Ich weiss gar nicht was so schwer zu verstehen ist.
Es geht um Bilder, wo Grenzen deutlich überschritten werden / wurden wie in dem angegebenen Beispiel hier.
Es geht keinem darum ein Ablichtungsverbot auszusprechen.
Ich denke wenn jeder wirklich mal ein wenig seine ethisch-moralische Kiste durchkramt, wird jedem klar sein, wo Grenzen überschritten werden, oder zumindest drohen überschritten zu werden.
Voraussetzung dafür ist natürlich das Vorhandensein Ethik und Moral.
Einfachste Lösung ist doch wohl wirklich einfach den Fotografierten anzusprechen und ihm das Bild zu zeigen und dann denjeniegen entscheiden zu lassen.
Damit verletzt man weder ein Gesetz, noch provoziert man, noch braucht man ein schlechtes Gewissen zu haben.
Im hier angegebenen Beispiel mit der Säuglingsstation ist halt für mich noch die Frage offen, ob es ein vom Krankenhaus beauftragter Fotograf war, oder ein Fotograf der eben "einfach so" da reinspaziert ist.
Bei letzterem würde ich nämlich dem EU-Gericht 150% Recht geben, denn dann hat er ganz unabhängig ob nun farbiges Kind, helles Kind, nicht behindertes Kind oder behindertes Kind die Grenzen maßlos überschritten.
In Deutschland wäre er übrigens nicht nur wegen der Fotografie an sich "verurteilt" worden.
Hier hätte er sich dann illegallen Zutritt zur Säuglingsstation verschafft, denn diese sind alle nicht zugänglich und in der Regel mittlerweile sogar nur durch offizielle Türöffnung zu betreten.
Also es geht hier mal wieder um Extrem-Beispiele und darauf begründete Urteile und eben nicht um die Normal-Fotografie.
Ein jeder, mit einer Mindestmenge Menschenverstand und einem Mindesmaß Wahrung der Menschenwürde, kommt erst überhaupt nicht in eine solche Fotosituation!
Mir verderben solche Gesetze nicht den Spaß, weil ich mich durch sie eben nicht angesprochen fühlen muss, weil ein gewisser Respekt und eine höfliche Achtung für mich eine Selbstverständlichkeit sind.
Es geht um Bilder, wo Grenzen deutlich überschritten werden / wurden wie in dem angegebenen Beispiel hier.
Es geht keinem darum ein Ablichtungsverbot auszusprechen.
Ich denke wenn jeder wirklich mal ein wenig seine ethisch-moralische Kiste durchkramt, wird jedem klar sein, wo Grenzen überschritten werden, oder zumindest drohen überschritten zu werden.
Voraussetzung dafür ist natürlich das Vorhandensein Ethik und Moral.
Einfachste Lösung ist doch wohl wirklich einfach den Fotografierten anzusprechen und ihm das Bild zu zeigen und dann denjeniegen entscheiden zu lassen.
Damit verletzt man weder ein Gesetz, noch provoziert man, noch braucht man ein schlechtes Gewissen zu haben.
Im hier angegebenen Beispiel mit der Säuglingsstation ist halt für mich noch die Frage offen, ob es ein vom Krankenhaus beauftragter Fotograf war, oder ein Fotograf der eben "einfach so" da reinspaziert ist.
Bei letzterem würde ich nämlich dem EU-Gericht 150% Recht geben, denn dann hat er ganz unabhängig ob nun farbiges Kind, helles Kind, nicht behindertes Kind oder behindertes Kind die Grenzen maßlos überschritten.
In Deutschland wäre er übrigens nicht nur wegen der Fotografie an sich "verurteilt" worden.
Hier hätte er sich dann illegallen Zutritt zur Säuglingsstation verschafft, denn diese sind alle nicht zugänglich und in der Regel mittlerweile sogar nur durch offizielle Türöffnung zu betreten.
Also es geht hier mal wieder um Extrem-Beispiele und darauf begründete Urteile und eben nicht um die Normal-Fotografie.
Ein jeder, mit einer Mindestmenge Menschenverstand und einem Mindesmaß Wahrung der Menschenwürde, kommt erst überhaupt nicht in eine solche Fotosituation!
Mir verderben solche Gesetze nicht den Spaß, weil ich mich durch sie eben nicht angesprochen fühlen muss, weil ein gewisser Respekt und eine höfliche Achtung für mich eine Selbstverständlichkeit sind.