• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb Mai 2025.
    Thema: "Zweckentfremdet"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum Juni-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Was passiert mit einer zurückgeschickten Kamera/Objektiv??

Hallo,

war bei Euren Kameras auf dem Verschluß der Verpackung eigentlich ein Siegel drauf? So daß man erkennen kann, obs schon mal offen war?
Bei Handys hatte ich bisher immer eins drauf, bei meinen letzten 2 Cams aber nicht. :confused:

Gruß Frank
 
ich oute mich - ich habe kein problem mit deratiger ware sofern sie wieder in einem verkausfähigen zustand ist :)

was interessiert mich ob die kamera schon mal wer in der hand hatte - nach ein paar tagen bei mir sieht sie ohnehin aus wie 2 jahre alt :evil: :lol:

das gilt natürlich nur solange keine funktionalität eingeschränkt wurde.

d.h. alle kunststoffhüllen MÜSSEN wieder neu verschweißt werden usw usw. dafür bezahle ich ja auch den vollen preis. zerissen sind sie für mich nur mit deutlichem rabatt akzeptabel über den ich nicht erst verhandeln will sondern er mir im voraus eingeräumt wird.

früher war ich da auch etwas penibler, aber wie arne bereits auf den punkt brachte - es bringt nichts und wie schon erwähnt nach ein paar tagen....

Ich bin dann voller Vorfreude (egal wie es ausgeht ... das wird ein Riesenspaß) zurück in den Laden und das Ganze entwickelte sich sehr schnell (zu viele umstehende und mithörende Kunden *g*) zum günstigsten Kamerakauf, den ich je getätigt habe: 40% Rabatt. Die Reparatur war übrigens gemäß Bericht das Austauschen des Akkufachdeckels .... jederzeit gerne wieder :evil:

könnte glatt von mir sein. ein :top: fürs geschäft!, diese "dummheit" der kette gehört "belohnt".


bevor unkenrufe kommen, beim ersten teil meines posts gehtes NUR um retourware im zuge des rückgaberechts und NICHT um refurbished-geräte oder um defekte artikel.
 
Mir hat eine dieser Ketten mal ein Reparaturgerät als neu angedreht. Das war verpackungsseitig und vom optischen Zustand her auch nicht zu bemerken. Dummerweise hatten die Herrschaften aber vergessen, den Reparaturbericht von Olympus aus dem Karton zu nehmen :D

Ich bin dann voller Vorfreude (egal wie es ausgeht ... das wird ein Riesenspaß) zurück in den Laden und das Ganze entwickelte sich sehr schnell (zu viele umstehende und mithörende Kunden *g*) zum günstigsten Kamerakauf, den ich je getätigt habe: 40% Rabatt. Die Reparatur war übrigens gemäß Bericht das Austauschen des Akkufachdeckels .... jederzeit gerne wieder :evil:

Mein Gott bist du ein Riesenars....! :grumble:
Schonmal an den Herren gedacht der dein Rumgemaule anhören musste?
 
Dreimal darfst du raten :D
sie werden fein gemahlen und bei glatteis ausgestreut?:confused:
 
war bei Euren Kameras auf dem Verschluß der Verpackung eigentlich ein Siegel drauf? So daß man erkennen kann, obs schon mal offen war?
Ich würde kein Gerät abnehmen, das in einer versiegelten Verpackung kommt.

Ich erwarte von einem Händler, daß er vorher in die Packung guckt, ob a) die Ware vollständig und b) intakt und funktionsfähig ist.

:cool:
 
Ich würde kein Gerät abnehmen, das in einer versiegelten Verpackung kommt.

Ich erwarte von einem Händler, daß er vorher in die Packung guckt, ob a) die Ware vollständig und b) intakt und funktionsfähig ist.

:cool:

Da stimm ich Dir zu, aber ich schätze, daß die Internethändler da nix groß kontrollieren, oder?
 
Ich weiß nicht wie das generell gehandhabt wird, aber bei Amazon gibt es die Resterampe. Dort landen wohl alle Rückläufer die Amazon so reinbekommt, etwas billiger mit entsprechenden Hinweis. Die Resterampe ist ein Verkäufer im Amazon Marketplace.

