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Warum regen sich hier soviele über "Bilderklau" auf?

  • Themenersteller Themenersteller AHW
  • Erstellt am Erstellt am
schnuggi schrieb:
Schon mal was vom geistigen Eigentum gehört?
Texte (Bücher Liedertexte ect.), Bilder (Fotos, Gemälde ect.), Bildhauerei und Architektur! Das alles soll nur noch junkmäßig verschenkt werden???
Konsequenterweise dürfte man dann jedoch auch keine Fotos von einem Bauwerk machen und diese dann verkaufen - denn damit würde ja Geld gemacht, obwohl die eigentliche künstlerische Arbeit der Architekt gemacht hat. Wenn ich ein Foto "klaue" und es ein bisschen bearbeite, hätten wir das gleiche Resultat.


Manche argumentieren noch: kein Geld mit meiner Arbeit machen. Wäre dann ein nichtkommerzieller Gebrauch egal? Also z.B. wenn ich Bilder zusammensuche und auf eine Homepage veröffentliche?
 
Konsequenterweise dürfte man dann jedoch auch keine Fotos von einem Bauwerk machen und diese dann verkaufen - denn damit würde ja Geld gemacht, obwohl die eigentliche künstlerische Arbeit der Architekt gemacht hat.

So ist das "an sich" ja auch. Die "Panoramafreiheit", also die Freiheit, urheberrechtlich geschützte Werke im öffentlichen Raum zu fotografieren, ist ja auch nicht umsonst eine (eng auszulegende) Ausnahme von der an sich geltenden Regel. Dass es diese Ausnahme gibt hat reine Praktikabilitätsgründe: man hat praktisch immer irgendwas mit auf dem Bild drauf.
 
Mit ein bisschen bearbeiten entfallen also die Rechte des ürsprünglichen Urhebers? Interessanter Ansatz. :lol:
 
Es mach dir also nichts aus wenn ein anderer damit Geld verdient.
Mal rein hypothetisch: Wo liegt bei dir die Schmerzgrenze?

Nein, macht mir wirklich nix aus, weil ich mein Geld anders verdiene. Und zwar genug.
Schmerzgrenze, um bei Deinen Vorschlaegen zu bleiben, waere das dann die 10000.

Gruss!
 
Und nein, man kann keinen Download verhindern... wie sollte das gehen? Dein Browser läd das Bild auch herunter um es darstellen zu können!

Zumindest kann man die 'Bild speichern unter...' - Auswahl blockieren. Ich weiß zwar nicht, wie das geht, aber es wird gemacht. Die richtigen Experten können das aber wahrscheinlich auch umgehen.
 
Zumindest kann man die 'Bild speichern unter...' - Auswahl blockieren. Ich weiß zwar nicht, wie das geht, aber es wird gemacht. Die richtigen Experten können das aber wahrscheinlich auch umgehen.

*lach* naja.. dazu muss man kein Experte sein... Javascript im Browser abschalten, fertig... Per Firefox-Plugin ist das 1 Klick (bzw. standardmässig deaktiviert)
 
Wenn mir einer mein Auto klaut, habe ich einen messbaren Verlust und steh erstmal doof da und muss Bahn/Bus fahren.
Laedt einer mein Bild runter, habe ich nicht den geringsten Verlust.
Darum geht es bei Diebastahl ja auch gar nicht; es ist vollkommen gleichgültig, ob Du jemanden um Millionen erleichterst oder etwas völlig Wertloses entwendest.

Viele Grüße
Kilroy
 
So ist das "an sich" ja auch. Die "Panoramafreiheit", also die Freiheit, urheberrechtlich geschützte Werke im öffentlichen Raum zu fotografieren, ist ja auch nicht umsonst eine (eng auszulegende) Ausnahme von der an sich geltenden Regel. Dass es diese Ausnahme gibt hat reine Praktikabilitätsgründe: man hat praktisch immer irgendwas mit auf dem Bild drauf.
Nein.

Man lese http://patinfo.ffii.org/mp3.de.html.
Die hier aufgezeigten Mechanismen des Austausches von Gedanken und Ideen gelten natürlich auch für die Künste.
 
Nein.

Man lese http://patinfo.ffii.org/mp3.de.html.
Die hier aufgezeigten Mechanismen des Austausches von Gedanken und Ideen gelten natürlich auch für die Künste.

