luk
Guest
Phy schrieb:Haftpflicht vorausgestzt. Obwohl es da m.E. auch nur den Zeitwert gibt.
Ne ich glaub nicht. Wen das kaputt geht tut man dem Anderen auch
keinen Gefallen mit der übertragenen Verantwortung.
Ein(e) gute(r) Freund(in) wird das einsehen,
die anderen braucht man nicht.
Gruß Henry
nur mal so nebenbei...... eine Privathaftpflicht bezahlt für verliehene und dann beschädigte Sachen keinen müden Euro.... Ausnahme KFZ-Haftpflicht an den ev. geschädigten Unfallbeteiligten...