• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb August 2025.
    Thema: "Kurven"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum August-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

EU-Gericht für Menschenrechte erweitert Recht am eigenen Bild

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ich weiss gar nicht was so schwer zu verstehen ist.

Es geht um Bilder, wo Grenzen deutlich überschritten werden / wurden wie in dem angegebenen Beispiel hier.

Es geht keinem darum ein Ablichtungsverbot auszusprechen.

Ich denke wenn jeder wirklich mal ein wenig seine ethisch-moralische Kiste durchkramt, wird jedem klar sein, wo Grenzen überschritten werden, oder zumindest drohen überschritten zu werden.
Voraussetzung dafür ist natürlich das Vorhandensein Ethik und Moral.

Einfachste Lösung ist doch wohl wirklich einfach den Fotografierten anzusprechen und ihm das Bild zu zeigen und dann denjeniegen entscheiden zu lassen.

Damit verletzt man weder ein Gesetz, noch provoziert man, noch braucht man ein schlechtes Gewissen zu haben.

Im hier angegebenen Beispiel mit der Säuglingsstation ist halt für mich noch die Frage offen, ob es ein vom Krankenhaus beauftragter Fotograf war, oder ein Fotograf der eben "einfach so" da reinspaziert ist.
Bei letzterem würde ich nämlich dem EU-Gericht 150% Recht geben, denn dann hat er ganz unabhängig ob nun farbiges Kind, helles Kind, nicht behindertes Kind oder behindertes Kind die Grenzen maßlos überschritten.
In Deutschland wäre er übrigens nicht nur wegen der Fotografie an sich "verurteilt" worden.
Hier hätte er sich dann illegallen Zutritt zur Säuglingsstation verschafft, denn diese sind alle nicht zugänglich und in der Regel mittlerweile sogar nur durch offizielle Türöffnung zu betreten.

Also es geht hier mal wieder um Extrem-Beispiele und darauf begründete Urteile und eben nicht um die Normal-Fotografie.

Ein jeder, mit einer Mindestmenge Menschenverstand und einem Mindesmaß Wahrung der Menschenwürde, kommt erst überhaupt nicht in eine solche Fotosituation!

Mir verderben solche Gesetze nicht den Spaß, weil ich mich durch sie eben nicht angesprochen fühlen muss, weil ein gewisser Respekt und eine höfliche Achtung für mich eine Selbstverständlichkeit sind.
 
Zitat von Vivavista
Ich lasse mir jedenfalls die Fotografie nicht durch solche Urteile verleiden und fotografiere - zur Not auch heimlich- dort, wo sich spannende Motive mit Menschen auftun. Das Risiko von Querulanten nehme ich auf mich.
Und in heiklen "gefährlichen" Situationen habe ich einen separaten Chip für demonstratives Löschen dabei.


Es ging genau um diese Situation. Früher nannte man solche Menschen " Spanner ". Nichts anderes ist in meinen Augen ein Mensch der die Privat- und Intimsspähre eines Mitmenschen nicht respektiert. Und jemand der heimlich fotografiert und dann noch versucht dies zu vertuschen, um nicht zu sagen den fotografierten verar...., muß auch mal mit " ungewönlichen " Reaktionen rechnen.

"Spannende Motive" würde ich nun nicht in dem für "Spanner" relevanten Wortsinn deuten; ein spannendes Motiv der Streetfotografie wäre für mich z.B. eine Gruppe von Frauen unterschiedlicher Kulturen wie verschleierte Araberinnen und daneben deutsche Mädels mit lockigen Frisuren in Miniröcken oder Hotpants; dazu dann vielleicht noch eine Inderin, Leute aus der Gothic-Szene oder ein paar Punks. Eine Alltagsszene auf deutschen Großstadtstraßen, die ich als spannend genug erachte, um sie bildlich festzuhalten.
Woran Vivavista bei der Formulierung "heikle und gefährliche Situation" dachte; entzieht sich meiner Kenntnis. Eine so qualifizierbare Situation hatte ich aber kürzlich, als ich zum Testen der neuen Kamera von einem Parkdeck aus Architekturmotive fotografieren wollte : https://www.dslr-forum.de/showpost.php?p=4375112&postcount=37

