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Was passiert mit einer zurückgeschickten Kamera/Objektiv??

Naja, wenn sie *so* getestet wurde, dann müsste a) der Tester einen Wertabschlag zahlen und b) der Verkäufer an Dich weitergeben (wie gesagt: "müsste"). Das Rückgaberecht soll das Testen "wie im Laden" ermöglichen - also keine Woche auf der Motocrossbahn.

Exzesse mag es aber geben, wenn man diesem Forum hier trauen darf.
Wieso "Exzesse"? Solche Fälle regelt der Rückerstattungs-Abschlag, den der Händler dann abzieht. Und im Gesetz (und in der Rechtsprechung dazu) steht nun mal nirgendwo, daß der Gebrauch der gekauften Ware in irgendeiner Weise beschränkt wäre.

Ginge auch schlecht, denn die Ware ist ja Eigentum des Käufers. Und mit dem kann der Eigentümer machen, was immer er will.
 
Wieso "Exzesse"? Solche Fälle regelt der Rückerstattungs-Abschlag, den der Händler dann abzieht. Und im Gesetz (und in der Rechtsprechung dazu) steht nun mal nirgendwo, daß der Gebrauch der gekauften Ware in irgendeiner Weise beschränkt wäre.

Klar steht das im Gesetz (naja, in der Verordnung...) - Anlage 2 zur BGB-InfoV: "Bei der Überlassung von Sachen gilt dies (Pflicht zum Wertersatz, AT) nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt."

Ginge auch schlecht, denn die Ware ist ja Eigentum des Käufers. Und mit dem kann der Eigentümer machen, was immer er will.

Stimmt. Daher ja auch keine (Unterlassens-)Pflicht sondern "nur" eine Obliegenheit. Man bekommt halt einen Malus wenn man's übertreibt. Der Imperativ ist also klar.
 
Im Frühjahr hab ich mir bei einem renommierten Fotofachgeschäft in einer westdeutschen Millionenstadt ein 80-200/2,8 gekauft.
Der goldige Orginalkarton hing total in Fetzen und es lag auf der Hand, dass dieser "Ladenhüter" schon das eine oder andere Mal "ausprobiert" wurde.

Was solls, das Objektiv inkl. Köcher wies keinerlei Gebrauchsspuren auf, ich konnte es mit meiner eigenen Kamera ausgiebig testen und hab es neu mit voller Garantie zu einem Preis erworben, der nur um eine Stange Zigaretten über dem der aktuellen Gebrauchtpreisliste lag.

Da ist es mir doch dann wurscht, ob genau dieses Objektiv schon mal benutzt wurde - solange der Benutzer damit keine Nägel in die Wand gekloppt hat (wozu sich das Teil aber notfalls auch eignen würde).

Als ich noch meine Rechner selbst zusammengeschraubt hab, bin ich auch bei den großen geilen Märkten mit den 14 Tagen hin und wieder über Grakas oder andere Komponenten gestolpert, die erkennbar mit einer erneuerten Versiegelung versehen waren.

Solang das Zeug tut was es soll, wo ist das Problem?
Gewährleistung/Garantie sind ja nicht davon berührt. Das ist letztlich das Ausschlaggebende.

Auf die Schnauze fallen kann man immer - und je mehr man mit Vollkaskomentalität unterwegs ist, desto mehr wird man es auch.

Cockpitspray für abgestandenes Fotoequipement wär vlt noch ne Marktnische :p

Martin
 
zu einem Preis erworben, der nur um eine Stange Zigaretten über dem der aktuellen Gebrauchtpreisliste lag.

