• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Ich freue mich bekannt geben zu können, dass das DSLR-Forum einen neuen Aktionspartner gewinnen konnte.

    Saal Digital bietet Fotoprodukte in HighEnd-Qualität.
    Für die Mitglieder des DSLR-Forums locken Rabatte und Sonderaktionen!
    Alle Informationen dazu sowie ein tolles Einstiegsangebot unseres neuen Kooperationspartners gibt es hier.
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs Oktober 2025.
    Thema: "Abendstimmung"

    Nur noch bis zum 31.10.2025 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

EU-Gericht für Menschenrechte erweitert Recht am eigenen Bild

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Wenn es sich um eine "Inobhutnahmestelle" für Kinder handelt - welche "Rechte" sollen oder wollen solche "Eltern" dann noch geltendmachen, wenn sie selber die Ursachen für das Leid "ihrer" Kinder gesetzt haben ?

Möchte, auch wenn es nicht zum Threadthema gehört das eben klarstellen:

Nicht alle Kinder die in einer solchen Einrichtung wie eine Inobhutnahmestelle untergebracht sind, sid dort weil die Eltern etwas "falsch" gemacht haben.
Es kann durchaus auch dann der Fall sein, wenn die Eltern durch Unfall oder schwere Krankheit ausfallen, und sofort eine Lösung her muss.
 
Kurz: Willkür herrsch nicht an deutschen Gerichten. Der Eindruck mag aber manchmal entstehen. Daher immer die Urteilsbegründung durchlesen[/QUOTE]



Höchsrichterlich festgestellt und persönlich erlebt. Jetzt sag Du noch mal an deutschen Gerichten gibt es keine Willkür.



BVerfG, Beschluss vom 10.06.2005, 1 BvR 2790/04

Beschwerden gegen einstweilige Umgangsregelungen sind nicht zulässig. Entscheidet ein Oberlandesgericht im Rahmen einer Untätigkeitsbeschwerde auch über die einstweilige Umgangsregelung handelt es willkürlich. Die von der Rechtsprechung entwickelte Untätigkeitsbeschwerde dient allein dem Zweck, den Parteien vor Gericht einen effektiven und zügigen Rechtsschutz zu sichern.

Bei Umgangsrechtsentscheidungen ist es nicht vonnöten, dass bereits eine Beziehung zwischen Vater und Kind besteht und er bereits sozialer Vater ist. Es reicht allein die Abstammung aus, um ein Umgangsrecht des Vaters zu begründen, das verfassungsrechtlich geschützt ist.

Allein die geplante Adoption eines Kindes kann noch nicht als Grund für den Ausschluss des Umgangs ausreichen.
 
Arg verkürzt: Gerade diese Urteilsbegründung sagt doch aus, dass es keine Willkür gibt, nämlich indem sie das vorherige Urteil aufhebt. Und nu?
 
Vielleicht solltet ihr einen Thread zum Thema Willkür aufmachen? :rolleyes:


Also letztendlich ist das Fotografieren von Menschen auf der einen Seite sehr einfach und auf der anderen hochkompliziert wenn es um das Thema der Veröffentlichung geht.
Nicht mehr und nicht weniger.

Jeder Fotograf mit Respekt und Anstand sollte und wird hoffentlich bei der Menschenfotografie darauf achten, das sich sein Motiv nicht bedrängt oder belästigt fühlt. Zumindest sollte er dies versuchen.

Generell wird zumindest für das Fotografieren an sich gelten das so wie es in den Wald hineinschallt es auch hinausschallt.

Das eigendliche Thema und immer stärker zunehmende Problem ist, das Fotografien von Menschen immer mehr veröffentlicht werden, und es halt nicht eben nur "nette" Bilder sind.
Menschen fühlen sich dadurch "mißbraucht" und dadurch kommt es dann überhaupt zu Diskussionen die schon das Fotografieren an sich betreffen.
Und das ist wirklich schade.

Denn fotografieren an sich und auch fotografiert werden kann etwas wirklich schönes und wertschätzendes sein.
 
Arg verkürzt: Gerade diese Urteilsbegründung sagt doch aus, dass es keine Willkür gibt, nämlich indem sie das vorherige Urteil aufhebt. Und nu?

Das muß ich jetzt nicht verstehen. So eine Antwort erwarte ich eigentlich nur von sogenannten Rechtsverdrehern. Ich möchte Dich mal sehen, wenn ein willkürliches Urteil " gegen " Dich gesprochen wurde und Du erst nach Jahren ein " gerechtes " Urteil bekommst.
 
Möchte, auch wenn es nicht zum Threadthema gehört das eben klarstellen:

Nicht alle Kinder die in einer solchen Einrichtung wie eine Inobhutnahmestelle untergebracht sind, sid dort weil die Eltern etwas "falsch" gemacht haben.
Es kann durchaus auch dann der Fall sein, wenn die Eltern durch Unfall oder schwere Krankheit ausfallen, und sofort eine Lösung her muss.

Danke für die Aufklärung ! Wenn also eine Alleinerziehende Mutter für 6 Wochen "ausfällt" z.B. wegen eines Beinbruchs, dann würde das Kind ggfs. vorübergehend in dieser Obhutstelle untergebracht.
Aber welche speziellen Gründe gäbe es dann, daß das Kind nicht auf einem Foto erscheinen dürfte ? Der Beinbruch ist doch schließlich nichts "Ehrenrühriges" - nur wenn eben weitere Umstände wie etwa eine konkrete Gefahr, Verbrechensopfer zu werden, hinzukämen, gäbe es auch einen triftigen Grund, das Fotografiertwerden zu unterbinden.
 
der rechtiche rahmen wird ja offensichtlich von entsprechenden richtern nach bedarf ausgelegt, wie willst du also beurteilen wie dieser rechtliche rahmen lautet? selbst schon prozesse durch? (bei den überheblichen posts würde mich das nicht wundern)

Den rechtlichen Rahmen, wie Du es so schön nanntest, bilden die Gesetze.
Die werden von Gerichten mit ihren Urteilen mit Leben ausgefüllt. Dabei kann es hin und wieder zu Urteilen kommen, die der sonst gängigen Rechtsprechung zuwider laufen. Nicht umsonst heisst es: "Auf hoher See und vor deutschen Gerichten ist man allein in Gottes Hand."