In der Street- und People-Fotografie passiert doch nichts großartig Anderes als in der Modefotografie; ein Eingriff in die Intim- und Privatsphäre findet dabei eben normalerweise gar nicht statt, denn es entstehen Bilder, die z.B. eine chic gekleidete, elegante Dame beim Einkaufsbummel zeigen - ein Foto, wie es auch auf der Titelseite eines Modeversand-Katalogs erscheinen könnte. Oder in Dirndl und Lederhosen gekleidete Besucher des Oktoberfests - das Bild könnte auch ein Reklameplakat für den Trachtenmoden-Laden sein. Wenn man dann eben gerade im dichten Jahrmarktgedränge mal eine oder mehrere Personen "freigestellt" fotografiert hat, kann man es kaum schaffen, zwischen den Besucherkolonnen zickzack hinüberzurennen, um den so spontan Fotografierten die Bilder zu zeigen. Gerade da könnte es dann auch noch zu allerlei Mißverständnissen kommen (Sprache, Alkohol, fälschlich vermutete Verkaufsabsicht usw.).

Gezielt peinliche Aufnahmen z.B. von betrunkenen Disco- oder Festzeltbesuchern zu machen, während diese sich irgendwie danebenbenehmen, wäre eher zu hinterfragen (aber im Gegensatz zu Unfallopfern wären Betrunkene immerhin für ihren freiwillig und selbst herbeigeführten Zustand verantwortlich).
 
Zuletzt bearbeitet:
Deine Nichte ist Hauptwerk, der Rest Beiwerk.
Wenn du die Bilder privat archivierst kein Problem.

Ja, das habe ich mit dem Beispiel wohl nicht genug auseinander gehalten.

Wenn du sie veröffentlichst, dann kontrolliere die Bilder ob Beiwerk evtl. auch als Hauptwerk wirken könnte. Sind Gesichter der anderen klar und deutlich erkennbar, dann mach nen Balken davor.
Das wäre jetzt der 100% sicher Weg.

Veröffentlichen will ich die Bilder nicht. Die Gesichter der Anderen sind allerdings durchaus klar und Deutlich zu sehen. Denn 1. würde der Bezug zur Situation sonst aufgelöst, und 2. hat die Brennweite auch Grenzen.

Deshalb hielt ich das Beispiel hier auch für geeignet.

Auf der anderen Seite ist eine Sportveranstaltung auch wieder eine öffentliche Veranstaltung bei der davon ausgegangen werden muss, das fotografiert wird, in der Regel ist auch die Presse oder Vereinsfotografen mit von der Partie.

Ok, insofern eine Andere Situation als auf der Straße.

Dennoch eine Situation in der ich meine Aussage aus # 74 angemessen finde. Ob auf der Straße, bei einer Veranstaltung oder irgendwo in der Natur, allein aus der öffentlichen Situation ein Recht aufs Foto abzuleiten halte ich für genauso falsch wie ein generelles Verbot. Privatheit sehe ich nicht nur als eine Frage des geschützten oder öffentlichen Raumes, sondern auch des individuellen Zustandes der Personen.


Nachtrag:Im Grunde kann ich mich deinen Ausführungen in # 81 anschließen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke wenn jeder wirklich mal ein wenig seine ethisch-moralische Kiste durchkramt, wird jedem klar sein, wo Grenzen überschritten werden, oder zumindest drohen überschritten zu werden.

Einfachste Lösung ist doch wohl wirklich einfach den Fotografierten anzusprechen und ihm das Bild zu zeigen und dann denjeniegen entscheiden zu lassen.
Damit verletzt man weder ein Gesetz, noch provoziert man, noch braucht man ein schlechtes Gewissen zu haben.

