Ob eine Rechtsgrundlage besteht oder nicht, ist egal. Alleine, dass es jemanden dazu animieren könnte, gegen den Fotografen vorzugehen, reicht aus. Ob das nun vor Gericht abgewiesen wird, ist nicht die Sache. Selbst wenn nur ein Brief eines Anwaltes reicht: keine Rechtschutz übernimmt Kosten für diese Abweisung.
Alleine das du existiert, animiert einige dich mit haltlosen und sehr suspekten Abmahmunngen zu überziehen.
Also ist es aus eigenem Interesse besser, Fotos nur ausgewählten (juristischen) Personen zu lizensieren.
Was meiner Meinung aber genauso andere dazu animieren kann dich abzumahnen.
Es ist also eine Art Selbstschutz für Hobbyfotografen, nicht allzu freizügig mit Bildern umzugehen. Auch wenn das Prinzip "alles für jeden" die Basis des WWW ist, sollte man gewisse Grundsätze haben.
Vollkommen richtig. Wenn man nicht weiß was man tut, sollte man die Finger davon lassen. Für alle, die es wissen und sich der möglichen Probleme bewußt sind, sehe ich kein Problem.
Du beziehst Dich nur auf die Rechtsgrundlage. Ich beziehe mich auf die Praxis, wo Recht haben und Recht bekommen zwei unterschiedliche Dinge sind.
Zum Glück aber ist es nicht ganz so schlimm, dass man nicht meist vorraus sagen kann, was dabei raus kommt.
Gerade bei Rechteverletzungen ist die Rechtslage doch sehr gut bekannt.
Du tust teilweise so als, könnte man ein Foto von seinem Fuss machen und gleich würde jemand Rechte anmelden und es wäre reines Glück Recht zu bekommen (das man alle Rechte am eigenen Fuss hat) und das Geld was man aufwenden mußte für z.b. einen Anwalt am Ende so oder so weg wäre.
So schlimm ist die Welt am Ende doch nicht.
Und ja.. wer einfach Bilder veröffentlich und nicht darauf prüft keine Rechte Dritter zu verletzen, hat meiner Meinung nach selber schuld. (Aber selbst das hat der TO nie verlangt. Rechte dritter bei der Lizenzierung unter der CCL wurde dabei nie angesprochen. Es wurde als gegeben hingenommen, dass jeder eine gewisse Sorgfaltspflicht mitbringt und seine Fotos überprüft)
Keine allgemeine, inflationäre Lizenz ist mit meinem Satz gemeint. Die klassische Lizensierung ist vollkommen ok.
Hast du vllt einen Link oder einen Text solch einer Lizenz? Vllt von einer etwas größeren Firma. So ein vergleich wäre wirklich mal interessant. Gerade was so dinge wie Verwendung in bestimmten Publikationen angeht, würde es mich mal interessieren, was da so drin steht.
PS:
LJN: AV4204, Rechtbank Amsterdam, 334492 / KG 06-176 S ist zwar nicht der BGH.. aber auch schon mal etwas.