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Warum du deine Bilder unter der Creative Commons veröffentlichen solltest...

D
Es reicht also nicht, die eigene Haltung darzulegen, sondern es sollen möglichst auch alle anderen davon überzeugt werden, dass CC schädlich, unsinnig usw. ist.

Und? Sind wir hier auf einer reinen Jubelveranstaltung der Befürworter? Das kannst Du schön vergessen.

Wer etwas als positiv, sinnbringend und zukunftsträchtig in einer Community propagieren will, der muss darauf gefasst sein, dass sich negative Meinungen bilden.

Es macht eher den Eindruck, dass die Befürworter wie Du keine echten Argumente vorweisen lönnen. Gegner einer solchen Lizensierung sind nach Deiner Meinung "neidisch", "verbittert", "profitorientiert" und "egoistisch". Sie "fantasieren" in Deinen Augen Argumente herbei, und sind ja so und so nicht ernst zu nehmen.

Du solltest Dich mit dieser Art inhaltsleeren, anmaßenden, beleidigenden und sinnlosen Posts besser aus der Diskussion raus halten.
 

Ob eine Rechtsgrundlage besteht oder nicht, ist egal. Alleine, dass es jemanden dazu animieren könnte, gegen den Fotografen vorzugehen, reicht aus. Ob das nun vor Gericht abgewiesen wird, ist nicht die Sache. Selbst wenn nur ein Brief eines Anwaltes reicht: keine Rechtschutz übernimmt Kosten für diese Abweisung.

Also ist es aus eigenem Interesse besser, Fotos nur ausgewählten (juristischen) Personen zu lizensieren. Wer gerne seine Fotos ohne Kenntnis der Verwendung in alle Welt verstreut: bitte. Ich halte es für den Hobbyfotografen für sinnvoller, sensibler mit Daten umzugehen. Es ist also eine Art Selbstschutz für Hobbyfotografen, nicht allzu freizügig mit Bildern umzugehen. Auch wenn das Prinzip "alles für jeden" die Basis des WWW ist, sollte man gewisse Grundsätze haben.

Du beziehst Dich nur auf die Rechtsgrundlage. Ich beziehe mich auf die Praxis, wo Recht haben und Recht bekommen zwei unterschiedliche Dinge sind.

Dann kann aber niemand anderer Dein Bild nutzen...

Keine allgemeine, inflationäre Lizenz ist mit meinem Satz gemeint. Die klassische Lizensierung ist vollkommen ok.

Aber es ist schon ok - Leute, lasst die Finger von Marken auf Fotos und räumt keine Nutzungslizenzen für Eure Fotos ein, an niemanden. Das ist ganz doll gefährlich!

In anderen Threads sehe ich Dich immer als sachlichen Diskutanten. Warum hier diese arrogante, übertrieben ironische Art?
 
Ob eine Rechtsgrundlage besteht oder nicht, ist egal. Alleine, dass es jemanden dazu animieren könnte, gegen den Fotografen vorzugehen, reicht aus. Ob das nun vor Gericht abgewiesen wird, ist nicht die Sache. Selbst wenn nur ein Brief eines Anwaltes reicht: keine Rechtschutz übernimmt Kosten für diese Abweisung.

Alleine das du existiert, animiert einige dich mit haltlosen und sehr suspekten Abmahmunngen zu überziehen.

Also ist es aus eigenem Interesse besser, Fotos nur ausgewählten (juristischen) Personen zu lizensieren.

Was meiner Meinung aber genauso andere dazu animieren kann dich abzumahnen.

Es ist also eine Art Selbstschutz für Hobbyfotografen, nicht allzu freizügig mit Bildern umzugehen. Auch wenn das Prinzip "alles für jeden" die Basis des WWW ist, sollte man gewisse Grundsätze haben.

Vollkommen richtig. Wenn man nicht weiß was man tut, sollte man die Finger davon lassen. Für alle, die es wissen und sich der möglichen Probleme bewußt sind, sehe ich kein Problem.

