Gast_59597
Guest
Wieso "Exzesse"? Solche Fälle regelt der Rückerstattungs-Abschlag, den der Händler dann abzieht. Und im Gesetz (und in der Rechtsprechung dazu) steht nun mal nirgendwo, daß der Gebrauch der gekauften Ware in irgendeiner Weise beschränkt wäre.Naja, wenn sie *so* getestet wurde, dann müsste a) der Tester einen Wertabschlag zahlen und b) der Verkäufer an Dich weitergeben (wie gesagt: "müsste"). Das Rückgaberecht soll das Testen "wie im Laden" ermöglichen - also keine Woche auf der Motocrossbahn.
Exzesse mag es aber geben, wenn man diesem Forum hier trauen darf.
Ginge auch schlecht, denn die Ware ist ja Eigentum des Käufers. Und mit dem kann der Eigentümer machen, was immer er will.