eindrucksvoll deine dreistigkeit wie du mit den rechten anderer umgehst,

Wie gehe ich denn mit den Rechten anderer um?
Erkläre mal, was ich mache? Weil ich mich nicht von jedem dazu zwingen lassen würde, etwaige Bilder aus meiner Kamera zu löschen? Das sind vor allem erstmal MEINE Rechte, die ich da wahrnehme. SOnst noch garnichts. Und es ist eben auch mein Recht, mich nicht von Vornherein von Hinz und Kunz mit der Begründung, ich könnte je irgendwelche Bilder veröffentlichen, unter Druck setzen.
Ich gehe auch nicht zur Polizei und lasse Dir vorsorglich die Fahrerlaubnis entziehen, weil Du mich ja sonst irgendwann mal irgendwo überfahrne könntest.


auf der einen seite alles mögliche zugestehen, und danach gleich der rückzieher, von wegen geht die nichts an und überhaupt entscheide ich selbst ja garnicht ob das bild veröffentlicht wird oder nicht usw usw.

Was hat das mit einen Rückzieher zu tun? Das sind gängiger Workflow und Entscheidungshirarchien in der Presselandschaft.

p.s. bisher hat mir noch jeder seriöse fotograf seine karte oder namen gegeben, wenn du dich da so wehrst scheinst ja nicht der seriösete zu sein...
Ich bin kein "seriöser Fotograf", sondern Hobbyknipser. Also eine Privatperson. Als solche brauche ich nicht unbedingt eine Visitenkarte. Und warum sollte ich sie jemanden geben, der mich dann möglicherweise zuhause am Telefon oder gar persönlich an meiner Wohnungstür belästigt oder gar bedroht, weil er meint, irgendwelche Ansprüche mir gegenüber zu haben? Wenn ich Dir meine Adresse gebe, tue ich das aus freien Stücken, und nicht, weil Du es von mir verlangst.


deine signatur ist dann nur noch das i tüpfelchen
"Meine eingestellten Bilder dürfen bearbeitet und im selben Thread wieder eingestellt werden. Eine Verwendung außerhalb des Forums -auch eine Verlinkung - bedarf meiner vorherigen Zustimmung."

kannst du irgendwelche rechtlichen grundlagen die das verlinken verbieten deiner eigenen veröffentlichten (!) bilder verbietet, nennen?

- Urheberechtsgesetz
- Kunsturheberrechtsgesetz.
Dazu gibt es auch hier im Forum genügend Threads, in denen Du dich schlau machen kannst, falls Du das bisher nicht getan hast.

oder ist das deine angst eines kontrollverlustes die du anderen nicht zugestehst?
Das ist lediglich eine Klarstellung, derer es eigentlich ohnehin nicht bedürfte. Denn auch ohne diesen Hinweis wäre es nicht statthaft. Da ist die Rechtslage nunmal eidneutig. Und es wird von daher auch in diesme Forum garnicht geduldet. Mein Hinweis, nachdem ich es innerhalb des selben Threads gestatte, ist lediglich eine Auflockerung meines Rechtsanspruches, um anderen Foristen die Möglichkeit zu geben, mir durch etwaige Überarbetungen meiner Bilder technsiche oder gestalterische Tipps geben zu können. Also ist dies auch in meinem Interesse.

edit: möchte wissen ob das bekannte sind, oder unbekannte die DAS motiv des bildes sind?
http://www.flickr.com/photos/photolab61/2787058862/sizes/l/
und ob das ein dermaßen gutes bild ist, dass eine veröffentlichung (im interesse der kunst?) rechtfertigt.
noch eines
http://www.flickr.com/photos/photolab61/2760043542/
TNT dame
http://www.flickr.com/photos/photolab61/2759200773/
ganz zu schweigen von den unzähligen portraits... bei denen wohl kaum der hintergrund das motiv des bildes ist.

Da hat Dir tamronikon ja eigentlich schon passend geantwortet.
Dass Du ausgerechnet Teilnehmer des Karneval der Kulturen rauspickst, einer Veranstaltung mit an die eine Millionen Teilnehmern und Besuchern, die weit über Berlin hinaus mediales Interesse geniesst, von der life im Fernsehen berichtet wird, zeigt wirklich, dass Du entweder die Materie nicht im Ansatz kennst, oder mich einfach provozieren willst.
Der Vater, der sein Kind auf dem Kopf trägt, lief hinter einem der Wagen im Umzug mit. Er hat für mich in diesem einen Bild nahezu den ganzen Sinn des Karneval der Kulturen verkörpert. Als jemand mit anderen kulturellen Wurzeln...als ein Sinnbild der Freude für jung und alt bei dieser Party... Das TNT-Mädel hatte ich garnicht als zentrales Motiv im Auge, sondern die ganze Meute, die neben dem Wagen ausgelassen herlief. Dass das TNT-Mädel da so zentral (und ja auch sehr nett anzusehen) im Bild ist, habe ich auch erst zuhause bei der Durchsicht der Bilder realisiert. Sie war dann das Tüpfelchen auf diesem Foto, was mich zur Veröffentlichung veranlasste.


Zu meinen Stettin-Bildern: Ja. Da habe ich mich auch mal in Street-Fotografie versucht. Wie die rechtliche Situation Polen ist, weiss ich erhlich gesagt nicht. Kannst Du ja mal für mich ermitteln, wenn Du magst. Sollte ich von eine der dort gezeigten Personen Mail/Post bekommen, in der sie mich zur Löschung auffordern, werde ich dem sicher nachkommen. Aber in Polen hatte ich durchaus den Eindruck, dass es den Menschen eher egal ist, oder sie sich gar geschmeichelt fühlen, wenn sie fotografiert werden. Wir hatten jedenfalls nirgendwo irgendwelche Schwierigkeiten, sondern haben viel eher freundliche Aufgeschlossenheit erfahren.

