Sind kein berechtigtes Interesse, anderen das Fotografieren in der Öffentlichkeit zu verbieten. Die (angeblichen) religiösen Interessen einzelner Personen sind nicht geeignet, die wesentlichen Grundrechte aller anderen Bürger zu negieren. Der Streit um die Mohammed-Karrikaturen hat dies ganz klar gemacht. Freiheit der Kunst, Freiheit der Meinungsäusserung, Pressefreiheit und die generelle freie Entfaltung der Persönlichkeit stehen über den angeblichen religiösen Befindlichkeiten einzelner Mitglieder unserer Gesellschaft.
Kinder leben nicht immer in der leiblichen Familie,
Auch hier sehe ich keinen generellen Anspruch auf Nichterstellung eines Bildes. Lediglich darauf, dieses Bild nicht zu veröffentlichen.
Kinder leben in einer besonder schwerwiegenden Situation die ein Ablichten und erst recht ein Veröffentlichen untersagt.
Wir reden zuerst mal von Ablichten. Das Veröffentlichen ist ohnehin etwas anderes. Ansonsten kann deine Begründung schwammiger nicht sein.
Die Kinder haben übrigens durchaus das Recht am gesellschaftlichen Leben teil zu haben, also auch an dem Zoobesuch.
Das sage ich ja auch garnicht. Ich habe nicht gesagt, dass es ihnen verboten wäre. Aber sie müssen dann eben damit rechnen, dass sie fotografiert werden.
Ich würde dich tatsächlich zur Not festhalten wenn du nach höflicher Aufforderung und Erklärung dem Wunsch auf Löschung nicht nachkommen würdest.
Dann müsstest Du mit Strafanzeige wegen Nötigung und Körperverletzung rechnen. Du darfst mich bei Nichtvorliegen einer Strafat bestenfalls verfolgen, jedoch nicht daran hindern, meinen vor mir frei gewählten Weg fortzusetzen.
Solltest Du mir ohne Vorliegen konkreter Tatsachen pauschal eine Straftat unterstellen, um Dir damit die Legitimation zur Festnahme zu konstruieren, wäre damit neben der Nötigung und der Körperverletzung wahrscheinlich auch der Straftabestand der Vortäuschung einer Straftat erfüllt.
Im Endeffekt hättest Du mit deiner Aktion erst Recht die Aufmerksamkeit auf ein Kind gerichtet, dessen Anonymität Du damit zu schützen vorgibst.
Und ich würde die Polizei holen, die sehr wohl das Recht hat deine Kamera dann zu beschlagnahmen.
Sie hat bestenfalls das Recht, die Speicherkarte zu beschlagnahmen.
Was ich aber schrieb, war, dass sie nicht das Recht hat, mich zum Löschen des Bildes zu zwingen, oder dies gar selbst durchzuführen. Denn wenn ein Richter nachher entscheidet, dass ich das Bild nicht hätte löschen müssen, hätte der Polizist eine Unrechtshandlung begangen. Nämlich mindestens eine Sachbeschädigung.
Du solltest besser etwas genauer lesen, was andere schreiben, weil sich hier juritisch enorme Unterschiede auftun.
Würdest du die Bilder trotz Untersagung veröffentlichen, hätte auch das Konsequenzen.
Das bestreitet niemand.
Also selbst wenn du wegläufst, spätestens mit der Veröffentlichung hätte man dich am A****.
Das stelle ich unter Richtervorbehalt. Der würde dann prüfen, ob hier nicht Kunstfreiheit, Freiheit der Berichterstattung oder schlicht und ergreifend die Panoramafreiheit anzuwenden ist.
Generell wird kaum einer etwas gegen die Fotografie sagen, solange eben bestimmte Situationen nicht vorliegen.
Mir scheint nur, dass einige meinen, für sich den Anspruch erheben zu können, überall und jederzeit diese "bestimmten Situationen" nach ihren Gutdünken definieren und feststellen zu können. Dagegen wehre ich mich.
Und wenn ein Fotograf die Situation dann auch noch erklärt bekommt mit der Bitte um Löschung der Bilder fände ich es nur abgrundtief widerlich und verabscheuungswürdig wenn dieser dem Wunsch nicht freiwillig nachgehen würde.
Jemanden oder dessen handlungen wiederlich zu finden, ist dein gutes Recht. Du glaubst garnicht, was ich alles wiederlich finde. Und trotzdem wird es immer wieder getan.