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EU-Gericht für Menschenrechte erweitert Recht am eigenen Bild

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Geschützte Bereiche können ebenso gut ... ein Zoo sein der mit den Kindern besucht wird, also ein klar privater Ausflug ....

Das kann aber jetzt nicht wirklich ernst gemeint sein? Für mich ist der Zoo schon öffentlicher Bereich. Auch wenn ich für meine Familie Eintritt bezahlt habe, würde ich nicht auf die Idee kommen, mich dort wie zu Hause zu fühlen. Und ich würde es mir schon schwer verbitten, wenn mir andere Zoobesucher vorschreiben wollten, was ich dort zu tun oder zu lassen habe.
LG
Jörg
 
Das kann aber jetzt nicht wirklich ernst gemeint sein? Für mich ist der Zoo schon öffentlicher Bereich. Auch wenn ich für meine Familie Eintritt bezahlt habe, würde ich nicht auf die Idee kommen, mich dort wie zu Hause zu fühlen. Und ich würde es mir schon schwer verbitten, wenn mir andere Zoobesucher vorschreiben wollten, was ich dort zu tun oder zu lassen habe.
LG
Jörg

Hat nix damit zu tun ob das mein Ernst ist, es gibt zu ähnlichen Situationen mittlerweile Urteile, weil sich Personen des öffentlichen Interesses gestört gefühlt haben und vor allem dann gegen eine Veröffentlichung geklagt hatten.

Begründung der Richter ist dann zu 99%:
1. die Kinder
2. klarer Familienausflug, also eine sehr private Situation bei der auch diese Menschen das Recht haben völlig "ungestört" zu sein.


Wie gesagt das betrifft halt in erster Linie die Veröffentlichung und vor allem Personen die im öffentlichen Interesse stehen.

Sogesehn stellt sich die Frage, wenn das bei solchen Personen schon greift, was ich auch richtig finde, wie ist es dann erst mit Menschen die eben nicht im öffentlichen Interesse stehen?
Und wo sind tatsächlich Grenzen zwischen Aufnahme und Veröffentlichung?
Ich glaube das es da eine sehr sehr große unbenannte Grauzone gibt, die entweder ausgenutzt wird oder aber die abschreckt und verunsichert.
Ja und dann gibts halt die Fotografen, die sich dieser Grauzone bewusst sind, und bewusst verantwortungsvoll damit umgehen bzw. es zumindest versuchen.;)
 
Bin selber Jurist und lache über die juristisch Halbgebildeten, die hier im fred hysterisch nach dem Staatsanwalt oder ihrem halbstarken Menne schreien..

1. begehe ich mit meiner Fotografiereri keinen Straftatbestand

sondern

2. nur einen Verstoß gegen die Hausordnung, dh. eine zivilrechtliche Vertragsverletzung , die den Eigentümer/Betreiber nur berechtigt, mir das fotografieren zu untersagen oder mich des Ortes zu verweisen.

Damit kann ich und die Gesellschaft mit Ausnahme weniger von leben.

Und die oben von mir genannten Grazien können mir nur und vielleicht die Veröffentlichung der Fotos untersagen, sofern ich die Fotos veröffentlichen sollte und sie davon erfahren. Dann müssten sie aber erst einmal einen einige Scheine als Vorschuss für ihren Anwalt auspacken.
Die Wahrscheinlichkeit ist aber größer, dass sie sich geschmeichelt fühlen würden.

Mensch Deutschland, was hast du für klein karierte Korintenkacker.

Justin

Wieviel Semester Jura studiert man, um hernach das eigene Verhalten nicht an allgemein anerkannten Grundsätzen der Höflichkeit und gegenseitigen Achtung, sondern am letzten Millimeter vor der Grenze ausrichten zu können, an der man drohende Konsequenzen als gerade erträglich empfindet? Oder anders gesagt, studiert man Jura, um immer und überall auf den Millimeter genau die Trennlinie zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat zu treffen?

