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Abmahnung - jetzt hat es mich erwischt

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Ich halte es in solchen Fällen immer so ...

Wenn ich auf einer öffentlichen Veranstaltung mit mehr als 10 Teilnehmern (um ganz sicher in der "Gruppen-Regel" zu sein) fotografiere, dann hole ich mir immer schriftlich die Fotografier-Erlaubnis des Veranstalters ein.

Und wenn der Veranstalter sie Dir versagt? Obwohl die Veranstaltung auf öffentlichem Grund stattfindet? Wie z.B. ein City-Marathon?
 
Und: Nein. Ich kenne keine Urteile, die Deine Äußerungen bestätigen. Zitier doch mal welche.

Du wirst dich sicher gut erinnern, dass es in praktisch allen diesbezüglichen Diskussionen hier im Forum auch immer genau so ablief. Es wurde behauptet, dass dieses oder jenes nicht rechtmässig sei. Und es wurde nicht selten behauptet, dass es entsprechende Rechsprechung dazu gäbe. Nur wenn DU, oder Tom oder ich oder sonstwer dann mal um die entsprechenden Aktenzeichen oder um Zitate aus den Urteilen gebeten haben, war jedes Mal Funkstille.

Aufgeführt wurden imemr die gleichen zwei, drei Urteile der letzten Jahre, die aber einen völlig anderen Kontext behandelt haben, als die jeweils zur Diskussion stehenden Fragen. Sei es das Caroline-Urteil oder das Urteil über die Beschlagnahme von Fotos durch die Polizei in einer Bibliothek, wo ein offenbar geistesgestörter Mann in seinem Verfolgungswahn eine fremde Frau fotografierte, die er verdächtigte, ihn vergiften (oder sonstwas) zu wollen.

Im Endeffekt mußten wir wohl jeweils festellen, dass die von uns diskutierten Fälle in dieser Form scheinbar noch nie vor einem deutschen Gericht gelandet sind. Ein Umstand, der uns einerseits weiterhin um Unklaren darüber läßt, wie deutsche Gerichte dies denn nun (insgesamt und in der Tendenz) tatsächlich sehen würden. Der uns andererseits aber weiterhin zu der Annahme berechtigt, dass es sich bei den diskutierten Veröffentlichungen/Verbreitungen nicht um unzulässige Veröffentlichungen oder Verbreitungen handelte. Weil sonst sicher schon irgend ein Anwalt dies für einen seiner Mandanten gerichtlich hätte feststellen lassen. Man muss vielmehr davon ausgehen, dass denen, die sich in solchen Fällen an einen Anwalt gewendet haben, jeweils von einer Klage abgeraten wurde... vermutlich wegen der Aussichtlosigkeit des Unterfangens.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kenne zwar den genauen Vertrag nicht, die Idee ist aber gar nicht so abwegig, wie du sie darstellst. Die Bilder des Castings sollten ja, wie du erwähntest nicht veröffentlicht/verbreitet werden.

Ist nicht JEDE Weitergabe eine Verbreitung? Also auch die Weitergabe der Bilder an den Kunden, in dessen Auftrag das Casting durchgeführt wird?

Ich hätte der Kleinen auch gleich gezeigt, wo es wieder rausgeht.
 
und hierzu hätte ich eben zwei Punkte.

1.) Ist es für die Entscheidung ob es Berichterstattung ist oder nicht unrelevant welches die offensichtlichen Hintergründe der Veröffentlichung sind. Wenn eine Bilderstrecke (mit oder ohne Text egal *grins*) offensichtlich nur mit der Absicht erstellt wird sie zu verkaufen, kann doch die Motivation der Berichterstattung für den der sie veröffentlicht ausgeschlossen werden?

Nein. Das hat er doch gerade im Falle von Bildagenturen wiederlegt.
Ich war gerade auf der Fashion Week in Berlin fotografieren. Was meinst DU, wieviele Fotografeb oder Kameraleute da auf dem Media Riser standen, die überhaupt kein Interesse daran hatten, selbst zu berichten. Sondern deren Job es ist, dort ausschliesslich dafür Bildmaterial zu erstellen, um dieses dann an Dritte weiter zu verkaufen. Getty Images, DPA, AP usw.
 
Und wenn der Veranstalter sie Dir versagt? Obwohl die Veranstaltung auf öffentlichem Grund stattfindet? Wie z.B. ein City-Marathon?