??? Was hat die Frage, ob es Softwarepatente geben sollte mit der Frage der Panoramafreiheit zu tun? Und vor allem mit der Genese diese Ausnahme im Urheberrecht? Und wieso nein: mal nachgelesen im Urheberrecht? Das Ding steht unter "Schranken des Urheberrechts".
 
AHW schrieb:
Das ist der Unterschied, meine Bilder gibt es in allen Auflösungen und soweit vorhanden auch als RAW ohne alles das und ohne Copyright.
Ich fotografiere meist Landschaft, Wildtiere und das alles gehört mir eh nicht. Also mit welchem Recht ein Copyright und auf was?

rhae schrieb:
Ja und ich geb' mal AHW dem Threadstarter in allen Punkten Recht. Das ganze Copyright-Gedöns ist mir inzwischen sehr zuwider und ich halte das für eine der größten Fehlentwicklungen der letzten 100 Jahre.

everfast schrieb:
Natürlich hast du kein Copyright auf 'die Schöpfung', aber du hast das Copyright für deine eigene Schöpfung, deine Fotos, ganz egal was du fotografierst. Und Copyright gilt immer, völlig automatisch. Sobald du auf den Auslöser drückst, und wenn es nur Mist ist, was aus der Kamera kommt, du hast es gemacht, du bist der Urheber, nur du darfst bestimmen, was mit deinen Fotos gemacht wird.

Können wir bitte, BITTE !!!!, uns drauf einigen, das es KEIN COPYRIGHT in Deutschland gibt, und ein © in Deutschland überhaupt garkeine Relevanz hat, und auch nie hatte...

Das Copyright ist ein Amerikanisches System, welches sich in wichtigen Punkten vom deutschen Urhebrrecht unterscheidet, welches aber spätestens siet 1989 keinem © Vermerk mehr bedarf, und für uns hier absolut überhaupt keine Relevanz mehr hat.

Für uns gilt das UrhG (Urheberechtsgesetz) für unsere Fotos.

Außerdem ist nicht gleich jedes Knipsbild ein Lichtbildwerk (§2 Abs. 1 Nr. 5 UhrG), an dem der Fotograf das Urheberecht hat, sondern die meisten Bilder die so im Netz landen sind nur Lichtbilder (§72 UhrG), weil die nötige Schöpfungshöhe für Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetz (persönliche geistige Schöpfung) garnicht erreicht ist, und an denen der Fotograf "nur" die Leistungsschutzrechte besitzt, welche aber analog zum Urheberrecht im Urheberrechtsgesetz geschützt sind. (Beispiel von AHW als er über die Schöpfung beim Landschaftsbild diskutierte)...
Unterschied besteht vornhemlich in der Dauer des Schutzes:
Lichtbildwerke: Geschützt bis 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers
Lichtbilder: Geschützt bis 50 Jahre nach der Herstellung

In beiden Fällen entsteht der rechtliche Schutz automatisch, ohne Eintragung, und ohne vermerke, im Moment der Schöpfung.

Das Urheberrechtsgesetz schützt sowohl bei Lichtbildwerken, alsauch bei Lichtbildern, grob zusammenfassend gesagt, das Recht des Fotografen zu entscheiden, wann, wo, wie, und von wem seine Bilder veröffentlicht werden, außerdem wird sein Recht auf die Anerkennung der Urheberschaft, und sein Recht auf angemessene Vergütung geschützt.

Soviel zum reinen Inhalt unserers Gesetztes - ich hab ja nicht damit angefangen mit irgendwelchem blödsinnigen Copyright gelabere...

Jetzt gibt es aber noch die sogenannten Schranken des Urheberrechts, unter anderem auch den §53 UhrG:

§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
(3) Zulässig ist, Vervielfältigungsstücke von kleinen Teilen eines Werkes, von Werken von geringem Umfang oder von einzelnen Beiträgen, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen oder öffentlich zugänglich gemacht worden sind, zum eigenen Gebrauch

1.
zur Veranschaulichung des Unterrichts in Schulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in Einrichtungen der Berufsbildung in der für die Unterrichtsteilnehmer erforderlichen Anzahl oder
2.
für staatliche Prüfungen und Prüfungen in Schulen, Hochschulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in der Berufsbildung in der erforderlichen Anzahl

herzustellen oder herstellen zu lassen, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist. Die Vervielfältigung eines Werkes, das für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmt ist, ist stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.