Leute mit solchen Ansichten sorgen dann eben für den zweifelhaften Ruf eines eigentlich ehrenwerten Berufsstandes, den man nicht treffender als mit dem landläufigen Terminus "Rechtsverdreher" beschreiben kann. "Rechtsverdreher" aus der Sichtweise, daß zum gedeihlichen Zusammenleben mehrerer Menschen ein als gerecht empfundener Ausgleich zwischen sich überschneidenden Rechtspositionen gefunden werden muß, der darin besteht, daß alle Beteiligten etwas nachgeben.
Die Ordnungsstrafe als regulär kalkulierter Kostenfaktor wie Fahrzeug- oder Personalkosten? Die Vorstellung, daß einige sich das absolute Maximum dessen nehmen, was ihnen auch mittels der Staatsgewalt nicht verwehrt werden kann, hat mit Gerechtigkeit insofern nichts zu tun.

Und das ist jetzt keinesfalls off topic. Auch der Fotograf in dem griechischen Krankenhaus hat letztlich nichts anderes gemacht. Sein Geschäft eben, ohne sich darum zu scheren, ob das anderen paßt oder nicht. Wie sie/er in die Position kam (Verwandter/guter Bekannter von leitenden Angestellten oder "eine Hand wäscht die andere") wird leider in dem Urteil nicht weiter beleuchtet. Auch nicht die Frage, ob denn die Eltern eine andere Geburtenstation zur Verfügung gehabt hätten, wäre ihnen diese "Gepflogenheit" vorher bekannt gewesen.

Und: auch in Deutschland ist die Idee, mit Fotos von Neugeborenen Werbung für´s Krankenhaus zu machen, nicht nur aufgekommen, sondern mehrfach umgesetzt. Garniert mit einem Strauß persönlicher Daten, der einen nur plättet. Freilich alles noch abseits dessen, was als Offizialdelikt von Amts wegen zu verfolgen und damit rechtlich offenbar nicht zu beanstanden ist. Man sehe es mir nach, daß ich hier den Link auf eine solche Galerie nicht einstelle, sondern allenfalls den Admins auf Wunsch per PN mitteile.

Grüße,
Peter
 
Und: auch in Deutschland ist die Idee, mit Fotos von Neugeborenen Werbung für´s Krankenhaus zu machen, nicht nur aufgekommen, sondern mehrfach umgesetzt. Garniert mit einem Strauß persönlicher Daten, der einen nur plättet. Freilich alles noch abseits dessen, was als Offizialdelikt von Amts wegen zu verfolgen und damit rechtlich offenbar nicht zu beanstanden ist. Man sehe es mir nach, daß ich hier den Link auf eine solche Galerie nicht einstelle, sondern allenfalls den Admins auf Wunsch per PN mitteile.

Grüße,
Peter

Soweit ich das bis jetzt mitbekommen habe, ist es aber so, dass die Fotografen vorher! sich das OK der Eltern eingeholt haben, ob ein Ablichten nach der Geburt erlaubt ist, oder evtl. sogar erwünscht ist.
In der Regel werden diese Bilder dann entweder auf der HP des Krankenhauses zu sehen sein, im Kh selber oder in der Tageszeitung.
Für die Eltern ist es aber auch ein schönes Andenken.
Wie gesagt soweit mir bisher bekannt beruht das dann aber auf dem Einverständnis der Eltern hier in Deutschland.
 
Hat nix damit zu tun ob das mein Ernst ist, es gibt zu ähnlichen Situationen mittlerweile Urteile, weil sich Personen des öffentlichen Interesses gestört gefühlt haben und vor allem dann gegen eine Veröffentlichung geklagt hatten.

Du vermengst hier schon wieder völlig unterschiedliche Situationen.
Der Zoo ist per sé ein öffentlicher Raum. Wenn Du mit einer Kindergruppe in den Zoo gehst, kannst Du dies nicht als Privatsphäre um Dich und die Kinder herum definieren.

