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Nikkor 24-70 f 2.8 auseinandergefallen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Wenn ich mir Deine Bilder ansehe, wirst Du die Schrauben für einen Sachverständigen gar nicht brauchen. Man sieht deutlich, dass die Gewinde nur auf weniger als drei Gängen voll getragen haben. Entweder Fehlkonstruktion oder falsche Schrauben genommen. Wegen der Gewindetiefe vermute ich eher den zweiten Fall.
Dann erklär uns doch mal wie viele Gewindegänge man deiner Ansicht nach braucht und durch welche Bauvorschrift du das belegen kannst.

Mal im Ernst, hier wird behauptet daß das Objektiv quasi durch sein Eigengewicht vom Bajonett gefallen ist. Vorgezeigt werden ausgerissene Gewinde. Glaubt denn jemand ernsthaft, daß da überhaupt keine Krafteinwirkung vorgelegen hat? Selbst wenn die Schrauben nur auf drei Gewindegängen gegriffen haben, war eine gewisse Krafteinwirkung notwendig um sie herauszureißen. Da es keine Bauvorschrift mit vorgegebenen Lastgrenzen gibt, wird man vor Gericht kaum belegen können daß diese Krafteinwirkung unterhalb der Lastgrenzen lag.

Es gibt einfach keine Norm dafür, wie fest man an einem Objektiv biegen oder ziehen kann bevor es abbrechen darf. Deshalb ist eine Diskussion über Dicke oder Länge der Schrauben relativ fruchtlos.

Nochmal, ich hätte es mit Nettigkeit probiert, und ich hätte mit Sicherheit damit irgendein Entgegenkommen bei Nikon erreicht. Allerdings hätte ich dabei auch geschildert welche Krafteinwirkung es tatsächlich gab...

Grüße
Andreas
 
@ Andreas H

das ist absoluter Quatsch was Du da schreibst!

Sowohl die Regeln der Technik, als auch die gute alte DIN sowie die EN regeln die Gewindetiefe in Abhängigkeit vom Nenndurchmesser und vom Werkstoff der "Mutter"!

lg Jens
 
@ Andreas H

das ist absoluter Quatsch was Du da schreibst!

Sowohl die Regeln der Technik, als auch die gute alte DIN sowie die EN regeln die Gewindetiefe in Abhängigkeit vom Nenndurchmesser und vom Werkstoff der "Mutter"!

lg Jens

Ja, die Werte, die nötig sind um die in den Tabellen genannte Festigkeit der Verbindung zu erreichen. Wenn Nikon sagt, uns reichen auch 10% davon, wird es schwer, das zu widerlegen.
Es entspricht nicht den Regeln der Technik für eine gute Schraubverbindung, aber reicht nicht auch eine schlechte?
 
@ Wanderdühne
nein, eine schlechte genügt nicht, da jeder Gutachter diese vor Gericht in der Luft zerfetzen würde!!!!
Besonders, da Nikon die Objektive auch in den USA verkauft!

lg
 
das ist absoluter Quatsch was Du da schreibst!

Sowohl die Regeln der Technik, als auch die gute alte DIN sowie die EN regeln die Gewindetiefe in Abhängigkeit vom Nenndurchmesser und vom Werkstoff der "Mutter"!
Jens, wenn du dich mal so richtig bemühst, geht es dann vielleicht auch sachlich und höflich?

Ist ja schön was du da schreibst, aber ich fürchte kaum eins der aktuellen Objektive genügt diesen Anforderungen. Muß es auch nicht, wie Wanderdüne schon richtig festgestellt hat, weil niemand irgendwo festgelegt hat daß diese Normen auf den Objektivbau anzuwenden sind.

Grüße
Andreas
 
Vom Händler habe ich schriftlich:

Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ist nur für Mängel einzustehen die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden haben.
Mängel die erst durch Gebrauch entstehen sind von der Gewährleistung nicht erfasst. Auf Grund des vorliegenden Kostenvoranschlages der Nikon GmbH.Deutschland mit der Nummer 1262898 inkl. Schadensbericht müssen wir leider davon ausgehen dass es sich in diesem Fall um einen ebensolchen Mangel handelt. Wir können daher ihrer Forderung nach Gewährleistung aus oben genannten Gründen nicht entsprechen.
 
Konstruktiv ist das Muttergewinde lang genug ausgelegt. Es wurde nur nicht genutzt.

