Das macht aber doch wirklich keiner der bei klarem Verstand ist![]()
hehe, bist du dir da sooooo sicher??? Wenn ich mir hier im Forum so einige Beiträge durchlese.....

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Das macht aber doch wirklich keiner der bei klarem Verstand ist![]()

lab61 lies dir die beiden Focus Berichte nocheinmal durch und dann meinen Kommentar, denn dann hättest du längst gemerkt das es um die Veröffentlichung geht.......![]()
Religiöse Hintergründe, Kinder leben nicht immer in der leiblichen Familie, Kinder leben in einer besonder schwerwiegenden Situation die ein Ablichten und erst recht ein Veröffentlichen untersagt.
Die Kinder haben übrigens durchaus das Recht am gesellschaftlichen Leben teil zu haben, also auch an dem Zoobesuch.
Da da gerade ja noch was anderes stand....
Ich habe bis vor kurzem noch in einer Inobhutnahmestelle gearbeitet und habe mich, da gerade dort halt diese Kinder anzutreffen sind, mich darüber informiert.
Ich fotografiere ja selber gerne und wollte daher auch auf der sicheren Seite sein.
Ich habe mich bei Gericht sowie auch bei anderen Vertretern des Rechts durchgefragt.
Veröffentlichung war klar, so wie auch in dem Focus-Bericht geschildert, allerdings habe ich andere Aussagen hinsichtlich des Ablichtens bekommen, wo selbst dieses untersagt werden kann auch in der Öffentlichkeit, aufgrund der Gefahr der Veröffentlichung wiederum.....
Was jetzt tatsächlich stimmt ist also eine gute Frage.
Ich habe die Frage allerdings auch konkret auf eben solche Kinder gestellt gehabt.
Wobei das ja für einen Fotografierenden nicht ersichtlich sein kann. Steht ja den Kindern nicht auf der Stirn geschrieben.
Also müsste ich als begleitenden Person den Fotografierenden ansprechen und ihn um Unterlassung sowie Löschung des bereits vorhandenen Materials bitten mit Hintergrund der Veröffentlichungsgefahr.
Puhhhhh, auch wenn ich wirklich nicht auf Verschärfungen von Gesetzen aus bin oder gar auf neue, ist das alles ganz schön schwammig und für einen der einfach nur fotografieren will kann es echt zur Achterbahnfahrt werden....
Als Fotografierender würde ich also, wenn ich solche Kindergruppen fotografiere dann der Bitte nachkommen. Dann ist auf alle Fälle nix falsch gemacht worden.
Quelle: http://www.focus.de/schule/familie/erziehung/recht-am-bild_aid_66799.html[/quote]Kein Einspruchsrecht bei Massenveranstaltungen
Kein Einspruchsrecht haben Eltern bei öffentlichen Veranstaltungen wie Sportfesten, Karnevalsumzügen, Theaterabenden oder Schulkonzerten. Hier darf das Publikum fotografiert werden. Denn alle Beteiligten müssen davon ausgehen, dass solche Veranstaltungen generell von der Presse besucht werden. Um das allgemeine Geschehen zu dokumentieren, dürfen Fotografen die Kinder ablichten. Doch auch bei Massenveranstaltungen ist es nicht gestattet, berechtigte Interessen des Abgebildeten, etwa die Intimsphäre, zu verletzen. „Die Grenzen sind hier fließend und verlaufen von Fall zu Fall verschieden“, weiß Stefan Söder aus der Praxis. „Schwänzt die Tochter Englisch und wird zufällig bei einer Skateboard-Messe fotografiert, kann später niemand klagen, ihre Interessen seien verletzt worden, weil sie auf Grund des Fotos nachsitzen musste.“
Es könnte auch sein, dass der Teilnehmer am Karnevalsumzug, dessen Foto Du ins Internet stellst, ein Mafia-Kronzeuge ist, der in Deutschland eine neue Existenz aufgebaut hat .