Die Entscheidung, dass es nicht erlaubt ist, eine Person öffentlichen Interesses bei einem rein privaten Zoobesuch zu fotografieren, hat hingegen etwas damit zu tun, dass Personen öffentlichen Lebens das Recht darauf haben, bei rein privaten Handlungen, die nichts mit ihrer, ihre öffentliche Bekanntheit begründenden Tätigkeiten/eigenschaften, nicht fotografiert zu werden.

Mit anderen Worten: Es kann sehr wohl verboten sein, Frau Merkel beim samstäglichen Privateinkaufsbummel zu fotografieren, weil sie eben nicht als Einkäuferin der Nation eine Person des öffentlichen Interesses ist, sondern als Politikerin.
Dieses Verbot bedeutet aber noch lange nicht, dass es mir als Fotograf verboten ist, jegliche andere Person beim samstäglichen Privateinkaufsbummel zu fotografieren.

Und ebenso verhält es sich beim Zoobesuch. Wenn sehr bekannte Prominente - nehmen wir mal Jolie/Pitt - mit ihren Kindern ganz privat während eines Berlinbesuches in den Berliner Zoo gehen, kann es verboten sein, sie dabei zu fotografieren. Weil sie eben nicht als Zoobesucher oder Eltern Personen des öffentlichen lebens sind, sondern als Schauspieler.
Dies Verbot bedeutet aber noch alnge nicht, dass es generell nicht erlaubt ist, im Berliner Zoo Zoo Eltern mit ihren Kindern zu fotografieren, weil die sich dort eben ganz bewußt in den öffentlichen Raum begeben.

Im Übrigen finde ich es wirklich sehr beschämend, mit welchen Rechtsauffassungen und gar Gewaltfantasien manche hier auf Fotografieren in der Öffentlichkeit reagieren. Manche hier geäußerte Auffasungen unterscheiden sich wirklich nur noch um Nuancen von denen der Taliban.

An Andrea gerichtet kann ich nur sagen: Wenn ich ihren Menne auf mich zustürmen sehen würde und er nach mir oder meiner Kamera greift, würde ich spontan annehmen, dass gerade jemand versucht, mich auszurauben. Dem würde ich ohne mit der Wimper zu zucken in reinster Notwehr, zur Verteidigung meiner körperlichen Unversehrtheit und meines Besitzes, mein Einbeinstativ so lange über die Rübe ziehen, bis er mich und meine Kamera (wieder) losläßt, bzw. keine weiteren Angriffsversuche mehr unternimmt. Und hinterher würde ich auch noch die Polizei rufen und ihn anzeigen wegen (versuchtem/versuchter) Körperverletzung, Raub, Nötigung und Sachbeschädigung.
 
Auch Pitt und Jolie dürften mit ihren Kindern im Berliner Zoo fotografiert werden.
Nur veröffentlicht dürfen die Bilder nicht werden. ( Und damit werden die Bilder für Prominentenjäger uninteressant) Der Berliner Zoo ist kein gegen Einblick besonders geschützter Raum im Sinn einer privaten Rückzugssphäre, deshalb darf man dort Tiere und Zoobesucher fotografieren wenn man selbst Zoobesucher ist.

Die Frage des Anstands ist eine andere. Wer jetzt eine Stunde oder ein paar Minuten lang (immerhin: Angie und Brad sieht man ja nicht alle Tage) draufhält und ein paar Speicherkarten vollknallt handelt mit Sicherheit taktlos, aber bisher noch nicht strafbar.
 
O.K.
Ich habe das Fotografieren natürlich zum Zwecke der Veröffentlichung gemeint.
Andere Zoobesucher, die einfach draufhalten, weil sie sie erkennen, habe ich jetzt in meine Ausführrungen nicht mit einbezogen.
Aber der Grundtenor der Aussage ist wohl auch deinerseits unbestritten. Richtig?
 
Zuletzt bearbeitet:
Du vermengst hier schon wieder völlig unterschiedliche Situationen.
Der Zoo ist per sé ein öffentlicher Raum. Wenn Du mit einer Kindergruppe in den Zoo gehst, kannst Du dies nicht als Privatsphäre um Dich und die Kinder herum definieren.

