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Recht ? oder !

Lustig diese Polemik hier.

Natürlich kann man alles mit allem vergleichen. Leute, die auf der Autobahn nicht den vorgeschriebenen Mindestabstand einhalten z.B. mit Kinderpornographienutzern. Ob das sinnvoll oder fair ist - ich weiss nicht.

Oder Fotohändler, die nicht zurückzahlen, wenn man 10x dasselbe Objektiv bestellt um dann das beste zu selektieren und den Rest binnen 14 Tagen zurückzugeben mit Drogenhändlern.

Alles sind definitiv gleichmässig Gesetzesbrecher.

Mal abgesehen davon, dass zwischen "Recht" und "Gesetz" beliebige Differenzen bestehen und selbstverständlich a) jeder zum Thema "Recht" beliebige Meinungen haben kann und b) eine Diskussion zur korrekten Auslegung von "Gesetz" sinnlos ist unter Laien und c) Gerichte bekanntlich auch pro Einzelfall und dann gerne unterschiedlich urteilen.

Zum "Urheberrecht" sollte man eventuell daran erinnern, dass dieses Konstrukt erst sehr frisch Gesetz geworden ist.
Andernfalls dürfte hier z.B. jeder Poster erstmal Linzengebühren nach Italien Zahlen wegen der Verwendung römischer Zahlen (Designschutz, Systematik etc.). Wo die Menscheit wäre, wenn diese Neidgesetze, die nur ein paar Minderheiten schützen / bereichern, schon länger existierten ist klar: weiter in der Steinzeit. Als Urheber von Rad und Feuer darf ich ja die Nutzung ausschliessen.

Man kann Gesetze ja nun gestalten wie irgendeine Lobby das halt will (z.B. könnte man Leute erst ab Diplom und IQ 100 zur Wahl zulassen - wenn das Politiker verabschieden, dann ist das Gesetz). Der aktuelle Stand ist so wie er ist.

Das geschichtlich extrem späte Entstehen der Urhebergesetze zeigt ja schon deutlich, wie essentiell sie für Fortschritt und überhaupt Funktionieren einer Gesellschaft sind: Null.

Das Urhebergesetzeszeugs fällt insofern in die Kategorie von Solidaritätszuschlägen und Schutzzöllen.

Die Begründung, dass sonst arme Leute ihrer Einkommen beraubt werden, ist auch hirnrissig, da man durch willkürliche lobbygetriebene Verbote für bestimmtes immer irgendwelchen anderen Kleingruppen erst ihr Einkommen ermöglicht und ja, selbstverständlich fällt das Einkommen für die Nutzniesser einer Regelung dann weg und man muss sich was anderes einfallen lassen.
Wenn ich ein Gesetz mache, dass nur Abiturienten erlaubt, auf Papier zu schreiben, werden die anderen diesen wohl zwingend Geld dafür zahlen müssen, für sie Briefe und Verträge zu schreiben. Fällt das Gesetzt weg werden die dann hauptamtlichen Schreiberlinge ihres Jobs beraubt. Na, und? Gut so.
 
Und was möchtest Du jetzt damit sagen? Das wird irgendwie nicht so recht klar, bzw. wie sieht Deine Lösung aus? Der Fotograf/Medienschaffende macht die Bilder/Filme/Musik etc. pp, alle anderen nutzen diese frei nach den eigenen Vorstellungen?
Das Problem dabei wäre, das es unter dieser Prämisse bald keine Medien mehr gäbe, da es sich wohl kaum einer leisten kann, den Aufwand für ein gutes Foto zu betreiben ohne dafür entlohnt zu werden, bzw. keine Firma bereit wäre für die Dienstleistung Foto zu bezahlen, wenn sie die auch umsonst bekäme...
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Beholder3:

lustig ist auch, dass du die polemik hier ankreidest, aber dich nahtlos mit einreihst.

moral ist nun mal kein physikalisches gesetz, dem sich jedes lebewesen zwingend unterordnen muss. der schwerkraft kann ich nun mal ohne hilfsmittel nicht entkommen. so isses nun mal.