Das ist aber der springende Punkt, wenn sichs deutlich im Preis auswirkt hab ich auch kein Problem damit aber das ist sicher nicht die Regel bei Retourwaren aus dem i. net Versand
 
auch wenns grad nicht perfekt zur frage passt möchte ich meine erfahrung mit "gebrauchten" objektiven beitragen...

habe in den letzten monaten 2 hochpreisige objektive gekauft die als vorführware mit möglichen mängeln an verpackung und sauberkeit angepriesen waren aber dafür _merklich_ günstiger...aber mit voller garantie

hätte wohl nicht zugeschlagen wenns mehr gekostet hätte, aber nachdem ich das 1. objektiv in händen gehalten habe und der einzige mangel der (sichtlich) mehrfach geöffnete karton war hab ich das 2. objektiv bestellt und da war der karton scheinbar noch einige male öfter geöffnet worden aber sonst alles in ordnung... das bischen staub auf den linsen lässt sich leicht entfernen...

beide linsen sind an meinem body perfekt scharf und nach einigen wochen gibt es keine feststellbaren mängel...
 
@lindstroem: Du bist auch ein aufgeklärter, mündiger Kunde, und entscheidest nach einer sachgerechten Prüfung, was Du kaufst und was nicht. (Insofern vielleicht nicht die Norm.)

Mir wäre es auch völlig wurscht, ob der Karton schon Gebrauchsspuren hat. (Es sei denn, ich wäre Sammler. Dann würde ich wohl auf einen fabrikneuen Karton bestehen.)

Und wenn ich etwas als "Neuware" kaufe, dann hängt der Händler
ggf. drin, wenn das Teil durch die "Testmaßnahmen" eines vorherigen Interessen einen Schaden genommen hat. Denn die Gewährleistungspflicht sagt ja, daß mir die Ware ohne Mängel zu übergeben ist. Wo die Mängel, die in den ersten 6 Monaten auftauchen, eigentlich herkommen, ist wurscht. (Sofern nicht nachweisbar ich selbst sie verursacht habe.)

Insofern wird ein Händler, der nicht völlig verblödet ist, aus ureigenstem Interesse schon aufpassen, daß er keine schadhafte Ware als "neu" verkauft.
 
In die großen Ketten darf man dann aber auch nicht gehen. Die haben ganze Abteilungen, die die (großzügig gehandhabten) Rückläufer wieder regalfähig machen.
Oder haste bei Saturn schon mal Gebrauchtware gesehen?

Gruß messi

Ich weiss nicht woher Du Deine Kenntnisse hast, aber das was Du da behauptest gilt nicht für den Bereich MSH... Dort werden die Kameras in der Abteilung VOR der Rücknahme gecheckt, ob ein verkaufsfähiger Zustand vorhanden ist, wenn ja, wird sie zurückgenommen und dann mit einem hübschen Aufkleber auf der Verpackung versehen. "G" und daneben Gebrauchtgerät! Ca. 3 x 8cm groß und nicht wirklich zu übersehen. Und ob es sich dann letztlich um eine Kundenrückgabe oder einen Vorführer handelt ist dann nicht immer nachvollziehbar.

Und dann liegt es am Kunden, ob er einen Preisnachlass versucht auszuhandeln... :p
 
Wobei aber auch hier bei MSH nicht alles ganz so gehandhabt wird ;), ein letztlich von mir "Orginal verpackter Sony LCD TV aus dem Lager, da müssen Sie nicht den Austeller nehmen" erworbener Fernseher, war schon in Betrieb gewesen...vom Aufkleber keine Spur, sondern ich fühlte mich dann doch ein wenig auf den Arm genommen!

Zumindest war der Verkäufer kulant und wir haben eine einvernehmliche Lösung gefunden, dass ich den schweren Karton nicht wieder aus dem Auto holen müsste:D
 
Das Ganze erinnert mich an eine eierlegende Wollmilchsau.

Einerseits möchte ich das gleiche Recht wie bei einem Ladenkauf haben, d.h. ich möchte die Katze nicht im Sack kaufen. Andererseits soll mir der Versender nur ungeöffnete Ware zu schicken.

Wenn ich dieses Prinzip fordere, dann muß mir auch klar sein, daß der Hersteller quasi eine "Verschrottungsprämie" in den Verkaufspreis für Versender einkalkulieren muß, da einmal versendete und zurückgeschickte Ware nicht mehr als neu verkauft werden darf. IMHO sehr praxisfern.

