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Das macht aber doch wirklich keiner der bei klarem Verstand ist ;)

hehe, bist du dir da sooooo sicher??? Wenn ich mir hier im Forum so einige Beiträge durchlese..... :angel:
 
lab61 lies dir die beiden Focus Berichte nocheinmal durch und dann meinen Kommentar, denn dann hättest du längst gemerkt das es um die Veröffentlichung geht.......:rolleyes:

Ja. Aber du hast doch, nicht nur mit Hinweis auf diese Artikel, gerade noch für dich selbst reklamiert, mir ggfs. das Fotografieren z.B. deiner Kindergruppe gänzlich untersagen zu können und auch von mir das Löschen der Bilder verlangen zu können. Zur Not eben unter Zuhilfenahme der Polizei.
 
Zuletzt bearbeitet:
Religiöse Hintergründe, Kinder leben nicht immer in der leiblichen Familie, Kinder leben in einer besonder schwerwiegenden Situation die ein Ablichten und erst recht ein Veröffentlichen untersagt.

Die Kinder haben übrigens durchaus das Recht am gesellschaftlichen Leben teil zu haben, also auch an dem Zoobesuch.

Als mögliche Problemfälle sehe ich da z.B.
  • das Kind des Lottomillionärs, das "unerkannt" bleiben soll, damit es nicht von Kriminellen ausfindig gemacht und auf dem Schulweg zur Lösegelderpressung entführt werden kann
  • das Kind, das in einer "Patchwork"-Familie oder bei der alleinerziehenden Mutter lebt und dem genetischen Vater jeglicher Umgang mit dem Kind verboten wurde (weil er die Mutter krankenhausreif geprügelt hat)

Solange ich als Hobbyfotograf dieses 4-jährige Mädchen (was in Eurem Kindergarten sein könnte) beim Zoobesuch fotografiere, wie es gerade das Meerschweinchen im Streichelgehege krault, würde ich doch erst mal noch kein Problem schaffen.
Entstünde das Bild nun erkennbar im Nürnberger Zoo oder in der Stuttgarter Wilhelma oder würde ich dies hier beim Posten in der Galerie unbedacht dazuschreiben (ohne eben den Hintergrund zu erahnen, der hier ein Unterlassen der Veröffentlichung oder jedenfalls der Äußerung irgendwelcher Zusatzinformationen geböte), dann hätte ich schlimmstenfalls einem Verbrecher den noch fehlenden "Schlüssel" geliefert, um ein vielleicht mühsam aufgebautes neues Lebensumfeld zu enttarnen und die Erkenntnisse hieraus zu neuen Straftaten nutzen zu können.
Letztlich müßte man dann noch einen Schritt weiter gehen : Eine Bereitschaft Deinerseits, mir die Gründe für Deinen Löschungswunsch zu nennen, könnte auch noch fatalere Folgen haben - wenn ich nämlich kein harmloser Amateurfotograf wäre, sondern eben dieser Verbrecher, der sich nur herangewagt hat, um die Richtigkeit seines "Treffers" zu verifizieren (ob es sich eben um genau das "gesuchte" Kind handele). Derselbige bräuchte das "Behalten" des Bildes allerdings nicht zu verteidigen, denn dann hätte er seine Information auch so bekommen - allerdings um den "Preis", daß Du als Kindergärtnerin auch Verdacht schöpfen könntest. Sich den Ausweis zeigen zu lassen, bringt womöglich genau da dann auch nichts, weil gefälscht.

So gesehen sollte man als Street-Fotograf vielleicht auch ein (sauberes, versteht sich) polizeiliches Führungszeugnis dabei haben ...
 
Es könnte auch sein, dass der Teilnehmer am Karnevalsumzug, dessen Foto Du ins Internet stellst, ein Mafia-Kronzeuge ist, der in Deutschland eine neue Existenz aufgebaut hat.

Du kannst Dir noch so viele phantasievolle bis hanebüchene Konstellationen ausdenken, von rechtlicher Relevanz ist das trotzdem nicht.
 
Da da gerade ja noch was anderes stand :D....