Dort habe ich mir einen SB-900 und noch ein paar andere Dinge geholt, eigentlich ne tolle Sache :) Ob andere das auch korrekt abwickeln oder die Geräte als "neu" verkaufen, ist eine andere Geschichte ...
 
ich oute mich - ich habe kein problem mit deratiger ware sofern sie wieder in einem verkausfähigen zustand ist :)

was interessiert mich ob die kamera schon mal wer in der hand hatte - nach ein paar tagen bei mir sieht sie ohnehin aus wie 2 jahre alt :evil: :lol:
....

Da schliesse ich mich mal an. Schliesslich schätze ich es an meinem Fotoladen im Gegenzug dass er mir gegenüber auch recht kulant agiert. Ich habe mir mal ein Nikkor 50mm 1.4 gekauft und drei Tage später von meinem Bruder das Gleiche Objektiv vermacht bekommen. Mein Fotoladen war so freundlich das von mir Gekaufte zurückzunehmen und gegen Zahlung der Diferenz gegen das 35 mm 2.0 zu wechseln.

Grüße
Joh

P.S. Das zurückgegebene Objektiv wurde übrigens zum Test in die Werkstatt des Ladens gegeben.
 
Ich habe letztes Jahr ein Canon 17-40/4.0 bei gekauft, getestet und 3 Stunden später zurückgebracht, da es völlig dezentriert war.
Dies habe ich dem Verkäufer auch gesagt und ihn gebeten, daß Objektiv Canon zurückzuschicken und nicht wieder zum Kauf anzubieten, da es eine Zumutung für jeden Kunden wäre.
Da er kein zweites Modell vorrätig hatte, hab ich meines dann im Internet geordert. Um es kurz zu machen: 10 Minuten später stand das Objektiv wieder in der Vitrine.
Tja, was soll man sagen? "Ich bin doch nicht blöd..." ;)
 
Es gibt Leute hier im Forum die sind sichtlich stolz auf ihre Cleverness, dass 14 taegige Rueckgaberecht zu nutzen, um eine auch nach 14 Tagen einwandfrei funktionierende Kamera zuruecksuschicken, nur weils ein Kisten-Schieber billiger anbietet. An den TA: Ist doch klar, dass solche Kameras nicht verschrottet werden ... wer sollte das bezahlen?

japp zurück gesendet. wozu brauch ich 2 gleiche kameras :D. vom 14 tage rückgabe recht gebrauch gemacht also 2 wochen getestet.

hier geht's zum zitierten Thread, Seite 2, ab post nummer 19:
https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=557136&page=2

Gruesse,
pheeacs
 
Zuletzt bearbeitet:
Tja, das ist eben unsere "Gesellschaft" die Leute die alles zum Testen bestellen und es als selbstverständlich erachten alles was nicht gefällt wieder zurückzugeben, was ja ihr Recht ist, werden im Endeffekt damit bestraft, dass der Onlinehandel eben nicht mehr der günstigste ist,gut so...:)
 
Ich hatte beim Kamerakauf 2 von 2 mal das Glück eine gebrauchte zu erwischen...

Bei der 400D war ein Kratzer in der Mattscheibe, und die Einstellungen waren nicht Standard.

Bei meiner jetzigen 50D bin ich erst später draufgekommen, dass in den EXIFs komischerweise ein anderer Autorname drinnensteht :lol:, hatte auch irgendwie 200 Auslösungen mehr. War mir dann aber egal, da ich die Kamera schon länger hatte und alles einwandfrei funktionierte.

Aber ist schon ein Wahnsinn...
 
Im zuge des 14 Tägigen Rückgaberechts wäre es auch korrekt wenn er es ganz normal weiterverkauft.

Ich will nicht behaupten, dass ich die Patentlösung für dieses Problem parat habe, aber wenn ich etwas als neu deklariertes kaufe, dann möchte ich auch ein Produkt, das neu ist. Nicht etwas, das wieder verpackt wurde ...

So wie Amazon das macht mit der Resterampe, das finde ich gut ... die Artikel sind neuwertig und billiger, also da weiß man was man kauft. Mir ist allerdings auch klar, dass das nicht jeder Handel machen kann, so groß wie Amazon ist kaum einer ...