Die Entscheidung, dass es nicht erlaubt ist, eine Person öffentlichen Interesses bei einem rein privaten Zoobesuch zu fotografieren, hat hingegen etwas damit zu tun, dass Personen öffentlichen Lebens das Recht darauf haben, bei rein privaten Handlungen, die nichts mit ihrer, ihre öffentliche Bekanntheit begründenden Tätigkeiten/eigenschaften, nicht fotografiert zu werden.

Mit anderen Worten: Es kann sehr wohl verboten sein, Frau Merkel beim samstäglichen Privateinkaufsbummel zu fotografieren, weil sie eben nicht als Einkäuferin der Nation eine Person des öffentlichen Interesses ist, sondern als Politikerin.
Dieses Verbot bedeutet aber noch lange nicht, dass es mir als Fotograf verboten ist, jegliche andere Person beim samstäglichen Privateinkaufsbummel zu fotografieren.

Und ebenso verhält es sich beim Zoobesuch. Wenn sehr bekannte Prominente - nehmen wir mal Jolie/Pitt - mit ihren Kindern ganz privat während eines Berlinbesuches in den Berliner Zoo gehen, kann es verboten sein, sie dabei zu fotografieren. Weil sie eben nicht als Zoobesucher oder Eltern Personen des öffentlichen lebens sind, sondern als Schauspieler.
Dies Verbot bedeutet aber noch alnge nicht, dass es generell nicht erlaubt ist, im Berliner Zoo Zoo Eltern mit ihren Kindern zu fotografieren, weil die sich dort eben ganz bewußt in den öffentlichen Raum begeben.

Bis auf den Punkt mit der Kindergruppe gebe ich dir absolut Recht und genauso habe ich es doch auch geschrieben....:rolleyes:

Aber selbst wenn ich als Erzieherin mit meiner Kindergartengruppe durch den Zoo tiger, kann ich das fotografieren untersagen.
Denn es kann durchaus Kinder in der Gruppe geben, die nichteinmal abgelichtet werden dürfen!
Das kann derjeniege, der die Gruppe fotografieren will, sichlich nicht wissen, dennoch kann ich dann auf Löschung der Bilder bestehen weil ich von einer Veröffentlichung ausgehen muss, selbst wenn ich persönlich nicht davon ausgehe.

Hier habe ich eine Verpflichtung den Kindern gegenüber, die ich sogar wahrnehmen muss.

Zur Not würde ich in der Tat sogar die Polizei einschalten, wenn sich ein Fotograf nicht einsichtig zeigt.
Ich würde ihm die Situation selbstverständlich erklären.
 
Aber selbst wenn ich als Erzieherin mit meiner Kindergartengruppe durch den Zoo tiger, kann ich das fotografieren untersagen.
Das bezweifle ich entscheiden.
Auf welche Rechtsgrundlage stellst Du deinen Anspruch, jemand anderem die Wahrnehmung seines Rechtes zu untersagen?

Denn es kann durchaus Kinder in der Gruppe geben, die nichteinmal abgelichtet werden dürfen!
Welche Gründe könnten das sein, die es mir per sé verbieten, ein bestimmtes Kind deiner imaginären Kindergruppe zu fotografieren?
Und wenn dem so wäre, kannst Du mit solchen Kindern eben nicht an Orte gehen, an denen Du mit dem massenhaftem Auftreten fotografierender Menschen und damit auch mit dem Fotografiertwerden rechnen musst. Woher nimmst Du Dir das Recht, wegen des von Dir zunächst einmal nur als möglicherweise vorhandenen Rechtes einer einzelnen Person, vielen anderen Personen deren eigenes Recht zum Fotografieren abzusprechen?

..., dennoch kann ich dann auf Löschung der Bilder bestehen weil ich von einer Veröffentlichung ausgehen muss, selbst wenn ich persönlich nicht davon ausgehe.

Du kannst auf vieles bestehen. Das heisst noch lange nicht, dass ich dann auch verpflichtet bin, dem nachzukommen. Dazu könnte mich bestenfalls ein Richter verpflichten.