Letzlich erlaubt mir das 14-tägige Rückgaberecht doch zu entscheiden, ob ich eine Ware behalte oder wegen offensichtlichem oder vermutetem Intensivtests eines vorherigen Käufers wieder zurückgebe.
 
Wobei aber auch hier bei MSH nicht alles ganz so gehandhabt wird ;), ein letztlich von mir "Orginal verpackter Sony LCD TV aus dem Lager, da müssen Sie nicht den Austeller nehmen" erworbener Fernseher, war schon in Betrieb gewesen...vom Aufkleber keine Spur, sondern ich fühlte mich dann doch ein wenig auf den Arm genommen!

Zumindest war der Verkäufer kulant und wir haben eine einvernehmliche Lösung gefunden, dass ich den schweren Karton nicht wieder aus dem Auto holen müsste:D

Es war aber doch die Rede von Kameras.. :D

Wie die Fernsehabteilung das handhabt kann ich nicht wirklich beurteilen und soviele Fernseher gehen ja auch nicht zurück, wie Kameras.

Denn, nun drehen wir einmal den Spieß um, im kleinen und mittleren Bereich (Fotoabteilung!!!) gerade im Sommer und gegengleich in der Weihnachtszeit werden unglaublich viele Kameras wieder zurückgebracht. Die Bilder wurden gemacht, in einem Jahr wird erst wieder eine gebraucht, also zurück und Geld gespart...

Das ist die Kehrseite der Medaille der "Geiz ist geil" und wir können ja alles zurück bringen Mentalität...
 
Das Ganze erinnert mich an eine eierlegende Wollmilchsau.

Einerseits möchte ich das gleiche Recht wie bei einem Ladenkauf haben, d.h. ich möchte die Katze nicht im Sack kaufen. Andererseits soll mir der Versender nur ungeöffnete Ware zu schicken.

Wenn ich dieses Prinzip fordere, dann muß mir auch klar sein, daß der Hersteller quasi eine "Verschrottungsprämie" in den Verkaufspreis für Versender einkalkulieren muß, da einmal versendete und zurückgeschickte Ware nicht mehr als neu verkauft werden darf.
Und? Das ist allein Sache des Händlers. Wenn durch zuviel Rücksendungen von umfangreich "ausgetesteten" Fotogerät die Versandhändler die Preise dafür so anheben müssten, daß sie mit dem Ladenhandel nicht mehr mithalten können, dann wäre auf diese Weise bewiesen, daß die Kombination "Fotogeräte-Versandhandel plus 14tägiges Rückgaberecht" nicht auf Dauer wirtschaftlich tragfähig ist.

So what?

Dann würden die Fotogeräteabteilung in den großen Elektronikmarkt-Kaufhäusern den entsprechenden Zuwachs haben.

Wo ist das Problem?

Letzlich erlaubt mir das 14-tägige Rückgaberecht doch zu entscheiden, ob ich eine Ware behalte oder wegen offensichtlichem oder vermutetem Intensivtests eines vorherigen Käufers wieder zurückgebe.
Das sowieso, und die Gewährleistungspflichtsfrist gibt mir sogar noch ein paar Monate mehr Zeit. Davon abgesehen, daß der Verkauf einer "deutlich gebrauchten Kamera" als "Neuware" unabhängig von 14tägiger Rückgabefrist und Gewährleistungspflicht m.E. sowieso noch weitere rechtliche Optionen für den Käufer bewirkt, weil in so einem Fall nämlich schlicht die gelieferte Ware nicht dem entspräche, was der Händler verkauft hat. Ist der Unterschied erheblich und hat der Händler das wider besseres Wissen verschwiegen, bewegt er sich mit großen Schritten auf den Tatbestand des Betruges zu.
 
