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Nikkor 24-70 f 2.8 auseinandergefallen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
So ein Weg lohnt sich nur wenn man am Ende 100% sein Recht beweisen kann. In der Regel gibt es aber bestenfalls ein Vergleich und dann heißt es meisten aus Spesen.... u.s.w.
Meine ganz persönliche Lebensweisheit ist, daß es bei jedem Streit zwei Verlierer gibt.

Ich hatte auch mal ein Problem, das Nikon im ersten Anlauf (genau genommen bei drei Anläufen eines Servicepoints) nicht gut lösen konnte. Ich habe bei Nikon in Düsseldorf angerufen, mir einen Termin geben lassen, das Corpus Defecti dort auf den Tisch gestellt. Die Lösungsfindung dauerte ca. eine halbe Stunde, danach war ich vollkommen zufrieden und konnte mit einem neuen Gerät nach Hause fahren.

Hätte ich stattdessen versucht hier oder in anderen Foren irgendwelche Allianzen gegen Nikon zu schmieden, dann hätte ich wohl heute noch das Problem.

Grüße
Andreas
 
So wie ich das lese hätte wohl keine Versicherung gezahlt, da der Hersteller Gewalteinwirkung als Grundlage des Schadens festgestellt hat. Da bleibt dann wohl nur der Weg über einen Sachverständigen.
doch, die gab es über Nikon von Wertgarantie einmal beim Kauf der D200. Die ersten 6 Monate übernahm damals Nikon. Die Flash Animation auf der Nikon Webseite pries diese genau für den Fall an, dass die Kamera herunterfällt oder sonst durch eigenverschulden mit Gewalteinwirkung zu Schaden kommt. Die Überlegung war wahrscheinlich, das niemand freiwillig sein Kamera kaput macht und die Schadenfälle gut zu kalkulieren sind.
 
Gab und gibt es auch heute noch bei Nikon, wenigstens für meine D50 war das so. Bei der D300 hab' ich gar nicht mehr geschaut.

P&P zahlt m.E.n. aber auch, wenn man einfach dusselig ist oder die Katze das Teil vom Tisch zerrt. Nicht versichert ist grobe Fahrlässigkeit - da muss man sich dann im Zweifelsfall wieder streiten.
 
... kann sich auch nen prozess leisten - gebühren richten sich nach dem streitwert und sind gerade im unteren bereich moderat. vor dem ag kann der to selbst auftreten, da gibts keinen anwaltszwang und beim 24-70 ist im instanzenzug eh früh schluss - bleibt also selbst im worst case günstig. Allerdings wird der richter, bzw sein referendar eh kein urteil schreiben.


Na, moderat sind die Gebühren bei Millionen-Streitwerten, bei rund 1.700,-€ liegen die Gebühren bei der 1.Instanz auf gut 1.000,-€, für eine Berufung gut 1.200.-€, übertreffen den Streitwert also deutlich. Selbst wenn der Kläger vor dem Amtsgericht auf einen Anwalt verzichtet (Firmen tun das fast nie) kommen noch Gutachterkosten hinzu. Wenn der Sachverständige meint, ein 24-70 einer Belastungsprobe unterziehen zu müssen, kann sich jeder selbst ausrechnen, was allein das Material kostet.

Nur am Rande, warum sollte kein Urteil geschrieben werden?

M-A
 
Ich finde die Situation für den TO, wenn er hier alles wahrheitsgemäß geschildert hat ziemlich aussichtslos.

Offenbar hat der Händler beim Verpacken des defekten Objektivs noch zusätzliche Schäden verursacht und redet sich jetzt raus oder dem TO ist irgendein Umstand entgangen, z.B. dass der Rucksack mit dem Objektiv in einem unbeobachteten Moment umgefallen ist und es dadurch jetzt wie ein Sturzschaden aussieht.

