Nightstalker schrieb:die hilft nur, wenn die Person Deine Kamera runterschmeisst solange Du Besitzer bist. (wenn sie verliehen ist bist Du noch Eigentümer aber nicht mehr der Besitzer, da der andere die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache hat)
Wenn wir schon Erbsen zählen: Der Verleiher bleibt natürlich normalerweise mittelbarer Besitzer (§ 868 BGB)

Das hindert die Versicherung natürlich nicht daran, solche Fälle nicht oder nur gegen Aufpreis zu versichern.