Zur Not würde ich in der Tat sogar die Polizei einschalten, wenn sich ein Fotograf nicht einsichtig zeigt.
Zur Feststellung meiner Personalien könntest Du selbstverständlich die Polizei rufen. Wobei ich nicht einmal verpflichtet wäre, auf deren Entreffen zu warten. Und Du nicht das Recht hättest, mich (womöglich noch mit Gewalt) am Gehen zu hindern, da keine Straftat im Raum steht, bei der Du ein allgemeines Festnahmerecht hättest. Und die Polizei selbst dürfte mich auch nicht zur Löschung des Bildes zwingen oder dieses selbst durchführen. Das wäre nämlich auch Selbstjustiz bzw. eine Straftat im Amt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tach zusammen!

Seit längerer Zeit lese ich interessiert mit und finde immer wieder spannende Infos. Manchmal geht’s zwar drunter und drüber, aber selbst das hat seinen Reiz. Jetzt will ich mich mal zu Wort melden, weil mich das Thema interessiert und ich "gern mal ein Problem hätte". Ich hab es auch so verstanden wie Lab61: bei Prominenten Fotografierverbot, weil die ständig damit rechnen müssen, ihre Foto in irgendeiner Schmonzette zu sehen, bei Ottonormalbürger Fotografieren erlaubt, weil keine Veröffentlichungsgefahr. Ich bitte um Richtigstellung, wenn das Quatsch sein sollte.

Was ich aber eigentlich wissen möchte ist die Sache mit den Kindern. Ich habe schon mehrmals gelesen, dass man Kinder nur mit Erlaubnis fotografieren darf, finde aber keinen Beleg dafür. Weiß jemand mehr?

Danke im voraus und...

allen immer gute Motive
 
Religiöse Hintergründe, Kinder leben nicht immer in der leiblichen Familie, Kinder leben in einer besonder schwerwiegenden Situation die ein Ablichten und erst recht ein Veröffentlichen untersagt.

Die Kinder haben übrigens durchaus das Recht am gesellschaftlichen Leben teil zu haben, also auch an dem Zoobesuch.

Durfte mich gerade mit diesen Fällen auseinander setzen, das Wissen kommt also nicht von ungefähr.

In dem Fall überwiegt rechtlich die Situation des Kindes dem Recht des Fotografen.

Ich würde dich tatsächlich zur Not festhalten wenn du nach höflicher Aufforderung und Erklärung dem Wunsch auf Löschung nicht nachkommen würdest. Und ich würde die Polizei holen, die sehr wohl das Recht hat deine Kamera dann zu beschlagnahmen.

Würdest du die Bilder trotz Untersagung veröffentlichen, hätte auch das Konsequenzen.

Also selbst wenn du wegläufst, spätestens mit der Veröffentlichung hätte man dich am A****.


Generell wird kaum einer etwas gegen die Fotografie sagen, solange eben bestimmte Situationen nicht vorliegen.

Und wenn ein Fotograf die Situation dann auch noch erklärt bekommt mit der Bitte um Löschung der Bilder fände ich es nur abgrundtief widerlich und verabscheuungswürdig wenn dieser dem Wunsch nicht freiwillig nachgehen würde.
 
Mir ist keine besondere Rechtsprechung in Hinblick auf Kinder gekannt.
Bei Kindern gilt also IMHO der gleiche Grundsatz, wie bei Erwachsenen. Nur eben, dass Kinder ihre Rechte noch nicht selbst wahrnehmen können und deshalb die Erziehungsberechtigten bzw. die derzeit aufsichtspflichtigen Personen deren Rechte wahrzunehmen berechtigt und verpflichtet sind.

Und dies im Interesse und zu Wohle der Kinder..und nicht im eigenen Interesse, was häufig als das Interesse der Kinder ausgelegt wird. Dies meine ich z.B. in Bezug auf Klassenfotos usw. bei deren Untersagung durch Eltern es wohl eher um die (möglicherweise verletzten) Eitelkeiten eben dieser Eltern geht, und nicht um die wirklichen Interessen der Kinder.
 