Der Händler ist der erste Ansatzpunkt für eine Schadensregulierung, er hat ja auf dem Reparaturauftrag vermerkt "kein Sturzschaden" und nachher kommt etwas ganz anderes zurück, seltsam :confused:

Vielleicht hat der Azubi beim Verpacken einfach das Objektiv am Bajonett gepackt und zack flog alles auf den Boden und das war dann der Sturzschaden.... wie soll das jetzt noch jemand rausbekommen? :angel:

Nikon ist da sicherlich in einer ungünstigeren Situation, da die dort nur den Zustand des Objektivs beim Eingang im Service-Point kennen und beurteilen können.

Nochmal, ich hätte so ein Objektiv, bei so einem ungewöhnlichen Schaden nie ohne Beweisphotos vor dem Einsenden abgegeben.

Ich glaube auch nicht, dass in diesem Zusammenhang dem TO so ein oder zwei Meldungen von anderen Usern, denen beim 24-70er das Bajonett herausgebrochen ist, helfen können.
Der Sturzschaden scheint jetzt jedenfalls da zu sein, und die Bajonettschrauben sind größtenteils verlorengegangen, vielleicht auch schon bei dem Unfall beim Verpacken ....
das scheint mir das wahrscheinlichste Szenario ...
und da ist Nikon eigentlich relativ außen vor, da sich ein Materialfehler jetzt kaum noch ohne immensen Aufwand beweisen lässt. :angel:
 
Habe übrigens gerade bei P&P angerufen, auf dem Weg zum Versicherungsabschluss:

die zahlen letztlich auch für "Blödheit", also bspw. fallenlassen. Explizit nachgefragt habe ich nach dem Fall, dass einem die Kamera beim Shooting am See in selbigen hineinfällt - ist abgedeckt. Generell jede Form von Sturz- und Bruchschaden, und im Falle des Sees auch Abhanden kommen.

Nicht abgedeckt ist

a) grobe Fahrlässigkeit: wer seine Kamera (unbewacht) auf dem Marktplatz stehen lässt für eine Langzeitbelichtung, und "mal eben um die Ecke nen Kaffee trinken geht", bekommt natürlich nix

b) einfaches Abhanden kommen - also bspw. "irgendwo in der Sahara vergessen" - das ist dann Pech.

Problematisch sind allenfalls Gebrauchtobjektive wie mein MF 300/2.8, bei dem der Gebraucht-"Neuwert" vom tatsächlichen Neuwert eines vergleichbaren Objektivs (AF-S VR 300/2.8 :evil: ) erheblich abweicht - das wird dann im Zweifel einfach nicht mitversichert.

Das nur als kurzen OT-Nebensatz, falls es jemanden interessieren sollte.

Ich rechne für meine 4000€ Ausrüstung ca. 110€ Versicherungsprämie p.a. (ohne die gebrauchten Objektive) - da kann man doch gut mit Leben, im Vergleich zu den Risiken.

In diesem Fall würde einem die Versicherung natürlich auch nicht weiterhelfen, sofern man wirklich absolut überzeugt ist, dass es KEINERLEI Sturz o.Ä. gegeben hat.

(Das soll kein Aufruf dazu sein, hier einen Sturz herbeizuflunkern. Aber sorry, ich kann einfach nicht glauben, dass ein Nikon-Objektiv einfach so zerfällt. Kann ich einfach nicht. Vielleicht bin ich naiv.)
 
Habe übrigens gerade bei P&P angerufen, auf dem Weg zum Versicherungsabschluss:
die zahlen letztlich auch für "Blödheit", also bspw. fallenlassen. Explizit nachgefragt habe ich nach dem Fall, dass einem die Kamera beim Shooting am See in selbigen hineinfällt - ist abgedeckt. Generell jede Form von Sturz- und Bruchschaden, und im Falle des Sees auch Abhanden kommen.

