerufen werden können. Und so pilgert man nach Hamburg zu einer sehr bekannten Kammer, wenn man ein für Rechteverwerter günstiges Urteil möchte.

Ein solche, unzulässige Vorgehensweise ist nun für den Urheber bzw. Rechteverwerter oft viel lukrativer, als eine Rechnung für die Nutzung des Werkes zu stellen.

So wie es im Moment aussieht, hat daran auch der neu eingeführte Tatbestand der "einfach gelagerten Fälle" nicht wirklich etwas ändern können.

Nun stellt sich für mich die Frage, warum hier Urheber bzw. Verwerter eigentlich um soviel besser gestellt werden, wie ein Dienstleister, der auch immaterielle Güter herstellt.

Dem bleibt ja nur der übliche Weg: Rechnung stellen, ggf. in Verzug setzen, festgesetzte Verzugszinsen berechnen, gerichtliche Mahnung über den Rechnungsbetrag, Gerichtsprozess.

...es also einfach mitnimmt.

Was du beschreibst nennt man Diebstahl. Den Tatbestand kennt das Urheberrecht nicht.
Warum?
Na denk mal drüber nach: Wie viel Bilder hängen danach noch in der Galerie?

Greets
/bd/
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wird immer doller....:rolleyes:

Die Frage der Verhältnismäßigkeit korrespondiert doch damit, welchen Aufwand der Urheber bei der Erstellung der Aufnahme hatte

Wenn ich mich aber mal so richtig angestrengt habe,dann bekomme ich Geld dafür ?
Gilt angestrengt auch für körperliche Anstrengung,sprich Bilder vom Matterhorn sind mehr wert...?
Wer bestimmt was eine Anstrengung ist ?
Das Bild von deiner Zimmerblume ist nicht verwackelt.Für dich doch eine riesen Anstrengung.mehr Geld dafür ? Der Flügelschlag eines Kolibris ist in Makro zu sehen.Für mich ein normaler Knips. Weniger Geld ?


ob er von seinen Bildern leben muss

Wer also rumjammert ,er sei ein "armer Fotograf" darf Geld verlangen und wer es als Hobby betreibt geht leer aus..?
In italienischen Nobelskiorten war gerade Razzia der Finanzpolizei.Die leute wurden aus ihren Ferraris geholt und die Steuererklärung gelesen.Wundert es wen ,das die zu 90% so die Polizei,gerade so das Existenzminimum verdient hatten ?

Das Gespür der Mehrheit der Menschen für das was richtig und in Ordnung ist, ist sehr viel ausgeprägter als es manche wahr haben wollen....

Diejenigen die das nicht wahr haben wollen sind zumeist auch die, die von dem Volksempfinden nicht profitieren können...
 
Das was Du da beschreibst kenne ich alles zur Genüge, da ist mir meine Zeit zu schade und deswegen lasse ich sowas auch vom Anwalt erledigen.


nun ja - sein pech das er sich einen mehr als unfähigen anwalt gesucht hat.

Naja, manche Leute müssen lange suchen, bis sie einen Anwalt finden, der was anderes sagt als "Sie sind im Unrecht und sollten besser klein beigeben. Da kann ich wenig für sie tun."

Und daß die "Ich übernehme jeden Fall, denn Geld bekomme ich auch, wenn Sie verlieren"-Anwälte nicht die allerbesten sind ist auch nichts neues.
 
Die Frage der Verhältnismäßigkeit korrespondiert doch damit, welchen Aufwand der Urheber bei der Erstellung der Aufnahme hatte, ob er von seinen Bildern leben muss und wie hoch der Aufwand zur Durchsetzung seiner Interessen ist.

Nö, das bemißt sich am Marktwert der Bilder bzw. der üblichen Vergütung für die erfolgte Nutzung.

Wenn ich eine Gebrauchtkamera von einem armen Schüler kaufe, dann ist der Wert der Kamera kein anderer als wenn sie aus der Sammlung eines Millionärs kommt.