Ich habe bis vor kurzem noch in einer Inobhutnahmestelle gearbeitet und habe mich, da gerade dort halt diese Kinder anzutreffen sind, mich darüber informiert.
Ich fotografiere ja selber gerne und wollte daher auch auf der sicheren Seite sein.
Ich habe mich bei Gericht sowie auch bei anderen Vertretern des Rechts durchgefragt.
Veröffentlichung war klar, so wie auch in dem Focus-Bericht geschildert, allerdings habe ich andere Aussagen hinsichtlich des Ablichtens bekommen, wo selbst dieses untersagt werden kann auch in der Öffentlichkeit, aufgrund der Gefahr der Veröffentlichung wiederum.....

Was jetzt tatsächlich stimmt ist also eine gute Frage. :confused:
Ich habe die Frage allerdings auch konkret auf eben solche Kinder gestellt gehabt.
Wobei das ja für einen Fotografierenden nicht ersichtlich sein kann. Steht ja den Kindern nicht auf der Stirn geschrieben.
Also müsste ich als begleitenden Person den Fotografierenden ansprechen und ihn um Unterlassung sowie Löschung des bereits vorhandenen Materials bitten mit Hintergrund der Veröffentlichungsgefahr.
Puhhhhh, auch wenn ich wirklich nicht auf Verschärfungen von Gesetzen aus bin oder gar auf neue, ist das alles ganz schön schwammig und für einen der einfach nur fotografieren will kann es echt zur Achterbahnfahrt werden....

Als Fotografierender würde ich also, wenn ich solche Kindergruppen fotografiere dann der Bitte nachkommen. Dann ist auf alle Fälle nix falsch gemacht worden.

Ich quote meinen eigenen Beitrag mal, für die, die anscheinend nicht wirklich lesen können, oder nur bewusst das lesen was sie lesen wollen......:rolleyes:

Fotografieren kein Problem.
Bei Verdacht der Veröffentlichung, man kann ja auch fragen was ein Fotograf damit vorhat, auch noch kein Problem.
Sollen die Bilder veröffentlicht werden, kann man erklären das man diese Kindergruppe betreut und generell Eltern das veröffentlichen zuerst erlauben müssten, und man daher entweder um Löschung bittet oder aber um ein Unterlassen der Veröffentlichung, sich aber gerne die Adresse geben lassen würde um die Möglichkeit zu haben durch Einholen der elterlichen Erlaubnis eine Veröffentlichung zuzulassen.
Das wäre die Ideallösung des Ganzen, wenn das Ganze auf gegenseitiger Freundlichkeit beruhen würd, wovon ich erstmal grundsätzlich ausgehe.

Im schlimmsten Fall wird der Fotograf völlig uneinsichtig sein, und nach dem Motto "Das geht sie doch nen Dreck an was ich mit den Bildern mache" reden und evtl. handeln. Dann müsste ich in der Tat von einer Veröffentlichung ausgehen, und würde ihm dann erklären, das eben eine unerlaubte Veröffentlichung für ihn rechtliche Konsequenzen haben würde.
Sollte er dann immer noch eine Veröffentlichung in Betracht ziehen und das auch noch verkünden (Dummheit hoch zehn) kann und würde ich in der Tat die Polizei zur Hilfe holen. Sollte er sich versuchen von Dannen zu machen, würde ich das Personal des Zoos informieren.
Selber Hand anlegen würde ich nicht, erstmal hab ich keine Lust mir evtl. die Nase vermöbeln zu lassen, und zweitens sind mir dafür auch meine Finger zu Schade.
Mit rechtlichen Konsequenzen müsste er im Falle einer tatsächlich bekanntwerdenden Veröffentlichung der Bilder definitiv rechnen.
Der Zoo ist zwar öffentlich zugänglich, aber solange keinerlei Festivität dort stattfindet in deren Rahmen man mit Presse rechnen muss, ist auch hier eine Veröffentlichung erstmal untersagbar.

Kein Einspruchsrecht bei Massenveranstaltungen

Kein Einspruchsrecht haben Eltern bei öffentlichen Veranstaltungen wie Sportfesten, Karnevalsumzügen, Theaterabenden oder Schulkonzerten. Hier darf das Publikum fotografiert werden. Denn alle Beteiligten müssen davon ausgehen, dass solche Veranstaltungen generell von der Presse besucht werden. Um das allgemeine Geschehen zu dokumentieren, dürfen Fotografen die Kinder ablichten. Doch auch bei Massenveranstaltungen ist es nicht gestattet, berechtigte Interessen des Abgebildeten, etwa die Intimsphäre, zu verletzen. „Die Grenzen sind hier fließend und verlaufen von Fall zu Fall verschieden“, weiß Stefan Söder aus der Praxis. „Schwänzt die Tochter Englisch und wird zufällig bei einer Skateboard-Messe fotografiert, kann später niemand klagen, ihre Interessen seien verletzt worden, weil sie auf Grund des Fotos nachsitzen musste.“
Quelle: http://www.focus.de/schule/familie/erziehung/recht-am-bild_aid_66799.html[/quote]

Das schwierige ist, wie meistens der fließende Übergang.
Die Wanderung ist ja ebenfalls in der Öffentlichkeit.
Der Zoobesuch ist auch Öffentlichkeit.
Das Sportfest, der Karnevalsumzug usw. ist auch öffentlich.