Hier ist etwas zum Thema Kinderfotografie zu lesen.
http://www.focus.de/schule/familie/erziehung/recht-am-bild_aid_66799.html
http://www.focus.de/schule/familie/familie-meine-grimasse-gehoert-mir_aid_227936.html

Der Zoobesuch käme also dem Wandertag gleich und es ist egal ob es der Lehrer oder ein Fremder ist.
Also fotografieren erlaubt, Veröffentlichen verboten.
Nichtsdestotrotz kann bei Verdacht auf Veröffentlichungsabsicht ich die Polizei um Hilfe bitten, und es würde mit großer Wahrscheinlichkeit entweder eine Beschlagnahmung oder eine Aufnahme der Personalien erfolgen, um bei einer evtl. Veröffentlichung der Bilder dann rechtliche Schritte einzuleiten.

Anders wäre es wenn in dem Zoo an diesem Tag ein bestimmtes Fest ist, bei dem wiederum davon ausgegangen werden muss das die Presse beteiligt ist.
Und auch hier gibt es laut dem Bericht Ausnahmen die das Veröffentlichen einschränken.

Im Fall des Festes im Zoo wo mit Presse und Fotografen zu rechnen ist müsste also tatsächlich dieses Kind vielleicht zu Hause bleiben.

Somit berichtige ich meinen vorigen Beitrag hinsichtlich des Ablichtens.
Wobei ich da eine andere Information durch Vertreter des Rechts hatte.
 
Religiöse Hintergründe,
Sind kein berechtigtes Interesse, anderen das Fotografieren in der Öffentlichkeit zu verbieten. Die (angeblichen) religiösen Interessen einzelner Personen sind nicht geeignet, die wesentlichen Grundrechte aller anderen Bürger zu negieren. Der Streit um die Mohammed-Karrikaturen hat dies ganz klar gemacht. Freiheit der Kunst, Freiheit der Meinungsäusserung, Pressefreiheit und die generelle freie Entfaltung der Persönlichkeit stehen über den angeblichen religiösen Befindlichkeiten einzelner Mitglieder unserer Gesellschaft.


Kinder leben nicht immer in der leiblichen Familie,
Auch hier sehe ich keinen generellen Anspruch auf Nichterstellung eines Bildes. Lediglich darauf, dieses Bild nicht zu veröffentlichen.

Kinder leben in einer besonder schwerwiegenden Situation die ein Ablichten und erst recht ein Veröffentlichen untersagt.
Wir reden zuerst mal von Ablichten. Das Veröffentlichen ist ohnehin etwas anderes. Ansonsten kann deine Begründung schwammiger nicht sein.

Die Kinder haben übrigens durchaus das Recht am gesellschaftlichen Leben teil zu haben, also auch an dem Zoobesuch.
Das sage ich ja auch garnicht. Ich habe nicht gesagt, dass es ihnen verboten wäre. Aber sie müssen dann eben damit rechnen, dass sie fotografiert werden.

Ich würde dich tatsächlich zur Not festhalten wenn du nach höflicher Aufforderung und Erklärung dem Wunsch auf Löschung nicht nachkommen würdest.
Dann müsstest Du mit Strafanzeige wegen Nötigung und Körperverletzung rechnen. Du darfst mich bei Nichtvorliegen einer Strafat bestenfalls verfolgen, jedoch nicht daran hindern, meinen vor mir frei gewählten Weg fortzusetzen.
Solltest Du mir ohne Vorliegen konkreter Tatsachen pauschal eine Straftat unterstellen, um Dir damit die Legitimation zur Festnahme zu konstruieren, wäre damit neben der Nötigung und der Körperverletzung wahrscheinlich auch der Straftabestand der Vortäuschung einer Straftat erfüllt.

Im Endeffekt hättest Du mit deiner Aktion erst Recht die Aufmerksamkeit auf ein Kind gerichtet, dessen Anonymität Du damit zu schützen vorgibst.