Wenn es nicht um Extremsituationen geht (da wäre es ganz richtig, Respekt und Achtung zu wahren und auch die moralische Berechtigung des Fotografierens zu hinterfragen), sondern eben um Alltagsgeschehen im öffentlichen Raum : Wäre auch dann das direkte Zugehen und Ansprechen die "einfachste" Lösung - oder könnte genau das dann nicht auch günstigstenfalls als Flirtversuch und schlimmerenfalls als Belästigung interpretiert werden ?
Den Erklärungsnotstand bei unzureichenden Rechtfertigungsgründen hätte der Fotograf ... (deshalb eher die feige Methode, um dies insoweit zu bekennen).
 
Der Ton macht die Musik.
Ob es als Flirtversuch oder aber halt als Höflichkeit aufgenommen wird, hängt wie immer vom Ton und vom Auftreten ab.

Der knackigste Latino bei dem Frauen reihenweise weiche Knie kriegen, sich aber vielleicht auch schnell angebaggert fühlen, kann wenn er einfach nur höflich und eben nicht ala "Hey Süße....." den/die Fotografierte anspricht als interessierter höflicher Fotograf rüberkommen und es wird dann eben nicht als Flirtversuch angesehn.

Ebenso beim Klischee Macho-Türke mit Haarschleim oder 2m Muskelprotz oder oder oder.......
Bitte nicht das "Klischee" überlesen. ;)

Ich glaube kaum, das jemand der sachlich, freundlich und höflich eine Person anspricht groß mißverstanden wird.
Und über "ja aber könnte das...." zu philosophieren ist nicht wirklich sinnvoll.
Es kann letztendlich sogar der Bankangestellte als "Flirter" eingestuft werden, wenn denn eine von ihm betreute Person das in dem Moment so wahrnimmt, obwohl 200 andere es eben nicht so wahrnehmen.
 
Ohne dass ich das jetzt alles gelesen hätte, möchte ich nur mal auf Folgendes Hinweisen:

In der EMRK sind Grundrechte geregelt. Grundrechte sind primär Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Im Verhältnis Bürger-Bürger haben sie KEINE direkte Wirkung. Die Wirkung der Grundrechte im Privatrecht entfaltet sich über sog. Generalklauseln (d.h. Klauseln, die weit gefasst sind, damit möglichst viele Sachverhalte erfasst sind), bei denen die Wertungen, die die Grundrechte für unser Zusammenleben generell aufstellen, berücksichtigt werden.

Da das Recht am eigenen Bild ein Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (ARt. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG) ist, war diese Wertung auch schon vor dem oben zitierten Urteil den zivilrechtlichen Generalklauseln immanent.

Was hat sich geändert? Nichts.

LG,
Chris
 
"Spannende Motive" würde ich nun nicht in dem für "Spanner" relevanten Wortsinn deuten; ein spannendes Motiv der Streetfotografie wäre für mich z.B. eine Gruppe von Frauen unterschiedlicher Kulturen wie verschleierte Araberinnen und daneben deutsche Mädels mit lockigen Frisuren in Miniröcken oder Hotpants; dazu dann vielleicht noch eine Inderin, Leute aus der Gothic-Szene oder ein paar Punks. Eine Alltagsszene auf deutschen Großstadtstraßen, die ich als spannend genug erachte, um sie bildlich festzuhalten.
Woran Vivavista bei der Formulierung "heikle und gefährliche Situation" dachte; entzieht sich meiner Kenntnis. Eine so qualifizierbare Situation hatte ich aber kürzlich, als ich zum Testen der neuen Kamera von einem Parkdeck aus Architekturmotive fotografieren wollte : https://www.dslr-forum.de/showpost.php?p=4375112&postcount=37

).

Eben, solche Szenen meine ich z.B.

Oder anderes Beispiel.: Ich hatte vor 4 Jahren ein Video-Portrait von den Menschen von Salvador in Brasilien gedreht. War Tourist, also ohne Auftrag und Drehgenehmigungen etc. Dazu gehörte auch das Freizeitverhalten der Mittelklasse, das Wochenende in den chicken Einkaufszentren zu verbringen.
(In Brasilien gibt es nicht die Fußgängerzonen-Einkaufsmeilen)
Dort ist aber filmen verboten, ergo habe ich heimlich gefilmt und was: normale Szenen, hübsche modisch gekleidete Frauen beim shopping, hübsche Verkäuferinnen im Ladeninneren, ein verliebtes Paar auf der Bank, einen unruhig auf seine Frau wartenden Ehemann, Kinder mit Eishörnchen, also die normale Szenerie, die natürlich zur Abwechslung auch die ein oder andere Naheinstellung beinhaltete

Formal waren die Aufnahmen verboten, für mein Projekt aber wichtig, und das Material war harmlos. Ergo habe ich kein Problem damit, heimlich zu filmen.

