Hallo,
Sigma zu Hause lassen.
Rechnung reicht völlig.
Dann kann er es nicht vorführen.
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Hallo,
Sigma zu Hause lassen.
Rechnung reicht völlig.
Dann kann er es nicht vorführen.
... aber die parallelen zu der heutigen 70d Problematik lässt sich nicht verleugnen.
Die Parallelen habe ich natürlich nur aus dem hier gelesenen gezogen, hatte die 70d noch nicht in der Hand.Inwiefern bestehen Parallelen? Damals auch bei Offenblende? Damals auch 1 Fokuspunkt? etc?
Den Link habe ich leider nicht mehr, würde wahrscheinlich auch heute bei der 70d nicht viel helfen.Äußerst interessant! Du hast nicht zufälligerweise noch einen Link vorausgesetzt die über 10 Jahre alte Seite ist noch online. Wie funktioniert ein echtes Justieren des AF-Sensors? Wie hast du das dann auch noch selbst hinbekommen? (respekt)!
ähm sollte das 100mm makro L nach deiner aussage dann nicht eigentlich nur für makros sein? wenn ich mir hier allerdings so einige beiträge dazu durchlesen solls auch ne wunderbare portrailinse sein.
also von daher kann man deine aussage wohl vollkommen vergessen.
Hallo Wolfgang,
ich bezweifle das Du von Anfang an gelesen hast.
Du kannst beruhigt sein, sowohl hier wie dort ...
So ein Unsinn ...![]()
PS: Stiftung Warentest "GUT 1,9"? Hat sich jemand den Test mal durchgelesen und könnte was berichten?
Viele Grüße!
Welche rechtlichen Folgen das hat kann ich nicht sagen.
Es wäre doch interessant das mal zu erforschen, da ja hier einige auf Erstattung oder Wandlung hoffen.
...
Das ist keine Aussage von Canon, sondern ist in Deutschland geltendes Recht.
Der Verkäufer hat zwei mal das Recht nachzubessern, wenn bei der verkauften Ware ein Mangel vorliegt (Nachbesserung = Beseitigung des Mangels).
Bleibt das Erfolglos, dann hat der Käufer das Recht auf Wandlung des Kaufvertrags (Wandlung = Rückgabe der Ware gegen Zurückerstattung des Kaufpreises (Achtung: hier ist es möglich, jedoch unwahrscheinlich, dass der Verkäufer einen Ausgleich für die bisherige Nutzung haben möchte).
Und nun kommt das halbe Jahr ins Spiel:
Im ersten halben Jahr nach Kauf, wird vermutet, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag (also nicht durch den Käufer verursacht wurde). Sagt der Verkäufer, dass der Mangel durch den Käufer verursacht wurde, muss er das beweisen können.
Nach dem ersten halben Jahr findet die sogenannte Beweislastumkehr statt. Nun muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag.
Um das Vorliegen des Mangels (im ersten halben Jahr) zu dokumentieren, ist es wichtig, dass der Verkäufer die Ware auf die Theke bekommt und die Ware beim Hersteller, falls nötig, einschickt. Also bitte beim ersten Mal nicht selbst einschicken. Die Ware selber zu Canon zu schicken gilt nicht als Nachbesserungsversuch des Verkäufers!
Ein einfacher Tausch der Kamera gilt übrigens schon als Nachbesserungsversuch.
....
Gruß
VD
nur ob canon damit seinen ruf versauen will oder die kosten einer rückrufaktion tragen will?!?