Und ich würde die Polizei holen, die sehr wohl das Recht hat deine Kamera dann zu beschlagnahmen.
Sie hat bestenfalls das Recht, die Speicherkarte zu beschlagnahmen.
Was ich aber schrieb, war, dass sie nicht das Recht hat, mich zum Löschen des Bildes zu zwingen, oder dies gar selbst durchzuführen. Denn wenn ein Richter nachher entscheidet, dass ich das Bild nicht hätte löschen müssen, hätte der Polizist eine Unrechtshandlung begangen. Nämlich mindestens eine Sachbeschädigung.

Du solltest besser etwas genauer lesen, was andere schreiben, weil sich hier juritisch enorme Unterschiede auftun.

Würdest du die Bilder trotz Untersagung veröffentlichen, hätte auch das Konsequenzen.
Das bestreitet niemand.


Also selbst wenn du wegläufst, spätestens mit der Veröffentlichung hätte man dich am A****.
Das stelle ich unter Richtervorbehalt. Der würde dann prüfen, ob hier nicht Kunstfreiheit, Freiheit der Berichterstattung oder schlicht und ergreifend die Panoramafreiheit anzuwenden ist.

Generell wird kaum einer etwas gegen die Fotografie sagen, solange eben bestimmte Situationen nicht vorliegen.
Mir scheint nur, dass einige meinen, für sich den Anspruch erheben zu können, überall und jederzeit diese "bestimmten Situationen" nach ihren Gutdünken definieren und feststellen zu können. Dagegen wehre ich mich.


Und wenn ein Fotograf die Situation dann auch noch erklärt bekommt mit der Bitte um Löschung der Bilder fände ich es nur abgrundtief widerlich und verabscheuungswürdig wenn dieser dem Wunsch nicht freiwillig nachgehen würde.
Jemanden oder dessen handlungen wiederlich zu finden, ist dein gutes Recht. Du glaubst garnicht, was ich alles wiederlich finde. Und trotzdem wird es immer wieder getan.
 
Zuletzt bearbeitet:

Da da gerade ja noch was anderes stand :D....

Ich habe bis vor kurzem noch in einer Inobhutnahmestelle gearbeitet und habe mich, da gerade dort halt diese Kinder anzutreffen sind, mich darüber informiert.
Ich fotografiere ja selber gerne und wollte daher auch auf der sicheren Seite sein.
Ich habe mich bei Gericht sowie auch bei anderen Vertretern des Rechts durchgefragt.
Veröffentlichung war klar, so wie auch in dem Focus-Bericht geschildert, allerdings habe ich andere Aussagen hinsichtlich des Ablichtens bekommen, wo selbst dieses untersagt werden kann auch in der Öffentlichkeit, aufgrund der Gefahr der Veröffentlichung wiederum.....

Was jetzt tatsächlich stimmt ist also eine gute Frage. :confused:
Ich habe die Frage allerdings auch konkret auf eben solche Kinder gestellt gehabt.
Wobei das ja für einen Fotografierenden nicht ersichtlich sein kann. Steht ja den Kindern nicht auf der Stirn geschrieben.
Also müsste ich als begleitenden Person den Fotografierenden ansprechen und ihn um Unterlassung sowie Löschung des bereits vorhandenen Materials bitten mit Hintergrund der Veröffentlichungsgefahr.
Puhhhhh, auch wenn ich wirklich nicht auf Verschärfungen von Gesetzen aus bin oder gar auf neue, ist das alles ganz schön schwammig und für einen der einfach nur fotografieren will kann es echt zur Achterbahnfahrt werden....

Als Fotografierender würde ich also, wenn ich solche Kindergruppen fotografiere dann der Bitte nachkommen. Dann ist auf alle Fälle nix falsch gemacht worden.
 
Hier ist etwas zum Thema Kinderfotografie zu lesen.
http://www.focus.de/schule/familie/erziehung/recht-am-bild_aid_66799.html
http://www.focus.de/schule/familie/familie-meine-grimasse-gehoert-mir_aid_227936.html

Der Zoobesuch käme also dem Wandertag gleich und es ist egal ob es der Lehrer oder ein Fremder ist.