erst durch gesezte ist so etwas wie eine moral entstanden und nicht umgekehrt. wenn ich in der steinzeit meines nachbarn weib begehrt hätte, hätte ich wohl eine keule nehmen und meinen nachbarn den schädel einschlagen müssen. und niemand hätte sich dabei auch nur ansatzweise etwas gedacht. unter tieren ist es auch heute noch so, dass man sich im kampf des widersachers weibchen erkämpft. und auch sonst allem anderen besitz, wie beispielsweise dem gerade unter hohem körperlichen einsatz erkämpftes futter.

natürlich kann man darüber diskutieren, ob die gesetze, die sich eine gruppe von menschen gegeben hat, auch der richtige weg ist. aber wenn du schreibst, dass wir noch immer in der steinzeit leben würden, hätte es damals schon unsere urheberrechte gegeben, dann darf ich dich auf die allseits bekannten kämpfe "apple gegen alle" und "alle gegen apple" hinweisen, wo es unter anderem darum geht, ob ein tragbares, elektronisches gerät in rechteckiger form mit abgerundeten ecken und einem berührunngsempfindlichen farbdisplay von niemanden nachgebaut werden darf, weil man hier einen designschutz patentieren hat lassen. und auch sonst geht es gerade in der elektronik und in der edv in ähnlicher weise zu. und trotzdem: all das verhindert es nicht, dass man sich immer schneller weiter entwickelt. dass diese urheberrechtssache irgendwas mit einer behinderung der entwicklung zu tun hat, kann ich beim allerbesten willen nicht sehen.

und auf deine, total aus den haaren herbei gezogenen beispiele, die jeglicher ernsthaftigkeit entbehren, gehe ich bewusst nicht ein.
 
Mal einfach ins Blaue gefragt: Ist denn Berichterstattung legal/legitim?

Also in etwa: "Fotograf hat lustiges Bild gemacht (kleine Version), wenn ihr's sehen wollt, dann schaut in seiner Galerie (link) vorbei."
 
erst durch gesezte ist so etwas wie eine moral entstanden und nicht umgekehrt.

Das ist falsch !
Zuerst entstand so was wie ein Gefühl dies oder das nicht machen zu können ,im Hinblick das man nicht wollte das einem selbst das auch passieren konnte.
Dieses diffuse Gemisch aus Ereignisangst und Unwägbarkeiten ,im Volksmund als Moral tituliert und anfangs von der Kirche postuliert,führte dann zu allgemeingültigen Gesetzen.
Siehe entsprechende Verhaltensforscher,Historiker und Philosophen,alle haben dazu mehr oder minder gleich lautende Sätze/Bücher verfasst.Kernthesen und Hauptteile findest du im Netz,ganz ohne Urheberrechtskonflikte ..:angel:
Du kannst die Bücher dazu natürlich auch käuflich erwerben.......;)
 
Das ist falsch !
:

klar hast du recht - ein gesetz kann es nicht geben, wenn nicht zumindest 1 individuum moralische gedanken hegt.

ich meinte auch eher die moral einer gesellschaft und nicht die einer einzelnen person. denn auch in unserer gesellschaft gibt es exemplare, die sich um die gesellschaftlich verankerte moral nicht kümmern.
 
Von der Anzeige bei google hat der Fotograf etwas: Besucher auf seiner Seite. Das kann ihm im vorliegenden Fall nicht passieren.

Nein. Die Instant-Preview führt in vielen Fällen dazu, dass die Leute überhaupt nicht mehr auf die Seite gehen.

Was er bei nichtkommerziellen Seiten wohl auch so gemacht hat, wenn überhaupt.

Ein kleiner Banner unten rechts (nicht mal im sichtbaren Bereich) reicht (wenn überhaupt) gerade einmal zur Kostendeckung.
Eine Gewinnerzielungsabsicht kann ich da bei bestem Willen nicht erkennen.


Sicher wären die möglich, jedoch mit mehr Aufwand. Was hindert den Blogger, den Fotografen einfach anzuschreiben und darum zu bitten, ein Bild verwenden zu dürfen? Das kostet ihn max 2 Minuten, eine Zeit also, die der Fotograf mindestens aufgewendet hat, um das Bild zu machen (im vorliegenden Fall dürfte es sogar wesentlich länger gewesen sein, denn ein "Schnappschuss" war das sicher nicht)
Dazu müsste der Blogger sich aber auf vielen kleinen Fotoblogs herumtreiben, also selber recherchieren um solche Bilder zu finden, da ist es natürlich viel bequemer, direkt aus irgendwelchen Sammlungen zu schöpfen, die selber schon auf den Urheber pfeifen. Wo ist denn da die Leistung und der Aufwand des Bloggers?

