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Kauf LX3

Meint Ihr jetzt eigentlich Garantie oder Gewährleistung? Die gesetzliche Gewährleistung beträgt bei einem Händler in Deutschland gekauften Gerät bekanntlich immer 24 Monate, egal ob das Gerät vom Hersteller für Italien oder Frankreich gedacht war. Die freiwillige (Hersteller)-Garantie kann an alle möglichen Bedingungen geknüpft sein. Meist ist man mit der Gewährleistung zumindest in Deutschland besser dran.

Was bietet Panasonic an Garantieleistungen, das deutlich über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht?

Gruß hundsknilch
 
Die gesetzliche Gewährleistung
Infos:

1. Manche Onlinehändler halten keine 2 Jahre durch. An wenn willst du dich dann wenden, wenn er nicht mehr da ist oder schon wieder einen neuen Firmennamen hat?

2. Nach 6 Monaten tritt die "Beweislastumkehr" ein. Also du musst beweisen das schon bei der Übergabe ein Mangel bestand. Viel Spass dabei ;)


Wo du natürlich Recht hast, ist das man auf die Herstellergarantie auch auf das Gutwollen des Herstellers angewiesen ist. Man hat halt auch meist nicht die techn. Möglichkeiten das ganze nachzuweisen. Ebenfalls dürfte eine weiteres Problem sein, Recht zu bekommen. Bei der Streithöhe dürfte der Gang zum Kadi .....
 
1. Manche Onlinehändler halten keine 2 Jahre durch. An wenn willst du dich dann wenden, wenn er nicht mehr da ist oder schon wieder einen neuen Firmennamen hat?

2. Nach 6 Monaten tritt die "Beweislastumkehr" ein. Also du musst beweisen das schon bei der Übergabe ein Mangel bestand. Viel Spass dabei ;)

Das ist mir natürlich bekannt, deshalb kaufe ich solche Sachen

1. nur bei seriösen Händlern, bei denen ich davon ausgehen kann, dass sie auch die folgenden Jahre noch überleben (Gewissheit gibt es natürlich nie) und

2. betrachte ich freiwillige "Garantieleistungen" nur als nettes Gimmick. Mehr nicht.

Gruß hundsknilch
 
Mein Tipp : Kauf bei einem Händler seines Vertrauens. Bezahl ein paar Euro mehr aber dafür ist dir eine solide Garantie sicher.
 
Werde mir per Email von Panasonic genauere Informationen wie mike1969 bestätigen lassen.

Nach Erhalt dann bitte nochmal ein Feedback in diesem Thread! Danke!


bei meiner Amazon Kamera ist das "PAN European Guarantee" -Heftchen (64 S. in 13 Sprachen), sowie die "Limited Worlwide Warranty" - Karte (beides nicht ausgefüllt), deutsche Kurzanleitung (31 S.), ausführliche franz.Anleitung (150 S.), Software CD (ohne Anleitungen) beigelegt.

Na dann bist du doch mit dem Kaufbeleg von amazon auf der sicheren Seite!

anscheinend gibt es wirklich unterschiedliche französiche (LX3EF-K) Versionen.

Es gibt wohl Modelle für Frankreich (also innerhalb der EU) und Modelle für französisch-sprachige Länder. :rolleyes:



Meint Ihr jetzt eigentlich Garantie oder Gewährleistung? Die gesetzliche Gewährleistung beträgt bei einem Händler in Deutschland gekauften Gerät bekanntlich immer 24 Monate, egal ob das Gerät vom Hersteller für Italien oder Frankreich gedacht war. Die freiwillige (Hersteller)-Garantie kann an alle möglichen Bedingungen geknüpft sein. Meist ist man mit der Gewährleistung zumindest in Deutschland besser dran.

Gemeint war garantie, aber rud hat ja schon zur Gewährleistung was gesagt:

1. Manche Onlinehändler halten keine 2 Jahre durch. An wenn willst du dich dann wenden, wenn er nicht mehr da ist oder schon wieder einen neuen Firmennamen hat?

2. Nach 6 Monaten tritt die "Beweislastumkehr" ein. Also du musst beweisen das schon bei der Übergabe ein Mangel bestand.

Und setz dich mal nach 6 Monaten mit einem französischen Zuliefere namens Pixmania auseinander. Wie die die Beweislastumkehr interpretieren, kann ich dir heute schon sagen!
 
