• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Ich freue mich bekannt geben zu können, dass das DSLR-Forum einen neuen Aktionspartner gewinnen konnte.

    Saal Digital bietet Fotoprodukte in HighEnd-Qualität.
    Für die Mitglieder des DSLR-Forums locken Rabatte und Sonderaktionen!
    Alle Informationen dazu sowie ein tolles Einstiegsangebot unseres neuen Kooperationspartners gibt es hier.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb November 2025.
    Thema: "Landschaft s/w"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum November-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

EU-Gericht für Menschenrechte erweitert Recht am eigenen Bild

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Jedenfalls hatte ich seit Jahrzehnten noch nie einen Anflug von Stress mit von mir fotografierten Personen bei den Aufnahmen und nachher. Darum kommen mir hier im Fred einige hysterische Meinungen befremdlich und weltfremd vor und können nur von Leuten stammen, die andere fotografische Themen bevorzugen und dieses ganze Thema nur theoretisch beleuchten, ohne selbst jemals auf die hier diskutierte Motivsuche gewesen zu sein und dort Erfahrungen gesammelt zu haben.

Exakt meine Erfahrungen und Gedanken.
 
Nachtrag: Wobei es doch eine gewaltige Schwierigkeit gibt. Es ist, zumindest für mich, extrem schwierig herauszufinden was ich den nun, vertreten durch den Gesetzgeber, entschieden habe.

Nichts. Die Gesetzgeber werden in der EU nicht vom Volk gewählt.
 
es wird ja nur wenig so heiß gegessen, wie es gekocht wird. die bisher geltende rechtsprechung ist/war ja auch schon recht streng (zum glück), was das recht am eigenen bild angeht. alles eine frage der durchsetzung. ich sag nur:

wo kein kläger, da kein richter.

man ermordet einen alleinstehenden, wo kein kläger da kein richter oder wie?

was ist mit den obdachlosen die kein internet haben? wo kein kläger da kein richter?

oder muss man nun schon JEDE internetseite nach seinem (unrechtmäßig) veröffentlichten bild durchforsten weil es irgendwelche spanner nicht lassen können?

wie erwähnt es geht hier um VERÖFFENTLICHUNGEN die Vivavista ja nicht ausschließt, im gegenteil, sich damit noch rühmt, dass nie was passieren wird wenn er bilder von irgendwelchen leutem vom anderen ende der welt veröffentlich. wiederlich.

und so eine rücksichtslose person maßt sich auch noch an, beurteilen zu können was andere menschen in einer gewissen situation empfinden können.

kein wunder, dass solche menschen ("fotografen") von vielen verabscheut werden, woher das wohl kommt? sicher sinds die anderen die alles falsch warnehmen - wie die politiker die behaupten das volk habe falsch gewählt. die haben auch eine verzerrte warnehmung...

Nichts. Die Gesetzgeber werden in der EU nicht vom Volk gewählt.

wen wählt man dann ins europäisches parlament ?
 
Erhalten sie nicht zumindest durch von uns legitimierten Vertretern ihre Legitimation? Dann wären sie eben indirekt von uns legitimiert.

Zudem trifft es zumindest auf unser nationales Recht zu.

Stimmt schon.
Der EU-Ministerrat besteht aus Länderministern. Die sind aber auch nicht direkt gewählt.

Also Vertretungs-Vertretungs-Vertretungs-Demokratur.

Schon lustig:
Die Minister beschliessen (ohne Parlament) eine Regel, die sie dann national (leider, leider) in nationales Recht umsetzen "müssen".


Legislative ausgetrickst. Sogar nach den Kategorien der representativen Demokratie.
LOL.
 
partyfotografie bewegt sich ja immer schon am rande der legalität.
jedenfalls meine rmeinung nach. ich mach es ja selber und hab es jedesmal das hier und dort personen drauf sind die nicht zur gruppe gehören die fotografiert werden wollen. das lässt sich aber leider nicht vermeiden.

frage ist nun ob es rechtens ist ode rnicht diese person auf dem bild abgelichtet zu haben.

ich handhabe das so das die leute (die es in 95% der fälle auch mitbekommen) wenn sie zu mir kommen und um löschung bitten auch ihr recht bekommen, bzw ich vorher mit denen das bild anschaue ob und wie sie selber zu sehen sind.

andererseits bin ich auch de rmeinung das man sich mit betretten der location bereit erklärt eventuell auf einem bild zu landen. da weiss jeder es werden fotos gemacht.

jedenfalls sind auf meinen fotos keine personen als hauptmotiv die nicht fotografiert werden wollten.
 
........................................
jedenfalls sind auf meinen fotos keine personen als hauptmotiv die nicht fotografiert werden wollten.

Und das ist schließlich die Hauptsache.
Wenn jemand zufällig als nebensächliches Beiwerk mit auf ein Bild kommt, in dem andere Personen oder ein Gebäude, etc. das Hauptmotiv waren, dann kann es auch in der Regel kein Problem wegen einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild kommen.

