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Recht ? oder !

Ich hoffe das glaubst Du nicht wirklich.

Und das Urheberrecht in der heutigen Zeit halte ich eben nicht mit der Moral vereinbar:
Es ist in Ordnung wenn ich eine (private) Einladungskarte die ich an 1000 Leute schicke mit einem fremden Foto versehe, aber nicht wenn ich ein Foto auf eine Website stelle die keinerlei Gewinnabzielungsabsicht hat und auf die vielleicht 10 Leute pro Monat draufschauen.

Moral kann jeder für sich haben, aber er kann sich nicht darauf berufen, so hatte ich das gemeint.

Eine private Einladungskarte ist keine Veröffentlichung. Ich weiß dennoch nicht, ob das nicht doch dem Urheberrecht unterliegt, aber der Fotograf wird es kaum entdecken können.

Es ist auch in gewisssem Sinne eine Gewinnerzielungsabsicht, wenn Du Lob dafür erwartest oder Deine Website attraktiver machst. Du schmückst Dich sozusagen mit fremden Federn, Du nutzt eine fremde Leistung für Deinen Vorteil. Und das ist halt nicht gratis.

Parasitäre Ausbeutung fremder Leistung - oder so ähnlich - nennt man das.
 
...
Es ist in Ordnung wenn ich eine (private) Einladungskarte die ich an 1000 Leute schicke mit einem fremden Foto versehe, aber nicht wenn ich ein Foto auf eine Website stelle die keinerlei Gewinnabzielungsabsicht hat und auf die vielleicht 10 Leute pro Monat draufschauen.

Es ist überhaupt nicht in Ordnung, wenn jemand ein Bild tausendfach als Karte (privat) unters Volk bringt, dieses jedoch zu bemerken ist ungleich schwieriger als online eine Kopie zu finden.
 
Es ist auch in gewisssem Sinne eine Gewinnerzielungsabsicht, wenn Du Lob dafür erwartest oder Deine Website attraktiver machst. Du schmückst Dich sozusagen mit fremden Federn, Du nutzt eine fremde Leistung für Deinen Vorteil. Und das ist halt nicht gratis.

Das wäre bei einer Einladungskarte doch genauso.
Ich könnte ja auch (zu Recht) jedem erzählen, dass das Foto von mir ist.
Wie gesagt,es passt einfach nicht zusammen.
Und das geht schon bei dem Begriff "Veröffentlichung" los.
Auch dort sollten heutzutage Unterscheidungen getroffen werden.
 
Schon wieder so eine Ausnahme.
Nur weil das eine demjenigen vielleicht schmeichelt ist es ok?
Du misst hier mit zweierlei Maß.

Ich messe nicht mit zweierlei Maß, aber der Fotograf wird in einem solchen Fall nicht auf einem Honorar bestehen. Ich glaube - bin nicht sicher - es gilt in diesem Zusammenhang als Zitat.
 
Und das Urheberrecht in der heutigen Zeit halte ich eben nicht mit der Moral vereinbar:
Es ist in Ordnung wenn ich eine (private) Einladungskarte die ich an 1000 Leute schicke mit einem fremden Foto versehe, aber nicht wenn ich ein Foto auf eine Website stelle die keinerlei Gewinnabzielungsabsicht hat und auf die vielleicht 10 Leute pro Monat draufschauen.

Wie kommst Du auf das schmale Brett, das mit der Einladungskarte sei keine Urheberrechtsverletzung?
 
Das wäre bei einer Einladungskarte doch genauso.
Ich könnte ja auch (zu Recht) jedem erzählen, dass das Foto von mir ist.
Wie gesagt,es passt einfach nicht zusammen.
Und das geht schon bei dem Begriff "Veröffentlichung" los.
Auch dort sollten heutzutage Unterscheidungen getroffen werden.

Eine Veröffentlichung ist es, wenn es Leute sehen können, die Dir vorher persönlich nicht bekannt waren. Also eine Ausstellung von Bildern ist eine Veröffentlichung. Eine Ausstellung von Bildern zu der nur die Clubmitglieder als Besucher zugelassen sind - nicht wiederum deren Freunde - ist nicht öffentlich.

Du kannst auch Leuten erzählen, dass der Ferrari, der vor Deiner Tür steht, Dir gehört. Ich kann mit einem so eigenartigen Argument leider nichts anfangen.
 
Natürlich ist es das. Zumindest rein rechtlich.