Wenn ich den City-Marathon unbedingt fotografieren möchte, weil es mich pers. interessiert, dann hab ich ZWEI Möglichkeiten.

1)
Die Veranstaltung ist ÖFFENTLICH ... dann kann ich für meine privaten Zwecke ohne Veröffentlichung soviel fotografieren wie ich möchte.
Eine Veröffentlichung oder Verkauf von einzelnen Personen-Fotos ist dann aber sehr schwierig bis aussichtslos, weil ich diese nicht pers. erreichen und um Erlaubnis fragen kann.

2)
Ich zücke meinen Presse-Ausweis und fotografiere als freiberufl. Fotograf legitimiert durch die Absicht einer redaktionellen Verwertung unbehelligt.
In diesem Falle kann ich die Fotos ebenfalls aus eben genannten Gründen nicht auf eigene Regie veröffentlichen.
Jedoch obliegt es dann der jeweils interessierten Redaktion sich damit rum zu streiten.
Ich bin in solchen Fällen dann auch immer ganz klar und weitab sichtbar als "PRESSE" gekennzeichnet.
Die Teilnehmer müssen also dann damit rechnen, dass die Fotos z.B. in die Zeitung kommen ... es sei denn, sie kommen auf mich zu und untersagen mir individuell die Veröffentlichung ... dann hab ich auch wieder einen festen Fixpunkt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich den City-Marathon unbedingt fotografieren möchte, weil es mich pers. interessiert, dann hab ich ZWEI Möglichkeiten.

1)
Die Veranstaltung ist ÖFFENTLICH ... dann kann ich für meine privaten Zwecke ohne Veröffentlichung soviel fotografieren wie ich möchte.
Eine Veröffentlichung oder Verkauf von einzelnen Personen-Fotos ist dann aber sehr schwierig bis aussichtslos, weil ich diese nicht pers. erreichen und um Erlaubnis fragen kann.
Eben genau dieser Auffassung wiederspricht Liechtenauer in seinen Ausführungen. Auch TomRowder sieht das anders. Ich kann sehrwohl auch als Privatperson dieses öffentliche Ereigniss öffentlich, also auch für andere Interessierte frei zugänglich, fotografisch dokumentieren. Und ich kann auch als Privatperson anderen - z.B. einer Zeitungsredaktion - Fotos zur weiteren Verwendung gegen Honorar anbieten.


2)
Ich zücke meinen Presse-Ausweis und fotografiere als freiberufl. Fotograf legitimiert durch die Absicht einer redaktionellen Verwertung unbehelligt.
Diese Legitimation habe ich auch dann, wenn ich keinen Presseausweis habe. Das Recht der redaktionellen Verwertung, bzw. der Berichterstatung ganz allgemein steht nicht nur Inhabern von Presseausweisen zu, sondern jedem Bürger. Alles andere wäre eine dem GG zuwiderlaufende Einschränkung der Pressefreiheit.

In diesem Falle kann ich die Fotos ebenfalls aus eben genannten Gründen nicht auf eigene Regie veröffentlichen.
Wieso solltest Du das als freier Journalist nicht auf einer eigegen Internetseite tun dürfen?

Jedoch obliegt es dann der jeweils interessierten Redaktion sich damit rum zu streiten.
Es unterliegt immer demjenigen, der veröffentlicht bzw. verbreitet.

Ich bin in solchen Fällen dann auch immer ganz klar und weitab sichtbar als "PRESSE" gekennzeichnet.
Mit so einem gelben Jäckchen? Die paar Buchstaben bügle ich mir in 10 Minuten Heimarbeit auf eine Warnweste, ziehe die über, und sehe dann auch aus, wie Du. Und ich tue damit nicht mal was ungesetzliches.

Die Teilnehmer müssen also dann damit rechnen, dass die Fotos z.B. in die Zeitung kommen
Ich habe schon mehrfach auf dem Berlin-Marathon oder dem Karneval der Kulturen fotografiert..und dort auch etliche Pressefotografen gesehen. Zumindest hatte ich den Eindruck, es wären welche. Keiner von denen hat jemals so ein Presse-Jäckchen getragen. Eine solche Weste zur Kennzeichnung tragen Pressefotografen doch allenfalls bei Demos usw. um der eigenen Sicherheit Willen. Damit sie nicht noch von Polizisten was über die Rübe gezogen bekommen.

