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EU-Gericht für Menschenrechte erweitert Recht am eigenen Bild

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das mag schon sein, noch ist dieses forum hier aber öffentlich zugänglich und ich wüsste nicht was an meiner frage auszusetzten wäre.

aber dennoch danke für deinen tipp. werde ihn in zukunft möglicherweise nach sorgfältigem abwiegen aller möglichkeiten beherzigen.
 
Genau. Es ist öffentlich zugänglich.
Und das macht solche öffentlichen Unterstellungen von Strataten, die man nicht im Geringsten beweisen kann, umso kritischer.

Neben dem bereits von mir genannten § 164 StGB sehe ich hier auch noch sehr gut den
§ 186 Üble Nachrede
"Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

und/oder den
§ 187 Verleumdung
"Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

tangiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
da stimme ich dir natürlich zu.

aber wozu gibts PNs ?

wie siehts eigentlich mit den personen aus von denen du bilder (ohne deren wissen) veröffentlich hast. wenn ich mich recht erinner hast du erwähnt du nimmst sie bei aufforderungen natürlich aus dem internet.

entschuldigst du dich dann auch öffentlich?
 
Wieso ist lab61 denn noch immer nicht dauerhaft gesperrt?
 
da stimme ich dir natürlich zu.

aber wozu gibts PNs ?
Auf eine öffentliche Anschuldigung muss man auch öffentlich antworten können und öffentlich deren Rücknahme/Richtigstellung verlangen können.
Es kann wohl kaum richtig sein, dass man öffentlich jeden nach Belieben verleumden oder sonstwas kann, und sich dann aber nicht ebenso auch öffentlich entschuldigen muss, bzw. die so angegriffene Person sich nicht auch öffentlich dagegen zur Wehr setzen darf.

wie siehts eigentlich mit den personen aus von denen du bilder (ohne deren wissen) veröffentlich hast. wenn ich mich recht erinnere hast du erwähnt du nimmst sie bei aufforderungen natürlich aus dem internet.

entschuldigst du dich dann auch öffentlich?

Zu diesen Fotos hatte ich folgendes geschrieben:
Zu meinen Stettin-Bildern: Ja. Da habe ich mich auch mal in Street-Fotografie versucht.
Was nicht zwangläufig heisst, dass ich unbemerkt fotografiert habe und nicht auch mit den Leuten Kontakt aufgenommen habe. Wie Du an anderen Bildern sehen kannst, hatten wir sehr wohl auch Blickkontakt beim Fotografieren.


Sollte ich von eine der dort gezeigten Personen Mail/Post bekommen, in der sie mich zur Löschung auffordern, werde ich dem sicher nachkommen.

Was nicht bedeuten muss, dass ich sie nicht auf meine Seite hingewiesen habe, auf der sie sich meine Bilder ansehen und zur eigenen privaten Verwendung herunterladen können, und mich auch um Löschung bitten können, falls ihnen die Bilder von sich selbst nicht gefallen. Du kenst ausserdem die Funktion des Versteckens von Bildern auf flickr, mit denen die die Bilder zunächst nur einem ausgewählten Kreis von Personen sichtbar machen kannst? Z.B. damit sie sich diese zunächst erst einmal ansehen können?
Ich habe noch einige versteckte Ordner auf flickr für genau diese Zwecke.

Und ich schrieb dazu auch ganz allgemein noch:
Aber in Polen hatte ich durchaus den Eindruck, dass es den Menschen eher egal ist, oder sie sich gar geschmeichelt fühlen, wenn sie fotografiert werden. Wir hatten jedenfalls nirgendwo irgendwelche Schwierigkeiten, sondern haben viel eher freundliche Aufgeschlossenheit erfahren.

Also. Wer nicht dabei war, sollte bitte keine Unterstellungen machen, für die er keine Belege hat.


Wieso ist lab61 denn noch immer nicht dauerhaft gesperrt?
Weil es nicht gegen die Forenreglen verstößt, sich gegen unbewiesene und unberechtigte Anschuldigungen zur Wehr zu setzen.