Du beziehst Dich nur auf die Rechtsgrundlage. Ich beziehe mich auf die Praxis, wo Recht haben und Recht bekommen zwei unterschiedliche Dinge sind.

Zum Glück aber ist es nicht ganz so schlimm, dass man nicht meist vorraus sagen kann, was dabei raus kommt.
Gerade bei Rechteverletzungen ist die Rechtslage doch sehr gut bekannt.

Du tust teilweise so als, könnte man ein Foto von seinem Fuss machen und gleich würde jemand Rechte anmelden und es wäre reines Glück Recht zu bekommen (das man alle Rechte am eigenen Fuss hat) und das Geld was man aufwenden mußte für z.b. einen Anwalt am Ende so oder so weg wäre.

So schlimm ist die Welt am Ende doch nicht.

Und ja.. wer einfach Bilder veröffentlich und nicht darauf prüft keine Rechte Dritter zu verletzen, hat meiner Meinung nach selber schuld. (Aber selbst das hat der TO nie verlangt. Rechte dritter bei der Lizenzierung unter der CCL wurde dabei nie angesprochen. Es wurde als gegeben hingenommen, dass jeder eine gewisse Sorgfaltspflicht mitbringt und seine Fotos überprüft)

Keine allgemeine, inflationäre Lizenz ist mit meinem Satz gemeint. Die klassische Lizensierung ist vollkommen ok.

Hast du vllt einen Link oder einen Text solch einer Lizenz? Vllt von einer etwas größeren Firma. So ein vergleich wäre wirklich mal interessant. Gerade was so dinge wie Verwendung in bestimmten Publikationen angeht, würde es mich mal interessieren, was da so drin steht.

PS:

LJN: AV4204, Rechtbank Amsterdam, 334492 / KG 06-176 S ist zwar nicht der BGH.. aber auch schon mal etwas.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Fotograf vergibt eine Nutzungslizenz für sein Foto. Eine Nutzungslizenz für die Marke vergibt er nicht. Kann er nicht, will er nicht, tut er nicht.

Mit der Bezahlung des Nutzers an den Fotografen resp. Inhabers der Nutzungsrechte eines Fotos, kann der Nutzer das Bild in der vereinbarten Art und Weise verwenden. So lange er das Bild vereinbarungsgemäß verwendet und nicht verändert, sind Probleme für Entschädigungen für abgebildete Personen oder sonstige Inhalte eine Sache des Fotografen. Wenn der Fotograf meint, seine Bilder herschenken zu müssen, dann muss er das aus eigener Tasche bezahlen, was dann an Art und Umfang der Nutzung bemessen wird.

Es wäre für den Nutzer nicht zumutbar, beispielsweise alle abgebildeten Personen zu identifizieren und um Genehmigung zu fragen. Detto mit Marken, vor Abbildung geschützten Gegenständen etc. Woher sollte der Nutzer das alles wissen? Coca-Cola ist ja einfach, aber es gibt ja auch weniger bekannte Marken oder Personen.

Und da es nicht praktikabel ist, halte ich es auch für unwahrscheinlich, diese Verpflichtung vertraglich an den Nutzer rechtlich wirksam abzuwälzen zu können. Vor Gericht dürfte ein Fotograf damit keine guten Karten haben.
 
Wer Bilder gebrauchen will, sich aber schon für eine Mail zu schade ist, soll sehen, wo er Material her bekommt. Das ist die Grundhaltung zu dieser Sache.

Ich stehe auf dem Standpunkt, dass man seine Bilder nicht auf diese Weise andienen muss und sollte. Das ist quasi auch ein Votum dafür, nicht jeden Ramsch online zu stellen.

Ganz genau so sehe ich das auch.

Das dient lediglich den Content-Aggregatoren. Diese ganze Open-Source-Blase wird halt kräftig von Google unterstüzt. Siehe jetzt auch Google Chrome OS. Die hätten halt gerne maschinell aufsammelbare - als frei verwendbar kategorisierte - Fotos für ihre Google News. Da kämpfen die halt brav dafür. Siehe auch hier die Vertreter, die sich offenbar extra für das Thema hier angemeldet haben.
 