Oder wenn ich eine Fotostrecke über den Live Style von Köln machen wollte, so würde ich auch den angelegten Strand und szene-Treff neben den Rheinterrassen in Szene setzen wollen. Und dann macht es Sinn, vom eingezäumten Privatgelände aus mit Blick zum Rhein und paar Grazien im Vordergrund ein Bild zu gestalten.


Der Profi hat das Budget und stellt eine Szene mit engagierten Modellen, der Amateur muss die Szene heimlich aus dem Leben "stehlen".
Würde ich im fortgeschrittenen Alter als fremder unbekannter Mann junge Frauen vorher um Erlaubnis ansprechen, wären diese weniger amused, da man schnell in der Ecke des verklemmten Spanners vermutet wird.
Ein 25 ig jähriger und noch gut aussehender Amateur-Fotograf hätte vermutlich weniger Probleme.

Soll ich dann auf derartige Fotos verzichten, da die Grazien den Blickfang stellen würden und das Fotografieren auf dem Gelände auch untersagt ist ?
´
Ein Problem ist, dass wenn man, wenn man älter und ohne fotografischen Bekanntheitsgrad ist und von der Jugend Fotos machen will, schnell in den Verdacht eines Spanners gerät.

Justin
 
Eben, solche Szenen meine ich z.B.

Oder anderes Beispiel.: Ich hatte vor 4 Jahren ein Video-Portrait von den Menschen von Salvador in Brasilien gedreht. War Tourist, also ohne Auftrag und Drehgenehmigungen etc. Dazu gehörte auch das Freizeitverhalten der Mittelklasse, das Wochenende in den chicken Einkaufszentren zu verbringen.
(In Brasilien gibt es nicht die Fußgängerzonen-Einkaufsmeilen)
Dort ist aber filmen verboten, ergo habe ich heimlich gefilmt und was: normale Szenen, hübsche modisch gekleidete Frauen beim shopping, hübsche Verkäuferinnen im Ladeninneren, ein verliebtes Paar auf der Bank, einen unruhig auf seine Frau wartenden Ehemann, Kinder mit Eishörnchen, also die normale Szenerie, die natürlich zur Abwechslung auch die ein oder andere Naheinstellung beinhaltete

Formal waren die Aufnahmen verboten, für mein Projekt aber wichtig, und das Material war harmlos. Ergo habe ich kein Problem damit, heimlich zu filmen.

Oder wenn ich eine Fotostrecke über den Live Style von Köln machen wollte, so würde ich auch den angelegten Strand und szene-Treff neben den Rheinterrassen in Szene setzen wollen. Und dann macht es Sinn, vom eingezäumten Privatgelände aus mit Blick zum Rhein und paar Grazien im Vordergrund ein Bild zu gestalten.


Der Profi hat das Budget und stellt eine Szene mit engagierten Modellen, der Amateur muss die Szene heimlich aus dem Leben "stehlen".
Würde ich im fortgeschrittenen Alter als fremder unbekannter Mann junge Frauen vorher um Erlaubnis ansprechen, wären diese weniger amused, da man schnell in der Ecke des verklemmten Spanners vermutet wird.
Ein 25 ig jähriger und noch gut aussehender Amateur-Fotograf hätte vermutlich weniger Probleme.

Soll ich dann auf derartige Fotos verzichten, da die Grazien den Blickfang stellen würden und das Fotografieren auf dem Gelände auch untersagt ist ?
´
Ein Problem ist, dass wenn man, wenn man älter und ohne fotografischen Bekanntheitsgrad ist und von der Jugend Fotos machen will, schnell in den Verdacht eines Spanners gerät.