Ich will gar nicht behaupten das ich zu 100% im Recht bin mit der Aussage über den Zoo.
Ich bin fest davon überzeugt, das im Falle, das soetwas wirklich vor Gericht landen sollte, es durchaus möglich ist das Richter A sagt es ist ein Zoobesuch bei dem eben nicht mit Presse gerechnet werden muss, da nix aussergewöhnliches ist, und Richter B argumentiert vielleicht das Zoos generell Pressemagneten sind und ein dauerhaftes rechnen müssen mit Presse vorliegt.
Erstmal würde ich den normalen Zootag mit der Wanderung gleichsetzen, denn beides ist öffentlich und es liegt kein besonderer Grund für Presse oder Fotografen vor.
Seit Tagen wird in den Medien über die Geburt eines Giraffenbabys in dem Zoo berichtet, dann würde der Zoobesuch in der Tat gleichzusetzen sein mit einem Sportfest, und es müsste durchaus mit Presse usw. gerechnet werden, da eben durch dieses Ereignis ein erhöhtes öffentliches Interesse besteht.

Und da haben wir wieder die fließenden Übergänge....

Mir persönlich ist es schnurzpiep egal ob die Kinder fotografiert werden und evtl. anschließend auf einer Hompage evtl.mit Schwerpunkt Kindergesichter oder Zoobesuch veröffentlicht werden.
Rein beruflich und im Interesse der Eltern darf es mir aber halt nicht egal sein, und ich bin in der Pflicht mir darüber Gedanken zu machen und eben soche Situationen abzuwägen.

Letztendlich muss ich es versuchen einzuschätzen, und da machen es diese fleißenden Grenzen, für die ich ansonsten absolut dankbar bin einem nicht leicht, weder dem der eine Veröffentlichung untersagen muss noch dem der gerne Fotos macht und evtl. veröffentlichen will.

Letztendlich kann ich als Begleitperson der Kinder nur die Eltern vertreten, gegen eine begangene Veröffentlichung müssten diese dann eh selber klagen.

Da ich optimist bin, gehe ich eh davon aus, das wenn einem Fotografen erklärt wird, das man in Vertretung der Eltern einer Veröffentlichung erstmal entgegenwirken muss, und dies einem Fotografen freundlich in einem Gespräch erklärt dieser auch einsichtig ist, und vielleicht sogar auf den Vorschlag mit einer späteren Veröffentlichung nachdem die Erlaubnis der Eltern vorliegt einzugehen.
Eigendlich kann es doch auch nur im Interesse eines jeden Fotografen liegen, sich freundlich mit seinen "motiven" auseinanderzusetzen.
Und grundsätzlich gilt immer "Wie es in den Wald hineinschallt, schallts es auch hinaus".

Hoffe es ist jetzt klarer geworden was ich meine, und welche Situationen sich ergeben können, nicht zwangsweise müssen.;)
 
Es könnte auch sein, dass der Teilnehmer am Karnevalsumzug, dessen Foto Du ins Internet stellst, ein Mafia-Kronzeuge ist, der in Deutschland eine neue Existenz aufgebaut hat .

Aber der Mafia-Kronzeuge ist ein Erwachsener, der sich dann eben besser vom Karnevalsumzug fernhalten sollte. Das Kind hingegen sollte nicht unter Einschränkungen leiden müssen, für die es nicht selbst, sondern allenfalls ein Erwachsener aus seinem Umfeld ursächlich und verantwortlich ist.

Du kannst Dir noch so viele phantasievolle bis hanebüchene Konstellationen ausdenken, von rechtlicher Relevanz ist das trotzdem nicht.