Das Bedeutet, das solange das Bild nicht aus einer Quelle stammt, die offensichtlich illegal ist, was natürlich nicht gegeben ist, wenn ich das Bild aus einer galerie oder einem Forum habe, wo der Hersteller das Bild selbst eingestellt hat, ich das Bild jederzeit zu meinem privaten Gebrauch kopieren darf.
Auch ein Schüler darf das Bild nehmen, und zur Veranschaulichung seines Referats im Unterricht verwenden.


Privat heisst aber auch wirklich nur privat, und nicht "auf der privaten Homepage", das wäre eine Handlung, die gegen UrhG. §19a öffentliche zugänglichmachung verstösst...



Und nun meine persönliche Einstellung zu dem ganzen:
Ich stehe als Fotograf in einem Arbeitsverhältnis, und werde pauschal für meine Bilder bezahlt. Die Bilder können dann verwendet werden wie mein Arbeitgeber es will, Namensnennung im Impressum, oder mal am Foto (Kürzel) is klar...

Wenn ich ehrenamtlich Arbeite, was häufiger mal vorkommt, dann gebe ich die Bilder frei, wobei ich gerne wenigstes die Anerkennung in Form der Namensnennung hätte.

Wenn ich Hobbymäßig knipse, dann landen die meisten meiner Bilder im privaten Archiv, manche aber auch in einer galerie im Netz.
Wenn dann jemand sie für seine Privaten Zwecke verwendet, oder ein Schüler oder Student sie in sein Referat einbaut is mir das Schnuppe, und das hats mir nach dem Gesetz auch gefälligst zu sein.
Wenn ich die Bilder auf einer Privaten HP entdecke, dann schreibe ich in den allermeisten Fällen den Betreiber an, und sag ihm, das es klar geht, wenn er meinen Namen drunter setzt als Urheber. Macht er das nicht, dann würde ich, denke ich schon abmahnen.
Finde ich meine Bilder irgendwo ohne Erlaubnis kommerziell verwendet vor, oder gar irgendwo entstellt, oder in entstellendem Kontext, dann gehts direkt zum Anwalt.

Meine Meinung.
 
Ansichtssache, die Chinesen die irgendwelche Markensachen nachbasteln nehmen auch niemanden was weg :ugly:.

Moin!
Was folgern wir daraus?!
China ist immer und überall - offensichtlich auch hier im Forum.

Ob Bilder, Noten, Zeichungen, Texte oder sonstiges [geistiges] Eigentum - alles steht allen uneingeschränkt, unentgeltlich zur Verfügung?

mfg hans
 
Zuletzt bearbeitet:
Oder auch wenn sich nicht nur zufällig Personen drauf befinden.
Mit dem Modell wurde rein nichtkomerzielle Nutzung vereinbart...
Lässt sich gerne durch die Annahme erweitern, dass die abgebildete Person aus ideologischen Gründen oder schlicht wegen einer Konkurrenzklausel nicht mit dem neuen "Lizenznehmer" zu tun haben will.

Ähnliches Richtung Marken-/Gebrauchsmusterrecht, was ich privat oder als Künster darf, das kann in anderem Umfeld schnell böse enden.
 
...
Letztens wurde ich von jemandem darauf hingewiesen das eines meiner Bildchen jetzt Bestandteil eines hiesigen Tourismusprospektes ist.
Toll, ich hätte nie gedacht das eines meiner miesen Bilder jemals irgendwo erscheint.
Schon gar nicht in der Öffentlichkeit,also ausserhalb meiner eigenen miesen Webgalerie.:)
Ich würde nie auf die Idee kommen da jetzt einen Aufriss zu machen, oder gar Geld zu fordern.
Ich hätte es ja ohne Hinweis nichtmal bemerkt, lebe schon immer hier und lese deshalb keine Tourismusprospekte.:)

Du findest es also in Ordung, wenn andere Leute aus deiner Arbeit Kapital schlagen, dir davon nichts abgeben möchten und deshalb die Bilder klauen, in der Hoffnung du merkst es nicht??

Wenn das für ein gemeinnütziges Projekt wäre, klar, kein Ding, sollen die mich vorher fragen, die bekommen ihr Bild ohne etwas zahlen zu müssen usw. Aber eine Firma, die mit dem Prospekt sicherlich gut Geld verdient.. da hätte ich was dagegen.
 
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