Wobei es da auch schon bisher zu kuriosen Ausnahmen und Richterentscheidungen kommen konnte. Wir hatten da mal so einen Fall (habe ich auch schon mal erwähnt), da ging es um ein Foto von erhöhtem Standpunkt aus in eine Fußgängerzone. Sehr viele Menschen klein im Bild zu sehen, an sich keiner einzeln groß zu erkennen oder herausgehoben - dachten wir ...........
Tatsächlich hat sich aber eine Person - noch dazu mit großer Sonnenbrille - auf dem Bild erkannt und dagegen geklagt. Und da sie sich zufälligerweise ziemlich in der Mitte des Bildes befand, war der Richter der Meinung, dass sie dadurch vom Fotografen in den Mittelpunkt des Bildes gestellt worden wäre (sie sei außerdem trotz Sonnebrille gut erkennbar ...?) und sie bekam "Recht". Das Bild musste zurückgezogen werden, die Person bekam so um die dreitausend Euro und noch höhere Kosten entstanden durch das Zurückziehen und Ersetzen des Motivs.
Im Einzelfall legt eben ein Richter so einen Fall aus und die Aussichten in einer Neuverhandlung stehen oft kein bischen besser, außer dass sich die Kosten noch weiter erhöhen ....... :cool:

Die Wahrscheinlichkeit, dass eine abgebildete Person im Streitfall mit einem Fotografen oder Bildverwender vor Gericht Recht bekommt, ist jedenfalls oft ziemlich hoch, so dass ich nicht verstehen kann, dass manche Fotografen das Thema mit dem Recht am eigenen Bild für so unwichtig halten oder da so locker drüber weg gehen (Stichwort "Streetfotografie") .........

Andreas
 
...

Die Wahrscheinlichkeit, dass eine abgebildete Person im Streitfall mit einem Fotografen oder Bildverwender vor Gericht Recht bekommt, ist jedenfalls oft ziemlich hoch, so dass ich nicht verstehen kann, dass manche Fotografen das Thema mit dem Recht am eigenen Bild für so unwichtig halten oder da so locker drüber weg gehen (Stichwort "Streetfotografie") .........

Andreas

Dein Beispiel zeigt das eigentlich sehr plastisch, wenn schon bei Bildern die eigentlich eindeutig erlaubt sind, vor Gericht willkürlich entschieden wird, dass es doch nicht erlaubt ist, dann kann man´s sich gleich schenken darüber nachzudenken.

Entweder man resigniert und Lichtet überhaupt keine Leute mehr ab oder man sch.... drauf und macht was man will und selbst für Richtig hält.
 
... aber weißt alles besser als die involvierten / richter? :mad:

Das ist ja das Problem bei Rechtsfragen. Man (ich) weiß letztendlich gar nichts. Also, wonach soll man Handeln? Wenn es eh falsch wie du´s machst. Allein die Richter können´s wissen. Warum also überhaupt noch der Versuch, Gesetze die ich eh nicht begreife einzuhalten, wo doch der Versuch ohnehin zu Scheitern verurteilt ist?
 
Vor Gericht gibt es keine Willkür. Das wird auch nicht willkürlich geurteilt. Der Sachverhalt wird unter die entsprechenden Gesetzes subsumiert. Dabei werden die Gesetze im Lichte der Grundrechte (neuerdings auch nachfolgend im Lichte des EU-Recht / EMRK), wie dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ausgelegt.

Einerseits liegt jeder Sachverhalt irgendwie anders, andererseits gibt es hier leider keine Einheitliche Linie in Deutschland... ausgenommen man klagt sich bis hin zum BGH rauf. Urteile anderer Gerichte haben den Deutschen Richter nicht zu bewegen. Da mag man in Hamburg bei fast gleicher Sachlage zu einen anderen Urteil finden als in Köln. Common Law gibt es hier nicht.

Jedoch, keine Willkür.
 
Dann war der Begriff von mir unglücklich gewählt. Man möge ihn mit "manchen (oder vielen, einigen etc.) nicht nachvollziehbar" ersetzten. jeden Falls weiß ich von einer, für mich skandalösen, "Interpretation" des Artikel 4 GG, die diesen nach meinem beschränkten Begreifen geradezu sinnlos macht (NT: was mich vielleicht etwas überreagieren lässt wenn ich so Berichte lese).

HiveGuard danke ich für die Sachliche Berichtigung.

Es muss nicht immer mit einer Aggression geantwortet werden die dem Gegenüber stehts böse Absichten unterstellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann war der Begriff von mir unglücklich gewählt. Man möge ihn mit "manchen (oder vielen, einigen etc.) nicht nachvollziehbar" ersetzten.
Ja, da ist auch "Frust" gerechtfertigt. Dennoch in vielleicht 90% aller fälle kann sich der Fotograf, der keine Veröffentlichung plant, auf §22 KunstUrhG berufen. Der Presse-Fotograf sogar auf das Grundrecht der Pressefreiheit sofern er nun nicht mehr in die Privats- oder gar Intimssphäre eindringt. Kinder von Prominenten werden immer mehr zum Tabu und das ist ja auch irgendwie richtig.

... für mich skandalösen, "Interpretation" des Artikel 4 GG,....
Glaubens- und Religionsfreiheit wie auch Gewissensfreiheit?
Die Pressefreieheit findest du in Art. 5 GG begründet
Die Freiheit zu Tun oder zu unterlassen was du willst in Art. 2 I GG allg. Handlungsfreiheit.
Und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht in Art. 2 I i.V.m. Art 1 I GG
Und von der Europäischen Menschenrechtskonvention habe ich keinen Plan .... die auch die meisten Richter in Deutschland ... böööse :evil: ... nein, ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil ;)
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
WERBUNG
Zurück
Oben Unten