Theoretisch schön und gut. In der Praxis aber einfach nicht durchführbar.
Eventuell jetzt erst durch besagte Bilder-Rückwärtssuche machbar.


Weil ich es kann, muss ich es bei Tumblr auch so machen, das ich nicht mal vorher frage?

Genau, denn so funktioniert Tumblr nun mal.

In dem von Dir verlinkten artikel heißt es: Auf Tumblr und in vielen anderen Blogs hat sich eine Art Kavaliersregel etabliert: Einem Fotografen ein Bild zu klauen gilt als in Ordnung, solange man nur den Urheber nennt und einen Link zum Original setzt. Viele Urheber tolerieren diese Nutzung, bedanken sich sogar für die Verbreitung ihrer Werke.

Fällt Dir was auf?

Richtig, auf diese Weise zollt man dem Urheber zumindest Ansatzweise Respekt.

Hier ist der Artikel nicht ganz korrekt.
Auf tumblr werden zu 99% nur die Quellen angegeben wo das Bild gefunden wurde. Nicht die des eigentlichen Urhebers.

Das hätte besagter Blogger zumindest tun sollen.
Da will ich gar nicht widersprechen.
 
Nein. Die Instant-Preview führt in vielen Fällen dazu, dass die Leute überhaupt nicht mehr auf die Seite gehen.

Meine Statistiken sprechen da eine andere Sprache.

Genau, denn so funktioniert Tumblr nun mal.

Ah, ja.

Theoretisch schön und gut. In der Praxis aber einfach nicht durchführbar. Eventuell jetzt erst durch besagte Bilder-Rückwärtssuche machbar.

Warum sollte eine selbständige Recherche nicht durchführbar sein? Wenn ich den Urheber nicht ermitteln kann, veröfffentliche ich das fremde Werk einfach nicht, Content dessen Urheber man ermitteln kann, sollte es dennoch wie Sand am Meer geben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das zeigt eher, daß Du keine sonderliche Ahnung vom Urheberrecht hast, das ist durch das Zitatrecht gedeckt. Das Bild bleibt ja im ursprünglichen Kontext/Layout.

Urhg § 51 Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.

http://www.telemedicus.info/article...view-und-das-Urheberrecht-an-Screenshots.html



... die Rechtmäßigkeit der Google Bildersuche wurde in Deutschland bejaht.

Jain. Die Thumbnails sind immer noch unzulässig. Nur kann man rechtlich nichts dagegen unternehmen wenn man Google nicht z.B. via robots.txt von seiner Website ausschliesst.
 
und auf deine, total aus den haaren herbei gezogenen beispiele, die jeglicher ernsthaftigkeit entbehren, gehe ich bewusst nicht ein.

Etwa so Beispiele mit "Schädel einschlagen"? :rolleyes:

Ach ja, die Beispiele...
Wie so oft und ja auch durchaus verständlich wird hier über Seiten versucht die verschiedensten Alltagsbeispiele auf das sehr spezielle Gebiet des Urheber- und Verwertungsrechtes als Bestandteil des immateriellen Güterrechtes zu übertragen.

Und wie so oft geht dieser Versuch aus meiner Sicht aber so was von schief...

Auch wenn es noch so schwer fällt, die Beispiele sind nun mal nicht geeignet, weil sie mit Tatbeständen argumentieren, die es im Urheberrecht überhaupt nicht gibt. Um die Diskussion auf den eigentlichen Fall zurück zu führen, muss man das aus meiner Sicht halt auch mal akzeptieren und schauen, was denn übrig bleibt.

- Die unerlaubte Nutzung eines geschützten Werkes
- Damit verbunden die Verwertung des Werkes ohne Bezahlung
- Eine Abmahnung und eine Unterlassungserklärung

Demnach lassen sich also zwei Tatbestände sinnvoll diskutieren:
- Ist die momentane Auffassung zeitgemäß, dass jede Nutzung eines geschützten Werkes im Web, also jede Veröffentlichung, als Verstoß gegen das Urheberrecht gelten sollte?