Deinen Beitrag in #194 habe ich nur noch als .. wahrgenommen - da kann man sich nun noch weniger darunter vorstellen.
Das Sportfest-Beispiel mit der weggezogenen Hose hat es so ähnlich bei Profi-Fußballspielen schon öfters gegeben - eine juristisch subsumierende Resonanz dazu kam hier https://www.dslr-forum.de/showpost.php?p=4426351&postcount=126 trotzdem nicht.
Aber konkrete Fallkonstellationen könnten eben auch zielgerichtet "durchsubsumiert" besprochen werden (und da lägen wir doch inhaltlich gar nicht so auseinander).

@ Khisanee :
Daß Kinder, die sich in einer Einrichtung für die (amtliche) Übernahme des Sorgerechts befinden, weil die ursprünglichen Erziehungsberechtigten sich als unfähig oder gar noch Schlimmeres erwiesen haben, auch insoweit gefährdet wären, wenn deren Aufenthalt dort oder bei künftigen Pflegeeltern bekannt würde, wäre mir auch plausibel (eben so ähnlich wie in meinen beiden Fallbeispielen).
Wenn es sich um eine "Inobhutnahmestelle" für Kinder handelt - welche "Rechte" sollen oder wollen solche "Eltern" dann noch geltendmachen, wenn sie selber die Ursachen für das Leid "ihrer" Kinder gesetzt haben ?
 
Zuletzt bearbeitet:
@tamrikon
Deine Ausführungen und deine Fallkonstruktionen sind ebenso abenteuerlich wie rechtlich irrelevant für dieses Thema.
Mit solchen Begründung könntest Du das Fotografierne in der Öffentlichkeit generell verbieten, weil immer eine derart betroffene Person auf einem der Fotos landen könnte.
 
Fotografieren kein Problem.
Bei Verdacht der Veröffentlichung, man kann ja auch fragen was ein Fotograf damit vorhat, auch noch kein Problem.

Soweit richtig. Er muss Dir aber auch nicht sagen, was er damit vorhat.
Zunächst mal ist das Fotografieren seine Sache. Und vielleicht entscheidet er sich auch erst später, was er mit den Bildern machen will.

Sollen die Bilder veröffentlicht werden, kann man erklären das man diese Kindergruppe betreut und generell Eltern das veröffentlichen zuerst erlauben müssten,

Kanst Du gerne erklären. Musst Du aber nicht. Das muss eigentlich jeder Fotograf ohnehin wissen. Du fängst doch auch nicht jedem Fussgänger an der Ampel an, zu erklären, dass er aber nicht bei Rot über die Strasse gehen darf.

und man daher entweder um Löschung bittet oder aber um ein Unterlassen der Veröffentlichung, sich aber gerne die Adresse geben lassen würde um die Möglichkeit zu haben durch Einholen der elterlichen Erlaubnis eine Veröffentlichung zuzulassen.
Seine Andresse und seine Personalien gehen Dich garnichts an. Du kannst ihm deine Adresse anbieten, um als Kontakt für etwaige Veröffentlichungsanfragen zu fungieren und diese Anfragen an die betreffenden Eltern weiter zu leiten. Wenn er keine Veröffentlichungsabsicht hat, muss er Dir garnichts geben.

Ausserdem: Er muss garnicht der Veröffentlichende sein. Wenn er Auftragsfotograf einer Zeitung oder sonst irgend einer Publikation ist, entscheidet i.d.R. jemand ganz anderes, welches der vom Fotografen gelieferten Bilder veröffentlicht werden. Z.B. der für die Publikation oder den jeweiligen Redaktionsbereich verantwortliche Redakteuer. Und der ist dann auch in der Pflicht, zu prüfen, ob er das Bild veröffentlichen darf. Der Fotograf ist da schon längst raus.

Auch für etwaige rechtliche Schritte gegen eine Veröffentlichung sind die Personalien des Fotografen absolut unerheblich. Wird das Bild in einem Print- oder Online-Medium veröffentlich, so ist dafür immer jemand rechtlich im Sinne des Presserechts verantwortlich. Diese Person ist im Impressum der jeweiligen Veröffentlichung genannt. Das ist dein Ansprechpartner. Und nicht der Fotogaf.

Bei Veröffentlichung auf einer sonstigen Internetseite ist es der jeweilige Seitenbetreiber. Der steht auch im Impressum, welches auch auf solchen Seiten Pflicht ist. Kommt der Betreiber dieser Pflicht nicht nach, gibt es andere Möglichkeiten (RIPE, DeNic), um den Seitenbetreiber zu ermitteln.