Justin


Du begehst Straftaten und findest es auch noch toll. Solche Menschen haben wirklich mal ne Abreibung verdient, wenn sie bei ihrem ungesetzlichen Tun auffallen. Komm mir jetzt keiner mit Achtung vor dem Fotografen und Verhalten wie ein Neandertaler. Für die Gesetzestreuen hätt ich auch noch den §127 I StPO und wenn der Herr widerwillig ist §227, Abs. 2 BGB. Ob das dann alles rechtens ist dürfen gerne andere entscheiden, egal was einige geneigte Forenmitglieder bereits festgestellt haben.
Solch ein Verhalten wie Vivavista es an den Tag legt kann doch niemand gutheißen.
 
wenn etwas verboten ist und man macht es dennoch, was ist das dann wohl?

http://de.wikipedia.org/wiki/Straftat

Würde ich im fortgeschrittenen Alter als fremder unbekannter Mann junge Frauen vorher um Erlaubnis ansprechen, wären diese weniger amused, da man schnell in der Ecke des verklemmten Spanners vermutet wird.

fragen verklemmte spanner denn?

ich glaube du suchst bloß ausreden die dein verhalten rechtfertigen. DIE schönheit die bei der richtigen frage (nach dem foto) nein sagt und denkt man sei ein spanner musst du uns noch liefern. der großteil wird geschmeichelt zustimmen und sich gegebenenfalls über das foto (am besten zugemailt) freuen...

wer natürlich damit nur "abzocken" will, das foto den interessierten nicht zukommen lässt (mail=gratis!!), über den wird man nicht erfreut sein.
 
wenn etwas verboten ist und man macht es dennoch, was ist das dann wohl?

http://de.wikipedia.org/wiki/Straftat

Und gehören die besagten Taten zu den "Das Strafrecht ist ein methodisch selbständiger Teil des öffentlichen Rechts, in welchem für schuldhaft begangenes Unrecht teils schwerwiegende staatliche Sanktionen vorgesehen sind." (http://de.wikipedia.org/wiki/Strafrecht)?

Verboten ist auch in Ortschaften 50,01 km/h schnell zu fahren. Denn 50,00 km/h sind die absolut höchste Geschwindigkeit die zugelassen ist (wenn auch erst nach einer gewissen Toleranz verwarnt wird). Dennoch tut es Jeder.
 
deshalb wird es keine spur erlaubter. und wenn du mal einen unfall baun solltest mit 60 innerorts wirst du dich darüber freuen, dass ja eh jeder schneller fährt.
 
60 km/h wird verwarnt. Eine Straftat ist es dennoch nicht. Ich verstehe das Juristische Wordgeglaube ja auch nicht. Aber eine Straftat ist es gemäß deinem Link nur wenn: „Als Straftat bezeichnet das deutsche Strafrecht eine Verhaltensweise, die durch ein Strafgesetz mit Strafe bedroht ist.“

10 km/h mehr gelten, glaube ich, als Ordnungswidrigkeit.

Wenn du dein Leben einmal von einem Juristen durchleuchten lassen würdest, wärst du vermutlich überrascht wie oft du das Gesetz gebrochen hast.
 
Wie, was, wo? Fotografieren von Menschen in der Öffentlichkeit ist in Deutschland weiterhin keine Straftat. §201a StGB bezieht sich auf abgeschirmte Lebensbereiche. Sonst bitte Art. 103 Absatz 2 beachten :confused:

Es gibt Ausnahmen von der Regel, z.B. bei verschiedenen polizeilichen Maßnahmen.

D.h. vom Strafrecht aus darfst du im Freien jeden Fotografieren wie es dir beliebt, so lange es keine Nötigung ist oder gar Stalking. Keiner darf verlangen, dass die Bilder gelöscht werden oder die Herausgabe der Speicherkarte. Sollte der sich gewaltsam der Kamera bemächtigen rasseln die Paragraphen des Strafrechts wieder auf ihn ein.

Wenn ich mir irren sollte bitte ich natürlich um Aufklärung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie sieht es in Einkaufszentren aus, in denen fotografieren verboten ist (um die ging es ja in # 87 und 88, wenn auch in Brasilien)?
 
