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EU-Gericht für Menschenrechte erweitert Recht am eigenen Bild

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Ja, Gewissensfreiheit. Wobei ich selbst die "Absolutheit" mit der diese in Artikel 4 zugestanden wird für Bedenklich halte. Nur, wenn der Artikel so formuliert ist, dann muss er auch so umgesetzt werden (solange damit keine Gewalttaten gerechtfertigt werden).
 
Wenn jemand zufällig als nebensächliches Beiwerk mit auf ein Bild kommt, in dem andere Personen oder ein Gebäude, etc. das Hauptmotiv waren, dann kann es auch in der Regel kein Problem wegen einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild kommen.

Ich glaube nicht dass das so eindeutig ist. Es ist auch ein Problem, damit ein Dokument zu schaffen, dass jemand zu einem bestimmten Zeitpunkt - evtl. auch: mit wem gemeinsam - an einem bestimmten Ort war. Aus dem selben Grund sollten auch Autonummern aus Straßenszenen unkenntlich gemacht werden.

Es geht dabei also möglicherweise nicht ausschließlich um das Recht am eigenen Bild sondern auch um die Privatsphäre. Ob jemand Beiwerk ist, wäre dafür irrelevant, so lange er erkennbar ist.
 
Ich glaube nicht dass das so eindeutig ist. Es ist auch ein Problem, damit ein Dokument zu schaffen, dass jemand zu einem bestimmten Zeitpunkt - evtl. auch: mit wem gemeinsam - an einem bestimmten Ort war. Aus dem selben Grund sollten auch Autonummern aus Straßenszenen unkenntlich gemacht werden.

Es geht dabei also möglicherweise nicht ausschließlich um das Recht am eigenen Bild sondern auch um die Privatsphäre. Ob jemand Beiwerk ist, wäre dafür irrelevant, so lange er erkennbar ist.

Was hier so juristische Laien aus der Tiefe ihres Gemütes über Rechtsfragen und Begriffe spekulieren, ist schon abenteuerlich.
Lest lieber gescheite Fotobücher und macht den Fotoamateur und versucht Euch nicht als Rechtsamateur. Die Ergebnisse sind hahnebüchener Unsinn.

Justin
 
Was hier so juristische Laien aus der Tiefe ihres Gemütes über Rechtsfragen und Begriffe spekulieren, ist schon abenteuerlich.
Lest lieber gescheite Fotobücher und macht den Fotoamateur und versucht Euch nicht als Rechtsamateur. Die Ergebnisse sind hahnebüchener Unsinn.

Justin

In Österreich ist es jedenfalls keine "hanebüchener Unsinn", dass Autonummern auf Fotos, die in Zeitungen erscheinen - also veröffentlicht werden - unkenntlich gemacht werden sollten. Aus dem von mir genannten Grund.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was hier so juristische Laien aus der Tiefe ihres Gemütes über Rechtsfragen und Begriffe spekulieren, ist schon abenteuerlich. ...
Nun, a) sind nicht alle die sich hier äussern unbedingt juristische Laien - b) magst du dich als Jurist bzw. vielleicht Anwalt, somit Organ der Rechtspflege, massiv ins Abseits stellen mit Äusserungen wie (sinngemäß) "heimlich fotografiert und veröffentlicht - who cares?" oder "Hausrecht interessiert mich nicht".
Moralisch betrachtet steht das was du tust nun ausser Frage. Mit der Begründung, überspitzt ausgedrückt; du seist nicht mehr der Jüngste und wirktest unsympathisch, daher nimmst du dir das Recht raus junge und gut aussehende Menschen (oder wie du sie nennst "Grazien") heimlich zu fotografieren.

Und all das von einem JURISTEN in einem Thread um das Recht am eigenen Bild geht. Das traurige ist, dass solche Äußerungen und "Machenschaften" den Ruf aller anderen, die eine Kamera in der Hand halten, Schaden nimmt. Da wundert es nicht, dass Menschen auf Fotografien soo allergisch reagieren.

Grundsätzlich bin ich auch ein etwas freieres Fotografieren und mehr Akzeptanz in der etwas paranoiden Gesellschaft. Und nichts gegen die aufrichtige Streetfotografie ohne Supertele. Aber schwups da taucht dann einer auf, der die Personifizierung dessen ist, wovor sich die Leute fürchten.

Du magst mich kleinkariert nennen, aber wie nennt man jemanden der heimlich und auf Distanz "Grazien" fotografiert und der erwägt die Bilder auch ohne Zustimmung zu veröffentlichen?
 