Was meiner Meinung aber genauso andere dazu animieren kann dich abzumahnen.

Das kommt dann aber nicht überraschend. Zudem kann dem sofort und ohne Sucherei entgegnet werden. Der Nutzer ist mit ladungsfähiger Adresse bekannt. Die Originaldateien sind beim Scan des Vertrages auf der Festplatte usw.

Und es kommt etwas ganz Wichtiges hinzu: ich hatte persönlichen Kontakt mit dem Nutzer der Bilddateien. Bis jetzt haben sich alle streng an meine Auflagen gehalten, denn es sind ausgewählte Leute, die man persönlich kennengelernt hat.

Wenn man erst aus einer Abmahnung oder einem entrüsteten Anruf erfährt, wer denn da auf welche Weise Schindluder mit den Bildern getrieben hat, ist das sehr unangenehem. Besonders dann, wenn dadurch Beziehungen zu Veranstaltern usw. belastet werden.

Es kommt halt immer drauf an, was für Bilder man kostenlos weiter gibt.
 
Diese ganze Open-Source-Blase wird halt kräftig von Google unterstüzt.

Blase ist es nicht.. dafür geht es schon zu lange gut (~30 Jahre). Und Google ist da doch relativ neu drin und nicht gerade sooo beliebt.

Und IBM, RedHat, Sun/Oracle, Microsoft haben nun wirklich wenig interesse an Bildern.. wobei Mircosoft.. doch die vllt.


So mal etwas im Inet gesucht:

Die Haftung des Lizenzgebers ist grundsätzlich ausgeschlossen. Angenommen dieser gibt z.B. ohne eine Absprache mit dem Modell Fotos frei. Das Modell kann den Nutzer nun auf Schadensersatz verklagen. Der Nutzer kann sich aber nicht an den Lizenzgeber wenden und Erstattung des Schadensersatzes verlangen. Ist eigentlich selbstverständlich, da der Lizenzgeber auch kein Entgelt für die Nutzung bekommt.
http://www.advisign.de/urheberrecht...eil-4-vorteile-gefahren-weiterfuehrende-links

Wer Bilder unter der “Creative Commons”-Lizenz zur freien Verfügung stellt, übernimmt keine Garantie dafür, dass sie frei von Rechten anderer Personen sind. Das leuchtet ein, wenn man bedenkt, dass man für die Nutzung der Fotos auch kein Geld bekommt. Das steht auch deutlich in den häufigen Fragen zur Lizenz.

Schadensersatz muss zahlen wer zumindest fahrlässig, also ohne nötige Sorgfalt handelt. Und wer “freie” Fotos kommerziell nutzt, sich aber nicht mal die Bedingungen einer Lizenz durchliest, handelt sorglos. Denn wer Gewinne mit den Rechten anderer macht, der muss auch höhere Risiken und Sorgfaltspflichten tragen.
http://www.advisign.de/urheberrecht/2007-07/freie-fotos-sind-nicht-immer-frei-nutzbar-teil-1

Das kommt dann aber nicht überraschend.

Wieso nicht? Es muß ja nicht der Nutzer sein. Und kann auch zeitlich verspätet kommen.

Der Nutzer ist mit ladungsfähiger Adresse bekannt.

Du bist aber nicht für den Nutzer verantwortlich. Dieser wird zuerst belangt. Erst dann im zweiten Schritt wird vllt dieser auf dich zu gehen.

Wenn man erst aus einer Abmahnung oder einem entrüsteten Anruf erfährt

Wenn sich einer deiner Nutzer mal nicht an den Vertrag halten sollte.. wirst du es nicht anders erfahren. Er wird es dir wohl nciht vorher erzählen.

Du tust fast so als würden nicht CCPL Verträge von sich aus nciht gebrochen und bei der CCPL wäre es die Regel.

