Schon klar, alles ist privat und der Privatmann darf alles.
Ehrlich gesagt, JA.
Denn:
1. Wenn stört es wirklich.
2. Das ist genau das Problem des Internets.
Alles ist sofort "öffentlich". Und genau da hakt das ganze.
Wenn ich z.B. eine Geburtstagsfeier mache und dazu 1000 Einladungen an meine Freunde verschicke die ich mit einem deiner Bilder verschönert habe und mir auch noch das Lob für das Bild auf der Einladung einheimse, dann ist das vollkommen rechtens.
Eine Website die keinerlei Gewinnerzielungsabsicht verfolgt und von ein paar meiner Freunde und Online-Freunde angesurft wird ist aber sofort öffentlich.
Ich finde da sollte innerhalb der Websites unterschieden werden.
1.
Ich bin Fotograf, nicht etwa Rechtspfleger, Erzieher oder Sozialarbeiter.
2.
Wer bezahlt mir dann bitte die Arbeitszeit und Kosten für diesen Zauber?
Also den Rechteverletzer ausfindig machen, Beweise sichern, Anschreiben fertig machen und verschicken.
Und das Anschreiben muß dann ja per Einschreiben mit Rückschein erfolgen, denn ich will ja nicht mit meiner Klage hintenrunterfallen, weil der andere einfach sagt. "Herr Richter, er hat mich nie deswegen angeschrieben, das ist wohl im Spam-Ordner... usw....."
Vergleiche das Schuldrecht.
Da ist es ja auch erstmal an Dir bei einer Geldschuld ein Einschreiben mit einer Zahlungsfrist zu verschicken.
Und die großen Film-Studios beschäftigen ganze Abteilungen die nur Löschungen im Internet veranlassen.
Das zahlt ihnen auch niemand!
3.
Das heißt, wenn ich jemanden gebeten habe mein Bild 1 zu entfernen, dann ersetzt er es durch Bild 2 von meiner Homepage und ich darf ihm wieder schreiben?
Dann erweitert man es eben auf besagte Homepage und nicht nur auf das einzelne Bild.
Ich finde nur, dass irgendwo mal ein Riegel davorgeschoben werden muss und in solchen Bagatelle-Fällen den "Beschuldigten" erstmal die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden muss.
Geht es hingegen z.B. darum dass irgendwer seinen Firmen-Flyer mit deinem Bild verschönert hat, dann bin ich wieder ganz bei Dir.