Du magst mich kleinkariert nennen, aber wie nennt man jemanden der heimlich und auf Distanz "Grazien" fotografiert und der erwägt die Bilder auch ohne Zustimmung zu veröffentlichen?

Hmm, der potentiellen "Täter" sind da 2 - dasselbe wie Justin (vivavista) trifft auch auf mich zu, mit dem Tele aus 15 oder 25 Metern Abstand "Grazien" auf freier "Street-Wildbahn" zu fotografieren.
Die Spontanität einer solchen Aufnahme ist gewissermaßen "leider" unabdingbare Voraussetzung für ein Ge- lingen - sobald die als Motiv auserkorene Person merkt, daß sie fotografiert wird, ändert sich ihr (Gesichts-)Ausdruck - und egal, ob 7, 27 oder 72 Jahre alt. Die 72-jährige Oma wird in diesem Fall wohl noch - gesegnet mit der Gelassenheit des Alters - am Wenigsten ihre Mimik und Gestik ändern. Daß ein 7 Jahre altes Kind nur einmalig genau so spontan fotografiert werden kann, steht hoffentlich außer Zweifel; aber hier ginge es ja um die 27-Jährige : Wenn sie "mitmacht" und ihre Begabung zum "Modeln" auch bewußt und aus dem Stehgreif für weitere Aufnahmen umzusetzen bereit wäre, könnten evtl. noch viel bessere Aufnahmen dabei herauskommen. Manchmal ist es aber wirklich so, daß sie sich perfekt "wie für den Laufsteg" bewegt (oder statisch "posiert") - wäre dem nicht so, dann hätten vivavista oder ich (ich erlaube mir mal, auch für ihn zu sprechen) gar kein Interesse, davon eine Aufnahme zu machen. Ganz weit gedacht, "entdecken" wir diese Frau als "Star" ... und wissen eben nicht, ob sie nun auch ein solcher sein will, denn das ist das Problem daran (jedenfalls bei Veröffentlichung).
Wenn vivavista in diesem Zusammenhang das Wort "Grazien" verwendet hat, dann greife ich dies gerne auf, denn wir würden diese Frau in einem schönen, strahlenden Moment ablichten - eben tauglich für die Titelseite (und die betreffenden Damen haben sich in ihrem Erscheinungsbild selbst dafür "fit" gemacht). Angenommen mal, die 27-Jährige wäre nun tatsächlich ein Model und befände sich gerade auf dem Weg ins Studio oder zur Casting-Agentur : Wäre es dann wirklich verwerflich, "auch noch ein paar Bilder" zu machen ? ... Richtig, in dem Fall hätte man mit vorher fragen vermutlich noch die besten Chancen auf ein "ja" ?!
 
Dann war der Begriff von mir unglücklich gewählt. Man möge ihn mit "manchen (oder vielen, einigen etc.) nicht nachvollziehbar" ersetzten. jeden Falls weiß ich von einer, für mich skandalösen, "Interpretation" des Artikel 4 GG, die diesen nach meinem beschränkten Begreifen geradezu sinnlos macht (NT: was mich vielleicht etwas überreagieren lässt wenn ich so Berichte lese).

Art. 4 GG paßt hier letztlich auch z.B. bzgl. einer Muslima, die im Rahmen ihrer Religionsausübung eben ein das Gesicht verschleierndes Kopftuch trägt.
 
Hmm, der potentiellen "Täter" sind da 2 - dasselbe wie Justin (vivavista) trifft auch auf mich zu, mit dem Tele aus 15 oder 25 Metern Abstand "Grazien" auf freier "Street-Wildbahn" zu fotografieren.

Unabhängig davon, ob jemand tatsächlich aus dem Hinterhalt oder nicht fotografiert wird: Der Aufnahmeabstand von 15-25m ist so groß, dass die Nähe zum Betrachter des Fotos nicht mehr gegeben ist. Als Titelfoto würde sich das deswegen eigentlich nicht eignen, sofern es nicht ein wirkliches Sensationsfoto wäre (nackt badender Star etc.). Bei Paparazzo-Fotos gehört das dazu, weil damit das Fotografieren aus dem Hinterhalt vermittelt wird.

Der Betrachter sieht wie nah der Fotograf für ihn an die Person "herandurfte". Bedeutende Fotografen haben immer nähere Positionen, die Fotos werden auch so vom Betrachter "gelesen". Das ist jedenfalls die Bildsprache.

Wenn der Eindruck des unbeobachteten Zuschauens - egal ob es das tatsächlich ist oder nicht - vermittelt werden soll, dann ist der so große Abstand passend.
 