Es wäre für den Nutzer nicht zumutbar, beispielsweise alle abgebildeten Personen zu identifizieren und um Genehmigung zu fragen.

Die Infos bekommst du immer von dem, von dem du das Bild kopierst.. die Infos verbreiten sich eben zusammen mit dem Bild. Daher weiß der vorherige Nutzer vom voherigen Nutzer über die Rechte am Bild bescheid. Also man muß erstmal nur eine Person fragen um die Rechte zu klären (und erst im zweiten dann weitere).
 
Zuletzt bearbeitet:

Es ist anscheinend einfach nicht klar zu machen, dass es mir darum geht, seine Bilder nicht inflationär an alle, sondern gezielt und mit Überlegung abzugeben. Die grundsätzlichen Gründe:

-> man wird an seinem schlechtesten Bild gemessen. Man weiß nie, wie einen die fotografische Vergangenheit noch mal einholt

-> unbekannte, zahlreiche Nutzer sind immer eher ein Risiko als wenige Ausgesuchte

-> wer was haben will, soll sich grundsätzlich auch drum bemühen


Damit am liebsten Ende von mir aus, die Positionen sollten klar sein. Wer gerne den gesammelten Inhalt seiner Festplatte in die Weiten des WWW entladen will, soll das tun. Ich schlage das Prinzip "klein aber fein" vor, denn gedankt bekommt man kostenlose Massenware normalerweise nicht.
 
Ob eine Rechtsgrundlage besteht oder nicht, ist egal.
Nein. Das denkt höchstens der Laie.

Ohne Rechtsgrundlage kannst Du nicht rechtlich gegen jemanden vorgehen...

Alleine, dass es jemanden dazu animieren könnte, gegen den Fotografen vorzugehen, reicht aus.
Ohne Rechtsgrundlage kann er nicht gegen den Fotografen vorgehen.

Ob das nun vor Gericht abgewiesen wird, ist nicht die Sache.
Ohne Rechtsgrundlage kann er nicht mal außergerichtlich gegen den Fotografen vorgehen...

Selbst wenn nur ein Brief eines Anwaltes reicht: keine Rechtschutz übernimmt Kosten für diese Abweisung.
Dazu kommt es gar nicht, weil keine Rechtsgrundlage da ist.

Also ist es aus eigenem Interesse besser, Fotos nur ausgewählten (juristischen) Personen zu lizensieren.
Das ist jetzt aber unlogisch.

Wenn Du befürchtest, Du könntest in Regress genommen werden, dann kann Dir das bei "ausgewählten (juristischen) Personen" genauso passieren...

Du beziehst Dich nur auf die Rechtsgrundlage. Ich beziehe mich auf die Praxis, wo Recht haben und Recht bekommen zwei unterschiedliche Dinge sind.
Auch in der Praxis der Juristerei läuft ohne Rechtsgrundlage nichts. Gerade dort nicht.

In anderen Threads sehe ich Dich immer als sachlichen Diskutanten. Warum hier diese arrogante, übertrieben ironische Art?
Weil ich diese ewigen Spinnen in der Yucca-Palme langsam nervig finde... Und weil man langsam das Gefühl hat, daß der deutsche Amateurfotograf sich geradezu lustvoll in herbeiphantasierten Bedrohungsszenarien suhlt.
 
So mal etwas im Inet gesucht:

Die Haftung des Lizenzgebers ist grundsätzlich ausgeschlossen. Angenommen dieser gibt z.B. ohne eine Absprache mit dem Modell Fotos frei. Das Modell kann den Nutzer nun auf Schadensersatz verklagen. Der Nutzer kann sich aber nicht an den Lizenzgeber wenden und Erstattung des Schadensersatzes verlangen. Ist eigentlich selbstverständlich, da der Lizenzgeber auch kein Entgelt für die Nutzung bekommt.
Das ist nun wieder eine andere Baustelle... Und stimmt so nicht.