Aber trotzdem sollte neu wirklich neu sein :evil:
 
Es gibt Leute hier im Forum die sind sichtlich stolz auf ihre Cleverness, dass 14 taegige Rueckgaberecht zu nutzen, um eine auch nach 14 Tagen einwandfrei funktionierende Kamera zuruecksuschicken, nur weils ein Kisten-Schieber billiger anbietet. An den TA: Ist doch klar, dass solche Kameras nicht verschrottet werden ... wer sollte das bezahlen?



hier geht's zum zitierten Thread, Seite 2, ab post nummer 19:
https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=557136&page=2

Gruesse,
pheeacs

ich finde aber dann müssten DIESE leute auch nur neue(gebrauchte) produkte bekommen bzw hoffe ich wenn sie was bestellen.
ich für meinen teil überlege mir vor dem kauf gut ob ich das produkt haben möchte oder nicht. wenn ja dann bestelle ich es und behalte es auch!! deswegen schicke ich prinzipiell sachen zurück die schon geöffnet wurden weil ich es selber nicht mache und demzufolge auch nicht geöffnete produkte bekommen möchte!!
 
Es gibt Leute hier im Forum die sind sichtlich stolz auf ihre Cleverness, dass 14 taegige Rueckgaberecht zu nutzen, um eine auch nach 14 Tagen einwandfrei funktionierende Kamera zuruecksuschicken, nur weils ein Kisten-Schieber billiger anbietet.
Das ist keine "Cleverness", sondern die schlichte Wahrnehmung eines Rechts, das vom Gesetzgeber so vorgesehen worden ist.

Gibt es hier irgendjemand, der eine rechtlich bestehende Möglichkeit, einen Kostenpunkt von der Steuer abzusetzen, nicht wahrnimmt und bewusst darauf verzichtet, mit dem Argument: die Staatsverschuldung ist so hoch, da möchte ich meine Rechte aus dem Einkommenssteuer-Gesetz nicht voll ausschöpfen?
 
Ihr Recht (das weißt du ja aber auch alles) ist es nur dann, wenn sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Besitz nehmen. Beim Eintragen des Fotografennamens in die Kamera oder das Abpulen der Displayabdeckungen stellt sich die Sache schon grau dar. Beim zigfachen Auslösen und Mitnehmen in den Zoo dunkelgrau. Wird aber alles gemacht. Man kennt sein Recht, nicht aber die Pflicht.

Ich denke, dass bei einem weiteren Überhandnehmen des Zurückschickens die Händler stärker darauf achten werden (müssen), eine evtl. Wertminderung dem Rücksender auch in Rechnung zu stellen. D.h., die Ware würde sorgfältiger geprüft werden müssen - Kostensteigerung.

Ich habe auch schon Ware zurück gegeben. Doch habe ich sie dann vorher mit Sicherheit nicht 10 Tage durch die Gegend getragen. Das überschreitet nämlich bei weitem die Möglichkeiten, die der Kunde im Geschäft auch hätte.

"neu soll auch neu sein"

Wenn die Rückläufer nicht mehr neu sind, fassen wir uns mal besser an unsere eigene Nase. Denn wenn sich auch die Rücksender an die Spielregeln halten würden, wären die Sachen von einer neuen Sache nicht unterscheidbar, nicht wertvermindert und die Diskussion wäre müßig.

Grüße, Uwe
 
Zuletzt bearbeitet:
Ihr Recht (das weißt du ja aber auch alles) ist es nur dann, wenn sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Besitz nehmen.
Man kann etwas nicht "wie ein Eigentümer in Besitz" nehmen... :lol::lol::lol:

Eigentum ist etwas vollkommen anderes als Besitz. Eigentümer ist, wer die Eigentumsrechte an einer Sache hat. Besitzer ist, wer die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache hat.

Eigentümer und Besitzer können identisch sein, müssen aber nicht. Und sind zivilrechtlich zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. (Strafrechtlich übrigens auch.)

Das mal vorweg.

Wer eine Kamera im Versandhandel kauft, wird nach Vollendung des Kaufvorgangs Eigentümer dieser Kamera.

Das heißt: Kunde bestellt, Händler liefert, Kunde bezahlt. Kunde ist Eigentümer.

Das 14tägige Rückgaberecht des Kunden bei Kauf im Versandhandel usw. hat keinerlei Auswirkung auf die Eigentumsverhältnisse.


Der Kunde ist vom ersten Augenblick an Eigentümer der gekauften Sache, und er kann sie ja auch schon in den ersten 14 Tagen weiterverkaufen, vernichten oder machen, was immer er damit machen will.

Das Rückgaberecht ist ein Recht, den Kaufvertrag rückabzuwickeln.