Das ist IMHO sehr wohl ein Unterschied. Weil der Lehrer genau weiss, wen er da fotografiert und in welchem Kontext., Wie gesagt: Nur weil Du beschliesst, den nächsten Wandertag deiner Kindergruppe im Zoo zu verbringen, bedeutet das noch lange nicht, dass sich alle Zoobesucher nun deinem aktuellen Wandertagsdiktat zu unterwerfen haben. Ihr bewegt Euch weiterhin im öffentlichen Raum. Du kanst auch nicht auf dem Weg dahin einfach allen Leuten in der U-Bahn verbieten, jetzt im Waggon zu fotografieren.

Nichtsdestotrotz kann bei Verdacht auf Veröffentlichungsabsicht
Aber diesen Verdacht kannst Du nicht einfach als Generalwaffe benutzen, um alle zu zwingen, ihre Bilder zu löschen. Der Verdacht muss begründet sein. Und dazu gibt es bereits entsprechende Urteile und Kommentierungen. Du hast jedenfalls nicht einfach das Recht zu sagen: "Ich habe den Verdacht, er möchte das Bild ohne meine Einwilligung veröffentlichen!" Das zieht nicht.

..., und es würde mit großer Wahrscheinlichkeit entweder eine Beschlagnahmung oder eine Aufnahme der Personalien erfolgen, um bei einer evtl. Veröffentlichung der Bilder dann rechtliche Schritte einzuleiten.

Die Beschlagnahme dürfte noch viel unwahrscheinlicher sein, als die reine Feststellung meiner Personalien. Und auch die Aufnahme der Personalien ist nicht mal besonders wahrscheinlich. Warum auch? Wo und von wem sollten die Personalien weshlab aufbewahrt werden? Du hast keinerlei Recht, meine Identität zu erfahren. Solte ich das Bild veröffentlichen, gibt es einen Betreiber der jeweiligen Internetseite oder einen juristisch Verwantwortlichen der Publikation, in der das Bild veröffentlicht wird. Diese Personen kannst Du dann ermitteln und gegen sie vorgehen. Eine "Vorratsdatenspeicherung" meiner Personalien - womöglich noch durch dich selbst - steht Dir garnicht zu.

Anders wäre es wenn in dem Zoo an diesem Tag ein bestimmtes Fest ist, bei dem wiederum davon ausgegangen werden muss das die Presse beteiligt ist.
Und auch hier gibt es laut dem Bericht Ausnahmen die das Veröffentlichen einschränken.

Nochmal: Der Zoo ist öffentlicher Raum. Nicht nur bei besonderen Veranstaltungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
lab61 lies dir die beiden Focus Berichte nocheinmal durch und dann meinen Kommentar, denn dann hättest du längst gemerkt das es um die Veröffentlichung geht.......:rolleyes:
 
So, jetzt mal ganz banal und orientiert am Deutschen Recht wie es "noch" gesprochen wird. Dies mag der eine oder andere Richter im Lichte der EMRK und GG (Art. 2I i.V.m. Art. 1 I - Allg. Persönlichkeitsrecht) anders sehen, jedoch ändert sich dadurch für die "Nichtprominenten" und "Nichtkinder" in der Regel nicht besonders viel:

http://www.mein-html.de/photorecht.pdf

Kurz: Wenn ich ein Foto irgendwo mache weiss keiner ob er drauf ist oder nicht. Keiner darf mich festhalten mir die Kamera oder die Speicherkarte entwenden. Eine Straftat im Sinne der StPO wird ja nicht begangen durch das Fotografieren. In einem Schuldverhältnis stehen wir auch nicht. Wenn man mich wiederholt auffordert dass direkte Fotografieren auf kurze Distanz zu unterlassen kann das unter Umständen aber als Nötigung angesehen werden wenn ich mich weiterhin direkt vor den Stelle und ihn fotografiere. Das macht aber doch wirklich keiner der bei klarem Verstand ist ;)

Die Regeln der Moral oder der Höflichkeit widersprechen dem ganzen natürlich.
 
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