Wie sieht es in Einkaufszentren aus, in denen fotografieren verboten ist (um die ging es ja in # 87 und 88, wenn auch in Brasilien)?
Ja, das wüsste ich auch gerne. Die dürfen dich natürlich des Gebäudes verweisen. Aber ob die auch Herausgabe der Fotos verlangen dürfen.... keine Ahnung. Ob § 201a StGB hier greift ist evtl bei einer Mall fraglich.
 
Bin selber Jurist und lache über die juristisch Halbgebildeten, die hier im fred hysterisch nach dem Staatsanwalt oder ihrem halbstarken Menne schreien..

1. begehe ich mit meiner Fotografiereri keinen Straftatbestand

sondern

2. nur einen Verstoß gegen die Hausordnung, dh. eine zivilrechtliche Vertragsverletzung , die den Eigentümer/Betreiber nur berechtigt, mir das fotografieren zu untersagen oder mich des Ortes zu verweisen.

Damit kann ich und die Gesellschaft mit Ausnahme weniger von leben.

Und die oben von mir genannten Grazien können mir nur und vielleicht die Veröffentlichung der Fotos untersagen, sofern ich die Fotos veröffentlichen sollte und sie davon erfahren. Dann müssten sie aber erst einmal einen einige Scheine als Vorschuss für ihren Anwalt auspacken.
Die Wahrscheinlichkeit ist aber größer, dass sie sich geschmeichelt fühlen würden.

Mensch Deutschland, was hast du für klein karierte Korintenkacker.

Justin
 
ja du bist offensichtlich auch so einer.

da bin ich froh, dass ich weder deutscher, noch mir zu gut bin, die jenigen einfach zu fragen. absage erhielt ich bisher noch keine.

und wenn ich sowas dann dennoch nicht mache bilde ich mir nichts darauf ein...
 
Bin selber Jurist und lache über die juristisch Halbgebildeten, die hier im fred hysterisch nach dem Staatsanwalt oder ihrem halbstarken Menne schreien..

1. begehe ich mit meiner Fotografiereri keinen Straftatbestand
Klar :top:

2. nur einen Verstoß gegen die Hausordnung, dh. eine zivilrechtliche Vertragsverletzung , die den Eigentümer/Betreiber nur berechtigt, mir das fotografieren zu untersagen oder mich des Ortes zu verweisen.
Gut, dass hier mal ein Jurist aufschlägt. Daher die Frage direkt an dich. Darf die der Eigentümer der Mall auffordern die Bilder zu löschen bzw. heraus zu geben? Wenn ja, auf welcher Grundlage?

Damit kann ich und die Gesellschaft mit Ausnahme weniger von leben.

Und die oben von mir genannten Grazien können mir nur und vielleicht die Veröffentlichung der Fotos untersagen, sofern ich die Fotos veröffentlichen sollte und sie davon erfahren. Dann müssten sie aber erst einmal einen einige Scheine als Vorschuss für ihren Anwalt auspacken.
Nun, damit zeichnet sich ein Organ der Rechtspflege nicht gerade aus :mad:

Mensch Deutschland, was hast du für klein karierte Korintenkacker.
Bei solchen Aussagen sollte man sich nicht wundern welcher Wind einem hier entgegen bläst.
Mensch Deutschland, was hegen deine Bürger für Umgangsformen. :ugly:
 
wenn etwas verboten ist und man macht es dennoch, was ist das dann wohl?
Vielleicht eine Ordnungswidrigkeit?
Vielleicht ein Eingriff in Persönlichkeitsrechte, der nicht relevant wird, weil die Beteiligten den Eingriff gar nicht als solchen empfinden?
Vielleicht nicht mal das, weil zwar jemand einen "Eingriff" fühlt, dazu aber gar kein Recht hat?

Wie sieht es in Einkaufszentren aus, in denen fotografieren verboten ist?
Ich vermute mal, auch in Brasilien verhängt nicht die Staatsgewalt sondern der Eigentümer solche Fotoverbote. Das ist dann also ein Verstoß gegen Hausrecht. Vielleicht unfein, aber eine Hausordnung ist weit davon entfernt, ein Gesetz zu sein. Ich bekenne, dass ich auch schon mal gegen eine solche Hausordnung verstoßen habe und mein Gewissen trotzdem rein ist...