Also letztendlich ist das Fotografieren von Menschen auf der einen Seite sehr einfach und auf der anderen hochkompliziert wenn es um das Thema der Veröffentlichung geht.
Nicht mehr und nicht weniger.

Richtig. Wenn das alles so einfach wäre, hätten wir deutlich weniger kontroverse Diskussionen zu dme Thema.

Jeder Fotograf mit Respekt und Anstand sollte und wird hoffentlich bei der Menschenfotografie darauf achten, das sich sein Motiv nicht bedrängt oder belästigt fühlt. Zumindest sollte er dies versuchen.
Das versuche ich auch. Ich kann Dir versichern, dass ich mich eher zurückhaltend bewege und häufig keine Fotos mache, weil ich eher denke, dass Menschen sich jetzt belästigt fühlen könnten. Ich bin Dir hier nur aus einem Grund so entschieden entgegen getreten. Und den hatte ich Dir schon dargelegt. Das war Deine anfänglich so rigoros vorgetragene Auffassung, nach der Du meintest, das Recht zu haben, andere Leute auf offener Strasse zum Löschen von Bildern geradezu zwingen zu können, sie gar festnehmen zu können und die Polizei zu holen. Allein dies hat meinen Unmut geweckt.

Generell wird zumindest für das Fotografieren an sich gelten das so wie es in den Wald hineinschallt es auch hinausschallt.
So ist das. Und das hatte ich Dir auch schon deutlich gemacht, als ich schrieb, dass beimir eben die Rolläden runterfahrne würden, wenn Du hysterisch und mit so einem Anspruch auf den Lippen auf mich zustürmen würdest und dir gar anmassen würdest, mich anzufassen, um mich etwaigen Weitergehen zu hindern.

Das eigendliche Thema und immer stärker zunehmende Problem ist, das Fotografien von Menschen immer mehr veröffentlicht werden, und es halt nicht eben nur "nette" Bilder sind.
Richtig. Das Internet, und die Möglichkeiten, seine Bilder dort einem breiten Publikum zu präsentieren, führen heute zu viel mehr Veröffentlichungen, als es früher der Fall war. Nur frage ich mich unabhängig von der Rechtslage einfach mal: Wem schadet das wirklich? In den allerseltensten Fällen sind solche Bilder entwürdigend, ziehen die Personen ins Lächerliche oder gefährden deren Sicherheit. Die meisten, die sich darüber aufregen, tun das doch nur um des Sichaufregens an sich. Weil sie etwas zum Meckern und Zetern brauchen.... und nicht jeder hat eben einen Nachbarn, dessen Knallerbsenstrauch in den seinen Maschendrahtzaun wächst.


Menschen fühlen sich dadurch "mißbraucht" und dadurch kommt es dann überhaupt zu Diskussionen die schon das Fotografieren an sich betreffen.
Und das ist wirklich schade.
Das sich Menschen ständig missbraucht fühlen, muss eine sozio-kulturelle "Degeneration" speziell der Deutschen sein. Wenn Du mal schaust, wie sich Menschen in anderen Ländern eher gescheichelt fühlen und stets in Kameras hinein lächeln, wenn welche auf sie gerichtet werden, dann fragt man sich schon, was bei uns Deutschen im Laufe der Zeit kaputt gegangen ist, dass sie hinter allem und jedem eine böse Absicht vermuten/unterstellen.

Denn fotografieren an sich und auch fotografiert werden kann etwas wirklich schönes und wertschätzendes sein.
Das wäre auch mein hierzu passender Schlusssatz. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
lab61 lern lesen, bitte.
Dann würdest du das "bitten" in meinem post nämlich nicht einfach so überlesen.
Oder bist du einfach nur ein purer Ignorant?
 
Das muß ich jetzt nicht verstehen. So eine Antwort erwarte ich eigentlich nur von sogenannten Rechtsverdrehern. Ich möchte Dich mal sehen, wenn ein willkürliches Urteil " gegen " Dich gesprochen wurde und Du erst nach Jahren ein " gerechtes " Urteil bekommst.

Nun, da wären wir ja fast wieder beim Thema. Nicht alle Urteile die sich gegen einen richten sind per se nicht gerecht oder gar willkürlich. Tatsächlich habe ich aber auch manchmal den Eindruck als würden sich Richter nicht unbedingt mit der Sachlage vertraut machen oder gar die Konsequenzen eines Urteils auf die Realität übertragen. Immer gerne lese ich die Urteile des OLG Hamburg. Manchmal erschreckend. Jedoch keine Willkür.

Nun, aber um das hier nicht in die Länge zu ziehen: Wenn ihr möchtet seht alle Urteile die ihr als "ungerecht" empfindet als willkürlich an.
Wer meint er darf einen "harmlosen" Fotografen festhalten und gewaltsam auffordern die Fotos zu zeigen und zu löschen, den Fotografen gar zu verprügeln, unabhängig davon, dass der Mann/Frau sich im Recht befinden mag.
Tja was kann ich schon dazu schreiben? Viele zeigen sich hier absolut über die Grenzen rationalen Denkens hinaus resistent gegen Argumente.
Im Zweifel haut der Fotografierte oder deren Lebensgefährte den Fotografen "aufs Maul". Auf der Anderen Seite haut der Fotograf jedem "aufs Maul" der ihn bittet die Bilder von sich zu löschen. Oder Veröffentlicht sie einfach weil er es kann.
Gerichte entscheiden eh alle willkürlich. Polizeistaat, Prügelrecht, Selbstjustiz usw.

Ach wisst ihr .... tausende Worte aber keiner rückt auch nur ein Stück weit von seiner Position ab. Wozu also hier noch was tippen? Irgendwie Witzlos. :(

So long .... klinke mich auch hier persönlich aus. Moderieren muss ich die Show aber weiter.
 
Das muß ich jetzt nicht verstehen. So eine Antwort erwarte ich eigentlich nur von sogenannten Rechtsverdrehern. Ich möchte Dich mal sehen, wenn ein willkürliches Urteil " gegen " Dich gesprochen wurde und Du erst nach Jahren ein " gerechtes " Urteil bekommst.