Langsam wird das Verhalten einiger Leute hier echt peinlich......
Das muss jemand sagen, der einige Seiten zurückliegend noch strafbare Selbstjustiz gegen unerwünschtes Fotografieren propagiert hat.
Ich darf Dich da mal an die Belehrungen seitens Lichtenauer zu deinem, von Dir als rechtmässig angesehehen Handeln erinnern, welches ganz schnell in strafbare Nötigung, Sachbeschädigung und Körperverletzung münden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lab61 lern endlich das Lesen in Reihenfolge....
Es wird langsam wirklich peinlich, das du dich immer noch auf ein posting beziehst, das schon längst überholt und meinerseits korrigiert wurde.....

Aber mach gerne weiter so...
Es zeigt nur wie wenig diskussionsfähig du hier bist....

Zumal ich von Selbstjustiz nirgends etwas lesen kann in meinen postings.....
 
@lab61

Es ist einfach nur noch peinlich, was du hier abziehst. Ich denke nicht einmal im Traum daran, mich bei dir zu entschuldigen oder irgendetwas zurückzunehmen. Ich wüßte nicht einmal, wofür ich mich entschuldigen oder was ich zurücknehmen soll.

Das Thema dieses Threads ist ein neues Urteil des EuGH. Wir diskutieren hier über die Auswirkungen dieses Urteils auf fotografische Tätigkeit unter unterschiedlichen Aspekten. Insbesondere geht es um die Frage, inwieweit die Weitergabe/Veröffentlichung von Fotos fremder Personen ohne deren Genehmigung zulässig ist oder nicht.

In diesem Zusammenhang hab ich dich - als freundschaftlichen Rat - mehrfach darauf hingewiesen, daß die ungenehmigte Weitergabe gem. §33 KUG strafbar ist, wenn die Voraussetzungen von §23 (1) nicht vorliegen. Dieser Paragraph 33 scheint nicht in dein Weltbild zu passen, jedenfalls weigerst du dich hartnäckig, ihn überhaupt zur Kenntnis zu nehmen.

In diesem Zusammenhang hab ich dich mindestens 4 (vier) Mal darauf angesprochen, ob denn eine Genehmigung für die Veröffentlichung des strittigen Bildes vorliegt oder nicht, nämlich in den posts #233, #236 (indirekt), #250 und #252. Aber nicht etwa, um dich "anzuschwärzen" oder "anzuschuldigen", sondern um dich auf mögliche Risiken deines Tuns aufmerksam zu machen. Denn GANZ OFFENKUNDIG bist nicht in der Lage, die rechtliche Situation einzuschätzen.

Alles, was dir dazu eingefallen is, war, dich darauf zu berufen, daß man DIR ja das Fehlen der Genehmigung beweisen müsse.

Mach einfach was du willst, aber sei dir im klaren darüber, daß §164 StGB für dich ganz unversehens zum Bumerang werden könnte.

Mir is das echt zu dumm jetzt. Wünsche noch nen schönen Abend allerseits.
 
Bald wird es wohl unmöglich werden, am Potsdamer Platz noch Fotos zu machen, weil bekanntlich ja in Privatbesitz. Sollte dann noch zufälligerweise Lieschen Müller aus'm Harz durchs Bild rennen, hat man gleich ein Verfahren wegen Menschenrechtsverletzungen auf dem Zettel. :D
Und wenn dann zufälligerweise irgendein blaues Blut im Hintergrund an einen Baum pinkelt kommt sofort ein straffreier Regenschirm geflogen und wenn dann zu guter Letzt noch eine Litfaßsäule mit einem Bild von Heidi Klum oder dem Eiffelturm bei Nacht angeschnitten ist, ja dann kann man eigentlich nur noch auf den Mond auswandern weil mal die Reparationszahlungen mit Nullen garnicht mehr ausdrücken kann.

Zu viele "Wenns"?

Sagt später nicht, ich hätte euch nicht gewarnt. :D
 
@lab61In diesem Zusammenhang hab ich dich - als freundschaftlichen Rat - mehrfach darauf hingewiesen, daß die ungenehmigte Weitergabe gem. §33 KUG strafbar ist, wenn die Voraussetzungen von §23 (1) nicht vorliegen.
Das habe ich zur Kenntnis genommen.