So etwas sollte jede Fotoversicherung abdecken (natürlich auch die hier im Forum angebotene) sonst braucht man die Versicherung fast wirklich nicht mehr.
Ich habe nur die deutlich über 1000 Euro teuren Sachen von mir versichert und natürlich will ich auch, dass die Versicherung zahlt wenn mir durch eine Unaufmerksamkeit mein Stativ mit dickem Tele umkippt :)
Falls Du noch nicht abgeschlossen hast, kannst Du die Bedingungen ja noch einmal vergleichen. Für mich war es jedenfalls ein Grund nicht mehr bei P&P zu bleiben ;)
 
Muß Nikon nicht.

Nikon bietet eine Garantie, und deren Bedingungen setzt Nikon fest. Du meinst wahrscheinlich die Gewährleistung, aber da wäre der Händler der Ansprechpartner gewesen.

Grüße
Andreas

Dann ersetz Nikon durch den Händler. Die ersten 6 Monate hat man aber Garantie, Gewährleistung erst später.
Nochmal: Passiert es in den ersten 6 Monaten, muss nicht der Kunde beweisen, dass er nichts Falsches damit gemacht hat. Sondern es muss ihm bewiesen werden, dass der Schaden nur von einem Fehler her rühren kann.

Wie der Händler und Nikon sich dann einigen, kann dem Kunden egal sein.
 
Dann ersetz Nikon durch den Händler. Die ersten 6 Monate hat man aber Garantie, Gewährleistung erst später.
Falsch.

Garantie ist eine Leistung des Herstellers. Im Fall von Nikon gibt es laut Garantiekarte eine Garantie von einem Jahr (in der Praxis führt Nikon Garantiearbeiten auch noch bis zu 2 Jahren aus).

Gewährleistung ist eine gesetzlich festgelegte Leistung des Verkäufers. Sie beträgt 2 Jahre, aber mit einer Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Wie der Händler und Nikon sich dann einigen, kann dem Kunden egal sein.
In diesem Thread geht es immer nur um Nikon. In einem Gewährleistungsfall ist aber ausschließlich der Händler der Ansprechpartner.

Grüße
Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann ersetz Nikon durch den Händler. Die ersten 6 Monate hat man aber Garantie, Gewährleistung erst später.
Nochmal: Passiert es in den ersten 6 Monaten, muss nicht der Kunde beweisen, dass er nichts Falsches damit gemacht hat. Sondern es muss ihm bewiesen werden, dass der Schaden nur von einem Fehler her rühren kann.

Wie der Händler und Nikon sich dann einigen, kann dem Kunden egal sein.

Ganz genauso ist das! Die Nikontechniker maßen sich in zunehmender Anzahl an, kleine Materialgutachter zu sein! Ich hatte unlängst einen Defekt an einem 18-200VR bei dem der Zoomring von einem Moment zum anderen nicht mehr drehte! Da es sich bei meinem Objektiv um Grauware mit 3 Jahren Mack Garantie handelte, schickte ich mein 18-200 für einen Kostenvoranschlag zu Nikon (Objektiv war 2 Jahre und 9 Monate und bei deutscher Ware hätte ich eh schon in die Röhre geschaut)! Der in diesem Post beschriebene Satz, von wegen Fall, Sturz bzw. massive Gewalteinwirkung stand auch auf meinem Kostenvoranschlag, obwahl das ausgesprochener Quatsch ist!
Ich hatte dann diesbezüglich einigen Mailverkehr mit Mack USA deswegen! Die sagten mir dann, dass dieser Satz bei Nikon mittlerweile zum "Standardrepertoire" gehöre und sie in Ihrer eigenen Schadendatenbank bereits zahlreiche 18-200VR mit identischer Schadenbeschreibung wie meiner hätten und haben auch meine Reparatur anstandslos bezahlt!

Ich sags mal ganz deutlich! Auch Nikon versucht sich zu drücken wo sie können! Was glaubt ihr wie viele Leute nach so einem Kostenvoranschlag nichts mehr machen, weil sie vielleicht nicht ausschließen können, dass mal jemand anders die Kamera inder Hand hatte???

Mein Tip an den TO ist ganz klar folgender! 1:) Nikon per Einschreiben und Rückschein aufzufordern, entsprechend der in Deutschland geltenden gesetzlichen Garantiebestimmungen zu reparieren oder Ersatz zu leisten!