So ist das System nun mal. Richter sind Menschen. Ebenso ist das Gesetz von Menschen geschrieben worden. Menschen machen manchmal Fehler. Auch wenn keine Fehler gemacht werden, ist man selbst vielleicht mal anderer Ansicht. Wenn einem das Urteil nicht passt, gibt es genügend Kontroll- bzw Berufungs- oder Revisionsinstanzen. Und wenn man sich bis zur höchsten Instanz durchgekämpft hat und immer noch nicht einsehen mag, dann muss man evtl. mal darüber nachdenken ob man selbst auf dem Holzweg ist.
Wie Hiveguard schon schreibt: Welcher Auffassung man selbst ist, ist eine ziemlich subjektive Angelegenheit, wenn man selbst betroffen ist.
Natürlich ist es nicht schön, wenn man erstmal keine Sicherheit hat, was am Ende dabei heraus kommt. Wenn man allerdings in Berufung geht, hat man bis zur Entscheidung darüber noch keinen Nachteil.
Wer das nicht akzeptieren mag, sollte vielleicht über das auswandern in einen Staat mit gerechterem Rechtssystem nachdenken. Viel Glück beim suchen.
 
lab61 lern lesen, bitte.
Dann würdest du das "bitten" in meinem post nämlich nicht einfach so überlesen.
Oder bist du einfach nur ein purer Ignorant?

Ich habe in folgenden Zitaten aus deinen Posts vergeblich nach dem Wort "bitten" gesucht. Könntest Du es mir mal markieren?

Aber selbst wenn ich als Erzieherin mit meiner Kindergartengruppe durch den Zoo tiger, kann ich das fotografieren untersagen.
Denn es kann durchaus Kinder in der Gruppe geben, die nichteinmal abgelichtet werden dürfen!
Das kann derjeniege, der die Gruppe fotografieren will, sichlich nicht wissen, dennoch kann ich dann auf Löschung der Bilder bestehen weil ich von einer Veröffentlichung ausgehen muss, selbst wenn ich persönlich nicht davon ausgehe.

Zur Not würde ich in der Tat sogar die Polizei einschalten, wenn sich ein Fotograf nicht einsichtig zeigt.
Ich würde ihm die Situation selbstverständlich erklären.

Ich würde dich tatsächlich zur Not festhalten wenn du nach höflicher Aufforderung und Erklärung dem Wunsch auf Löschung nicht nachkommen würdest. Und ich würde die Polizei holen, die sehr wohl das Recht hat deine Kamera dann zu beschlagnahmen.

Und Du schreibst in diesen Posts auch nicht, dass Du lediglich das Veröffentlichen untersagen willst, sondern schon das Fotografieren an sich.
Also das mit dem "ignorant" solltest Du etwas vorsichtiger handhaben, wenn Du dich an den Inhalt deiner eigenen Posts nicht mehr so genau erinnern kannst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fotografieren kein Problem.
Bei Verdacht der Veröffentlichung, man kann ja auch fragen was ein Fotograf damit vorhat, auch noch kein Problem.
Sollen die Bilder veröffentlicht werden, kann man erklären das man diese Kindergruppe betreut und generell Eltern das veröffentlichen zuerst erlauben müssten, und man daher entweder um Löschung bittet oder aber um ein Unterlassen der Veröffentlichung, sich aber gerne die Adresse geben lassen würde um die Möglichkeit zu haben durch Einholen der elterlichen Erlaubnis eine Veröffentlichung zuzulassen.
Das wäre die Ideallösung des Ganzen, wenn das Ganze auf gegenseitiger Freundlichkeit beruhen würd, wovon ich erstmal grundsätzlich ausgehe.

Also ich sehe hier ein klares deutliches höfliches "bitten".
Ausserdem soll ja der Adressenaustausch als höfliche Geste gegenüber dem Fotografen, egal ob beruflich oder Hobbie gemeint sein. -> Richtung gegenseitiges Verständnis...

Da ich optimist bin, gehe ich eh davon aus, das wenn einem Fotografen erklärt wird, das man in Vertretung der Eltern einer Veröffentlichung erstmal entgegenwirken muss, und dies einem Fotografen freundlich in einem Gespräch erklärt dieser auch einsichtig ist, und vielleicht sogar auf den Vorschlag mit einer späteren Veröffentlichung nachdem die Erlaubnis der Eltern vorliegt einzugehen.
Eigendlich kann es doch auch nur im Interesse eines jeden Fotografen liegen, sich freundlich mit seinen "motiven" auseinanderzusetzen.
Und grundsätzlich gilt immer "Wie es in den Wald hineinschallt, schallts es auch hinaus".
Irgendwie selbsterklärend das man auch dem Fotografen freundlich begegnet und auch versucht sein Interesse wahrzunehmen und zu respektieren....


So und nun kannste ja gerne weiterhin alte post zitieren, wenn du nicht in der Lage bist zu akzeptieren das es Menschen gibt die nicht zurückrudern, sonder in der Lage sind eigene zuvor gemachte Aussagen zu berichtigen und sich selbst auch kritisch gegenüber sein können.
Oh man, auf deine 0815 Sreitsuchkommentare gehe ich einfach gar nicht mehr ein.....
Aber wie immer gilt, wer lesen kann ist kalr im Vorteil....
 
Das vom TO zitierte Urteil des EuGH bestätigt lediglich, was in Deutschland längst geltendes Recht ist, nicht jedoch in Griechenland. Da der Fotograf dort in einer Klinik tätig wurde, also in einem besonders geschützten Bereich, hätte er sich nach deutschem Recht auch ohne das EuGH-Urteil strafbar gemacht:

§ 201a Strafgesetzbuch

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

Gerade weil der Fall nach deutschem Recht bereits ausreichend geregelt ist, hat das EuGH-Urteil für Deutschland mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Relevanz. Eine abschließende Beurteilung ist freilich erst möglich, wenn das gesamte Urteil in deutscher Sprache im Wortlaut vorliegt.