Wenn der Fotograf (Lizenzgeber) Fotos ohne Zustimmung des Models anbietet, und ein Dritter nutzt diese Fotos, dann kann das Model beide in Regress nehmen. Denn beide haben das Recht des Models am eigenen Bild verletzt. Der Fotograf, indem er das Foto verbreitet hat und der Nutzer, indem er es veröffentlicht hat.*)

Da unterscheidet es sich von dem "Foto mit Markenzeichen in der Bildagentur" - dort verletzt der Fotograf eben nicht das Markenrecht, indem er das Bild in der Agentur anbietet. Das darf er, denn es berührt nicht das Markenrecht des Markeninhabers.

Frühestens der Nutzer kann das Bild so verwenden, daß er das Markenrecht des Markeninhabers verletzt, und nur den Nutzer kann der Markeninhaber dann eben auch in Regress nehmen.

Du bist aber nicht für den Nutzer verantwortlich. Dieser wird zuerst belangt. Erst dann im zweiten Schritt wird vllt dieser auf dich zu gehen.
Aber immer nur dann, wenn es dafür eine Rechtsgrundlage gibt.

_______________________________

*) Das pure "Anbieten" (also: dem Interessenten zeigen) eines Personenbildnis ist nach mir bekannter mehrheitlicher Rechtsmeinung noch nicht ein "Verbreiten" im Sinne des KUrhG. Wenn der Fotograf dann aber das Bild tatsächlich an einen Dritten herausgibt zum Zwecke der Verwendung durch diesen Dritten, dann spätestens verbreitet der Fotograf das Bild, und dann greifen die Ansprüche des Abgebildeten gemäß KUrhG/"Recht am eigenen Bild".
 
Damit am liebsten Ende von mir aus, die Positionen sollten klar sein. Wer gerne den gesammelten Inhalt seiner Festplatte in die Weiten des WWW entladen will, soll das tun. Ich schlage das Prinzip "klein aber fein" vor, denn gedankt bekommt man kostenlose Massenware normalerweise nicht.

Wie ich auch schon sagte. Von der Ausage des TO mit der Qualität und der Masse, gebe ich dir voll kommen recht.

NUR sind deine angebrachten Beispiele und Argumente nicht so passend gewählt. Was diese Punkte betrifft.

Dic hstört es die kontrolle der Vergabe nicht zu haben. Ok, verstehe ich. Aber die folgende Argumentation, dass man selber für die FEhler dr Nutzer verantworlich gemacht wird, ist falsch udn kein Argument für deine Aussage.

dass es mir darum geht

bedeutet das jetzt es wäre deine Meinung oder versuchst du davon alle zu überzeugen so zu handeln?
 
Statt Euch hier mit über 300 Beiträgen gegenseitig zu quälen & zu übertrumpfen zu versuchen - warum gründet Ihr nicht ein Büro zur Rechtsberatung? Sind doch genügend Fachleute hier.
 
So mal etwas im Inet gesucht:

Die Haftung des Lizenzgebers ist grundsätzlich ausgeschlossen. Angenommen dieser gibt z.B. ohne eine Absprache mit dem Modell Fotos frei. Das Modell kann den Nutzer nun auf Schadensersatz verklagen. Der Nutzer kann sich aber nicht an den Lizenzgeber wenden und Erstattung des Schadensersatzes verlangen. Ist eigentlich selbstverständlich, da der Lizenzgeber auch kein Entgelt für die Nutzung bekommt.

Genau das meine ich ja. Haftbar ist der Fotograf resp. Inhaber der Nutzungsrechte. Ob er diese verkauft oder herschenkt ist dessen Sache. So lange die sonstigen Rechnteinhaber - Personenrechte, Markenrechte etc. - nicht auch verzichtet haben, ist es irrelevant, zu welchem Preis der Fotograf die Bilder hergibt. Das ist sein Privatvergnügen. Aber er kann nicht fremde Leistungen verschenken.

