Das stimmt ja alles, was du schreibst, in diesem Falle geht es aber nicht um freie Berichterstattung. Die Bilder werden nur zum Zwecke des Verkaufs ins Internet gestellt. Nun bin ich weder Jurist, noch Richter, aber ich denke, das macht schon einen kleinen Unterschied.
Liegt das an meinem Rechner oder kann man im Moment keine Beiträge mehr zum Zitieren markieren? Smileys kann ich auch nicht einfügen. Komisch. Egal.
Ich hatte in einem früheren Beitrag schon die Auffassung vertreten, dass man die Bilderseiten im Internetangebot des TO durchaus als Form des Berichtens ansehen kann. Er zeigt z.B. eine ganze Serie von Fotos von einer Laufveranstaltung und stellt sie in keinen anderen Zusammenhang. Ich wüsste nicht, was dagegen sprechen würde, dies als Bildbericht über jenen Lauf anzusehen. Dass nicht nur Texte sondern auch gesprochene Beiträge, bewegte Bilder und Fotos unter den Schutz der Meinungsfreiheit fallen und dass diese Meinungsfreiheit nicht nur hauptberuflichen Journalisten zusteht, ist in der Rechtsprechung nicht umstritten.
In Deinem folgenden Beitrag sprichst Du Steuer- und Gewerbefragen an. Die sind natürlich zu bedenken, spielen für die Frage der Rechtmäßigkeit oder Einordnung der Veröffentlichung aber keine Rolle. Jede Zeitung ist ein Gewerbebetrieb und zahlt Gewerbesteuer. DPA-Bild und andere Agenturen sind ebenfalls gewerblich tätig, jeder freie Journalist zahlt Einkommmens- und Umsatzsteuern etc. Trotzdem spricht ihnen niemand ab, Berichterstattung selbst zu betreiben oder daran mitzuwirken. Der DPA-Bilderdienst zum Beispiel veröffentlicht nicht mal selbst. Er verkauft lediglich gewerblich Bilder.
Mangels Zitiermöglichkeit wird es jetzt schwierig. Einer der Diskutanten hat auf die Frage Bezug genommen, ob die Läuferin die Löschung ihrer Fotos verlagen konnte oder nicht. Zu den Gesetzesgrundlagen ist einiges gesagt worden. Das will ich nicht wiederholen, nur einen Denkanstoß geben:
Wenn diese eine Läuferin das Recht auf Löschung hat, dann steht dieses Recht auch jedem anderen Läufer zu. Wenn nun nicht nur ein Sportler die Löschung der Bilder verlangt, sondern fünf, und wenn sich diese fünf Leute gleichmäßig im Feld der Läufer verteilen, dann kann der TO gar keine Bilder mehr zeigen. Dann dürfte niemand mehr Fotos von solchen Anlässen veröffentlichen. Und dann würde sich die Frage stellen, warum der Gesetzgeber überhaupt festgelegt hat, dass Bilder von solchen Ereignissen ungefragt gezeigt werden dürfen. Das Gesetz wäre vollkommen überflüssig.
Richtig ist, dass das KUG aus dem Jahr 1907 stammt und deshalb in Verdacht steht, nicht mehr "zeitgemäß" zu sein. Es ist aber nicht so, dass die Rechtsprechung auf dem Stand von 1907 verharrt wäre. Um das Gesetz zeitgemäß zu halten, musste man nichts weiter tun als Konsens darüber zu erzielen, dass auch das Internet unter "Veröffentlichung und Verbreitung" fällt und dass auch Computerdateien "Bilder oder Bildnisse" sind.
MfG