Du kannst Dir noch so viele phantasievolle bis hanebüchene Konstellationen ausdenken, von rechtlicher Relevanz ist das trotzdem nicht.
Fotografieren kein Problem.
Bei Verdacht der Veröffentlichung, man kann ja auch fragen was ein Fotograf damit vorhat, auch noch kein Problem.
Sollen die Bilder veröffentlicht werden, kann man erklären das man diese Kindergruppe betreut und generell Eltern das veröffentlichen zuerst erlauben müssten,
Seine Andresse und seine Personalien gehen Dich garnichts an. Du kannst ihm deine Adresse anbieten, um als Kontakt für etwaige Veröffentlichungsanfragen zu fungieren und diese Anfragen an die betreffenden Eltern weiter zu leiten. Wenn er keine Veröffentlichungsabsicht hat, muss er Dir garnichts geben.und man daher entweder um Löschung bittet oder aber um ein Unterlassen der Veröffentlichung, sich aber gerne die Adresse geben lassen würde um die Möglichkeit zu haben durch Einholen der elterlichen Erlaubnis eine Veröffentlichung zuzulassen.
Da stimmen wir völlig überein.Das wäre die Ideallösung des Ganzen, wenn das Ganze auf gegenseitiger Freundlichkeit beruhen würd, wovon ich erstmal grundsätzlich ausgehe.
Im schlimmsten Fall wird der Fotograf völlig uneinsichtig sein, und nach dem Motto "Das geht sie doch nen Dreck an was ich mit den Bildern mache" reden und evtl. handeln.
Auch da liegst Du falsch. Nur weil jemad sagt, dass Dich das nichts angeht, muss er noch lange keine Veröffentlichungsabsicht haben.Dann müsste ich in der Tat von einer Veröffentlichung ausgehen,
Das bleibt Dir unbenommen. Aber bitte schön bei den Fakten bleiben.und würde ihm dann erklären, das eben eine unerlaubte Veröffentlichung für ihn rechtliche Konsequenzen haben würde.
Kannst Du gerne tun. Da aber hier keine Straftat oder Ordnungswiedrigkeit vorliegt, hat die Polizei damit garnichts zu tun. Das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Und wer im Falle der Nichtbeachtung dieser zivilen Rechte der juristisch verantwortliche Ansprechpartner der jeweiligen Eltern wäre, habe ich Dir gerade erklärt. Der Fotograf muss das nicht sein. Und deshalb tun seine Personalien auch nichts zur Sache.Sollte er dann immer noch eine Veröffentlichung in Betracht ziehen und das auch noch verkünden (Dummheit hoch zehn) kann und würde ich in der Tat die Polizei zur Hilfe holen. Sollte er sich versuchen von Dannen zu machen, würde ich das Personal des Zoos informieren.
Darüber muss sich derjenige, der veröffentlicht, eben im Klaren sein.Mit rechtlichen Konsequenzen müsste er im Falle einer tatsächlich bekanntwerdenden Veröffentlichung der Bilder definitiv rechnen.
Das hat mit dem Zoo garnichts zu tun. Und eine Veröffentlichung ohne Zustimmung ist immer unrechtmässig. Egal, wo das Foto gemacht wurde. Du hast aber einige Posts zurück noch behauptet, einen Recht darauf zu haben, die Löschung zu verlangen und dies auch mit Hilfe von Polizei vor Ort durchsetzen zu können. Dass Du jetzt in der Sache zurück ruderst und dich auf den tatsächlichen, rechtlichen Rahmen zurück bewegst, nehme ich zur Kenntnis.Der Zoo ist zwar öffentlich zugänglich, aber solange keinerlei Festivität dort stattfindet in deren Rahmen man mit Presse rechnen muss, ist auch hier eine Veröffentlichung erstmal untersagbar.
Bitte was? Nach welchem Kunstbegriff? Welchen anerkannten Künstler findet man der dieses "Ding" ("Werk" will ich mal nicht gebrauchen) als Kunst ansehen mag. Was ist dann keine Kunst? Genau das hat der Gesetzgeber mit dem §22 KunstUrHG doch verhindern wollen....