Wenn der Kunde von seinem Rückgaberecht Gebrauch macht, geht das Eigentum an der Kamera wieder auf den Händler über. Und der Kunde bekommt vom Händler den gezahlten Kaufpreis erstattet.

Es findet kein Eigentumsübergang "unter Vorbehalt" statt. Logisch - denn der Händler kann die Ware ja nicht innerhalb von 14 Tagen vom Kunden zurückverlangen.

So einfach ist das.

Wenn der Kunde Gebrauch von seinem Rückgaberecht macht, kann der Händler für eine besondere, überdurchschnittliche Abnutzung einen Abschlag bei der Erstattung des Kaufpreises geltend machen. Der Händler hat Anspruch darauf, die Ware intakt und ohne Schäden zurückzubekommen. Aber: der Händler muß die normale Abnutzung hinnehmen, für diese kann er keinen Abzug geltend machen.

Das ist auch logisch - die 14tägige Rückgabefrist im Versandhandel (u.ä.) soll dem Kunden ermöglichen, die Ware auf ihre Beschaffenheit zu prüfen und auszuprobieren.

Also z.B. genau das zu machen, was er im Laden vor Ort tun kann. Im Laden kann er die Kamera nehmen, den Verschluss auslösen, probieren, wie hoch die Serienbildfrequenz ist, wie lange die Kamera bei Serienbild auf die Speicherkarte schreibt, usw. usf. Irgendeine Begrenzung der Rechte des Kunden gibt es dabei nicht. Der Kunde muß nur eben ab einem gewissen Punkt damit rechnen, daß der Händler einen Abzug wegen Abnutzung geltend macht.

Eine "neue" Kamera, die den Laden nie verlassen hat, kann ohne weites 1000 oder 2000 Auslösungen auf dem Buckel haben, bevor sie verkauft wird. Weil nämlich mal eben 20 oder 30 Kunden die Kamera im Laden "kurz ausprobiert" und mit ihren Fettfingern angefasst haben.

Auch das ist rechtlich eine "neue Kamera".

Beim Eintragen des Fotografennamens in die Kamera oder das Abpulen der Displayabdeckungen stellt sich die Sache schon grau dar.
Überhaupt nicht.

Die Displayabdeckung darf man selbstverständlich abnehmen, die Kamera und die Abdeckung sind Eigentum des Käufers. Wo Du den Fotografennamen "in der Kamera eintragen" willst, weiß ich jetzt nicht so genau - aber falls Du meinst, daß jemand die Menu-Einstellung, EXIF-Vorgaben o.ä. verändert... all das darf der Käufer selbstverständlich machen, das ist sein gutes Recht. Und auch nicht schlimm, diese Einstellungen kann man mühelos mit zwei Knopfdrücken wieder auf "Default" stellen.

Wenn der Käufer die Displayabdeckung abnimmt und das Display bekommt einen Kratzer - dann wird ihm das der Händler bei der Rückgabe berechnen. Logisch, denn das ist ein Schaden. Das wird er genauso tun, wenn das Display einen Kratzer hat, obwohl die Abdeckung nicht abgenommen wurde, und er wird es auch tun, wenn die Abdeckung einen Kratzer hat.

Äußerlich sichtbare Schäden oder auch deutlich sichtbare Abnutzungen berechtigen den Händler zu einem entsprechenden Abschlag. Das ist unumstritten.

Beim zigfachen Auslösen und Mitnehmen in den Zoo dunkelgrau. Wird aber alles gemacht. Man kennt sein Recht, nicht aber die Pflicht.
Das ist Quatsch.

Der Kunde darf die Kamera in den 14 Tagen, in denen die Rückgabefrist läuft, unbegrenzt nach eigenem Belieben benutzen. Die Kamera ist ohne Einschränkung sein Eigentum!!!

Wenn der Kunde dann von seinem gesetzlichen Rückgaberecht Gebrauch machen will, dann hat der Händler einen Anspruch auf Ausgleich bei der Kaufpreisrückzahlung, falls die Ware beschädigt ist oder die Abnutzung das normale Maß erheblich überschreitet.

Ein Zoobesuch überschreitet die normale Nutzung einer Kamera in keinem Fall. Und bei einer Nikon D3 überschreiten auch 5000 Aufnahmen in 14 Tagen nicht die "normale Nutzung" - das ist nämlich die normale Nutzung einer solchen Kamera.