Wenn ich mir die Schraube ansehe, frage ich mich, ob die überhaupt metrisch ist oder ob das eine in-Plastik-hineinwürg-Schraube ist. Kann aber am Abbildungsmasstab liegen, die sieht man ja nicht immer in der Grösse.

Bastler
 
Habe mir nun auch mal die Bilder angeschaut. Die abgebrochene Gegenlichtblende ist doch ein eindeutigen Zeichen dafür, dass das Objektiv bei einem Sturz o.Ä. abgebrochen ist. Wenn du keine Bilder des Objektives vor der Einsendung an Nikon gemacht hast, bleibt dir wohl nur die Reparatur zu bezahlen und zusätzlich in eine Fotoversicherung zu invenstieren.
 
Habe mir nun auch mal die Bilder angeschaut. Die abgebrochene Gegenlichtblende ist doch ein eindeutigen Zeichen dafür, dass das Objektiv bei einem Sturz o.Ä. abgebrochen ist. Wenn du keine Bilder des Objektives vor der Einsendung an Nikon gemacht hast, bleibt dir wohl nur die Reparatur zu bezahlen und zusätzlich in eine Fotoversicherung zu invenstieren.

Sorry, aber wenn das stimmt, was er hier schrieb (Geli war OK, als er es abgab), dann würde ich bestimmt nicht noch Geld in diesen Edelschrott stecken. Er hat ja ein 28-70 als Ersatz.
Ich würd's nicht mal in die Bucht werfen, dann bekommt Nikon ja den fetten Auftrag und bringen tut es vermutlich auch nicht viel.

Da sich die Stimmen hier mehren, die behaupten, die Schraubverbindungen wären zu kurz im Gewinde, ist mein Vertrauen in Nikon auf jeden Fall erschüttert. Wenn sich das Objektiv in Sachen Stabilität und Dauerhaltbarkeit nicht mehr auf einen Level mit einem guten, alten 35-70mm/2.8 AF stellen lässt (das im übrigen viel weniger kostet), dann ist es sein Geld nicht wert. Natürlich ist mir bewusst, dass es imemr mehr Plastikware gibt, die nicht so gut hält. Nur: Die kommt v.a. aus China und kostet Bruchteile!
 
Sorry, aber wenn das stimmt, was er hier schrieb (Geli war OK, als er es abgab), dann würde ich bestimmt nicht noch Geld in diesen Edelschrott stecken.

Schreiben kann er gar viel. Wenn er es nicht beweisen kann hat er einfach Pech gehabt - selbst wenn er im Recht ist. Ich persönlich habe eine Fotoversicherung, weil ich eben kein Vertrauen in die Hersteller der Technik habe und davon ausgehe, dass die immer einen Grund finden würden den Schaden nicht zu bezahlen.
 
...Da sich die Stimmen hier mehren, die behaupten...


Eben; ich finde Forenbeiträge auch interessant, wenn etwas schwadroniert wird, meist kommen dann über kurz und lang fachlich fundierte Meinungen zum Zuge.

Hier habe ich aber eine recht zweifelhafte Schadenbeschreibung auf der allerlei Mutmaßungen aufbauen. Sind die Fakten schon schwammig und werden darauf noch Stammtischanalysen gepackt, dann geht so ein thread allerdings -um es freundlich zu schreiben- Richtung "small talk".

Lang lebe die urban legend der kurzen Schraube mit von Geisterhand abfallendem Tubus :D!

M-A
 
Vielleicht ist ja jemand, der ein 24 - 70 besitzt, so "mutig" und dreht mal eine Schraube raus. Dann können wir alle sehen ob die Schrauben tatsächlich zu kurz sind oder ob da falsche verwendet wurden. Alle Spekulation hätte dann ein Ende.

Dem TO wäre mit dem Nachweis zu kurzer Schrauben geholfen (wenn er es richtig anstellt) und Nikon müsste sich was einfallen lassen.

Ausserdem wüssten dan alle Besitzer dieses Objektives, dass sie es ggf wie ein rohes Ei zu behandeln hätten.