Art. 4 GG paßt hier letztlich auch z.B. bzgl. einer Muslima, die im Rahmen ihrer Religionsausübung eben ein das Gesicht verschleierndes Kopftuch trägt.

Ja, das ist ihnen auch zuzugestehen. Und zwar unabhängig davon, ob sie ihr Kopftuch in ihrem Wohnzimmer, auf der Straße oder vor Schulklasse tragen. Vorausgesetzt natürlich, es ist tatsächlich integraler Bestandteil ihrer Religion oder eine tatsächliche unabdingbare Forderung ihres Gewissens. Das dürfte meistens nicht der Fall sein. Stellt ein Gericht aber fest, dass es so ist (anlog den Verfahren Wehrdienstverweigerern) dann hat das ganze auch durchzugehen. Wenn wir das nicht wollen, dann müssen wir Artikel 4 ändern.
 
Unabhängig davon, ob jemand tatsächlich aus dem Hinterhalt oder nicht fotografiert wird: Der Aufnahmeabstand von 15-25m ist so groß, dass die Nähe zum Betrachter des Fotos nicht mehr gegeben ist. Als Titelfoto würde sich das deswegen eigentlich nicht eignen, sofern es nicht ein wirkliches Sensationsfoto wäre (nackt badender Star etc.). Bei Paparazzo-Fotos gehört das dazu, weil damit das Fotografieren aus dem Hinterhalt vermittelt wird.

Der Betrachter sieht wie nah der Fotograf für ihn an die Person "herandurfte". Bedeutende Fotografen haben immer nähere Positionen, die Fotos werden auch so vom Betrachter "gelesen". Das ist jedenfalls die Bildsprache.

Wenn der Eindruck des unbeobachteten Zuschauens - egal ob es das tatsächlich ist oder nicht - vermittelt werden soll, dann ist der so große Abstand passend.

Wenn ich die hier diskutierten spontanen STREET-Fotos mache, dann bilde ich dazu keinen Hinterhalt; ich bleibe ganz einfach auf dem Gehweg oder Platz stehen und fotografiere z.B. auf die gegenüberliegende Straßenseite "von Ampel zu Ampel". Sich mit einem 400er oder 500er Telezoom verstecken zu wollen wäre auch reichlich absurd : Eine Selbsbehinderung in Bildausschnitt und Perspektive - und zudem mit der Auffälligkeit einer mißglückten Tarnung behaftet, die ein solches Unterfangen erst in ein fragwürdiges Licht stellen und einfach nur lächerlich wirken würde.
Auch bei kürzeren Abständen von ca. 5-8 m habe ich aber schon erlebt, daß meinem Tun gar keine Aufmerksamkeit gezollt wurde - mit einem durch musikalische Untermalung per Ohrhörer dauerbelegten und dem durch einen plötzlichen Anruf hochgehalteten Handy am anderen, zunächst noch freigebliebenen Ohr liegt der Rest der Umwelt dann zuweilen auch mal völlig außerhalb des Wahrnehmungshorizonts.
Von der Bildwirkung her ist es aber richtig, daß durch das Tele ein entfernter Standort vermittelt wird. Wer bei einem Laufsteg an einem der beiden Enden positioniert ist, hat aber dann auch eine abwechselnde Standortwirkung, auch wenn dafür z.B. ein 24-120 oder 28-300 zum Einsatz käme.

Weil ich es so treffend finde, hole ich mal dieses Zitat aus dem Parallelthread hierher :

Lassen wir doch mal die Rechtssituation weg (hier ist sowieso ein großer Ermessensspielraum des Gerichts, da es sich immer um eine Einzelfallentscheidung handelt, was als Kunst klassifiziert wird und was nicht).

Betrachten wir doch nur den ethischen Standpunkt...

Und jetzt lassen wir den Fotoapparat auch noch weg ;) und stellen folgende Fragen:
  • - Will ich in der Öffentlichkeit von hunderten Personen gesehen werden ?
    = Die Frage stellt sich doch kein Mensch, der nicht unter Persönlichkeitsneurosen leidet, oder? Es ist selbstverständlich, dass mir z.B. in der Fußgängerzone hunderte von Personen über den Weg laufen und dass diese mich sehen können. Je interessanter (und damit fotogener) ich bin, umso intensiver werde ich betrachtet werden.
  • - Will ich in der Öffentlichkeit in einer etwas kompromittierenden Situation beobachtet werden?
    = Nein, natürlich nicht. Aber wer ist der Verursacher dieser Situation - ich oder die Zuseher? Wenn es nicht gerade ein Unfall ist, natürlich ich selber - wenn es mir also peinlich ist, sollte ich mein Verhalten entsprechend anpassen und nicht den Anderen das Zusehen verbieten.
....

