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Wenn jemand zufällig als nebensächliches Beiwerk mit auf ein Bild kommt, in dem andere Personen oder ein Gebäude, etc. das Hauptmotiv waren, dann kann es auch in der Regel kein Problem wegen einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild kommen.
Ich glaube nicht dass das so eindeutig ist. Es ist auch ein Problem, damit ein Dokument zu schaffen, dass jemand zu einem bestimmten Zeitpunkt - evtl. auch: mit wem gemeinsam - an einem bestimmten Ort war. Aus dem selben Grund sollten auch Autonummern aus Straßenszenen unkenntlich gemacht werden.
Es geht dabei also möglicherweise nicht ausschließlich um das Recht am eigenen Bild sondern auch um die Privatsphäre. Ob jemand Beiwerk ist, wäre dafür irrelevant, so lange er erkennbar ist.
Was hier so juristische Laien aus der Tiefe ihres Gemütes über Rechtsfragen und Begriffe spekulieren, ist schon abenteuerlich.
Lest lieber gescheite Fotobücher und macht den Fotoamateur und versucht Euch nicht als Rechtsamateur. Die Ergebnisse sind hahnebüchener Unsinn.
Justin
Was hier so juristische Laien aus der Tiefe ihres Gemütes ...
Nun, a) sind nicht alle die sich hier äussern unbedingt juristische Laien - b) magst du dich als Jurist bzw. vielleicht Anwalt, somit Organ der Rechtspflege, massiv ins Abseits stellen mit Äusserungen wie (sinngemäß) "heimlich fotografiert und veröffentlicht - who cares?" oder "Hausrecht interessiert mich nicht".Was hier so juristische Laien aus der Tiefe ihres Gemütes über Rechtsfragen und Begriffe spekulieren, ist schon abenteuerlich. ...
Du magst mich kleinkariert nennen, aber wie nennt man jemanden der heimlich und auf Distanz "Grazien" fotografiert und der erwägt die Bilder auch ohne Zustimmung zu veröffentlichen?
Dann war der Begriff von mir unglücklich gewählt. Man möge ihn mit "manchen (oder vielen, einigen etc.) nicht nachvollziehbar" ersetzten. jeden Falls weiß ich von einer, für mich skandalösen, "Interpretation" des Artikel 4 GG, die diesen nach meinem beschränkten Begreifen geradezu sinnlos macht (NT: was mich vielleicht etwas überreagieren lässt wenn ich so Berichte lese).
Hmm, der potentiellen "Täter" sind da 2 - dasselbe wie Justin (vivavista) trifft auch auf mich zu, mit dem Tele aus 15 oder 25 Metern Abstand "Grazien" auf freier "Street-Wildbahn" zu fotografieren.
Art. 4 GG paßt hier letztlich auch z.B. bzgl. einer Muslima, die im Rahmen ihrer Religionsausübung eben ein das Gesicht verschleierndes Kopftuch trägt.
Unabhängig davon, ob jemand tatsächlich aus dem Hinterhalt oder nicht fotografiert wird: Der Aufnahmeabstand von 15-25m ist so groß, dass die Nähe zum Betrachter des Fotos nicht mehr gegeben ist. Als Titelfoto würde sich das deswegen eigentlich nicht eignen, sofern es nicht ein wirkliches Sensationsfoto wäre (nackt badender Star etc.). Bei Paparazzo-Fotos gehört das dazu, weil damit das Fotografieren aus dem Hinterhalt vermittelt wird.
Der Betrachter sieht wie nah der Fotograf für ihn an die Person "herandurfte". Bedeutende Fotografen haben immer nähere Positionen, die Fotos werden auch so vom Betrachter "gelesen". Das ist jedenfalls die Bildsprache.
Wenn der Eindruck des unbeobachteten Zuschauens - egal ob es das tatsächlich ist oder nicht - vermittelt werden soll, dann ist der so große Abstand passend.
Lassen wir doch mal die Rechtssituation weg (hier ist sowieso ein großer Ermessensspielraum des Gerichts, da es sich immer um eine Einzelfallentscheidung handelt, was als Kunst klassifiziert wird und was nicht).
Betrachten wir doch nur den ethischen Standpunkt...
Und jetzt lassen wir den Fotoapparat auch noch wegund stellen folgende Fragen:
....
- - Will ich in der Öffentlichkeit von hunderten Personen gesehen werden ?
= Die Frage stellt sich doch kein Mensch, der nicht unter Persönlichkeitsneurosen leidet, oder? Es ist selbstverständlich, dass mir z.B. in der Fußgängerzone hunderte von Personen über den Weg laufen und dass diese mich sehen können. Je interessanter (und damit fotogener) ich bin, umso intensiver werde ich betrachtet werden.
- - Will ich in der Öffentlichkeit in einer etwas kompromittierenden Situation beobachtet werden?
= Nein, natürlich nicht. Aber wer ist der Verursacher dieser Situation - ich oder die Zuseher? Wenn es nicht gerade ein Unfall ist, natürlich ich selber - wenn es mir also peinlich ist, sollte ich mein Verhalten entsprechend anpassen und nicht den Anderen das Zusehen verbieten.
Ich denke mal, dass die Meisten sich mit dem oben Geschriebenem identifizieren können.
Wo ist jetzt ethisch betrachtet der Unterschied zu einem Foto? Dass es statt hunderte jetzt eventuell tausende Zuschauer sind?
Daher halte ich Street-Fotografie auch ohne Einwilligung der abgebildeten Personen für ethisch vertretbar (außer, sie befinden sich in einer nicht durch sie selber verursachten kompromittierenden Situation) ...
P.S.: Schön finde ich auch das Argument, dass sich jemand nicht ablichten lassen will, weil seine Begleitung ein Seitensprung sein könnte - Moralisch verlogener geht es kaum noch...
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (ECHR) hat entschieden, dass ein Verstoß gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorliegt, wenn ein Foto einer Person ohne Einwilligung (bei Minderjährigen durch die Erziehungsberechtigten einzuholen) angefertigt wird.
mehr auf Deutsch
Pressemeldung des Gerichts auf Englisch
Der Unterschied liegt darin, dass "beobachtet werden" und "gesehen werden" zwei verschiedene Dinge sind, oder?
Einer der dich alleine fotografiert beobachtet dich, einer der eine Menschenmenge fotografiert (zB deine Strandfotos) sieht dich.
Ja es wird immer auf das Gesamtbild abgestellt. Das Gesamtbild ist z.B. das Gruppenbild. Nimmst du eine Person dar raus, also stellst du sie frei, schaffst du ein neues Gesamtbild. Daher bin ich ja auch gegen die Auffassung, dass das "zur schau stellen" schon in der Aufnahme liegt.
Jetzt bin ich ein wenig irritiert. Ich dachte es wäre hier herausgearbeitet worden, dass der Beschluss geschützte Bereiche betrifft . Anders ausgedrückt: Du und ich dürfen weiterhin fotografiert werden und niemand muss uns fragen ob der das Bild behalten darf. Und wir dürfen weiterhin jeden fotografieren ohne ihn fragen ob wir das dürfen oder nicht.