Die Straßenszene mit dem Mann und den beiden Frauen ist interessant einmal durch die Farben der Kleidung - die ältere Dame mit Schal und Schuhen in pink und der Rest in schwarz; die Jüngere wegen der auffällig goldbedruckten Jeans und den dazu passenden Stiefeln; dazu der Mann und im Hintergrund das Ladenlokal mit der historisch anmutenden Fassade. Im Sinne von street-fashion mit Stettiner Lokalkolorit im erweiterten Sinne doch ein sehenswertes Bild !
Wirklich gelungenes Bild. Dennoch, die sind auf dem Bild freigestellt von der vielleicht stattfindenden Veranstaltung um sie herum. Beide, besonders das Kind sind kein Teil des Panoramas oder der Veranstaltung.Die beiden anderen stammen vom Karneval der Kulturen; der farbige Herr mit der Sonnenbrille und dem Kind (wohl seine Tochter), die seine Kopfbedeckung umklammert, ist doch ein schön gelungenes Motiv !
Sofern die Beiden im Umzug mitgehen, sind sie nicht nur Gäste, sondern Teilnehmer der Veranstaltung
Ja, hier gibte es vielleicht keine Probleme.- so wie das bei der Frau im weißen TNT-Bustier eindeutig auch der Fall ist, da sie den Umzugswagen direkt begleitet (vgl. auch die weiteren Teilnehmer hinter ihr mit der Fahne). Leider hatte sie im Moment der Aufnahme gerade die Augen geschlossen.
Ich schon, und nun?Rechtliche Probleme sehe ich hier jedenfalls gar keine ...![]()
Bitte was? Nach welchem Kunstbegriff? Welchen anerkannten Künstler findet man der dieses "Ding" (Werk nicht mal nicht gebrauchen) als Kunst ansehen mag. Was ist dann keine Kunst? Genau das hat der Gesetzgeber mit dem §22 KunstUrHG doch verhindern wollen.
Cool.Vor Gericht gibt es keine Willkür. Das wird auch nicht willkürlich geurteilt. Der Sachverhalt wird unter die entsprechenden Gesetzes subsumiert. Dabei werden die Gesetze im Lichte der Grundrechte (neuerdings auch nachfolgend im Lichte des EU-Recht / EMRK), wie dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ausgelegt.
Jedoch, keine Willkür.
Cool.
Dann gibt wahrscheinlich es auch keine Berufungs/Revisionsverfahren.
Der Kunstbegriff ist m.E. Auslegungssache von A-Z. Hier mal 3 von Hand geschaffene bildliche Werke und 2 Fotografien :
Na, dann machen wir das mal bei der Wikipedia:Schlagen wir mal nach was denn Willkür bedeutet![]()
...
Du meinst, sowas gäbe es in der Bundesrepublik nicht?
Anscheinend liegt nach deiner Meinung Willkür nur vor, wenn der Richter ins Urteil schreibt: "Der Delinquent war zwar unschuldig, aber da mir seine nase nicht gefiel, habe ich ihn halt mal verknackt."A) Richtig
Klar, fühlt man sich, wenn das Gericht mal nicht zu eigenen Gunsten urteilt willkürlich und zu unrecht bestraft. Aber echte Willkür liegt nur in den seltensten Fällen vor.
die nackte frau war sich wohl bewusst über das foto (und deren veröffentlichung) und in der menschenmenge wird keine person hervorgehoben, was bringen uns also die vergleiche?
auf den anderen 3en kann ich keine fotografie erkennen...
Anscheinend liegt nach deiner Meinung Willkür nur vor, wenn der Richter ins Urteil schreibt: "Der Delinquent war zwar unschuldig, aber da mir seine nase nicht gefiel, habe ich ihn halt mal verknackt."
_Dann_ hast du natürlich Recht.