Zur allseitigen Information stell ich hier noch den Artikel 5 des Grundgesetzes und die entscheidenden Paragraphen des Kunsturhebergesetzes ein:

Grundgesetz

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


Kunsturhebergesetz

§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

  1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
  2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
  3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
  4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

§ 33
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Zu §23 (2) führt Rechtsanwalt Maaßen, seit 1985 Justiziar des BFF Bund Freischaffender Foto-Designer und seit vielen Jahren Mitglied des Verwaltungsrates der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, aus:

...ein Vorrang der privaten Schutzinteressen des Abgebildeten wird in der Regel nur bei Aufnahmen aus dem Bereich der Privat- oder Intimsphäre bzw. bei solchen Aufnahmen anerkannt, deren Verbreitung und Zurschaustellung zu einer Ehrverletzung oder Rufbeeinträchtigung führen kann. (vgl. http://www.lawmas.de/main.php?cat_id=102&linkid=102&pic_id=180&pageaction=showentry&lang=de, Seite 3)

Abgesehen von Regelungen, die den Mißbrauch von Schutzbefohlenen, Kindern und Jugendlichen betreffen, die HIER aber aus hoffentlich nachvollziehbaren Gründen aus der Diskussion - nicht: außer Betracht - bleiben können, kann ich beim besten Willen keine Bestimmungen finden, die das Fotografieren von Kindern und Jugendlichen beschränken würden.

--------------------------------------------------------------

@lab61

Ich muß gestehen, daß ich deine bei Flickr ausgestellten Bilder teilweise auch hoch problematisch finde, sofern du nicht vorher das Einverständnis zur Veröffentlichung eingeholt hast. 3 Beispiele:

Die hier http://www.flickr.com/photos/photolab61/2786203427/ dargestellte Person ist zentrales Motiv, jedoch weder Person der Zeitgeschichte, noch Teil eines Aufzuges, einer Versammlung oder ähnlichem. Fotografieren durftest du sie, jedoch nur für den privaten Gebrauch. Die Veröffentlichung ist mit einiger Wahrscheinlichkeit strafbar. Deshalb würde ich dieses Bild und ähnliche, auf denen nur einzelne Personen auf der Straße "portraitiert" werden, SCHNELLSTENS löschen.

Das nächste Bild http://www.flickr.com/photos/photolab61/2760043542/sizes/m/ ist ein Zweifelsfall. Es kann auf einer belebten Einkaufsstraße aufgenommen sein. Dann wäre die Veröffentlichung unzulässig. Wurde es jedoch im Rahmen einer öffentlichen Versammlung aufgenommen, so wäre die Veröffentlichung legal. Das Problem ist nur: Das geht halt nicht aus dem Foto selbst hervor. Würdest du wegen dieses Fotos belangt, so müßtest du beweisen, daß du im Recht bist, weil deine möglichen Gegner aufgrund des §22 KUG den Anschein auf ihrer Seite hätten.

Auch dieses Bild würde ich aus den genannten Gründen so schnell wie möglich löschen.

Das letzte Beispiel http://www.flickr.com/photos/photolab61/2759197219/sizes/m/ ist dagegen wohl - aber ohne Gewähr - unproblematisch, weil hier - im Foto selbst erkennbar - die Voraussetzungen des §23 (1) Abs. 3 vermutlich erfüllt sind.

Auf §23 (1) Abs. 4 KUG wirst du dich kaum berufen können. Zum einen wird man noch nicht selbst zum Künstler, wenn man andere Künstler (deine Konzertfotos) fotografiert, zum anderen bezeichnest du dich ja selbst als "Hobbyfotograf". Aber auch so hättest du meiner Meinung nach vor Gericht einen schweren Stand.

@Khisanee

Fotografiert werden darf hierzulande jeder und immer, außer in den Fällen des §201a Strafgesetzbuch (vgl. oben). Nur die Verwertung der Bilder ist unter Umständen gem. KUG beschränkt.

Die Beschlagnahme von Fotos kommt nur in Frage, wenn andernfalls eine Störung der öffentlichen Ordnung zu befürchten ist. Die Voraussetzung hierfür sind IN ALLER REGEL NICHT gegeben. Das gilt insbesondere auch für die von dir angeführten Beispiele.

Und wenn du es mit Bildjournalisten zu hast oder es um Fotos geht, bei denen eine der Voraussetzungen des §23 (1) KUG erfüllt ist, kannst du nicht einmal die Veröffentlichung verhindern.

Solltest du jemanden unberechtigt am Fotografieren hindern oder die Herausgabe/Löschung von Bildern ohne Gerichtsurteil erzwingen oder dies versuchen, so bist du wegen versuchter/vollendeter Nötigung und ggf. Sachbeschädigung dran und haftest obendrein für jeglichen Schaden wie entgangene Einnahmen, Reparatur-, Anwalts- und Gerichtskosten, kurzum: dann hast du JEDE MENGE PROBLEME. Und darauf solltest du es besser nicht ankommen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@lab61
Die hier http://www.flickr.com/photos/photolab61/2786203427/ dargestellte Person ist zentrales Motiv, jedoch weder Person der Zeitgeschichte, noch Teil eines Aufzuges, einer Versammlung oder ähnlichem. Fotografieren durftest du sie, jedoch nur für den privaten Gebrauch. Die Veröffentlichung ist mit einiger Wahrscheinlichkeit strafbar.

Nach welcher gesetzlichen Regelung wäre die Veröffentlichung dieses Bildes "strafbar"?
Welcher Paragraph des Strafgesetzbuches käme hier zur Anwendung?
Und welches (Straf-)Recht wäre tangiert? Deutsches oder polnisches?
 
:...
Auf §23 (1) Abs. 4 KUG wirst du dich kaum berufen können. Zum einen wird man noch nicht selbst zum Künstler, wenn man andere Künstler (deine Konzertfotos) fotografiert, zum anderen bezeichnest du dich ja selbst als "Hobbyfotograf".
...

Zum Künstler wird er indem er ein Bild mit dem inneren Anspruch ein Kunstwerk zu schaffen anfertigt. Es mag ja sein, dass er ein liederlicher Künstler ist. Vielleicht ist er auch ein missverstandener Künstler, einer der kein Geld mit seiner Kunst verdient. Wer nimmt sich heraus zu entscheiden was Kunst ist?