- Erfüllt das Rechtsmittel der Abmahnung und der Unterlassungserklärung noch ihren ursprünglichen Zweck tendenziell teure Gerichtsverfahren abzuwenden?

Tatsächlich bin ich der Auffassung, dass bei der Neuordnung des Urheberrechtes die Interessen der Verwerter, gelinde gesagt, zu stark berücksichtigt wurden. Verstärkt wurde diese Tendenz noch durch richterliche Entscheidungen, etwa dem fliegenden Gerichtsstand (der leider noch nicht aus der Welt ist), die Zulassung von Trivialänderungen, oder die Tendenz "alles und jedes" als "gewerblichen Auftritt" bzw. "gewerbliches Handeln" zu definieren.

Hingegen wurde der "faire use" bzw. der "Privatkopie" Gedanke nicht weiter entwickelt, mehr noch, in den letzten 10 Jahren immer weiter zurück gedrängt.

Sinnvoll wäre es aus meiner Sicht einmal darüber nachzudenken, unter welchen Umständen eine kostenfreie Nutzung von geschützten Werken auch im Web möglich sein könnte. Etwa durch gemeinnützige Organisationen oder nicht kommerziellen (nicht zu verwechseln mit gewerblichen Web-Seiten) Web-Seiten. Gggf. mit entsprechenden Einschränkungen, etwa der Namensnennung oder einem Widerspruchsrecht durch den Urheber.

Erfüllt nun das Rechtsmittel der Abmahnung und Unterlassungserklärung im Urheberrecht (und im Wettbewerbsrecht) noch seine Aufgabe?
Aufgrund der empirischen Befunde, Massenabmahnungen, völlig überzogene Mahngebüren die keinen anderen Schluss zulassen, dass es sich längst um ein im Gesetz gar nicht vorgesehenes Geschäftsmodell auch der Rechteinhaber handelt, ist es mir ein Rätsel, wie jemand noch dieser Auffassung sein kann.

Kurz und gut, die Abmahnung gehört aus meiner Sicht Ersatzlos gestrichen - in dieser Form gibt es dieses Rechtsmittel eh nur in Deutschland.

Greets
/bd/
 
Demnach lassen sich also zwei Tatbestände sinnvoll diskutieren:
- Ist die momentane Auffassung zeitgemäß, dass jede Nutzung eines geschützten Werkes im Web, also jede Veröffentlichung, als Verstoß gegen das Urheberrecht gelten sollte?

Meine Antwort: Ja, denn jede andere Auffassung rührt ja daher, dass eine ganze Generation von Filesharern glaubt, dass alles im Internet umsonst sein sollte.

Wenn jemand aber Inhalte Dritter nutzen will steht es ihm frei zu fragen und sich mit dem Rechteinhaber zu einigen. Was soll daran so kompliziert sein?

- Erfüllt das Rechtsmittel der Abmahnung und der Unterlassungserklärung noch ihren ursprünglichen Zweck tendenziell teure Gerichtsverfahren abzuwenden?

Sicher nicht. Aber wenn Abmahnanwälte die Dinge zum Exzess führen, sollte man doch eher mal über das Abmahnwesen nachdenken, statt das Urheberrecht umgestalten zu wollen.
 
Ich bringe gar keine Beispiele, dennoch geht man kaum auf meine Argumentation ein... aber was soll´s.

Ich stehe immer noch auf dem Standpunkt:
- keiner wird gezwungen, fremdes Material unerlaubt zu nutzen
- keiner bricht sich einen Zacken aus der Krone, wenn er vor der Nutzung eine Erlaubnis einholt oder wenn er auf eine Veröffentlichung verzichten muss, da er keine Erlaubnis erhält.
- es ist nicht notwendig alles schnell schnell zu machen, dadurch ist das ganze Ungemach doch erst entstanden. Würden die Leute sich die Zeit nehmen, sauber zu recherchieren und sich rechtlich abzusichern, könnte man auf fast jeder Seite auch den Urheber der gezeigten Werke ausmachen und bei Bedarf seine Seite besuchen.
- durch die vorherrschende Selbstbedienungsmentalität und fehlendem Rechtsbewußtsein für Deins und Meins, welches ich mit dem vorher erwähnten Fehlen von Fairness und Respekt gleichsetzen möchte, werden doch die Contentersteller erst in die Situatiuon gebracht, sich wehren zu wollen und zu müssen.