Das wäre die Ideallösung des Ganzen, wenn das Ganze auf gegenseitiger Freundlichkeit beruhen würd, wovon ich erstmal grundsätzlich ausgehe.
Da stimmen wir völlig überein.
Aber eines kann ich Dir sagen: Wenn in irgend einem Zoo (oder sonstwo) irgend eine hysterische Kindergartetante auf mich zugestürmt käme und mich da vor anderen Leuten anmachen würde, dass ich jetzt aber sofort irgendwelche Bilder zu löschen hätte, würden bei mir auch sofort die Rolläden runterfahren und ich würde der Tante 'nen Vogel zeigen. Und sowas kommt leider auf nicht selten vor. Siehe Andrea, deren Mann ja wohl gleich handgreiflich zu werden droht.


Im schlimmsten Fall wird der Fotograf völlig uneinsichtig sein, und nach dem Motto "Das geht sie doch nen Dreck an was ich mit den Bildern mache" reden und evtl. handeln.

Könnte passieren. Z.B. wenn der Fotograf so angesprochen wird, wie ich gerade beschrieb.

Dann müsste ich in der Tat von einer Veröffentlichung ausgehen,
Auch da liegst Du falsch. Nur weil jemad sagt, dass Dich das nichts angeht, muss er noch lange keine Veröffentlichungsabsicht haben.

und würde ihm dann erklären, das eben eine unerlaubte Veröffentlichung für ihn rechtliche Konsequenzen haben würde.
Das bleibt Dir unbenommen. Aber bitte schön bei den Fakten bleiben.

Sollte er dann immer noch eine Veröffentlichung in Betracht ziehen und das auch noch verkünden (Dummheit hoch zehn) kann und würde ich in der Tat die Polizei zur Hilfe holen. Sollte er sich versuchen von Dannen zu machen, würde ich das Personal des Zoos informieren.
Kannst Du gerne tun. Da aber hier keine Straftat oder Ordnungswiedrigkeit vorliegt, hat die Polizei damit garnichts zu tun. Das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Und wer im Falle der Nichtbeachtung dieser zivilen Rechte der juristisch verantwortliche Ansprechpartner der jeweiligen Eltern wäre, habe ich Dir gerade erklärt. Der Fotograf muss das nicht sein. Und deshalb tun seine Personalien auch nichts zur Sache.

Ich wehre mich als Steuerzahler massiv dagegen, dass hysterische Bürger unsere Sicherheitsorgane dazu missbrauchen, ihre vermeintlichen zivilrechtlichen Ansprüche durchzustzen oder die Behörden als ihre Ermittlungshelfer zu missbrauchen. Und im nächsten Atemzug die gleichen Leute rumzetern, warum die Polizisten nicht die wirklichen Verbrecher jagen.

Mit rechtlichen Konsequenzen müsste er im Falle einer tatsächlich bekanntwerdenden Veröffentlichung der Bilder definitiv rechnen.
Darüber muss sich derjenige, der veröffentlicht, eben im Klaren sein.

Der Zoo ist zwar öffentlich zugänglich, aber solange keinerlei Festivität dort stattfindet in deren Rahmen man mit Presse rechnen muss, ist auch hier eine Veröffentlichung erstmal untersagbar.
Das hat mit dem Zoo garnichts zu tun. Und eine Veröffentlichung ohne Zustimmung ist immer unrechtmässig. Egal, wo das Foto gemacht wurde. Du hast aber einige Posts zurück noch behauptet, einen Recht darauf zu haben, die Löschung zu verlangen und dies auch mit Hilfe von Polizei vor Ort durchsetzen zu können. Dass Du jetzt in der Sache zurück ruderst und dich auf den tatsächlichen, rechtlichen Rahmen zurück bewegst, nehme ich zur Kenntnis.
 