Und natürlich steigt der Aufwand, wenn zur Durchsetzung andere und gut bezahlte Berufsgruppen (Anwälte, Richter) in Anspruch genommen werden müssen.

Das "müssen" verursachen aber in den meisten Fällen nicht die Urheber, sondern jene die meinen alles zu dürfen.

Es ist eine Abwägungsfrage, ob man diesen Aufwand betreiben möchte, der ja auch mit dem Risiko behaftet sein kann, auf seinen Kosten sitzen zu bleiben (verlorenes Verfahren).

Das sind alles relativ sichere Sachen.

Wer erstmal liebe Briefchen schreibt bleibt viel eher auf Kosten und Aufwand sitzen.
 
alles worauf ich warte ist eine entschuldigung und ETWAS einsicht...

Einsicht?

Das kannst Du knicken, da kommt nurnoch Geld.

Spätestens jetzt wo er einen Anwalt hat ist das mit der Entschuldigung durch.

Und selbst wenn er verliert, wird das für ihn ein von der Urheberlobby gesteuerter Prozess der Schweinejustiz gewesen sein.

Heute ist niemand mehr für seine Taten verantwortlich.
 
@detwaxy
Recht so!

Zum Vergleich Österreich <-> Deutschland:
Das Argument gegen Abmahnungen verstehe ich nicht. Man kann doch auch in Deutschland die Abmahnung einfach ignorieren und es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Dann sind eben die Kosten für den Verlierer höher... (Das trifft doch aber sowohl Abgemahnten als auch Abmahnenden?)
 
Es wird immer doller....:rolleyes:
Wenn ich mich aber mal so richtig angestrengt habe,dann bekomme ich Geld dafür ?
Gilt angestrengt auch für körperliche Anstrengung,sprich Bilder vom Matterhorn sind mehr wert...?
Wer bestimmt was eine Anstrengung ist ?
Das Bild von deiner Zimmerblume ist nicht verwackelt.Für dich doch eine riesen Anstrengung.mehr Geld dafür ? Der Flügelschlag eines Kolibris ist in Makro zu sehen.Für mich ein normaler Knips. Weniger Geld ?

Naja, auch wenn das glaube ich für Bildmaterial nicht gilt (die sind meines Wissens nach eigenständig geschützt) so setzt das Urheberrecht doch eine gewisse Schöpfungshöhe voraus.
Wenn ich auf meiner Website also irgendwelche sinnlosen Sätze zusammentippe und das dann jemand kopiert, dann greift das Urheberrecht hier nicht.
Dasselbe gilt zum Beispiel auch für Bedienungsanleitungen. Diese besitzen nämlich auch keine Schöpfungshöhe und können nach belieben vervielfältigt werden.

Ich finde das deutsche Urheberrecht geht generell einfach zu weit.
Gerade auf privaten Seiten (und dazu zähle ich auch solche die mal ein zwei Banner zur Kostendeckung einbinden) sollte das dahingehend geändert werden, dass erst einmal die Löschung verlangt werden muss.
Wird dieser innerhalb einer gewissen Frist nicht nachgekommen, dann darf erst geklagt/abgemahnt werden.
Entsteht mir als Urheber durch die unrechtmäßige Veröffentlichung ein finanzieller Schaden kann sowieso unabhängig vom Urheberrecht auf Schadensersatz geklagt werden.


Ich denke damit wäre allen geholfen.
Youtube und Konsorten handhaben das ja auch so und da verklagt/abmahnt auch niemand jemand anderen. Und das obwohl es da teilweise um Millionen Dollar teure Filmproduktionen geht.
Auch im deutschen Schuldrecht muss ich eine Geldschuld erst einmal anmahnen und eine Frist setzen bevor mir irgendwelche Rechtsmittel zur Verfügung stehen.
 
So geht das nicht.

Müsste allen Ernstes zuerst die Löschung beantragt werden, verschiebt sich schon zu viel - es würde Aufgabe des Recheinhabers, andere noch darauf hinzuweisen, dass die Kopiererei unrechtens ist. Das ist das falsche Signal.
 
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