Bastler
 
Vom Händler habe ich schriftlich:

Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ist nur für Mängel einzustehen die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden haben.
Mängel die erst durch Gebrauch entstehen sind von der Gewährleistung nicht erfasst. Auf Grund des vorliegenden Kostenvoranschlages der Nikon GmbH.Deutschland mit der Nummer 1262898 inkl. Schadensbericht müssen wir leider davon ausgehen dass es sich in diesem Fall um einen ebensolchen Mangel handelt. Wir können daher ihrer Forderung nach Gewährleistung aus oben genannten Gründen nicht entsprechen.
Das ist erstmal völlig logisch. Innerhalb der ersten 6 Monate muß der Händler beweisen, daß der Fehler durch dich verursacht wurde. Dabei stützt er sich auf die Aussage von Nikon. Das kann man ihm eigentlich auch nicht verübeln, denn andernfalls würde er selbst auf dem Schaden sitzenbleiben.

Hast du eigentlich das nächstliegende getan, nämlich bei Nikon mal anrufen und mit dem Techniker, der den KV erstellt hat, sprechen? Der wäre doch ein weitaus besserer Ansprechpartner für die Diskussion der Schraubenlänge als wir hier, weil er einfach in seiner Teileliste nachsehen und das korrekte Schräubchen ermitteln kann. Nach wenigen Minuten wüßtest du dann woran du bist.

Vielleicht ist ja jemand, der ein 24 - 70 besitzt, so "mutig" und dreht mal eine Schraube raus. Dann können wir alle sehen ob die Schrauben tatsächlich zu kurz sind oder ob da falsche verwendet wurden. Alle Spekulation hätte dann ein Ende.
Nach meiner persönlichen Erfahrung mit Nikon gehe ich davon aus, daß denen das aufgefallen wäre und daß sie entsprechend reagiert hätten. Bei Nikon in Düsseldorf ist man recht qualitätsbewußt.

Ich habe mal - in Ermangelung eines 24-70 - aus einem AIS 4/200 ein Schräubchen herausgedreht. Das wirkt so auf den ersten Blick auch erstaunlich kurz. Trotzdem hält es seit 20 Jahren.

Grüße
Andreas
 
Schreiben kann er gar viel. Wenn er es nicht beweisen kann hat er einfach Pech gehabt - selbst wenn er im Recht ist. Ich persönlich habe eine Fotoversicherung, weil ich eben kein Vertrauen in die Hersteller der Technik habe und davon ausgehe, dass die immer einen Grund finden würden den Schaden nicht zu bezahlen.


Ja, leider. Denn bei der Geliaufnahme gibt es nichtmal Hinweise auf mögliche Konstruktionsfehler, da müsste er wirklich beweisen können,d ass die Geli i.O. war, als er das defekte Objektiv abgegeben hat.
Ich hab keine Fotoversicherung. Ich hab zwar sehr teure Geräte - die waren aber nur im Neupreis mal teuer. Am Meisten hab ich für die 67II gezahlt (900 EUR). Dann vieles in der Preisklasse 250 bis 400 EUR. Dabei sind alelrdings auch Schätzchen, die eine Fotoversicherung erstmal nur als Geldwert ersetzen könnte, dann fängt die Jagd bei Ebay wieder an, wird nicht immer eines angeboten (Nikkor 50-135mm, 50-300mm ED, 25-50mm/4, zum beispiel. Oder eine Titan-Nikon.)
 
So, ich habe jetzt mal bei meinen Nikkon-Objektiven nachgemessen. Dabei spielt die Länge der Schrauben nicht wirklich eine Rolle, das ist von der Konstruktion an sich abhängig:

2,8 / 105 VR: M2, 5,5mm lang, 7 Umdrehungen
4 / 300: M2, 4mm lang, 5 Umdrehungen (halte ich schon für Grenzwertig)
2,8 / 80 - 200: M2, 22mm lang, 7 Umdrehungen
18 - 200: M2, 10mm lang, 5 Umdrehungen (3x) plus eine in-Plastik-reinwürg-Schraube, 5mm, 3,5 Umdrehungen

Bastler
 
Ich empfehle einen einfachen Test: im Fotoladen mal kurz auf den Tresen fallen lassen.

":eek::eek::grumble::eek::eek:"

- "Wieso? Das muss ein Objektiv dieser Preisklasse doch abkönnen, Herr Verkäufer."