Zuletzt bearbeitet:
der rechtiche rahmen wird ja offensichtlich von entsprechenden richtern nach bedarf ausgelegt, wie willst du also beurteilen wie dieser rechtliche rahmen lautet? selbst schon prozesse durch? (bei den überheblichen posts würde mich das nicht wundern)

ebenso sind gewaltandrohungen anderer user wohl auch ein zeichen der hilflosigkeit gegenüber dreisten, unverschämten fotografen wie es hier scheinbar genügend gibt, die ihr eigenes image, aber vorallem jenes anderer ordentlich besuddeln.

eindrucksvoll deine dreistigkeit wie du mit den rechten anderer umgehst, auf der einen seite alles mögliche zugestehen, und danach gleich der rückzieher, von wegen geht die nichts an und überhaupt entscheide ich selbst ja garnicht ob das bild veröffentlicht wird oder nicht usw usw.

p.s. bisher hat mir noch jeder seriöse fotograf seine karte oder namen gegeben, wenn du dich da so wehrst scheinst ja nicht der seriösete zu sein...

deine signatur ist dann nur noch das i tüpfelchen
"Meine eingestellten Bilder dürfen bearbeitet und im selben Thread wieder eingestellt werden. Eine Verwendung außerhalb des Forums -auch eine Verlinkung - bedarf meiner vorherigen Zustimmung."

kannst du irgendwelche rechtlichen grundlagen die das verlinken verbieten deiner eigenen veröffentlichten (!) bilder verbietet, nennen?


oder ist das deine angst eines kontrollverlustes die du anderen nicht zugestehst?

edit: möchte wissen ob das bekannte sind, oder unbekannte die DAS motiv des bildes sind?
http://www.flickr.com/photos/photolab61/2787058862/sizes/l/
und ob das ein dermaßen gutes bild ist, dass eine veröffentlichung (im interesse der kunst?) rechtfertigt.
noch eines
http://www.flickr.com/photos/photolab61/2760043542/
TNT dame
http://www.flickr.com/photos/photolab61/2759200773/
ganz zu schweigen von den unzähligen portraits... bei denen wohl kaum der hintergrund das motiv des bildes ist.

eigentlich wärs mir ja egal, wenn du selbst nicht dermaßen erpicht auf kontrolle wärst... und dann auch noch einen großteil der fotos mit dem vorsatz sie zu veröffentlichen angehen würdest.
 
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PRIMA, daß hier nun mal 3 Bildbeispiele sind ! :
Die Straßenszene mit dem Mann und den beiden Frauen ist interessant einmal durch die Farben der Kleidung - die ältere Dame mit Schal und Schuhen in pink und der Rest in schwarz; die Jüngere wegen der auffällig goldbedruckten Jeans und den dazu passenden Stiefeln; dazu der Mann und im Hintergrund das Ladenlokal mit der historisch anmutenden Fassade. Im Sinne von street-fashion mit Stettiner Lokalkolorit im erweiterten Sinne doch ein sehenswertes Bild !
Daß es irgendwo in Polen sein könnte, hatte ich mir schon vorher gedacht - über die Gesamtgalerie habe ich dann mehr gesehen; und das vorherige Bild mit der jungen Polin in Hotpants und weißen Stiefeln hätte ich auch so fotografiert.

Die beiden anderen stammen vom Karneval der Kulturen; der farbige Herr mit der Sonnenbrille und dem Kind (wohl seine Tochter), die seine Kopfbedeckung umklammert, ist doch ein schön gelungenes Motiv !
Sofern die Beiden im Umzug mitgehen, sind sie nicht nur Gäste, sondern Teilnehmer der Veranstaltung - so wie das bei der Frau im weißen TNT-Bustier eindeutig auch der Fall ist, da sie den Umzugswagen direkt begleitet (vgl. auch die weiteren Teilnehmer hinter ihr mit der Fahne). Leider hatte sie im Moment der Aufnahme gerade die Augen geschlossen.
Rechtliche Probleme sehe ich hier jedenfalls gar keine ... :cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
...
Die Straßenszene mit dem Mann und den beiden Frauen ist interessant einmal durch die Farben der Kleidung - die ältere Dame mit Schal und Schuhen in pink und der Rest in schwarz; die Jüngere wegen der auffällig goldbedruckten Jeans und den dazu passenden Stiefeln; dazu der Mann und im Hintergrund das Ladenlokal mit der historisch anmutenden Fassade. Im Sinne von street-fashion mit Stettiner Lokalkolorit im erweiterten Sinne doch ein sehenswertes Bild !
Bitte was? Nach welchem Kunstbegriff? Welchen anerkannten Künstler findet man der dieses "Ding" ("Werk" will ich mal nicht gebrauchen) als Kunst ansehen mag. Was ist dann keine Kunst? Genau das hat der Gesetzgeber mit dem §22 KunstUrHG doch verhindern wollen.