Was ich meine ist, dass das durch einen Vertrag nicht aushebelbar ist, weil dies nicht der Fotograf zusagen kann sondern nur die sonstigen Rechteinhaber. Wer die Rechte an einem Bild hergibt, der gibt die Rechte an dem Bild her. Und das betrifft freilich auch den Inhalt der Bilder und nicht nur den Umstand, auf den Auslöser gedrückt zu haben. Deswegen halte ich es für unwahrscheinlich, dass man damit im Ernstfall - vor einem Gericht - durchkommt.
 
Frühestens der Nutzer kann das Bild so verwenden, daß er das Markenrecht des Markeninhabers verletzt, und nur den Nutzer kann der Markeninhaber dann eben auch in Regress nehmen.

Wenn die Marke innerhalb des Bildes das Markenrecht verletzt - und das wird wohl eher der Fall sein im Streitfall - dann ist es sehr wohl in erster Linie der Fotograf. Der Nutzer ist es wohl nur dann, wenn das Bild mit dem Markenzeichen in einem Zusammenhang gezeigt wird, der dem Markeninhaber nicht gefällt.
 
Nein. Das denkt höchstens der Laie.

Ohne Rechtsgrundlage kannst Du nicht rechtlich gegen jemanden vorgehen...

Das heißt, um eine (wenn auch ungerechtfertigte) Abmahnung braucht man sich nicht zu kümmern? Auch nicht um die unter Umständen von einem Anwalt ohne Rechtsgrundlage in Rechnung gestellten Kostennoten? Auch nicht um den etwaig bei Nichtreaktion auf unberechtigte Forderungen erwirkten Titel auf die Summen?

Du hast ja wirklich ein rechtliches Gottvertrauen, das nur zu bewundern ist.

Natürlich kann jemand fordern wie er will. Es gibt massenhaft Fälle, wo Leute mit anwaltlicher Hilfe auf eigene Kosten gegen Forderungen dubioser Abmahnanwälte vorgehen musste.

Und weil man langsam das Gefühl hat, daß der deutsche Amateurfotograf sich geradezu lustvoll in herbeiphantasierten Bedrohungsszenarien suhlt.

Es ist bekannt, dass der Vorsichtige gerne auf diese Weise abgewatscht wird. Erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, kommt das Geheule auch von Denjenigen, die vorher gerne alles und jedes als Paranoia abtun.


@ anonyme

bedeutet das jetzt es wäre deine Meinung oder versuchst du davon alle zu überzeugen so zu handeln?

Nicht anders als die Befürworter von freien Lizenzen. Was anders ist der Post des TO und eurer Argumente pro Lizenz? Es ist meiner Meinung nach recht dreist, anderen quasi nur eine einzige Stellungnahme samt anschließenden Rückzug zuzugestehen, selber aber die Gegenseite zu vertreten und massenweise zu posten :ugly:

Natürlich ist das meine ureigene Meinung. Wer sie Argumentation pro/contra liest, kann sich seine eigene Meinung dazu bilden, danach handeln und eigene Erfahrungen machen.
 
Das heißt, um eine (wenn auch ungerechtfertigte) Abmahnung braucht man sich nicht zu kümmern? Auch nicht um die unter Umständen von einem Anwalt ohne Rechtsgrundlage in Rechnung gestellten Kostennoten? Auch nicht um den etwaig bei Nichtreaktion auf unberechtigte Forderungen erwirkten Titel auf die Summen?

Korrigiert mich, wenn ich hier falsch liege, aber genauso ist es.
Denn abmahnen kann in D jeder jeden, dazu muss ich nur zu einem Anwalt gehen und ein entsprechendes Schreiben aufsetzen lassen. Niemand prüft in diesem Moment die Rechtmäßigkeit etc.

Wenn man nicht reagiert, kann der "Abmahner" im nächsten Schritt rechtliche Schritte einleiten, dies wird er aber wohl nur tun wenn er sich seiner Sache sehr sicher ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung
Unter "Reaktion" der Punkt 3.
 
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