Zuletzt bearbeitet:
@Hundsknilch. Garantie ist mehr wert als Gewährleistung weil da der Hersteller freiwillig verspricht, das z.b. bei PANA zwei Jahre kein FEhler auftreten wird. Gewährleistung heißt nur das beim Kauf kein Fehler vorgelegen hat und nach 6 Monaten muß man als Kunde beweisen das der Fehler schon beim Kauf vorlag. Quasi kann man Gewährleistung nach 6 Monaten vergessen wenn sich der Händler querstellt, weil man die ANsprüche auch an diesen und nicht an den Hersteller richtet. Ich hatte das weiter vorn schonmal ausführlich erklärt und dennoch wird es immernoch durcheinandergewürfelt.

Garantie freiwillig- es gibt keine gesetzlichen Garantiebestimmungen.
Der Hersteller verspricht das Ware A bei angemessenen Umgang über Zeitraum X ohne FEhler funktioniert.

GEwährleistung- gesetzlich geregelt über 24 Monate- sagt aus das beim Kauf der Ware kein FEhler vorgelegen hat.- 6 Monate muß Händler beweisen das Fehler noch nicht vorlag- nach 6 Monaten Beweislastumkehr- sprich Kunde muß beweisen das Fehler beim Kauf vorgelegen hat.
Gewährleistung sagt nicht eine Ware muß einen bestimmen ZEitraum halten sondern sichert nur fehlerfreien Kauf zu.
 
Und setz dich mal nach 6 Monaten mit einem französischen Zuliefere namens Pixmania auseinander. Wie die die Beweislastumkehr interpretieren, kann ich dir heute schon sagen!

Nun, wenn ich mir so die unterschiedlichen Bewertungen bei Pixmania ansehe, würde ich dort sowieso keine teureren Geräte bestellen. Und zum Thema Beweislast, jemand hat das ja schon gepostet, steht in den Garantiebestimmungen von Panasonic als allererstes geschrieben:

"1. Wird das Gerät in den ersten 24 Monaten ab Kaufdatum beim Händler aufgrund von nachgewiesenen
Fabrikations- oder Materialfehlern schadhaft, so behebt die Panasonic Deutschland diesen Fehler
ohne Berechnung gemäß den nachfolgenden Bedingungen."

Es folgt noch einiges an Kleingedrucktem. Da dürfte im Zweifelsfall der Nachweis von Fabrikations- oder Materialfehlern auch nicht einfacher sein als im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung.

Gruß Hundsknilch
 
Garantie freiwillig- es gibt keine gesetzlichen Garantiebestimmungen.
Der Hersteller verspricht das Ware A bei angemessenen Umgang über Zeitraum X ohne FEhler funktioniert.

Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist mir durchaus bekannt. Und wie Du selbst schreibst, kann (aber muss nicht) der Hersteller eine freiwillige Garantie geben. Und er kann sie an beliebige Bedingungen knüpfen! Im Zweifelsfall wird es für mich als Verbraucher immer schwierig bis unmöglich sein, zu beweisen, dass bei Defekt der Hersteller schuld hat und nicht ich selbst (z. B. durch unsachgenmäße Benutzung).

Und wenn ich mir so die Bedingungen von Panasonic durchlese, kann ich da für mich im Vergleich zur gesetzlichen Gewährleistung keinen bedeutenden Vorteil erkennen (es sei denn, der Händler, bei dem ich das Gerät erworben habe, macht vor Ablauf der 24 Monate den Laden dicht, aber das hatten wir ja schon erwähnt).

Gruß Hundsknilch
 
Und zum Thema Beweislast, jemand hat das ja schon gepostet, steht in den Garantiebestimmungen von Panasonic als allererstes geschrieben:

"1. Wird das Gerät in den ersten 24 Monaten ab Kaufdatum beim Händler aufgrund von nachgewiesenen
Fabrikations- oder Materialfehlern schadhaft, so behebt die Panasonic Deutschland diesen Fehler
ohne Berechnung gemäß den nachfolgenden Bedingungen."

Es folgt noch einiges an Kleingedrucktem. Da dürfte im Zweifelsfall der Nachweis von Fabrikations- oder Materialfehlern auch nicht einfacher sein als im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung.

