Dann erklär uns doch mal wie viele Gewindegänge man deiner Ansicht nach braucht und durch welche Bauvorschrift du das belegen kannst.Wenn ich mir Deine Bilder ansehe, wirst Du die Schrauben für einen Sachverständigen gar nicht brauchen. Man sieht deutlich, dass die Gewinde nur auf weniger als drei Gängen voll getragen haben. Entweder Fehlkonstruktion oder falsche Schrauben genommen. Wegen der Gewindetiefe vermute ich eher den zweiten Fall.
Mal im Ernst, hier wird behauptet daß das Objektiv quasi durch sein Eigengewicht vom Bajonett gefallen ist. Vorgezeigt werden ausgerissene Gewinde. Glaubt denn jemand ernsthaft, daß da überhaupt keine Krafteinwirkung vorgelegen hat? Selbst wenn die Schrauben nur auf drei Gewindegängen gegriffen haben, war eine gewisse Krafteinwirkung notwendig um sie herauszureißen. Da es keine Bauvorschrift mit vorgegebenen Lastgrenzen gibt, wird man vor Gericht kaum belegen können daß diese Krafteinwirkung unterhalb der Lastgrenzen lag.
Es gibt einfach keine Norm dafür, wie fest man an einem Objektiv biegen oder ziehen kann bevor es abbrechen darf. Deshalb ist eine Diskussion über Dicke oder Länge der Schrauben relativ fruchtlos.
Nochmal, ich hätte es mit Nettigkeit probiert, und ich hätte mit Sicherheit damit irgendein Entgegenkommen bei Nikon erreicht. Allerdings hätte ich dabei auch geschildert welche Krafteinwirkung es tatsächlich gab...
Grüße
Andreas