Ich denke, dass bei einem weiteren Überhandnehmen des Zurückschickens die Händler stärker darauf achten werden (müssen), eine evtl. Wertminderung dem Rücksender auch in Rechnung zu stellen.
Das ist allein Sache der Händler, wie sie mit eventuellen Wertminderungen bei Rücksendungen umgehen. :)

Das Gesetz und die Rechtsprechung macht ihnen da klare Vorgaben, an die sie sich zu halten haben.

D.h., die Ware würde sorgfältiger geprüft werden müssen - Kostensteigerung.
Der Händler hat die rückgesandte Ware in jedem Fall gründlichst zu prüfen, bevor er sie wieder neu verkauft.

Sonst kriegt er berechtigten Ärger mit dem nächsten Kunden...

Ich habe auch schon Ware zurück gegeben. Doch habe ich sie dann vorher mit Sicherheit nicht 10 Tage durch die Gegend getragen. Das überschreitet nämlich bei weitem die Möglichkeiten, die der Kunde im Geschäft auch hätte.
Das Gesetz macht da keinerlei Einschränkungen, außer eben den Beschädigungen oder einem Gebrauch, der deutlich über das normale Maß hinaus geht. Eine Kamera jeden Tag durch die Gegend zu tragen ist ein normaler Gebrauch einer Kamera - dafür kaufen Menschen sie nämlich. Damit muß sich der Händler abfinden.

"neu soll auch neu sein"
Für "neu" gibt es juristische Definitionen. Ein Auto, das ein Jahr lang beim Händler gestanden hat, kann sehr wohl "neu" sein.

Die rechtlichen Definitionen, was "Neuware" ist, sind durchaus nicht einseitig gegen die berechtigten Interessen der Händler gestaltet.

Wenn die Rückläufer nicht mehr neu sind, fassen wir uns mal besser an unsere eigene Nase.
Die Sache ist ganz einfach und simpel:

Als Kunde habe ich im Versandhandel (u.ä.) ein 14tägiges Rückgaberecht. Damit muß der Händler leben.

Als Kunde habe ich das Recht, vom Händler eine Kamera zu fordern, die nicht schon mal verkauft war und nicht im Laden bereits ausprobiert wurde, von anderen Leuten.

Das kann ich vom Händler fordern.

Und dann sagt der Händler entweder: "Ja, selbstverständlich, hier, bitteschön."

Dann ist das eine zugesicherte Eigenschaft, und wenn der Händler gelogen hat, kann ich ihn in Regress nehmen.

Oder der Händler sagt: "Tut mir leid, aber sowas haben wir nicht, das kann ich Ihnen nicht garantieren."

Oder der Händler sagt: "Können Sie haben, kostet aber 100 Euro mehr."

Das ist alles vollkommen okay und legitim. Geschäfte zwischen Unternehmern und Verbrauchern (und zwischen Unternehmern genauso) finden auf der Kombination von zwei Grundlagen statt:

1. es gibt Dinge, die sind gesetzlich geregelt, vorgeschrieben, verboten

2. für alle anderen Dinge gilt Vertragsfreiheit.

Der Fotohändler ist Unternehmer. Es ist seine ureigenste Aufgabe, ja: seine ureigenste Existenzberechtigung, eine Lösung dafür zu finden, wie er mit den Folgen des 14tägigen Rückgaberechts im Versandhandel (u.ä.) bei Fotogeräten klar kommt.

Das braucht mich als Kunden überhaupt nicht zu interessieren, und interessiert mich auch nicht die Bohne (höchstens "akademisch") - es hat nur transparent und den Gesetzen entsprechend stattzufinden. Punkt.

Kriegt er das nicht gebacken, soll er vom Markt verschwinden. Kann seine Konkurrenz es besser: so ist das Leben. Das nennt man auch freie Marktwirtschaft.

Und nirgendwo, in keinem Gesetz steht geschrieben, daß es einfach zu sein hat, Fotohändler zu sein. Geschweige denn, daß es möglich zu sein hat, erfolgreich Fotohändler zu sein.

Das Gesetz gibt dem Fotohändler das Recht, zu versuchen Kameras zu verkauen, und die Pflicht, das gesetzliche Rückgaberecht zu akzeptieren.

Gefällt ihm das nicht, oder meint er, so keine erfolgreichen Geschäfte machen zu können, darf er keinen Versandhandel betreiben.

So einfach ist das.
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten