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Eiffelturm bei Nacht verboten?

Ich installiere also einen Halogenscheinwerfer, der vom Garten aus meinen Bungalow in Französisch Guyana anstrahlt (unter Einhaltung des Goldenen Schnitts), und nach Sonnenuntergang ist meine Hütte ein geschütztes Kunstwerk? Und wenn du meine Hütte nach Einbruch der Dunkelheit ohne meine Erlaubnis fotografierst und auf Flickr veröffentlichst (also als Deutscher in den USA), schickt dir mein frankoguyanesischer Anwalt die Légion étrangère, um dich vor ein französisches Gericht zu verschleppen?

Wie krank ist das denn??? In Deutschland gilt deutsches Recht – noch.
 
Unter diesem Link findet sich eine ganz gute Einführung in das Fotorecht.

Besonders hervorzuheben ist imho die Liste am Ende des Beitrages mit Motiven die nicht kommerziell angeboten werden dürfen.

Der Knackpunkt hierbei ist vor allem die Definition von kommerziell. Nach einer (zugegeben strikten) Rechtsauffassung ist jegliche(!) Veröffentlichung im Internet bereits ein kommerzielles Angebot. Mir tun die Moderatoren hier im Forum manchmal echt leid.

* Aborigines in Australien
* Adidas - Logos (Streifen, Schriftzug)
* Barbiepuppen (Name oder Produkte)
* BMW Fahrzeuge
* Britisches Concord - Flugzeug
* Chevrolet (Logo)
* Chrysler Building in New York City
* CN Tower in Toronto/Kanada
* Coca Cola (Produkte, Warenzeichen, Logos etc.)
* Daimler (Mercedes Benz)
* Disney Figuren und Disneyland
* Eiffelturm in Paris
* Emmy und/oder Grammy Award Trophäen
* Empire State Building in New York
* Ferrari
* Flatiron Building in New York City
* Gebäude von Frank O. Gehry (Guggenheimmuseum Bilbao, Walt Disney Hall LA,
Gehry Tower in Hannover u.v.a.)
* Harley Davidson
* Hollywoodzeichen in LA
* Hundertwasser-Häuser
* ICE-Züge der Deutschen Bahn
* Indianer (USA)
* Indy 500 – Autorennen
* Japanischer “Bullet Train” Hochgeschwindigkeitszug
* Kölner Zoo (wobei bei Zoos generell eine Genehmigung erforderlich ist)
* Las Vegas - Haupthotels
* London Eye - London (Riesenrad)
* London: U-Bahn Schild Piccadilly Circus
* Louvre & Pyramide vor dem Louvre in Paris
* Major League - Sport Aufnahmen aus den USA
* Maserati (Auto und Logo)
* McDonald’s Läden und das goldene M-Symbol
* Ford Mustang inkl. Logo
* Nike – Logos
* NASCAR
* Olympia (Logos, Athleten etc.)
* Opernhaus in Sydney
* Oscar Preisverleihung und Trophäe
* Porsche (Auto und Logo)
* Reichstag-Kuppel in Berlin
* Rockefeller Center in New York City
* Rolls Royce (Wagen und Kühlerfigur)
* Sears Tower in Chicago
* Sony Center in Berlin
* Stadtbahn Bielefeld, unterirdische Anlagen
* Stiftung Preußischer Kulturbesitz Gebäude (Schloß Sanssouci z.B.)
* Ford Thunderbird inkl. Logo
* TGV Hochgeschwindigkeitszug
* Tupperware Tower (USA)
* Universal Studios (USA)
* Generell alle Autos mit charakteristischem Design (Jaguar, Lamborghini etc usw)
 
Und der Eifelturm samt Beleuchtung steht in Paris in Frankreich - noch.

Nein, der Eifelturm stand noch nie in Paris.
 
Hallo nochmal,

ob irgendeine Hütte in Guyana oder sonst wo zum Kunstwerk wird, bleibt dem Hüttenbesitzer überlassen.

Ob das Recht krank ist, weis ich nicht, aber möglicherweise wird der eine oder andere krank davon - eben weil man sich in manche Rechtslagen als "Normaler" offensichtlich nicht reinversetzten kann oder will. Dafür braucht es halt den neutralen, emotionslosen Volljuristen.


Das da angeblich was von Luxemburg oder sonst wem verhunzt wird ist für den Sachverhalt vollkommen unwichtig und eine subjektive Betrachtung - ich sehe das mehr als veredelnde Transferleistung.

So mancher Beratungsresistente wird sich auch mit seinem vermeintlichen hohen Bildungsstand in letzter Konsequenz dem geltenen Recht fügen müssen.

Kurzum:
Da hilft kein Zetern und Schimpfen - es gibt sowohl im Ausland, als auch bei uns gewisse Vorschriften, die zu befolgen sind und geahndet werden können.

Ciao,

Jörg.
 
Dann wird der gammelige Stahlklotz eben nicht abgelichtet, als gäbe es keine anderen Gebäude in Frankreich welche auch klasse aussehen. :-)

Kann die Lichtdesigner ja verstehen, die machen die Arbeit, andere lichten diese ab und verkloppen die tausendfach als Poster und scheffeln dadurch Geld in die Kasse wodurch der Designer nichts hat. Wäre genauso wenn einer die Mona-Lisa ablichtet und dann als 1:1 Ausdruck vorm Louvre fürn 5er verkauft. ;)
 
Bei der ganzen Diskussion finde ich die skurrilste Ansicht die, daß es Leute gibt, die die unerlaubte Veröffentlichung ihrer eigenen Bilder beklagen kein Recht hätten, den "Missstand" Eiffelturm zu beklagen.

Es ist doch etwas völlig anderes, wenn jemand die Bilder eines anderen klaut und für seine z.B. Ebayverkäufe nutzt oder wenn jemand frei zugängliche Dinge selbst fotografiert. Und nur weil jemand meint, er müsse den Eiffelturm beleuchten dann allen verbieten will, diesen unter bestimmten Umständen zu fotografieren ist das m.E. ein Unding. Der Eiffelturm steht ja schließlich nicht innerhalb eines privaten Gebäudes - i.e. Museum. Ich finde die Entwicklung nur traurig und beklagenswert. Am schlimmsten fand ich den Link zum DJV, wo darüber berichtet wird, daß es auch in D Bestrebungen gibt, die Panoramafreiheit abzuschaffen.

Nur meine 2 Cents.
 
In einigen (... seufz) anderen Threads wurde ja schon recht kontrovers über das Urheberrecht und verwandte Rechtsgebiete (etwa das Recht am eigenen Bild nach § 22 KUG) diskutiert, und ich - als einer vom Fach - stelle immer wieder fest, daß die teils sehr kontroversen Beiträge ihre Ursache in erster Linie darin haben, daß die einzelnen Begriffe nicht sauber getrennt werden und in der Vorstellung, damit eben auch in der Argumentation, mancher User vieles munter durcheinander geworfen wird.

Ein Bild aufnehmen ist das eine. Betroffen sein können Personen (Recht am eigenen Bild, § 22 f. KUG) und/oder Gegenstände im weitesten Sinne, insbesondere "Werke" (nicht notwendigerweise "Kunstwerke") im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).

Schon mit der Aufnahme wird von einem Werk ein sog. "Vervielfältigungsstück" geschaffen. Zum rein privaten Gebrauch (was immer das genau sein mag) ist das im Regelfall unproblematisch (§ 53 UrhG).

Sobald das Bild aber für andere zugänglich gemacht wird, insbesondere für eine breite Öffentlichkeit ("veröffentlicht") - egal wie, durch Druck, Internet oder andere Publikationsformen, ist das nicht mehr privat (auch dann nicht, wenn die Veröffentlichung auf einer äußerst privaten "Familienhomepage" erfolgt, die nichts außer den letzten Urlaubsreisen zeigt). Gleiches gilt, wenn so ein Bild auf einem Rechner zum Download oder sonstigen Zugang durch Dritte bereitgehalten wird.

Wenn die Beleuchtung des Eiffelturms nun ein Kunstwerk ist, damit ein Werk im Sinne des UrhG, dann darf man Ablichtungen hiervon tatsächlich nicht auf seine eigene Homepage stellen oder in sonstiger Weise veröffentlichen.

Das Werk selber ist, um es vollends zu verkomplizieren, eigentlich stets ein Immaterialgut, seine Verkörperung ist das "Werkexemplar" (beispielsweise ein Gebäude als Werkexemplar eines Werkes der Baukunst, ein Gemälde, ein Abzug einer Fotografie).

Beim Urheberrecht steht das Recht am Werk im Vordergrund (insbesondere das Verwertungsrecht in den verschiedenen Nutzungsarten, aber auch das Recht vor Entstellung usw. als Ausluß des Urheberpersönlichkeitsrechts). Dieses Recht ist ein Recht des Schöpfers des Werkes, also etwa des Künstlers, des Fotografen usw.

Nach dem KUG steht das Recht am eigenen Bild, also das Persönlichkeitsrecht des/der Abgebildeten, im Vordergrund. Dieses Recht ist ein Recht der abgebildeten Person(en), nicht des Fotografen.

Die Materie ist leider zu komplex, um sie in dürren Worten allgemeingültig wiederzugeben :rolleyes: (der Kommentar von Schricker zum UrhG beispielsweise umfaßt über 2.600 Seiten, der von Wandtke/Bullinger knapp 2.300), jeweils im extrem leserfreundlichen Kleindruck :rolleyes:.

Prinzipiell gilt aber der Grundsatz, daß alles, was ein "Werk" im Sinne des UrhG ist, auch geschützt ist, also dann, wenn es sich um eine persönliche geistige Schöpfung handelt. Dieser Schutz kennt Grenzen - etwa den zulässigen Privatgebracuh nach § 53 UrhG (s.o.). Diese Grenzen sind aber eng auszulegen und nicht analogiefähig - das heißt, man kann im Zweifel nicht argumentieren, "das sei so etwas ähnliches".
Im Zweifel muß man, wenn man eine Verwertung plant (auch unentgeltlich!), die Einwilligung des Rechteinhabers einholen. Wenn man das unterläßt, dann geht man bewußt das Risiko ein, zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Ähnlich verhält es sich mit dem Ablichten von Personen. Die Regeln und Ausnahmen kann man im KUG nachlesen.
 
Bei der ganzen Diskussion finde ich die skurrilste Ansicht die, daß es Leute gibt, die die unerlaubte Veröffentlichung ihrer eigenen Bilder beklagen kein Recht hätten, den "Missstand" Eiffelturm zu beklagen.

Es ist doch etwas völlig anderes, wenn jemand die Bilder eines anderen klaut und für seine z.B. Ebayverkäufe nutzt oder wenn jemand frei zugängliche Dinge selbst fotografiert. Und nur weil jemand meint, er müsse den Eiffelturm beleuchten dann allen verbieten will, diesen unter bestimmten Umständen zu fotografieren ist das m.E. ein Unding. Der Eiffelturm steht ja schließlich nicht innerhalb eines privaten Gebäudes - i.e. Museum. Ich finde die Entwicklung nur traurig und beklagenswert. Am schlimmsten fand ich den Link zum DJV, wo darüber berichtet wird, daß es auch in D Bestrebungen gibt, die Panoramafreiheit abzuschaffen.

Nur meine 2 Cents.

deine Argumente:
Die Fotos stehen nicht in einem privaten Gebäude, nicht in einem Museum, ergo sind sie frei verwendbar.

Es ist auch nicht (mehr) überzeugend, dass die Kunst des ersten zum Geld verdienen des zweiten dienen soll, bloß weil der erste etwas auf einen realen öffentlichen Platz stellt, während der zweite einen virtuellen öffentlichen Platz nimmt.
 
Interesant finde ich, dass in der Vorschau der aktuellen Fokus ein Bild des Eiffelturmes bei Nacht ist (letzte Seite).
Das ist doch sicher gewerblich, oder :evil::ugly:
 
deine Argumente:
Die Fotos stehen nicht in einem privaten Gebäude, nicht in einem Museum, ergo sind sie frei verwendbar.

Nein - einerseits ist mir die rechtliche Situation bewußt. Außerdem: was heißt, "die Fotos stehen nicht in einem privaten Gebäude"??

Mir geht es lediglich darum, daß ich es traurig finde, daß irgendwelche "Künstler" meinen, meinen Fotoapparat dadurch in "freier Landschaft" einfach einschränken zu dürfen. Immerhin betrachte ich z.B. im Falle des Eiffelturms Paris und das Gebäude "Eiffelturm" für wesentlich wichtiger, als die Beleuchtung durch eine Firma/einen Künstler. Der raubt mir damit die Möglichkeit, sein - böse gesagt - "verschandeltes" Gebäude zu fotografieren. Da wäre es mir lieber, die Beleuchter liessen ihre gierigen Finger von derartigen Gebäuden. Früher war alles normal angestrahlt und dieses Problem ist nicht aufgetreten.

Es ist auch nicht (mehr) überzeugend, dass die Kunst des ersten zum Geld verdienen des zweiten dienen soll, bloß weil der erste etwas auf einen realen öffentlichen Platz stellt, während der zweite einen virtuellen öffentlichen Platz nimmt.

Etwas wirr, aber naja. Es geht doch darum - der sogenannte "Erste" nimmt dem 2. das Recht, ein eigentlich frei zu fotografierendes Gebäude nach Lust und Laune abzulichten. Ich finde einfach, daß die ganze Geschichte bedenkliche Formen annimmt. Irgendwann kann ich dann nur noch Insekten u.dgl. fotografieren - und auf die haben dann am Ende irgendwelche Gentechniker Rechte....
 
Mir geht es lediglich darum, daß ich es traurig finde, daß irgendwelche "Künstler" meinen, meinen Fotoapparat dadurch in "freier Landschaft" einfach einschränken zu dürfen. Immerhin betrachte ich z.B. im Falle des Eiffelturms Paris und das Gebäude "Eiffelturm" für wesentlich wichtiger, als die Beleuchtung durch eine Firma/einen Künstler. Der raubt mir damit die Möglichkeit, sein - böse gesagt - "verschandeltes" Gebäude zu fotografieren.
Niemand verbietet dir, den Eiffelturm zu fotografieren, nur veröffentlichen ist verboten. Das ist aber französisches Recht. In Deutschland gibt es die Panoramafreiheit uA aus den Gründen, die du auch angeführt hast.

Es stellt sich doch aber eigentlich die Frage, wieso man das Recht haben soll, ein Kunstwerk, das im Freien steht zu fotografieren und zu veröffentlichen. Aber umgekehrt ist es verboten, Fotos, die im freien Internet zu sehen sind, zu veröffentlichen. Warum hat der Künstler sozusagen im Internet mehr Rechte als draußen?
 
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