Im Grunde haengt es von der Ehrlichkeit der Kunden ab: Man sollte das Rueckgaberecht wirklich nur bei Nichtgefallen in Anspruch nehmen, d.h. man schickt einwandfreie Ware zurueck, die einem nur nicht zusagt. Dann ist es auch kein Problem, diese angetestete Ware wieder als neu zu verkaufen, sie ist ja voellig in Ordnung. Wenn der Haendler feststellen sollte, dass die Ware doch nicht mehr neuwertig ist, muss er das dem Kunden berechnen und die Ware als "gebraucht" klassifizeren.

Was man als Kunde tunlichst lassen sollte, ist, Ware zurueckzuschicken, die eigentlich ein Fall fuer Garantie oder Gewaehrleistung ist. Wenn man feststellt, dass der Fokus nicht sitzt, und dann vom 14-taegigen Rueckgaberecht gebraucht macht, finde ich das unehrlich. Das sollte dann als Garantie- oder Gewaehrleistungsfall laufen.

Vielleicht wuerde es helfen, wenn Haendler pauschal etwas Geld zurueckhalten koennten bei einer Rueckgabe. Das wuerde die Hemmschwelle, Dinge zu bestellen, die man am Ende eh nicht behalten will, anheben.

Gruss,
Philipp
 
Wie schon gesagt, da kann ich mir ja gleich ne Gebrauchte kaufen und mir wenigstens was sparen...

Also wenn ich im Internet eine neue Kamera XY mit Garantie und Widerrufsmöglichkeit für sagen wir 1299€ bekomme, und im Vergleich dazu im Auktionshaus für 1100 eine "nur wenige Gebrauchte mit Restgarantie", dann nehme ich die Neue. Denn sparen tut man bei der Gebrauchten nix... und man kauft die Katze im Sack.

Die viel zitierte Restgaratie gibt es nämlich nicht. Das nehmen die Leute aber scheinbar nicht wahr. Garantie gibt es nur für den Erstkäufer. Und so ein Gerät völlig ohne Garantie zu kaufen... dafür muss es schon mindestens 25% Nachlass geben. Und das ist bei den üblichen Gebrauchtpreisen (im Kamera- und Objektivsegment) heute nicht der Fall. Also hinkt das Beispiel von oben...

Im Grunde haengt es von der Ehrlichkeit der Kunden ab: Man sollte das Rueckgaberecht wirklich nur bei Nichtgefallen in Anspruch nehmen.

Der Sinn des Widerrufs bei Online-Geschäften ist ja die Möglichkeit der Inaugenscheinnahme der Ware. Und dazu gehört nicht die Inbesitznahme. Den Unterschied kennen aber scheinbar einige Leute nicht oder ignorieren ihn.

Ich habe auch schon Dinge zurückgeschickt (im Widerruf). Aber in der Regel lasse ich den Händler nicht für meine eigene Wankelmütigkeit büssen. bei Fehlkauf wird es eben im Auktionshaus verkauft... mit Verlust, aber mit gutem Gewissen.
 
Die viel zitierte Restgaratie gibt es nämlich nicht. Das nehmen die Leute aber scheinbar nicht wahr. Garantie gibt es nur für den Erstkäufer. Und so ein Gerät völlig ohne Garantie zu kaufen... dafür muss es schon mindestens 25% Nachlass geben.

Prinzipiell stimm ich dir ja zu, aber wie soll man dir denn nachweisen, ob du nun der Erstkäufer bist oder nicht, wenn du ne Rechnung von dem Gerät hast.
 
Steht in den EXIF-Daten der mit der Kamera gemachten Bilder. Eine vom Händler gemachte Zusage ließe sich also insofern überprüfen.

Hab nochmal nachgeschaut, hast du die Endungen der jeweiligen Bilddatei (z.B. DSC00xxx) gemeint? Aber gibt die wirklich Auskunft über die Anzahl der insgesamt gemachten Auslösungen? Ändert sich diese Zählung nicht, sobald man eine neue Speicherkarte verwendet?
 
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