Das dies nicht immer auf absolut sauberen Füßen steht und in vielen Fällen auch anders geht, lasse ich erstmal dahin gestellt, aber grundsätzlich muss man doch erstmal die Leistung anderer als solche anerkennen, wenn man sie wertschätzen möchte. Diese Wertschätzung fehlt mir einfach im Umgang der Masse mit fremden Werken.

Und für diejenigen, die ihre Werke frei unters Volk bringen wollen, gibt es eine Menge Plattformen, in denen man die entsprechenden Nutzungsbedingungen/Lizenzen (z.B. Creative Commons) zusammen mit der Veröffentlichung erteilen kann. Als Blogger auf der Suche nach Bildmaterial kann ich mich da einfach umschauen und entsprechend der Regeln bedienen, ich frage nochmal: wo ist das Problem?
Ich kann aber weder als Privatmensch noch als kommerzieller Nutzer blauäugig davon ausgehen, das ich mir einfach so irgendwoher Material nehmen und verwenden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Etwa so Beispiele mit "Schädel einschlagen"? :rolleyes:

da ging es um den erklärungsversuch des begriffes "moral". wem die moral fehlt, der hat nun mal kein unrechtsbewusstsein. dem können maximal gesetze helfen, um doch auf dem richtigen weg zu bleiben - oder strafen, wenn die gesetze alleine das nicht schaffen.

- Ist die momentane Auffassung zeitgemäß, dass jede Nutzung eines geschützten Werkes im Web, also jede Veröffentlichung, als Verstoß gegen das Urheberrecht gelten sollte?

- Erfüllt das Rechtsmittel der Abmahnung und der Unterlassungserklärung noch ihren ursprünglichen Zweck tendenziell teure Gerichtsverfahren abzuwenden?

einer diskussion in diesem sinne stehe ich ja gar nicht im weg. natürlich ist es legitim, sich in diese richtung gedanken zu machen. die frage ist dann nur: ist das dann hier die richtige plattform, um sowas zu diskutieren?

Tatsächlich bin ich der Auffassung, dass bei der Neuordnung des Urheberrechtes die Interessen der Verwerter, gelinde gesagt, zu stark berücksichtigt wurden. Verstärkt wurde diese Tendenz noch durch richterliche Entscheidungen, etwa dem fliegenden Gerichtsstand (der leider noch nicht aus der Welt ist), die Zulassung von Trivialänderungen, oder die Tendenz "alles und jedes" als "gewerblichen Auftritt" bzw. "gewerbliches Handeln" zu definieren.

Hingegen wurde der "faire use" bzw. der "Privatkopie" Gedanke nicht weiter entwickelt, mehr noch, in den letzten 10 Jahren immer weiter zurück gedrängt.

mit welchem argument sollte der gedanke der privatkopie weiter entwickelt werden? welches interesse hat jemand, privat eine kopie zu machen? die allermeisten derartiger kopien werden nicht zur sicherheit gemacht (für den fall, dass mal das original-medium unlesbar ist), sondern sie dienen dazu, freunde und verwandte gratis mit musik, film und software zu versorgen. und in einer freien marktwirtschaft ist das nun mal ein unhaltbarer zustand. jeder von uns muss leben, deswegen soll man auch gefälligst für das zahlen, was man konsumiert.

Sinnvoll wäre es aus meiner Sicht einmal darüber nachzudenken, unter welchen Umständen eine kostenfreie Nutzung von geschützten Werken auch im Web möglich sein könnte. Etwa durch gemeinnützige Organisationen oder nicht kommerziellen (nicht zu verwechseln mit gewerblichen Web-Seiten) Web-Seiten. Gggf. mit entsprechenden Einschränkungen, etwa der Namensnennung oder einem Widerspruchsrecht durch den Urheber.

ganz ehrlich: was spricht gegen die bereits jetzt geltende regelung? die anleitung dafür ist doch nicht schwer zu begreifen:

bin ich selbst der urheber? falls ja => veröffentlichung ist erlaubt
kenn ich den urheber und gibt er mir das recht zur veröffentlichung? wenn ja ==> veröffentlichung ist erlaubt

in allen anderen fällen ist die veröffentlichung eben nicht erlaubt.