Für den Paragrafen ist aber, so wie ich seine Formulierung verstehe, ohnehin nicht von Belang ob der Fotograf selbst ein Künstler ist. Oder ob er bekannt, anerkannt oder gut bezahlt ist. Es geht dort um die Frage, ob das Werk selbst und auch dessen Veröffentlichung einen höheren Zweck der Kunst dient.

Also selbst wenn ein Foto von dem größten aller Künstler erstellt werden sollte und selbst das Größte aller seiner Werke sein sollte, muss seine Veröffentlichung noch diesem höheren Zweck der Kunst dienen. Was mit solch einem höheren Zweck allerdings gemeint ist?
 
Nach welcher gesetzlichen Regelung wäre die Veröffentlichung dieses Bildes "strafbar"?
Welcher Paragraph des Strafgesetzbuches käme hier zur Anwendung?
Und welches (Straf-)Recht wäre tangiert? Deutsches oder polnisches?

Schau mal nach oben, in meinen Beitrag. Ich hab den Paragraphen nachgereicht. Ich hoffe doch, daß das reicht.

Frage: Geht dein google nicht?

Die Behauptung, daß das Bild in Polen aufgenommen wurde, wirst du im Zweifel ebenfalls beweisen müssen, ist aber nicht mein, sondern dein Problem. Im übrigen können m.W. deutsche Behörden auch im Ausland begangene Straftaten verfolgen. Also freu dich nicht zu früh.

Zum Künstler wird er indem er ein Bild mit dem inneren Anspruch ein Kunstwerk zu schaffen anfertigt.

Im Prinzip vollkommen richtig. Nur wird sich kaum ein Richter die Mühe machen, eine Kunstexpertise erstellen zu lassen, wenn der "Künstler" von sich selbst sagt, er sei Hobby-Fotograf und nur ein einziges "Werk" vorzuweisen hat, dessen voyeuristischer Charakter obendrein auch noch so offensichtlich ist wie hier. Kunst sieht anders aus.
 
Hallo, Gemeinde!

Ich weiß, ich bin inkonsequent. Eigentlich wollte ich in diesem Thread nichts mehr schreiben, nicht mal mehr lesen, aber - der Geist ist willig und ich bin halt schwach :angel:.

Insbesondere die Willkürdebatte hat mich bewogen, meinem Vorsatz untreu zu werden. Und dann kann ich ja auch gleich noch zwei andere, mich interessierende Dinge ansprechen:
- Kinderfotografie
- die Fotos von Lab61

Der Reihe nach:
- Kinderfotografie: Ich bin bislang auch davon ausgegangen, dass aufgrund der Jugendschutzgesetze schon das Fotografieren von Kindern der Zustimmung durch die Eltern (Erziehungsberechtigten) bedarf. Dank der Links von @khisanee weiß ich jetzt, dass das so nicht richtig ist. Das ist interessant. Ich werde meine Arbeitsweise in der Hinsicht trotzdem nicht ändern und mit Kindern sehr vorsichtig bleiben. Sprich: Bei von mir selbst "geplanten" Fotos hole ich vorher die Zustimmung der Verantwortlichen ein, bei "zufälligen" Fotos (z.B. öffentliche Veranstaltungen mit Kindern) sorge ich dafür, dass jeder mich sieht und weiß wer ich bin, damit jeder Einspruch erheben kann. Meine Begründung: Kinder sind wehrlos und verdienen besonderen Schutz. Deshalb bin ich in diesem Fall sogar bereit, auf mein ansonsten leidenschaftlich und stur verteidigtes Recht auf unkontrollierte Berichterstattung zu verzichten. Meine ganz private Entscheidung.

- Die Fotos von lab61: Zunächst mal finde ich an den Bildern nichts, was irgendwie ehrenrührig wäre und berechtigte Interessen der Fotografierten verletzen würde. Sie sind auch nicht in einem Zusammenhang veröffentlicht, der sie dubios erscheinen lassen würde. Was mich stört, ist der Umstand, dass sie eigentlich in gar keinem Zusammenhang veröffentlicht wurden. So wird für mich nicht mal erkennbar, ob sie Kunst oder Dokumentation sein sollen. Das mag an Flickr liegen. Die Domain finde ich sowieso extrem unübersichtlich. Besser fände ich es, wenn zu den Fotos oder Alben erläuternde (begründende) Texte mitgeliefert würden, die dem Betrachter deutlich machen, warum die Bilder da gezeigt werden. Geht das bei Flickr nicht? Damit würden sich nämlich rechtliche Bedenken gegen die Bilder ausräumen lassen. Übrigens ist das keine Frage des Strafrechts. Hier sind allein zivilrechtliche Fragen berührt. Strafrechtlich relevant würde das nur, wenn im Privat- oder Intimbereich eines Menschen fotografiert worden wäre.

- Willkürdebatte: Tragisch finde ich es, dass einige beratungsrestitente und offenbar denkunwillige Diskutanten erreichen, dass verständige Leute sich aus dieser (wichtigen!) Debatte ausklinken. HiveGuard hat eine ganze Reihe von beachtenswerten Denkanstößen gegeben, die hier zum Teil einfach ignoriert wurden. Exemplarisch nenne ich den Link, den er in Post 200 eingefügt hat. Und dann wird hier diese unsägliche Willkür-Debatte losgetreten. Leute, wisst Ihr eigentlich, was das Wort Willkür bedeutet? Willkür ist im deutschen Rechtssystem völlig ausgeschlossen, schon deshalb, weil es gegen JEDE behördliche Entscheidung Widerspruchsmöglichkeiten gibt! Ich habe unlängst einen Steuerbescheid angefochten - mit einer einfachen formlosen Erklärung, und das hat gereicht, um die Verwaltung in die Pflicht zu setzen, mein Anliegen zu bearbeiten.

Ein Richter, der eine Willkürentscheidung fällt, macht sich strafbar. Den kann ich persönlich belangen, wenn mir seine Entscheidung Nachteile bringt. Sowas nennt man Rechtssicherheit. Natürlich habe ich keinen Anspruch darauf, dass Entscheidungen der Gerichte mir immer gefallen müssen. Das zitierte Beispiel von der Mutter, die dem leiblichen Vater Umgangsrechte für ihr Kind einräumen muss, ist so ein Beispiel: Ob es ihr gefällt oder nicht - der Vater HAT Umgangsrechte. Das Gericht hat lediglich widerstreitende Interessen gegen einander abzuwägen.