Komm mir jetzt keiner mit Achtung vor dem Fotografen und Verhalten wie ein Neandertaler.
Ich nehme mal an, das galt mir. Und ich weise in dem Zusammenhang darauf hin, dass Du zu keiner meiner Fragen Stellung genommen hast. Offenbar weißt Du gut, wie man Respekt und Achtung einfordert, hast aber keine Ahnung, dass man beides auch anderen entgegenbringen sollte.

Für die Gesetzestreuen hätt ich auch noch den §127 I StPO und wenn der Herr widerwillig ist §227, Abs. 2 BGB.
Jetzt wird es grotesk! 127 STPO bezieht sich auf das Festhalten von flüchtenden Verdächtigen, nicht auf Fotografen. Und 227 BGB bezieht sich auf Abwehrhandlungen gegen Angriffe. Lies mal genau! Da steht: Erlaubt ist die Handlung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen Angriff abzuwehren. Und selbst das nur dann, wenn der Angriff rechtswidrig ist. Was die Frage der Rechtswidrigkeit angeht könntest Du Dich ja zum Beispiel irren. Im vorliegenden Fall tust Du es definitiv! Was den "gegenwärtigen Angriff" angeht, so ist der beendet, wenn der Fotograf nicht mehr fotografiert. Es sei denn natürlich, Du stufst jetzt nicht mehr das Fotografieren sondern schon den Besitz einer Kamera als Eingriff in Deine Rechte ein... Notwehr berechtigt Dich (oder Deinen Mann) also keineswegs, jemandem die Kamera zu entreißen und die Speicherkarte zu konfiszieren. Und was "erforderlich ist" bedeutet, sollte klar sein: Du darfst nur genau das tun, was nötig ist, um den gegenwärtigen Angriff abzuwehren. Alles, was darüber hinausgeht, gilt in der Rechtsprechung als Notwehrexzess - und ist strafbar! Man darf Fotografen nicht einfach über den Haufen schießen!

Ob das dann alles rechtens ist dürfen gerne andere entscheiden, egal was einige geneigte Forenmitglieder bereits festgestellt haben.
Solch ein Verhalten wie Vivavista es an den Tag legt kann doch niemand gutheißen.
Das entscheidet dann jemand anders, in der Tat! Mal Klartext: Es ist mein gutes Recht, Dich in der Öffentlichkeit zu fotografieren. Und ob Dir das passt oder nicht - da muss ich nicht die mindeste Rücksicht drauf nehmen. Ich nehme gern Rücksicht, aber wenn Leute so einen Affentanz aufführen wie Du das hier andeuteste, dann sage ich denen gern auch mal plastisch, was sie mich können. Ich habe begriffen, dass Du in so einem Fall Deinen Mann schickst, damit der das Problem löst. Oder es zumindest versucht. Aber egal ob er löst oder gelöst bekommt: Er findet sich auf jeden Fall anschließend vor einem Richter wieder und kann dem seine Beweggründe darlegen.

Mein Rat an Dich: Mach Dich mit der Rechtslage vertraut, bevor Du jemanden nötigst, bedrohst oder angreifst!

Du begehst Straftaten und findest es auch noch toll. Solche Menschen haben wirklich mal ne Abreibung verdient, wenn sie bei ihrem ungesetzlichen Tun auffallen.
Dazu merke ich an: Ich habe den Begriff Neandertaler nicht verwendet :angel:

Im übrigen bin ich der Meinung, dass wir diese Debatte wirklich am falschen Ort führen. Die gehört hier
https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=444316
oder hier
https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=232685
hin. Zu dem Säugling in der griechischen Entbindungsstation ist alles gesagt, und über dieses Thema wir uns je auch alle einig. Ich jedenfalls schaue in diesen Thread hier nicht mehr rein.

MfG
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
WERBUNG
Zurück
Oben Unten