2:) Widerspruch gegen den Kostenvoranschlag (Passus Gewalteinwirkung) machen und Nikon dazu auffordern, ggf. den Beweis dafür zu erbringen. (Eidlich sachverständliches Gutachten)

3:) Frist setzen, binnen 4 Wochen nachzubessern oder zu wandeln!

Erfolgt dies nicht, entweder zum Rechtsanwalt gehen. (Streitwert ist ja mit 900 Eur nicht besonders hoch, die Kosten dafür also vertretbar, falls keine Rechtschutz vorhanden!)

Alternativ: Auf die Geschäftsstelle des Amtsgerichtes gehen und dort Klage einreichen! Das ist nicht sonderlich schwer! Alle benötigten Infos dafür dürften im Netz zu finden sein!
 
Erfolgt dies nicht, entweder zum Rechtsanwalt gehen. (Streitwert ist ja mit 900 Eur nicht besonders hoch, die Kosten dafür also vertretbar, falls keine Rechtschutz vorhanden!)

Alternativ: Auf die Geschäftsstelle des Amtsgerichtes gehen und dort Klage einreichen! Das ist nicht sonderlich schwer! Alle benötigten Infos dafür dürften im Netz zu finden sein!

Naja, wenn gewandelt werden soll ist der Streitwert deutlich höher. Ins Gewicht fallen zudem die mit Sicherheit anfallenden Gutachterkosten, die um ein Vielfaches höher sein können.

Und falls der Gutachter zum Ergebnis kommt: "Gewalteinwirkung - kein schlichtes Abfallen des Objektivs" darf man sich gleich einen Verteidiger für das drohende Ermittlungsverfahren wegen Betruges suchen ... .

M-A
 
1 Nikon per Einschreiben und Rückschein aufzufordern, entsprechend der in Deutschland geltenden gesetzlichen Garantiebestimmungen zu reparieren oder Ersatz zu leisten!

Es gibt keine "gesetzlich geltenden Garantiebestimmungen". Es gibt eine Gewährleistungspflicht des Händlers.

Einfach mal klug lesen, zum Beispiel hier:

http://www.123recht.net/article.asp?a=9599

Da nützt auch kein Einschreiben, selbst mit Rückschein nicht.

Das sind alles Dinge, die nicht Nikon, sondern den HÄNDLER betreffen. Dieser wurde aber aus unerfindlichen Gründen gar nicht versucht zu belangen?

mein Fotohändler hat mir per E-mail geschrieben dass aufgrund dem Schadensbericht von Nikon auch kein Gewährleistungsanspruch besteht

Das ist ja hervorragend - aber er weiss schon, der liebe Händler, dass ER die Beweislast trägt - im Zweifel auch im Verfahren?

Ein simples "der Hersteller hat aber gesagt" ist kein Beweis, sondern nur eine Behauptung.

Die Gefahr ist, dass Hersteller und Händler in Tateinheit einen Sachverständigen bemühen.

Ja ein super G Objektiv! Fässt von selbst auseinander, Geili-Bayonett ist aus Kunststoff, Schrauben v. Kameraanschluss-Bayonett extrem Kurz, kein Blendenring für ältere kameras oder zum schnellen einsellen....
Das soll ein Profi Objektiv sein.

Hier wird auch so viel in einen Topf geworfen... komisch, das keiner wirklich Probleme mit der Kunststoff-Gegenlichtblende hat (abgesehen von der Freude über das geringe Gewicht). Der fehlende Blendenring wird von einigen als Fluch, einigen als Segen empfunden.

Und dann die - zwangsweise als unbewiesen zu sehende - Behauptung, die Schrauben wären zu kurz.

Ich empfehle: ein neues besorgen, und Originalverpackt zum Sachverständigen => zerlegen lassen.

Alternativ für das Geld eine gute Flasche Rotwein kaufen und auf der Terrasse geniessen, danach evtl. mal schauen, ob es Kamera/Objektiv-Hersteller gibt, die nicht so einen "Mist" bauen. Ich glaube, bei Leica hätte man noch eine kleine Chance.