Ich denke mal, dass die Meisten sich mit dem oben Geschriebenem identifizieren können.

Wo ist jetzt ethisch betrachtet der Unterschied zu einem Foto? Dass es statt hunderte jetzt eventuell tausende Zuschauer sind?

Daher halte ich Street-Fotografie auch ohne Einwilligung der abgebildeten Personen für ethisch vertretbar (außer, sie befinden sich in einer nicht durch sie selber verursachten kompromittierenden Situation) ...

P.S.: Schön finde ich auch das Argument, dass sich jemand nicht ablichten lassen will, weil seine Begleitung ein Seitensprung sein könnte - Moralisch verlogener geht es kaum noch...
:top: :top: :top:

Hier noch ein Zeitungsbericht zum Thema Gesehen-werden-wollen in der Öffentlichkeit :
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/574/446310/text/?page=3

Und hier Bilder von den Kiesbänken direkt unter dem Flauchersteg. Am östlichen Ende der Brücke (in Richtung Tierpark Hellabrunn) ist eine große Kiesbank-Insel direkt darunter, auf der kann man im Sommer ganz frei nach Belieben bekleidet oder "nackert" liegen.
Auf der Brücke sammelt sich dann das Publikum aus Fußgängern oder Radfahrern, denen dann quasi ein Schauspiel geboten wird. Aber seit es "easy" per Mausclick online "mehr" zu sehen gibt, ist das wohl keine Touristenattraktion mehr.

http://mpics.teamone.de/cgi-bin/ind...t=1&picref=d20020217/P2170008-l.jpg&scale=750

http://mpics.teamone.de/cgi-bin/ind...t=1&picref=d20030323/P3230013-l.jpg&scale=750
 
Der Unterschied liegt darin, dass "beobachtet werden" und "gesehen werden" zwei veschiedene Dinge sind, oder?

Einer der dich alleine fotografiert beobachtet dich, einer der eine Menschenmenge fotografiert (zB deine Strandfotos) sieht dich.
 
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (ECHR) hat entschieden, dass ein Verstoß gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorliegt, wenn ein Foto einer Person ohne Einwilligung (bei Minderjährigen durch die Erziehungsberechtigten einzuholen) angefertigt wird.

mehr auf Deutsch

Pressemeldung des Gerichts auf Englisch

Hallo
ich finde das gut so, ich wollte mich auch nicht in einer Zeitung oder wo anders sehen mit vielleicht noch mit einer negativen Schlagzeile drüber.

Früher oder Später musste das kommen um Privatpersonen zu schützen!
Es war schon immer verboten ohne Genehmigung abgelichtete Personen
zu veröffentlichen.
Jetzt durch das Netz, wo Bilder Online gestellt werden ohne das manche nachdenken!
Was sie da tun oder auch zeigen.
Wo irgend einer einfach Bilder Kopieren kann,
ist es leider um so schlimmer.

Gut Licht
S5Pro-Fan
 
Man muss sich halt auch den Werdegang von so einer Entwicklung anschauen.

Ich selbst habe nichts dagegen, fotografiert zu werden. Allerdings sollte die Entscheidung, ob das Foto bestehen bleiben darf, bei mir liegen, denn immerhin geht es bei dem Foto um mich.

Der normale Gang der Dinge bei gut erzogenen Menschen wäre jetzt, dass der Fotograf mich fragt und meine Entscheidung respektiert. In diesem Falle könnte ich also meine eigenen Grenzen selbst definieren. Da wir aber in einer Zeit der Arschlöcher leben, die "Querulanten" mit gefakten Speicherkarten betrügen und damit die Grenzen der anderen bewußt ignorieren, muss hier der Staat eingreifen, denn immerhin ist der Staat dafür da, mir (und jedem anderen Bürger) ein Leben zu ermöglichen, in dem seine Grenzen gewahrt werden.

Fazit aus der Sache: Wenn sich nicht so viele Leute daneben benehmen würden, dann hätte es nicht so ein Gesetz gebraucht. Ich persönlich finde es aber in Anbetracht der Zeit in der wir leben, durchaus angebracht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt bin ich ein wenig irritiert. Ich dachte es wäre hier herausgearbeitet worden, dass der Beschluss geschützte Bereiche betrifft . Anders ausgedrückt: Du und ich dürfen weiterhin fotografiert werden und niemand muss uns fragen ob der das Bild behalten darf. Und wir dürfen weiterhin jeden fotografieren ohne ihn fragen ob wir das dürfen oder nicht.
 