Mach das bitte mal mit einem meiner Bilder und mein Anwalt erklä Dir das dann so, daß sogar Du das verstehst.

Mir ist meine Zeit für sowas zu schade.

Leute die keinen Plan haben, sich aber umso mehr im Recht fühlen und einen mit ******e zublubbern sind genau der Grund, warum man als Fotograf sowas dem Anwalt überläßt und warum der für seine Dienste so ein üppiges Schmerzensgeld kassiert; und das wirklich verdienter Maßen!
 
Wie kommst du auf das schmale Brett dass das in Ordnung wäre?

§ 53 UrhG
Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

http://www.dr-bahr.com/infos/rechts-faq/fragen-zum-neuen-urheberrecht.html
 
Mach das bitte mal mit einem meiner Bilder und mein Anwalt erklä Dir das dann so, daß sogar Du das verstehst.

Mir ist meine Zeit für sowas zu schade.

Leute die keinen Plan haben, sich aber umso mehr im Recht fühlen und einen mit ******e zublubbern sind genau der Grund, warum man als Fotograf sowas dem Anwalt überläßt und warum der für seine Dienste so ein üppiges Schmerzensgeld kassiert; und das wirklich verdienter Maßen!

Komm mal ein bisschen runter Freundchen.
Wir wollen hier doch alle sachlich bleiben.

P.S. Dein Anwalt wird Dir leider erklären, dass da nichts zu holen ist.
Privat kann ich deine Fotos auch 1 Mio. mal vervielfältigen und auf diversen Partys an meine Freunde verteilen.
Ich könnte auch ein schönen Bildband daraus machen und diesen meinen Eltern zum Geburtstag schenken und behaupten die wären alle von mir.
 
Eigentlich ist die geschichte doch relativ klar - Urheberrecht und Recht am Bild sind klar und überwiegend vernünftig geregelt, für Bilder die soeinfach wie im Internet öffentlich zugängig sind ist das aber schwierig bis gar nicht durchzusetzen.
So naiv es vom "Bilderdieb" ist anzunehmen, im Internet könne er sich frei bedienen, so naiv ist die Überraschung des Fotografen wenn sein im Internet "kopierfreundlich" veröffentlichtes Bild sonstwo auftaucht.

Bilder, die ich für kommerziell verwertbar halte (kann mir nicht passieren :D) muß ich halt vor Veröffentlichung entsprechend "unbrauchbar" machen - oder unter Verschluß halten.
 
Komm mal ein bisschen runter Freundchen.
Wir wollen hier doch alle sachlich bleiben.

P.S. Dein Anwalt wird Dir leider erklären, dass da nichts zu holen ist.
Privat kann ich deine Fotos auch 1 Mio. mal vervielfältigen und auf diversen Partys an meine Freunde verteilen.
Ich könnte auch ein schönen Bildband daraus machen und diesen meinen Eltern zum Geburtstag schenken und behaupten die wären alle von mir.

Wir sind sicher keine Freunde.

Aber mach mal....
 
Irgendwie scheint an vielen auch vorbei gegangen zu sein, das es inzwischen einen Haufen Stockagenturen gibt, bei denen man auch als Privatmensch Bilder für superschmales Geld lizensieren kann. Für die üblichen Webauflösungen werden da Summen um 0,50-2€ aufgerufen und man wäre auf der sicheren Seite.
Aber nee, lieber das Web abgrasen, bzw. bei anderen Aggregatoren mopsen, die ihrerseits selber schon irgendwo anders kopiert haben...

Und das Argument: ist eh Privat, also kein Problem, zählt für mich einfach nicht, denn ab der ersten Seite (egal ob privat oder kommerziell) ist der Urheber schon nicht mehr auszumachen, dh die erste Kopie macht das Bild erst vogelfrei.

Irgendwo am Anfang wurde behauptet, das sich das Web so begründet hat: durch das kopieren fremder Inhalte. Das stimmt so nicht: zur Verbreitung haben in erster Linie Links beigetragen, damals wurde dem anderen noch Respekt gezollt. Erst als das Internet ein massenmedium wurde, begann diese Form der Selbstbedienung ohne Verlinkung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das halte ich für fraglich. Würde mich aber wirklich interessieren.

Nein, das stimmt schon so. Es geht darum, dass Du für Dich Private Kopien machen darfst. Und Du darfst jemand anderen damit beauftragen, diese Kopien für Dich zu machen.

Du darfst aber selbst nicht Kopien von fremden Bildern herstellen und diese weitergeben.
 
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