Die beiden anderen stammen vom Karneval der Kulturen; der farbige Herr mit der Sonnenbrille und dem Kind (wohl seine Tochter), die seine Kopfbedeckung umklammert, ist doch ein schön gelungenes Motiv !
Sofern die Beiden im Umzug mitgehen, sind sie nicht nur Gäste, sondern Teilnehmer der Veranstaltung
Wirklich gelungenes Bild. Dennoch, die sind auf dem Bild freigestellt von der vielleicht stattfindenden Veranstaltung um sie herum. Beide, besonders das Kind sind kein Teil des Panoramas oder der Veranstaltung.

- so wie das bei der Frau im weißen TNT-Bustier eindeutig auch der Fall ist, da sie den Umzugswagen direkt begleitet (vgl. auch die weiteren Teilnehmer hinter ihr mit der Fahne). Leider hatte sie im Moment der Aufnahme gerade die Augen geschlossen.
Ja, hier gibte es vielleicht keine Probleme.
Rechtliche Probleme sehe ich hier jedenfalls gar keine ... :cool:
Ich schon, und nun? ;)
 
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Bitte was? Nach welchem Kunstbegriff? Welchen anerkannten Künstler findet man der dieses "Ding" (Werk nicht mal nicht gebrauchen) als Kunst ansehen mag. Was ist dann keine Kunst? Genau das hat der Gesetzgeber mit dem §22 KunstUrHG doch verhindern wollen.

Der Kunstbegriff ist m.E. Auslegungssache von A-Z. Hier mal 3 von Hand geschaffene bildliche Werke und 2 Fotografien :

A: http://www.andreas-praefcke.de/carthalia/austria/images/a_wien_burgtheater_16.jpg

B: http://is.blick.ch/img/gen/c/t/HBctTUDJ_Pxgen_r_700x630.jpg

C: http://farm4.static.flickr.com/3075/2530613532_5e87e7545e.jpg?v=0

D: http://farm4.static.flickr.com/3115/3166505886_bc899214af.jpg?v=0

E: http://farm1.static.flickr.com/27/45775327_f6bc212185.jpg?v=0

Alle 5 sind von prominenten Personen geschaffen, obwohl es darauf eben gar nicht ankäme. Es gäbe gewiß noch polarisierendere Beispiele - deshalb sind lab´s Bilder für mich mehr Kunst i.S.d. § 22 KUG als unter Drogeneinfluß mit 3 Dutzend Pinselstrichen erstellte Kombinationen aus gelben Quadraten und roten Dreiecken, die jeder 8-Jährige perfekt nachmalen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vor Gericht gibt es keine Willkür. Das wird auch nicht willkürlich geurteilt. Der Sachverhalt wird unter die entsprechenden Gesetzes subsumiert. Dabei werden die Gesetze im Lichte der Grundrechte (neuerdings auch nachfolgend im Lichte des EU-Recht / EMRK), wie dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ausgelegt.

Jedoch, keine Willkür.
Cool.
Dann gibt wahrscheinlich es auch keine Berufungs/Revisionsverfahren.
 
Der Kunstbegriff ist m.E. Auslegungssache von A-Z. Hier mal 3 von Hand geschaffene bildliche Werke und 2 Fotografien :

die nackte frau war sich wohl bewusst über das foto (und deren veröffentlichung) und in der menschenmenge wird keine person hervorgehoben, was bringen uns also die vergleiche?

auf den anderen 3en kann ich keine fotografie erkennen... und selbst wenn waren die sich wohl alle der lage bewusst oder spazierst du immer nackt durch einen park?

mit ausnahme der tnt dame (die dennoch als hauptmotiv durchgehen kann und vom fotografen wohl auch so gewünscht war) wüsste ich nachwievor nicht was deine beispiele bringen sollten.

p.s. ja das bild mit dem mädchen drauf finde ich auch gelungen, aber kein grund es deshalb zu veröffentlichen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schlagen wir mal nach was denn Willkür bedeutet ;)
Na, dann machen wir das mal bei der Wikipedia:
"Willkür liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, wenn eine Rechtsanwendung, insbesondere eine gerichtliche Entscheidung, nicht nur fehlerhaft, "
hier wird's interessant:
"sondern unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht."

Du meinst, sowas gäbe es in der Bundesrepublik nicht?
 
A) Richtig
...
Du meinst, sowas gäbe es in der Bundesrepublik nicht?