Der Unterschied liegt darin, dass "beobachtet werden" und "gesehen werden" zwei verschiedene Dinge sind, oder?

Einer der dich alleine fotografiert beobachtet dich, einer der eine Menschenmenge fotografiert (zB deine Strandfotos) sieht dich.

Aber wenn ich dank 24 MPx Auflösung per 20-fachem Digitalzoom eine Randfigur unter 2 Dutzend Abgebildeten heraushole, dann wirkt diese eine Person letztlich auch wie "beobachtet", oder ?
 
Ja es wird immer auf das Gesamtbild abgestellt. Das Gesamtbild ist z.B. das Gruppenbild. Nimmst du eine Person dar raus, also stellst du sie frei, schaffst du ein neues Gesamtbild. Daher bin ich ja auch gegen die Auffassung, dass das "zur schau stellen" schon in der Aufnahme liegt.
 
Ja es wird immer auf das Gesamtbild abgestellt. Das Gesamtbild ist z.B. das Gruppenbild. Nimmst du eine Person dar raus, also stellst du sie frei, schaffst du ein neues Gesamtbild. Daher bin ich ja auch gegen die Auffassung, dass das "zur schau stellen" schon in der Aufnahme liegt.

Wenn aber das Gesamtbild eben kein Gruppenbild ist, sondern eines von einer Person, ist das Ergebnis das gleiche und damit wieder ein "zur Schau stellen", was aber dann bereits in der Aufnahme liegt.

Zum Vergleich:
Jemand sagt etwas in der Fußgängerzone zu einem Freund. Zehn Meter entfernt sitzt einer mit einem Richtmikrofon und nimmt das Gespräch auf. Wie gefällt euch das?
 
Jetzt bin ich ein wenig irritiert. Ich dachte es wäre hier herausgearbeitet worden, dass der Beschluss geschützte Bereiche betrifft . Anders ausgedrückt: Du und ich dürfen weiterhin fotografiert werden und niemand muss uns fragen ob der das Bild behalten darf. Und wir dürfen weiterhin jeden fotografieren ohne ihn fragen ob wir das dürfen oder nicht.


Der Begriff geschützte Bereiche bedient sich aber eben halt nicht unbedingt nur der eigenen 4 Wände oder des eigenen Grundstücks.

Geschützte Bereiche können ebenso gut das Ausflugsboot sein, das angemietet worden ist und nun in einer Bucht ankert.
Es kann sogar der Strand in der Bucht sein, wenn dieser klar genutzt wird um sich eben zurückzuziehen.
Es kann ein Zoo sein der mit den Kindern besucht wird, also ein klar privater Ausflug.....

Gerade diese Situationen, die vornehmlich Prominente oder Menschen mit öffentlichem Interesse betreffen, werden immer öfter per Gericht zu Gunsten der Fotografierten entschieden.
Und da handelt es sich um Personen die öffentliches Interesse genießen.
Normalo-Menschen dürften da also noch viel mehr von "provitieren".
Nur Normalo-Menschen verklagen eben halt nicht den Fotografen so schnell, da sie es zum einen evtl. gar nicht besser wissen, und zum anderen sich vielleicht auch zu einem Großteil keine Gedanken über die Konsequenzen machen, die so ein gemachtes Bild mit sich bringen kann, eben dann wenn es im Internet veröffentlicht wird. Darüber sind sich viele noch gar nicht bewusst.
Früher hatte der Fotograf seinen Spass und gut war. Heute kann er diesen Spass mit der ganzen Welt teilen.
 
Aber wir sprechen ja hier nur vom Ablichten und nicht von der Veröffentlichung.

Wenn ich eine prominente Familie im Zoo entdecke und ein Foto mache um dieses Besonderen Erlebnis für mich festzuhalten ist das ja etwas anderes, als wenn ich das in den Medien präsentiere.

Das mit dem Internet ist echt ein schwieriger Fall. Auf der einen Seite kann man das Einstellen eines Bildes auf der privaten Homepage nicht mit der Veröffentlichung in einer auf Verbreitung angelegten Plattform gleichsetzen. Auf der anderen Seite ist es eben dann doch für alle Welt zugänglich.

Nachtrag zu den geschützten Bereichen: Da bin ich ganz einverstanden, dass nicht zu lax auszulegen. Auch in öffentlichen Räumen muss es möglich sein, in gewisser Weise einen Rückzug ins Private durchführen zu können.
 
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