... es sei denn, sie kommen auf mich zu und untersagen mir individuell die Veröffentlichung ... dann hab ich auch wieder einen festen Fixpunkt.
Ja. Der feste Fixpunkt ist der, dass sie es dir auch dann nciht untersagen können, zu veröffentlichen, wenn sie dich explizit darauf hinweisen. Das nächste Mal, wenn du einen Polizisten auf einer Demo fotografierst, wie er eine alte Omi zusammenknüppelt, wirst Du das Bild sicher auch löschen, wenn der Polizist nach diesem Exzess auf dich zukommt und dir sagt, dass er sich aber nicht in der Zeitung wiedersehen will, wie er gerade den Knüppel schwingt. Ja?

Ich muss schon sagen. Das wäre eine merkwürdige Auffassung von (freiem) Journalismus.
 
Hi Zusammen,

...
Bildnisse von Teilnehmern öffentlicher Veranstaltungen zu veröffentlichen, ist nur dann zulässig, wenn dem Betrachter die Teilnahme des Abgebildeten an der Veranstaltung offensichtlich bleibt, wenn das Bild also nicht in einen anderen Zusammenhang gestellt wird.
...


Nein. Das hat er doch gerade im Falle von Bildagenturen wiederlegt.
Ich war gerade auf der Fashion Week in Berlin fotografieren. Was meinst DU, wieviele Fotografeb oder Kameraleute da auf dem Media Riser standen, die überhaupt kein Interesse daran hatten, selbst zu berichten. Sondern deren Job es ist, dort ausschliesslich dafür Bildmaterial zu erstellen, um dieses dann an Dritte weiter zu verkaufen. Getty Images, DPA, AP usw.

Die beiden Zitate bringen mich auf das Stichwort Symbolfoto. Es gibt einen Vortrag von Axel Schmidt [ddp] indem er von einem Bild Berichtet dass ein Bildjournalist von einem Chirurg (wohl einem der besten seines Faches) bei der Arbeit gemacht hat. Das Bild ist aber dann - wohl wegen seiner Aussagekraft oder seiner guten Verwendbarkeit - immer wieder im Zusammenhang mit ärztlichen Kunstfehlern veröffentlicht worden.
Eine ähnliche Situation ist ja auch für den TO denkbar. Er macht die Bilder von einem Volkslauf, verkauft diese und sie werde als Symbolfotos für doping im Amateursport verwendet. Würde das für den Fotograf bedeuten, dass er beim Verkauf der Bilder die weitere Verwendung dieser einschränken müsste oder ist das nicht sein Problem.

Edit: Ich hätte kein Problem als passionierter Moppel bei einem Volkslauf fotografiert zu werden, aber als Illustration einer Krankenkasse nach dem Motto "Dicke können mit Sport ihre Beträge senken" wollte ich nicht gerade herhalten :-)

Bin gespannt
Grüße
Joh
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein. Das hat er doch gerade im Falle von Bildagenturen wiederlegt.
Ich war gerade auf der Fashion Week in Berlin fotografieren. Was meinst DU, wieviele Fotografeb oder Kameraleute da auf dem Media Riser standen, die überhaupt kein Interesse daran hatten, selbst zu berichten. Sondern deren Job es ist, dort ausschliesslich dafür Bildmaterial zu erstellen, um dieses dann an Dritte weiter zu verkaufen. Getty Images, DPA, AP usw.

Okay, ich kann zwar nicht genau erläutern, wie das genau juristisch ausgeht, aber dennoch: Du kannst doch nicht einen Bildjournalisten von AP (jetzt apn oder so) oder dpa mit einem Fotografen vergleichen, der gewerblich Bilder im Internet an Privatpersonen verkauft. Bei der Gelegenheit wärs dann doch mal interessant zu erfahren, welchen Steuersatz der TO eigentlich abzurechnen gedenkt. AP und co sind Medienunternehmen, die eben auch nur für Medienunternehmen arbeiten.
 
Da hier alles gesagt ist und sich das Karussel nur immer schneller dreht mache ich hier mal zu.

Wenn der TO uns mitteilen will, was rauskam, so soll er das bitte per PN an mich tun und ich öffne dann wieder dafür.

Mit freundlichem Gruss
Krohmie
 
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