In diesem Zusammenhang hab ich dich mindestens 4 (vier) Mal darauf angesprochen, ob denn eine Genehmigung für die Veröffentlichung des strittigen Bildes vorliegt oder nicht, nämlich in den posts #233, #236 (indirekt), #250 und #252. Aber nicht etwa, um dich "anzuschwärzen" oder "anzuschuldigen", sondern um dich auf mögliche Risiken deines Tuns aufmerksam zu machen. Denn GANZ OFFENKUNDIG bist nicht in der Lage, die rechtliche Situation einzuschätzen.

Das bin ich sehr wohl.
Ich bin aber keineswegs verpflichtet, jedem gegenüber, der meint, dies von mir verlangen zu können, das Vorliegen einer solchen Genehmigung nachweisen zu müssen. Du bist in keinster Weise berechtigt, von mir Rechenschaft verlangen zu dürfen. Und deshalb lege ich mich auch schon aus Prinzip dagegen quer, wie es u.a. auch Lichtenauer in etlichen Situationen tut.
Es kann nicht angehen, dass man sich vor Hinz und Kunz erklären und rechtfertigen muss. Dies steht Dir in diesem Falle nicht zu. Mir geht es ohnehin schon mächtig auf den Senkel, wenn in der Menschengalerie permanent Leute mit erhobenem Zeigefinger durch die Thread patroullieren und ihre "Hast Du denn auch eine Genehmigung?"-Frage in den Raum werfen. Diese Frage geht zunächst einmal nur den Fotografen und die abgebildete Person etwas an. Und niemand anderen. Schon garnicht irgendwelche selbsternannte Gesetzeshüter.

Alles, was dir dazu eingefallen is, war, dich darauf zu berufen, daß man DIR ja das Fehlen der Genehmigung beweisen müsse.
Ja. Was deine Position und die anderer Foristen anbelangt, ist das auch so. Weil es Euch schlichtweg nichts angeht. Nehmt das endlich zur Kenntnis und enthaltet Euch solcher inquisitorischen Nachstellungen gegenüber Mitforisten.

Zumal ich von Selbstjustiz nirgends etwas lesen kann in meinen postings.....
Festhalten, Am Weitergehen hindern, zur Herausgabe von Speicherkarten bzw. Löschung von Bildern zwingen wollen.
Und das mit der Behauptung, man habe ein Recht, dies so zu tun. Das nenne ich allerdings Selbstjustiz.
 
Zuletzt bearbeitet:
auf der einen seite schreibst du, generell keine erlaubnis einzuhohlen und dann beschwerst du dich über personen die zweifeln ob du über eine erlaubnis zur veröffentlichung hast?

na was ist denn naheliegender als diese annahme? scheinbar gibts ja genügend gründe das anzunehmen wenn du selbst davon schreibst, dass dies öfter vorkommt.
 
Mannmannmann, was geht denn hier ab? :ugly:

@lab61: Ich habe mir den Spass gemacht mir jede deiner Flikr Dateien einzeln anzusehen.
Die Motive sind stinklangweilig und die Fotos weisen zum Grossteil große handwerkliche Defizite auf.
Deine Fotos sind so grottenschlecht, dass ich mich schämen würde, die überhaupt zu zeigen. Und schon garnicht öffentlich.
Du solltest mehr Zeit damit verbringen Infos über gute Fotografie zu googlen als das STGB rauf und runter zu droppen.
Das macht erstens mehr Spass und bringt zweitens weniger Frust. Vor allem aber drittens bessere Bilder. ;)
 
@nachtblender
Wo schrieb ich das?
Ich habe mich nur erst einmal generell gegen die Meinung einiger Foristen, man habe sich schon das Fotografieren an sich genehmigen zu lassen, gestellt. Und ich habe dazu bestenfalls gesagt, dass ich mir eben dieses reine Fotografieren an sich erstmal nicht verbieten lasse. Das hat aber rein garnichts nichts damit zu tun, wie ich nachher mit dem Veröffentlichen von Bildern umgehe.