Kurz und gut, die Abmahnung gehört aus meiner Sicht Ersatzlos gestrichen - in dieser Form gibt es dieses Rechtsmittel eh nur in Deutschland.

tja - das müsst ihr deutsche intern klären ... :lol:
 
mit welchem argument sollte der gedanke der privatkopie weiter entwickelt werden? welches interesse hat jemand, privat eine kopie zu machen? die allermeisten derartiger kopien werden nicht zur sicherheit gemacht (für den fall, dass mal das original-medium unlesbar ist), sondern sie dienen dazu, freunde und verwandte gratis mit musik, film und software zu versorgen.

Du verwechselst hier Privat- und Sicherheitskopie. Der Sinn der Privatkopie ist _genau_ der von dir beschriebene.
Im Rahmen der Privatkopie in De bis zu 7(?) Kopien fuer den privaten Kreis erlaubt. In Oesterreich ist die Anzahl an Kopien nicht beschraenkt.
 
(Thumbnails in Bildersuche sind zulässig)

Jain. Die Thumbnails sind immer noch unzulässig.

Nein.

Der Bundesgerichtshof hat im vergangenen Jahr entschieden, dass ein Urheber, der eine Abbildung eines urheberechtlich geschützten Werkes ins Internet einstellt, ohne technisch mögliche Vorkehrungen gegen ein Auffinden und Anzeigen dieser Abbildung durch Suchmaschinen zu treffen, durch schlüssiges Verhalten seine Einwilligung in eine Wiedergabe von Vorschaubildern der Abbildung erklärt und der darin liegende Eingriff in das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung des Werkes (§ 19a UrhG) daher nicht rechtswidrig ist (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 69/08, BGHZ 185, 291 - Vorschaubilder I).

Quelle
 
Ich bringe gar keine Beispiele, dennoch geht man kaum auf meine Argumentation ein... aber was soll´s.

evtl weil man die schlecht für polemik missbrauchen kann ;)

- keiner bricht sich einen Zacken aus der Krone, wenn er vor der Nutzung eine Erlaubnis einholt oder wenn er auf eine Veröffentlichung verzichten muss, da er keine Erlaubnis erhält.

- es ist nicht notwendig alles schnell schnell zu machen, dadurch ist das ganze Ungemach doch erst entstanden. Würden die Leute sich die Zeit nehmen, sauber zu recherchieren und sich rechtlich abzusichern, könnte man auf fast jeder Seite auch den Urheber der gezeigten Werke ausmachen und bei Bedarf seine Seite besuchen.

ich glaube auch, dass hier ein grundproblem vorhanden ist. früher waren contentersteller meistens beruflich engagiert und denen war klar, dass fremder content eben auch von jemandem erstellt wurde, der dafür entlohnt werden will und muss... oder zumindest gefragt werden muss.
mit dem internet ist aber eine breite masse entstanden die auch content generiert. nicht jeder davon kann vollständig aus eigener leistung etwas produzieren und greift dabei auf werke von anderen zurück. genau dieser mechanismus hat das internet doch erst so gross gemacht und explodieren lassen.. nur wurde dieses tun noch nicht in einen rechtlich passenden rahmen gebracht.
ich bin überzeugt, dass genau das in den nächsten jahren passieren wird und auch muss, ansonsten wird niemand mehr vom erstellen von inhalten leben können, denn nicht jeder macht das zu seinem privaten vergnügen.
aus meiner sicht kann man dabei aber nicht einfach in 2 lager unterscheiden (kommerziell und privat) sondern braucht sehr feine abstufungen um eben auch den fliessenden wandel von privat über halbprivat hin zu kommerziell zu ermöglichen, ohne dass man mit einem bein dauernd im gefängis steht oder der aufwand rechtlich korrekt zu handeln zu gross wird, aber auch ohne anderen inhalteerstellern um ihren etrag zu bringen...
aber wie genau das aussehen soll, das wird und darf man nicht irgendwelchen lobbygruppen überlassen und braucht schlaue köpfe dafür.