Das beste Beispiel sind die Fotos von Christian Klar, die im Nachbar-Thread kurz diskutiert wurden: Da stehen einander zwei unterschiedliche Rechtspositionen gegenüber, die beide gut begründbar sind. Beide Seiten glauben sich im Recht - weil beide Seiten im Recht SIND! Hier hat weder das Gericht noch der Fotograf Recht gebrochen oder auch nur gebeugt. Sie kommen lediglich in der Gewichtung der widerstreitenden Interessen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Und diese Ergebnisse sind dann wiederum anfechtbar.

In solchen Fällen von "Willkür" zu reden, ist völlig daneben! Wir leben schließlich nicht in einem Polizeistaat.

MfG
 
Was hat das mit einen Rückzieher zu tun? Das sind gängiger Workflow und Entscheidungshirarchien in der Presselandschaft.
10 sekunden später bist du doch hobbyfotograf, wen interessiert also die presselandschaft wenn du die fotos selbst im internet veröffentlichst und scheinbar keine befugnis als pressefotograf hast?
Ich bin kein "seriöser Fotograf", sondern Hobbyknipser.
na dann nenne ich mich seriöser hobbyknipser der nicht gleich jeden quark im internet veröffentlicht der auch noch rechte anderer verletzten könnte die du selbst natürlich sofort einforderst.
(asozial nenne ich das mal)
Und warum sollte ich sie jemanden geben, der mich dann möglicherweise zuhause am Telefon oder gar persönlich an meiner Wohnungstür belästigt oder gar bedroht, weil er meint, irgendwelche Ansprüche mir gegenüber zu haben?
machst du denn so zweifelhafte fotos und belästigst andere so sehr, dass du das befürchten musst?

falls doch wäre es vlt. hilfreich nur deine internetadresse anzugeben :p
- Urheberechtsgesetz
- Kunsturheberrechtsgesetz.
Dazu gibt es auch hier im Forum genügend Threads, in denen Du dich schlau machen kannst, falls Du das bisher nicht getan hast.
ich soll mich schlau machen? du verlangst ja auch genaue paragraphen, die hätte ich jetzt auch gerne!
und zwar jene wo links auf die seite der bilder (!) keine direktlinks zu bildern, verboten sond. inkl. repräsentativem urteil.

vorhin noch hobbyknipser und nun beanspruchst du das Kunsturheberrechtsgesetz?
für diese 'streefotografie'? über kunst lässt sich streiten, aber wenn jeder normale mensch dieser erde mit entspr. ausrüstung vergleichbares ohne größeren aufwand zustandebringen kann, ob das dann noch kunst ist? meiner meinung ist das bild nicht ansatzweise kunst, selbst mein 11 jähriger bruder macht solche fotos...
Das ist lediglich eine Klarstellung, derer es eigentlich ohnehin nicht bedürfte. Denn auch ohne diesen Hinweis wäre es nicht statthaft. Da ist die Rechtslage nunmal eidneutig.
ohne quellen zu nennen sei alles eindeutig?, und selbst dann nachfolgendes schreiben?

Nach welcher gesetzlichen Regelung wäre die Veröffentlichung dieses Bildes "strafbar"?
Welcher Paragraph des Strafgesetzbuches käme hier zur Anwendung?
Und welches (Straf-)Recht wäre tangiert? Deutsches oder polnisches?
eine forderung nach nennung genauer paragraphen wo du selbst gerade mal irgendwelche gesetzte in den raum wirfst...

genau diese vorgehensweise meine ich mit
Wie gehe ich denn mit den Rechten anderer um?
selbst alles fordern aber die gleichen dinge nur wiederwillig oder garnicht preisgeben.

ich vergleiche dieses verhalten einmal mit einem nachbar der selbst sonntags um 7:01 staubsaugt (=zulässig) sich aber bei den nachbarn wochentags um 14:59 beschwert weil diese zu laut schnitzel klopfen.



... zeigt wirklich, dass Du entweder die Materie nicht im Ansatz kennst, oder mich einfach provozieren willst.
dann ist dir vlt. ein hier zitiertes urteil mit der dame inkl. sonnebrille in der fußgängerzone entgangen.
im gegensatz zu dieser sind die beiden personen KLAR DAS HAUPTMOTIV!

Der Vater, der sein Kind auf dem Kopf trägt, lief hinter einem der Wagen im Umzug mit. Er hat für mich in diesem einen Bild nahezu den ganzen Sinn des Karneval der Kulturen verkörpert.
für mich auch! ebenso gefällt mir auch das foto, das ist aber noch lange kein grund alles gleich ins internet zu stellen und selbst auf jedes recht pochen.

Sie war dann das Tüpfelchen auf diesem Foto, was mich zur Veröffentlichung veranlasste.
der künsterlische wert dieses fotos für die allgemeinheit und nachwelt ist ja auch unglaublich groß :angel:
 
Schau mal nach oben, in meinen Beitrag. Ich hab den Paragraphen nachgereicht. Ich hoffe doch, daß das reicht.

Frage: Geht dein google nicht?
Ich muss überhaupt nichts googlen. Du unterstellst mir die Begehung einer Straftat durch die Veröffentlichung des genannten Fotos. Also dann musst Du auch sagen können, welchen Straftatbestand die Veröffentlichung dieses Fotos tangiert. Wie Lichtenauer bereits schrieb, stellt eben keine der Veröffentlichungen einen Straftatbestand dar. Wenn Du anderer Meinung sein solltest, musst Du das auch begründen können.

Die Behauptung, daß das Bild in Polen aufgenommen wurde, wirst du im Zweifel ebenfalls beweisen müssen,

Nein. In einen Strafverfahren muss man immer dem Beschuldigten alles beweisen. Nur in Zivilverfahren, reicht der sog. Anscheinsbeweis u.U. auch aus.

ist aber nicht mein, sondern dein Problem. Im übrigen können m.W. deutsche Behörden auch im Ausland begangene Straftaten verfolgen. Also freu dich nicht zu früh.
Nochmal. Strafbare Handlungen liegen (nach deutschem Recht) nicht vor.