@kah
Die fotografische Qualität meiner Bilder ist in diesen Thread gänzlich OT und scheint Dir nur dazu zu dienen, mich ebenfalls persönlich diffamieren oder beleidigen zu wollen. Sofern ich Bilder hier im Forum einstelle, steht selbstverständlich auch Dir das Recht zu, diese konstruktiv in dem jeweiligen Threads zu kritisieren. Auf flickr hast Du ebenfalls die Möglichkeit, Kommentare zu meinen Bildern abzugeben.

Hier ist das, wie eben bereits geschrieben, OT.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mann, Mann, was hab ich da losgetreten...

Mehr für Liechtenauer als für Dich zitier ich hier nochmal die entscheidenden Passagen im vollen Wortlaut:

Hast Recht, Justaff! Selbstverständlich kann ein Verstoß gegen KUG bestraft werden. Und wer auf die Weise bestraft wird, gilt als vorbestraft. Die Strafbarkeit ist also schon gegeben. Meine Aussage, dass es hier nur um Zivilrecht gehen würde, war also... nicht falsch, aber nicht ganz richtig. Es ist halt so, dass derartige Fälle "nur auf Antrag verfolgt" werden und dass dann geprüft wird, ob ein strafwürdiger Verstoß vorliegt. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn jemand aus "Rache" dafür, von seiner Freundin den Laufpass bekommen zu haben, intime Fotos von ihr ins I-Net stellt. Sprich: Nicht jedes Foto und jede Veröffentlichung stellt automatisch einen Verstoß dar. Und nur wenn ein Verstoß vorliegt und Anzeige erstattet wird, kann es zu einer Bestrafung kommen. Dass ich die Personenfotos auf Flickr für rechtlich bedenklich halte, habe ich ja schon gesagt, als ich darauf hingewiesen habe, dass sie dort nicht in irgendeinen Zusammenhang gestellt sind. Indes bleibe ich bei meinem persönlichen Urteil:
Zunächst mal finde ich an den Bildern nichts, was irgendwie ehrenrührig wäre und berechtigte Interessen der Fotografierten verletzen würde. Sie sind auch nicht in einem Zusammenhang veröffentlicht, der sie dubios erscheinen lassen würde. Was mich stört, ist der Umstand, dass sie eigentlich in gar keinem Zusammenhang veröffentlicht wurden. So wird für mich nicht mal erkennbar, ob sie Kunst oder Dokumentation sein sollen.

Puhh, ich hoffe, ich konnte das jetzt etwas geraderücken.

MfG

P.S.: Zur Qualität der Fotos habe ich mich bewusst nicht ausgelassen.
 
@Lichtenauer
Du hast garnichts losgetreten. Das solltest Du nicht denken.
Die Diskussion hätte sich sehr wahrscheinlich auch ohne Deine Beteiligung in solch eine Richtung bewegt. Siehe den anderen Thread zu Fotografieren in der Einkaufspassage.
Einige meinen da eben immer, mit erhobenen Zeigefinger durch die Welt stolzieren zu können und andere maßregeln zu können. Auch wenn sie nicht im Geringsten tangiert sind. Genau da reagierst Du ja auch sehr allergisch, wie Du ausgeführt hast. Und ich reagiere auf so etwas eben auch sehr allergisch.

Was meine Bilder angeht: Ich erhebe nicht den Anspruch, Kunst zu betreiben. Ich denke schon, dass ich eher dokumentiere. Was ich sehe, wie ich es sehe. Jemand anderes mag die gleiche Sache anders sehen. Das ist ja das Interessante an Fotografie. Dass viele verschiedenen Menschen ein und der selben Sache jeweils unterschiedliche Ansichten entlocken können.

Inwieweit mir das handwerklich gelingt, kann man gerne konstruktiv kritisieren. Ich lerne sicher auch daraus. Wenn langjährige Berufsfotografen allerdings Bilder eines Hobbyfotografen pauschal als grottenschlecht undr des Schämens wert titulieren, empfinde ich das einfach als eine ungehörige Arroganz, bei der sich Profis dann nicht wundern müssen, dass ihnen von Hobbyfotografen nicht immer nur positives Feedback und Bewunderung entgegen gebracht wird. Etliche andere Profis hier im Forum haben es jedenfalls noch nicht für nötig gehalten, sich so weit herab zu lassen. Sie enthalten sich dann eher einer Kritik, wie Du es eben auch getan hast.
 
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