B) wat gibt es denn nicht?:rolleyes: Doch sind wir mal ehrlich. Willkür in der oben beschriebenen Form ist so wirklich die Ausnahme. Richter mögen zwar mal die Ausstrahlung von Grundrechten "falsch" abwägen und vergleichbares. Aber Willkür im Sinne kein Verstoß gegen geltendes Recht, Keine Zeugen, keine Indizien -> Knast?
Klar, fühlt man sich, wenn das Gericht mal nicht zu eigenen Gunsten urteilt willkürlich und zu unrecht bestraft. Aber echte Willkür liegt nur in den seltensten Fällen vor.
 
A) Richtig
Klar, fühlt man sich, wenn das Gericht mal nicht zu eigenen Gunsten urteilt willkürlich und zu unrecht bestraft. Aber echte Willkür liegt nur in den seltensten Fällen vor.
Anscheinend liegt nach deiner Meinung Willkür nur vor, wenn der Richter ins Urteil schreibt: "Der Delinquent war zwar unschuldig, aber da mir seine nase nicht gefiel, habe ich ihn halt mal verknackt."

_Dann_ hast du natürlich Recht.
 
die nackte frau war sich wohl bewusst über das foto (und deren veröffentlichung) und in der menschenmenge wird keine person hervorgehoben, was bringen uns also die vergleiche?

auf den anderen 3en kann ich keine fotografie erkennen...

Die nackte Frau mit dem geschienten Bein in Bild D blickte direkt in die Kamera (und das Bild war sicherlich gestellt - sie würde sonst wohl
kaum nackt mit verstauchtem Bein oder Kniegelenksproblem die Straße entlang humpeln); aber bei der Stettiner Personengruppe dürfte auch zumindest die ältere Dame in Pink und Schwarz bemerkt haben, daß aus nicht allzu großer Entfernung eine Kamera auf sie und ihre beiden Gesprächspartner gerichtet ist. Nur war eben dieses Bild eine echte Ansicht aus dem Stettiner Straßenleben, wobei die Gesamtsituation für beide Seiten wohl klar überschaubar war.
Eine ungeschönte Wiedergabe stellt auch Bild D dar; es ist aber gerade nicht "aus dem wahren Leben gegriffen".
Bild E war wohl eher ein "making-of" mit den beiden Frauen, die da noch davorstehen - die eine noch ganz bekleidet und die andere halbnackt.
Das war dann wohl eben auch ein Schnappschuß - nur wie ich meine, vielleicht inhaltsloser als die von lab61 eingefangene Szene mit dem Mann, der seine kleine Tocher auf den Schultern trägt ? Und ob unter den 3 Dutzend FKK-Anhängern im Hintergrund auch allen klar war, daß genau dieser Moment nun fotografiert würde, könnte man auch mal in Frage stellen .... und bei einer 24 MPx-Aufnahme wäre es unschwer möglich, nun auch noch Einzelne aus der "FKK-Kolonne" im Park detailliert freizustellen.

Die Zusammenstellung A - E habe ich nur wegen des Begriffs "Kunstwerk" gemacht ; deshalb auch mal die 3 (um 1910 entstandenen) Gemälde zum Vergleich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Anscheinend liegt nach deiner Meinung Willkür nur vor, wenn der Richter ins Urteil schreibt: "Der Delinquent war zwar unschuldig, aber da mir seine nase nicht gefiel, habe ich ihn halt mal verknackt."

_Dann_ hast du natürlich Recht.

Ja, auch im von dir angesprochenen Revisionsverfahren geht es überwiegend um Verfahrensfehler aber auch um Verstöße gegen materielles Recht. Meist fehlerhafte Würdigung des relevanten Sachverhaltes oder Fehler bei der Strafzumessung.

Übertragen mal auf das Forum:
- Du bist leicht offtopic und ich verwarne dich wegen Beleidigung, weil ich dein Offtopic als vorsetzlich gegen mich gerichtet sehe - Dennoch begehe ich hier einen Fehler in der Würdigung des vorliegenden Sachverhaltes und bei der Strafzumessung ;).
- Ich verwarne dich wegen Beleidigung einen x-beliebigen Beitrag - Dann handel ich willkürlich weil ich hier keinen sachlichen Grund für mein Handeln habe.:o

Btw. so langsam sind wir beide Offtopic ;)
Kurz: Willkür herrsch nicht an deutschen Gerichten. Der Eindruck mag aber manchmal entstehen. Daher immer die Urteilsbegründung durchlesen
 
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