Ich kann den Ärger ja verstehen - aber es ist ein Kampf gegen Windmühlen. Im anderen Forum wurden ja offenbar auch eine Stürme überstanden, im entsprechenden Thread.
 
Zuletzt bearbeitet:
Falsch.

Garantie ist eine Leistung des Herstellers. Im Fall von Nikon gibt es laut Garantiekarte eine Garantie von einem Jahr (in der Praxis führt Nikon Garantiearbeiten auch noch bis zu 2 Jahren aus).

Gewährleistung ist eine gesetzlich festgelegte Leistung des Verkäufers. Sie beträgt 2 Jahre, aber mit einer Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

All die Pingeligkeit bei den Begriffen ändert an der wesentlichenTatsache nullkommagarnichts.

In den ersten sechs Monaten muss ihm nachgewiesen werden, dass er es durch Gewalteinwirkung zerstört hat. Gelingt der Beweis nicht, hat er Anpsruch auf Reperatur/ein Neues/finanzielle Entschädigung.

Ob das nun der Händer ist oder Nikon spielt allenfalls im Konkursfall eine Rolle.
Und ob man es nun Garantie oder Gewährleistung oder wie auch immer nennt, spielt allenfalls in der Klageschrift und den anderen rechtlichen Dokumenten eine Rolle, und dafür sollte man 'nen Anwalt nehmen.

Das wesentliche ist nunmal, wer zahlt und wer beweisen muss. Namen und Wer dafür gradestehn muss (ausser dem Frederöffner) ist eigentlich nur eine organisatorische Frage (wen muss man anschreiben, was muss man verlagen,...)
 
Ob das nun der Händer ist oder Nikon spielt allenfalls im Konkursfall eine Rolle.
Und ob man es nun Garantie oder Gewährleistung oder wie auch immer nennt, spielt allenfalls in der Klageschrift und den anderen rechtlichen Dokumenten eine Rolle, und dafür sollte man 'nen Anwalt nehmen.

Das ist doch Hanebüchen. Natürlich spielt es eine Rolle, wer hier genau Ersatzpflichtig ist. Du kannst ja auch nicht den Bundeskanzler in Regress nehmen, weil dein 17-55/2.8 auseinander fällt.

Und natürlich spielt es auch eine Rolle, auf welches Recht man sich überhaupt BERUFEN will, wenn man denn meint, eines zu haben.
 
Wenn ich mir Deine Bilder ansehe, wirst Du die Schrauben für einen Sachverständigen gar nicht brauchen. Man sieht deutlich, dass die Gewinde nur auf weniger als drei Gängen voll getragen haben. Entweder Fehlkonstruktion oder falsche Schrauben genommen. Wegen der Gewindetiefe vermute ich eher den zweiten Fall.

Bastler
 
Ein Gutachter könnte vielleicht die Gewindegänge des Objektivs untersuchen und feststellen, wieviele Gänge ausgerissen sind. Damit würde das Problem wegfallen, die Authenzität deiner Schrauben zu beweisen.
 
Das ist doch Hanebüchen. Natürlich spielt es eine Rolle, wer hier genau Ersatzpflichtig ist. Du kannst ja auch nicht den Bundeskanzler in Regress nehmen, weil dein 17-55/2.8 auseinander fällt.

Und natürlich spielt es auch eine Rolle, auf welches Recht man sich überhaupt BERUFEN will, wenn man denn meint, eines zu haben.

Hmm, warum wohl habe ich einen Anwalt empfohlen? Selbst wenn hier alle gut gemeinte Tipps, geben, die Details sollte doch der Anwalt übernehmen. Für mich als Verbraucher sollte es da reichen, wenn ich weiss, dass JEMAND für den Schaden gradestehn muss, wenn er nicht beweisen kann, dass es Gewalteinwirkung war.

Ohne Anwalt würde ich niemals in so einen Prozess gehn.
 
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