OT: Das habe ich vor 20 Jahren mal gemacht. Ich war bei einem Fotohändler, der gerade eine Nikon-Vorführung im Haus hatte. Der Nikonist meinte zu mir, ich als Journalist müsste doch unbedingt eine F3 haben. Ich hatte seinerzeit (und auch zufällig dabei) zwei Ricoh KR-10 und ein Vivitar Auto FM close focusing Zoom 3,8/75-205mm. Nicht eben High End. Ich hab's wie einen Hammer gegriffen, auf den Tisch gehaun, und ihm ins Gesicht geknipst. "Und jetzt Sie mit der F3." Er wollte nicht. :ugly:

Gruß
Ralf C.
 
Vielleicht ist ja jemand, der ein 24 - 70 besitzt, so "mutig" und dreht mal eine Schraube raus. Dann können wir alle sehen ob die Schrauben tatsächlich zu kurz sind oder ob da falsche verwendet wurden. Alle Spekulation hätte dann ein Ende.

Dem TO wäre mit dem Nachweis zu kurzer Schrauben geholfen (wenn er es richtig anstellt) und Nikon müsste sich was einfallen lassen.

Ausserdem wüssten dan alle Besitzer dieses Objektives, dass sie es ggf wie ein rohes Ei zu behandeln hätten.

Bastler


Warum sollte ich an meinem 24-70 oder an einem anderen Objetiv herumbasteln? Nur weil eine Person behauptet. ihr sei das Teil mir-nix-dir-nix auseinandergefallen (und Bilder allenfalls belegen, dass Schrauben heraus gerissen wurden)? Mein 24-70 ist als Feld-Wald-&-Wiesen-Objektiv seit Anfang des Jahres fast ständig an meiner Kamera, ob in der Hand, am Schultergurt, in der Tasche oder im Rucksack. Ich habe nicht die geringste Veranlassung, zu befürchten, ich müsse das Objektiv "wie ein rohes Ei" behandeln.

Außerdem: Woher sollte ich wissen, dass es "zu kurze" Schrauben sind, selbst wenn sie tatsächlich nur wenige mm läng wären?


M-A
 
Ich persönlich habe eine Fotoversicherung, weil ich eben kein Vertrauen in die Hersteller der Technik habe und davon ausgehe, dass die immer einen Grund finden würden den Schaden nicht zu bezahlen.

Ich persönlich habe keine Fotoversicherung, weil ich eben kein Vertrauen in Versicherungen habe und davon ausgehe, dass die immer einen Grund finden würden den Schaden nicht zu bezahlen.
Außerdem stehe ich auf dem Standpunkt, grundsätzlich nur existenzbedrohende Risiken zu versichern. Da gehören die paar tausend Euro Fotokram gottseidank noch nicht dazu, wenn es auch ein herber Verlust wäre.
Da ja Versicherungen auch Geld verdienen wollen spare ich so im langfristigen Mittel mehr an Beiträgen, als die Schadensfälle kosten
 
10 Seiten Beiträge, warum wird der thread nicht geschlossen? Das hier bringt niemandem etwas, keiner (!) kann prüfen, wie sich die Sache zugetragen hat (wie beschrieben oder eben doch mit Gewaltwinwirkung), v.a. aber kann keiner helfen. Und jemandem kollektiv beim Jammern zuzuhören ist öde.

Der Betroffene mit dem Vertrauenserweckenden Namen "Gadafi" (der hat ja auch shcon Flugzeuge in der Luft auseinanderfallen lassen - wer hilft da nicht gerne weiter?) hat ja bereits in seinem ersten Posting signalisiert, dass er zwar gerne sein Leiden öffentlich ausbreitet, jedoch nicht gedenkt, in irgendeiner Weise Konsequenzen (gegenüber Nikon oder dem Händler) zu zeigen. Stattdessen kauft er sich brav ein gebrauchtes 28-70 und hofft auf "gewohnte Nikon- Qualität" und schimpft im Forum etwas in der Weltgeschichte herum und redet von einer "Sammelklage", die es in Deutschland eh nicht gibt.

Ich hab schon am Anfang geschrieben, Händler, Kundendienst v. Nikon, und Rechtsanwalt bzw. Sachverständiger. Alles andere ist Zeitverschwendung und keiner kann das in die Wege leiten als Oberst Ga(d)dafi höchstpersönlich.

Einen überlüssigeren thread kann ich mit nicht vorstellen, da sind mir sogar Testbildreihen vom heimischen Köter noch lieber als das hier.

Bitte schließen, Herr Moderator! :mad:

Gruß
Bernhard
 
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