Hallo,
heute bekam ich Post von einem Anwalt. Doch lest erst die Vorgeschichte:


Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
In eigener Sache!
Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
Bitte hier weiterlesen ...
Hallo,
heute bekam ich Post von einem Anwalt. Doch lest erst die Vorgeschichte:
Soweit ich den Fall aber richtig verstanden habe, ich eine Berichterstattung in Text nicht erfolgt. Dies und ein paar weitere Kleinigkeiten bringen mich dazu eine Rechtswidrigkeit anzunehmen.
Wenn Du von den paar weiteren Kleinigkeiten schon was geschrieben hast, habe ich es vergessen. Dein Argument mit dem fehlenden Text ist nicht stichhaltig. Es gibt höchstrichterliche Urteile, die deutlich machen, dass auch Fotos unter den Schutz der Meinungsfreiheit fallen. Grundlage dafür ist Artikel 5 des Grundgesetzes. Dort heißt es "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift UND BILD frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten."
MfG
Wenn Du von den paar weiteren Kleinigkeiten schon was geschrieben hast, habe ich es vergessen. Dein Argument mit dem fehlenden Text ist nicht stichhaltig. Es gibt höchstrichterliche Urteile, die deutlich machen, dass auch Fotos unter den Schutz der Meinungsfreiheit fallen. Grundlage dafür ist Artikel 5 des Grundgesetzes. Dort heißt es "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift UND BILD frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten."
MfG
Es gibt höchstrichterliche Urteile, die deutlich machen, dass auch Fotos unter den Schutz der Meinungsfreiheit fallen. Grundlage dafür ist Artikel 5 des Grundgesetzes. Dort heißt es "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift UND BILD frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten."
MfG
...
Da du die Bilder von fremden Personen aber ohne deren Erlaubnis kommerziell zu Geld machen wolltest (Veranstalter ist nicht das Mündel der Personen, die da mitlaufen) kann der Anspruch begründet sein.
...
Gruß
laurooon
Wo ist die Botschaft hinter den Fotos von Stars und Sternchen in den "bunten Blättern"? Den "Nutzwert" solcher Informationen bestimmt jeder Konsument selbst. Dass Sportnachrichten für viele Menschen Nutzwert haben, belegen die zahlreichen Sportzeitschriften.Ein Bild irgendwo zu "knipsen" und zu verbreiten fällt IMHO auch nicht unter Verbreiten einer eigenen Meinung- wo ist denn in einem solchen Fall die Botschaft dahinter zu sehen/dargestellt?
Darüber können wir gerne streiten und unterschiedlicher Meinung bleiben. Ich hatte ja schon die Auffassung vertreten, dass ich die Fotostrecke von der Laufveranstaltung durchaus als eine Art der Berichterstattung betrachte und dass daran auch die Tatsache, dass die Bilder (auch) käuflich zu erwerben sind, nichts ändert. IMHO!Ist Artikel 5 des Grundgesetzes für ein Verkaufsportal nicht ein wenig weit hergeholt. ... Es handelt sich hier eben nicht um eine Medienseite, sondern um ein Verkaufsportal. Und da zeigt sich doch, das die bestehenden Gestze ein wenig veraltet sind.
Doch. In dem Post, auf den ich geantwortet hatte, ging es genau darum. Da wurde die Behauptung aufgestellt, dass Bilder ohne Text keine Nachricht sind.Natürlich fallen Fotos unter den Schutz der Meinungsfreiheit, das ist doch aber gar nicht das Thema hier.
Was hat jener Absatz 2 mit der Frage zu tun, ob eine Berichterstattung nur dann eine Berichterstattung ist, wenn sie in Textform erscheint? Absatz 2 regelt zum Beispiel den Schutz der Jugend und der persönlichen Ehre. Ehe Du auf die Suche nach Urteilen gehst, such doch mal Zitate aus meinen Beiträgen, mit denen ich diesen Schutz als obsolet bezeichnet hätte.Wenn du schon mit Artikel 5 ankommst, dann aber bitte komplett. Schon Absatz 2 macht dir nämlich einen Strich durch die Rechnung. Und wenn du so vertraut mit unserer Rechtsprechung bist, kennst du sicherlich auch genug Urteile, die meine Äußerungen bestätigen. Falls nicht, suche ich dir gerne ein paar heraus.
Doch. In dem Post, auf den ich geantwortet hatte, ging es genau darum. Da wurde die Behauptung aufgestellt, dass Bilder ohne Text keine Nachricht sind.
Was hier meiner Meinung nach viel zu kurz kommt ist die Tatsache, das sich die abgebildete Läuferin bei der öffentlichen Veranstaltung quasi freiwillig zur Schau stellt! Also wohl gesehen werden möchte!
Und es gibt nun mal auch Paragraphen und Artikel, die auf der Seite der Abgebildeten stehen (Artikel 2 GG, §§ 22, 23 II KUG) und da muss dann eben im diesem Fall abgewogen werden.
Bei so einer Abwägung kommt es dann natürlich auch auf die Art der Berichterstattung an.
Dass hier wohl nur Bilder zu finden sind, die auch noch gewinnbringend verkauft werden sollen, dürfte hier nicht gerade für einen Sieg des Artikel 5 sprechen.
Willst du über die Qualität der Berichterstattung urteilen? Das käme (sofern eben nicht die Ehre des Betreffenden verletzt wird) der Zensur gleich, die in unserem Land glücklicherweise verboten ist.