- durch die vorherrschende Selbstbedienungsmentalität und fehlendem Rechtsbewußtsein für Deins und Meins, welches ich mit dem vorher erwähnten Fehlen von Fairness und Respekt gleichsetzen möchte, werden doch die Contentersteller erst in die Situatiuon gebracht, sich wehren zu wollen und zu müssen.

das ist ja das absurde dabei: auch die "nehmer" sind contenersteller, welche sich am anfang noch freuen wenn ihr inhalt weiterverbreitet wird, aber mit zunehmender arbeit und erfolg immer mehr auf ihre rechte aufmerksam werden und sie dann auch durchsetzen wollen.

eine lösung wird sich hier im forum nicht finden, aber ist schon interessant wie gewisse user sich äussern. vorallem wenn man deren geschichte kennt, wie sie sich zb wehement gegen zu enge auslegung vom recht am eigenen bild wehren, weil doch dann ihr hobby der streetfotografie nicht mehr möglich ist, hier sich aber extrem pro urheberrecht äussern... :rolleyes::angel:

gruss
michel
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bringe gar keine Beispiele, dennoch geht man kaum auf meine Argumentation ein... aber was soll´s.
...
Wahrscheinlich weil beide Seiten wenig Bedürfnis haben etwas dagegen sagen zu wollen - die einen weil sie ohnehin ähnlicher Meinung sind, und die anderen weil sie sich damit auf die Seite der Unrechtmäßigkeit stellen würden... ;)

Und das Vergleichsbeispiel mit dem Schwarzfahren halte ich nach wie vor für weitgehend zutreffend - auch wenn es manchen vielleicht nicht so gefallen dürfte.
 
Meine Antwort: Ja, denn jede andere Auffassung rührt ja daher, dass eine ganze Generation von Filesharern glaubt, dass alles im Internet umsonst sein sollte.

Ich bin in einem Alter, das mir ermöglicht mich daran zu erinnern, dass es eine Zeit gegeben hat, in der "Filesharing" jeglicher Inhalte vor dem Gesetz als legale private Nutzung gegolten hat.

...statt das Urheberrecht umgestalten zu wollen.

Das Urheber- und Verwertungsrecht wurde in den letzten 10 Jahren massiv umgestaltet. Übrigens tendenziell zum Nutzen der Verwerter und nicht der Urheber.

Wenn es heute möglich ist Hausdurchsuchungen durchzuführen und Rechner zu beschlagnahmen, alleine aufgrund eines vagen Verdachtes von drei geschützten Werken auf der Festplatte, wenn ganze Existenzen vernichtet werden, weil Verwerter den fliegenden Gerichtsstand missbrauchen, zweifelhafte Juristen mit Urhebern ungestraft "Abmahn-Honeypots" einrichten, faktisch jeder Web-Auftritt als "gewerblich" gewertet wird und ich inzwischen als Anschlussinhaber vor Gericht meine Unschuld beweisen muss, dann sagt mir aber auch mein gesunder Menschenverstand, dass wir in diesem Bereich völlig ungelöste Probleme und nach meinem Eindruck zudem einen zunehmenden Verlust der Verhältnismäßigkeit haben.

Ich bringe gar keine Beispiele, dennoch geht man kaum auf meine Argumentation ein...

Ich stimme dir ja umfänglich zu - für mich stellen sich dennoch zwei Fragen:

- Ist es zielführend, den Schutz von Werken immer weiter zu fassen?
- Sind die möglichen Sanktionen gegen eine unerlaubte Nutzung noch verhältnismäßig?

Greets
/bd/
 
Das sind durchaus Ansichten, die ich teilen kann. Die Verhältnismäßigkeit muss auf jeden Fall gewahrt bleiben, jmd. aufgrund eines imaginären Verlustes in den Ruin zu treiben kann nicht Sinn und Zweck unserer Rechtsprechung sein und entspricht auch nicht meinem Rechtsempfinden.
 
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