Im Prinzip vollkommen richtig. Nur wird sich kaum ein Richter die Mühe machen, eine Kunstexpertise erstellen zu lassen, wenn der "Künstler" von sich selbst sagt, er sei Hobby-Fotograf und nur ein einziges "Werk" vorzuweisen hat, dessen voyeuristischer Charakter obendrein auch noch so offensichtlich ist wie hier. Kunst sieht anders aus.

Garade Du, der für sich in Anspruch nimmt, Kunst zu machen, sollte sich davor hüten, andere beurteilen zu lassen, ob das, was man macht, nun Kunst ist, oder nicht. Ohnehin habe ich dies auch garnicht für mich in Anspruch genommen.

10 sekunden später bist du doch hobbyfotograf, wen interessiert also die presselandschaft wenn du die fotos selbst im internet veröffentlichst und scheinbar keine befugnis als pressefotograf hast?
Erstens weisst Du, wenn ich Dich auf der Strasse fotografiere, eben überhaupt nicht, ob ich Hobbyfotograf oder Pressefotograf bin. Ich habe das lediglich als Beispiele genannt, um klarzumachen, dass der Fotografierende nicht automatisch der Veröffentlichende sein muss. Und zweitens kann ich auch als Hobbyfotograf meine Bilder jederzeit Zeitungen und Online-Magazinen anbieten. Das tun sehr viele Hobbyfotografen. Und dann entscheidet eben doch ein Redakteur, ob das Bild veröffentlicht werden kann und soll, oder nicht.

Was für eine Befugnis als Pressefotograf meinst Du?
Es gibt keine besonderen Befugnisse. Wie sollten die sich ausdrücken? Die kennst scheinbar die neueste Entwicklungen zum Theme Presseausweis usw. nicht. JEDER Bürger kann und darf journalistisch tätig sein. Auch wenn er dies nicht hauptberuflich und mit einem Presseausweis der großen Journalistenverände ausgestattet tut. Er kann jederzeit einen eigenen Internet-(News-)Blog aufmachen und ist damit journalistisch tätig und kann sich auf die Pressefreiheit berufen.

na dann nenne ich mich seriöser hobbyknipser der nicht gleich jeden quark im internet veröffentlicht der auch noch rechte anderer verletzten könnte die du selbst natürlich sofort einforderst.
Du kannst Dich nennen, wie Du es beliebst. Das spielt keinerlei rechtliche Rolle.
Ich veröffentliche auch nicht jeden "Quark", wie Du es nennst.


Meinst Du das ganz allgemein? Oder willst Du damit explizit mich als asozial bezeichnen?

machst du denn so zweifelhafte fotos und belästigst andere so sehr, dass du das befürchten musst?

Oh ja. Jetzt wird Dein Diskussionsstil aber unterirdisch. Stellst deinen Gegenüber mit allen zweifelhaften Mitteln in die Schmuddelecke, um ihn in die Defensive zu treiben. Sowas nenne ich wiederum asoziale Diskussionsführung, bzw. mangelhaft ausgereifte Kommunikationskompetenz.


ich soll mich schlau machen? du verlangst ja auch genaue paragraphen, die hätte ich jetzt auch gerne!

und zwar jene wo links auf die seite der bilder (!) keine direktlinks zu bildern, verboten sond. inkl. repräsentativem urteil.

Bei jemanden, der in dieser rechtlichen Diskussion so eine dicke Lippe schwingt, wie Du es gerade tust, müsste man eigentlich vorraussetzen, dass er sich auch ein Wenig in der Materie auskennt. Andererseits ist eine Diskussion über die rechtliche Relevanz meiner Signatur in diesem Thread völlig OT. Wenn Du das weiter führen willst, kannst Du gerne zu dem Thema einen neuen Thread eröffnen.


vorhin noch hobbyknipser und nun beanspruchst du das Kunsturheberrechtsgesetz?

Genau solche Null-Argumente zeigen, wie wenig Du von der Materie verstehst. Dass der gesetzgeber die diesbezüglichen Bestimmungen in einem Gesetz niedergeschrieben hat, welches "Kunsturhebergesetz" heisst, unterliegt nicht meiner Entscheidung. Ich wurde dazu nicht um meine Meinung befragt. Gleichwohl sind die dort festgehaltenen Bestimmungen auch für Nichtkünstler von Belang und sind von ihnen zu beachten; eben z.B. im Bereich des Persönlichkeitsschutzes. Wenn Du meinst, dass das Kunsturheberrecht auf mich nicht zutrifft, weil ich ja kein Künstler bin, dann würden ja auch genau diese Bestimmungen zum Persönlichkeitsschutz, die eben Bestandteil genau dieses Kunsturhebergesetzes sind, von mir garnicht beachtet werden müssen. Ich bin ja schliesslich kein Künstler.


für diese 'streefotografie'? über kunst lässt sich streiten, aber wenn jeder normale mensch dieser erde mit entspr. ausrüstung vergleichbares ohne größeren aufwand zustandebringen kann, ob das dann noch kunst ist? meiner meinung ist das bild nicht ansatzweise kunst, selbst mein 11 jähriger bruder macht solche fotos...

Worum geht es Dir eigentlich? Um Sachdiskuskussion? Oder darum, mich zu beleidigen? Womöglich kann Dein 11jähriger Bruder auch solche Fotos machen. Und mir würde es dann auch nicht zustehen, zu entscheiden, dass dies keine Kunst ist.

der künsterlische wert dieses fotos für die allgemeinheit und nachwelt ist ja auch unglaublich groß :angel:
Auch ein solches Urteil steht Dir absolut nicht zu. Wie wertvoll ein Alltagsfoto später einmal für die Nachwelt sein kann, kann häufig niemand in dem Moment, wenn er es anfertigt, sagen. Am allerwenigsten Du.
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
WERBUNG
Zurück
Oben Unten