.
Einschränkungen ergeben sich für Personen des öffentlichen Lebens und dann, wenn die fotografierte Person in der Öffentlichkeit mit anderen Personen zusammen abgebildet wird. In diesen Fällen sind Veröffentlichungen grundsätzlich erlaubt.
Dies gilt somit auch für die meisten Sportveranstaltungen. Die dort abgebildeten Personen, die sich in einer Menge mit anderen Personen zusammen befinden, können grundsätzlich keine Einwände gegen die Veröffentlichungen von Fotos erheben. Als Beispiel mag dafür ein Marathonlauf dienen, bei dem auf dem Startfoto eine einzelne Person mit vielen anderen Personen abgebildet ist. Diese einzelne Person kann grundsätzlich nicht einwenden, dass ihr Persönlichkeitsrecht gegen eine Veröffentlichung des Bildes spricht, weil eben durch das Foto der Gesamtcharakter der Veranstaltung wiedergegeben wird. Hier steht dem Recht auf Bildnisschutz das Recht der Öffentlichkeit auf Berichterstattung entgegen.
Gleichzeitig könnte man auch eine konkludente oder auch in zahlreichen Fällen ausdrückliche Einwilligung darin sehen, sich für eine Sportveranstaltung anzumelden und entsprechend innerhalb der Teilnahmebedingungen auch ein Einverständnis zu erklären, dass Fotografien gefertigt und auch veröffentlicht werden dürfen.
eine davon hielt mir einen Vertrag unter die Nase. Ich sollte unterschreiben, dass die Aufnahmen vom Casting nicht anderwertig verwendet werden, sonst werde ich verklagt....von dem abgesehen, dass die Aufnahmen ohnehin nur zur Ansicht für die Werbeagentur bestimmt sind....aber so jemand will dann noch Geld fürs fotografieren haben?
Verdiene ich mein Geld damit, dass ich mein Gesicht zur Schau stelle oder nicht?
Willst du über die Qualität der Berichterstattung urteilen? Das käme (sofern eben nicht die Ehre des Betreffenden verletzt wird) der Zensur gleich, die in unserem Land glücklicherweise verboten ist.
KUG § 23 spricht von "verbreiten" - und das "Verbreiten" ist nicht in der Hinsicht bewertet, ob es nun kostenpflichtig erfolgt oder nicht.![]()
Persönlich finde ich die grasierende Foto-Klagewut auch eher merkwürdig. Und wenn ich an einer Sportveranstaltung teilnehme wäre mir auch klar, das mein Bild in der Zeitung, oder sonstwo erscheinen könnte.
Übrigens, so ganz alleine stehen die langweiligen Vorschriften aus §33 KUG auch nicht mehr da. Dazu gibt es auch noch §201a StGB, das betrifft allerdings nur den "höchstpersönlichen" Bereich.
Was soll das denn jetzt? Deine Aussage lautete:Das stimmt ganz und gar nicht. Geschrieben habe ich "Soweit ich den Fall aber richtig verstanden habe, ich eine Berichterstattung in Text nicht erfolgt.". Das zweite "ich" soll übrigens ein "ist" sein, nur zur Klarheit. Ich entnehme diesem Satz nur, dass in diesem Fall keine Berichterstattung in Text stattgefunden hat, nicht dass es eine Berichterstattung ohne Text gar nicht gibt. Viel mehr sagt dieser Satz, dass es sie gibt, sonst hätte ich das "in Text" ja auch weglassen können.
Damit sagst Du doch wohl, verkürzt zusammengefasst: Kein Text, kein Bericht, folglich nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt, deshalb rechstwidrig. Oder wie soll man es sonst auffassen, wenn Du im selben Post weiter oben schreibst:Soweit ich den Fall aber richtig verstanden habe, ich eine Berichterstattung in Text nicht erfolgt. Dies und ein paar weitere Kleinigkeiten bringen mich dazu eine Rechtswidrigkeit anzunehmen.
Ohne Text ist es rechtswidrig, mit Text nicht? Das ist einfach unsinnig, denn Artikel 5 GG gewährt für Bilder genau den gleichen Schutz wie für Wort und Bild. Also hör auf, hier zwischen Text und Bild differenzieren zu wollen. Die einzig entscheidenden Fragen lauten: Handelt es sich bei dem Volkslauf um ein Ereignis der Zeitgeschichte und stellt die Website des TO eine Form der Berichterstattung dar?Das öffentliche Informationsinteresse an diesen Bildern ist in diesem Falle nicht über das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Personen zu stellen. Besonders die Ermangelung einer weiteren Berichterstattung in Textform, sowie das kommerzielle Interesse des F unterstreichen dies.
Eben. Da gibt es zum Beispiel ein letztinstanzliches Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Fall Caroline von Monaco (in dem Rechtsstreit ging es übrigens ausschließlich um Fotos). Zusammengefasst besagt dieses Urteil:Zu deinen "bunten Blätter": Hier gilt auch mal wieder: nicht alles, was die "Großen" machen, ist auch richtig und erlaubt. Zu solchen Fällen gibt es auch einiges an Rechtsprechung.
Was soll das denn jetzt? Deine Aussage lautete:
Damit sagst Du doch wohl, verkürzt zusammengefasst: Kein Text, kein Bericht, folglich nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt, deshalb rechstwidrig. Oder wie soll man es sonst auffassen, wenn Du im selben Post weiter oben schreibst:
Ohne Text ist es rechtswidrig, mit Text nicht?