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jedenfalls sind auf meinen fotos keine personen als hauptmotiv die nicht fotografiert werden wollten.
Und das ist schließlich die Hauptsache.
Wenn jemand zufällig als nebensächliches Beiwerk mit auf ein Bild kommt, in dem andere Personen oder ein Gebäude, etc. das Hauptmotiv waren, dann kann es auch in der Regel kein Problem wegen einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild kommen.
Wobei es da auch schon bisher zu kuriosen Ausnahmen und Richterentscheidungen kommen konnte. Wir hatten da mal so einen Fall (habe ich auch schon mal erwähnt), da ging es um ein Foto von erhöhtem Standpunkt aus in eine Fußgängerzone. Sehr viele Menschen klein im Bild zu sehen, an sich keiner einzeln groß zu erkennen oder herausgehoben - dachten wir ...........
Tatsächlich hat sich aber eine Person - noch dazu mit großer Sonnenbrille - auf dem Bild erkannt und dagegen geklagt. Und da sie sich zufälligerweise ziemlich in der Mitte des Bildes befand, war der Richter der Meinung, dass sie dadurch vom Fotografen in den Mittelpunkt des Bildes gestellt worden wäre (sie sei außerdem trotz Sonnebrille gut erkennbar ...?) und sie bekam "Recht". Das Bild musste zurückgezogen werden, die Person bekam so um die dreitausend Euro und noch höhere Kosten entstanden durch das Zurückziehen und Ersetzen des Motivs.
Im Einzelfall legt eben ein Richter so einen Fall aus und die Aussichten in einer Neuverhandlung stehen oft kein bischen besser, außer dass sich die Kosten noch weiter erhöhen .......
Die Wahrscheinlichkeit, dass eine abgebildete Person im Streitfall mit einem Fotografen oder Bildverwender vor Gericht Recht bekommt, ist jedenfalls oft ziemlich hoch, so dass ich nicht verstehen kann, dass manche Fotografen das Thema mit dem Recht am eigenen Bild für so unwichtig halten oder da so locker drüber weg gehen (Stichwort "Streetfotografie") .........
Andreas