Mag sein. Aber namenhafte Hersteller und seriöse Händler sind da oft nicht so kleinlich und die bewerten die Sache im Zweifel für den Kunden. Hab z.B. mit Sony und amazon (bei getrennten Vorgängen) sehr gute Erfahrungen gemacht.

Was neckermann / pixmania nach sechs Monaten nach dem bisherigen Schilderungen sagen werden, kannst du dir ausrechnen. Sehr niedrige Preise und guter Support / Kundenservice gehen selten Hand in Hand. Wobei die Pixmania-Preise bei Neckermann nicht gerade als niedrig zu bewerten sind.

Meiner Meinung nach stimmt zu 90% die Mischung bei amazon. Selten sind andere sooo viel günstiger das es lohnt doch woanders zu bestellen und wegen ein paar Euro oder Prozent mach' ich kein Faß auf.
 
Wenn Panasonic Garantie auf Materialfehler gewährt, heißt das auch das sich eine Lötstelle lösen kann und das auch nach 20 Monaten ordnungsgemäßes Behandeln vorrausgesetzt. GEwährleistung kann einem schon was vermiesen weil es denn heißen kann, die Kamera hat doch 7 Monate funktioniert, also lag der FEhler beim Kauf nicht vor. Ich beziehe mich lieber auf Garantie und jede Wette wenn ich die nicht durchbekomme dann Gewährleistung erst recht nicht, schon garnicht nach 6 Monaten
 
die leutz bieten bis zu 380,- euro auf gebrauchte lx3's bei ebay. :evil:
da nehm ich doch lieber 'ne nagelneue von neckermann. ;)
zb. auktion 130279417897
 
die leutz bieten bis zu 380,- euro auf gebrauchte lx3's bei ebay. :evil:
da nehm ich doch lieber 'ne nagelneue von neckermann. ;)

Schon merkwürdig, da die LX3 bei pixmania für 365 und bei neckermann für 379,99 zu haben ist. :confused:

Ich könnte natürlich auch entgegnen: "Da siehst du mal, was den Käufern ein gebrauchtes Exemplar mit Restgarantie wert ist, welches für den deutschen Markt bestimmt ist"! :evil:
 
habe heute mit der Panasonic Hotline gesprochen
Grundsätzlich kann ich nur davon abraten, solche Fragen telefonisch bei einer Hotline abklären zu lassen (unabhängig davon, um welche Firma es sich handelt).

Die Hotline-Mitarbeiter sind für solche Fragen meist nicht geschult. Zudem hat man nach so einem Gespräch nichts verbindliches in der Hand.
Deshalb gilt für mich bei solchen Themen immer: gültig ist, was schriftlich vorliegt, alles andere sind persönliche Meinungen oder Vermutungen oder Wahrscheinlichkeiten.
 
und was hast du bekommen? EG oder?


Auszug aus http://www.at-versand.de/popup_content.php?coID=1&XTCsid=fd15e7cfb5fdb74c5d3c9b8b5415fde1'
Wir verkaufen Deutsche und EU - Neuware - Kein Grauimport


Diese Geräte (EU-Neuware) unterscheiden sich in keinster Weise zu den EG-Modellen (EG = European Germany - für Deutschland hergestellt) Teilweise können wir diese Geräte für Sie günstiger aus einen anderen EU-Land beziehen. Eine deutsche Anleitung liegt den meisten Geräten bei, diese kann aber auch direkt auf der Herstellerseite heruntergeladen werden!
:confused:
 
Bestellung per Nachnahme ist auch immer eine gute Idee. So kann man problemlos canceln, wenn die Ware nicht schnell genug geliefert werden kann.
 
Bestellung per Nachnahme ist auch immer eine gute Idee. So kann man problemlos canceln, wenn die Ware nicht schnell genug geliefert werden kann.

Vorkasse würde ich bei den ganzen Eierläden eh nicht machen ...

NN hat in dem Fall aber auch den Nachteil, dass du das Paket erst öffnen kannst, wenn du bezahlt hast ... wenn du dann aber feststellst keine EG-Ware (oder was immer du willst) bekommen zu haben ist es zu spät und du rennst der Kohle hinterher.

Also ich würde schon vorher mal fragen was genau geliefert wird ...
 
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