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Warum du deine Bilder unter der Creative Commons veröffentlichen solltest...

Zitat von digitalsensor
Interessant wird das aber, wenn man Bilder mit CC frei gibt, die die Rechte anderer verletzen. Ich habe mal online nach sowas gesucht, da findet man sehr viele Bilder mit Personen, Marken, Fahrzeugen etc.


Es ist ja grundsätzlich so, dass man nur Rechte vergeben kann, wenn man auch sämtliche Rechte an dem Bild besitzt.
Nein. Das ist so nicht richtig formuliert.

Man kann nur die Rechte vergeben, die man selber hat. Bzw. vergeben darf.

Selbstverständlich kann ich Dritten ein Nutzungsrecht an einem Foto einräumen, auf dem eine geschützte Marke abgebildet ist - solange ich der Urheber bzw. Rechteinhaber des Fotos bin.

Das Markenrecht interessiert da zunächst mal gar nicht, denn das verletze ich nicht, wenn ich ein Nutzungsrecht an dem Foto einräume. Ob das Markenrecht eventuell durch den Gebrauch des Fotos verletzt wird, hängt von diesem Gebrauch ab und ist im Einzelfall zu prüfen. Verantwortlich dafür ist dann ggf. derjenige, der das Foto gebraucht.

Gerade bei Stockagenturen steht das auch explizit in den Nutzungsbedingungen; insbes. was Marken- und Persönlichkeitsrechte angeht.
Wobei einem wohl nur ein kleinerer Strick gedreht werden kann, wenn man derartige Bilder 'nur' Veröffentlicht, die Verbreitung aber unterbindet.
???
 
[...]

Digitaler, fälschungssicherer Echtheitsausweis für Fotos
[...] Die Kameras und alle Bildbearbeitungsprogramme sollten ein neues (oder erweitertes) Bildformat unterstützen, welches fälschungssichere Signatur-Daten enthält, die über Zertifikate die Urheberschaft des Fotografen, sowie je nach Lizenzmodell evtl. auch nachfolgende Bearbeiter, ausweisen. [...]

Strafverfolger wären begeistert. Schutzbedürftige Fotografen nicht.


mfg, pgs


PS. In der DDR war jede (!) Schreibmaschine und deren Besitzer bei der Stasi registriert.
 
Beispiel: Du hast auf Deiner Homepage ein Foto, dass eine Disneyfigur mit Coca-Cola- Becher in der Hand zeigt. Da das nur ein privates Testfoto für den Autofokus ist, wird sich niemand daran stören.

Ohne Lizenz kann das maximal geklaut und missbräuchlich verwendet werden. Nun ist Dir der CC-Gedanke sehr sympathisch, und Du gibst ohne einen Markenanwalt zu konsultieren, Deine gesammelten Bilder auch für kommerzielle Verwendung frei.
Ja. Und?

Auch die "kommerzielle" (in der deutschen Rechtsprechung übrigens ein ungebräuchlicher Begriff, besser wäre "gewerblich" bzw. "gewerbsmäßig") Verwendung eines Fotos, auf dem eine geschützte Marke abgebildet ist, kann ohne weiteres zulässig sein.

Unzulässig ist es, eine geschützte fremde Marke markenmäßig zu benutzen.

Das aber macht höchstens der Nutzer des Bilders, nicht aber der Fotograf. Der braucht sich da insofern keine Gedanken drum machen.

(Was anderes ist es nur, wenn jemand z.B. auf die Idee käme, ein "Coca-Cola-Bildarchiv" einzurichten. Da wird es dann interessant, denn da wird die Marke Coca-Cola genutzt, und das ist ohne Erlaubnis des Markeninhabers unzulässig.)

Jemand meint, genau das Figurenbild auf einen Flyer für die nächste kommerzielle Fete drucken zu müssen. Was glaubst Du, wird passieren, wenn das einer mitbekommt?
Ja - was wird wohl passieren? Schlimmstenfalls wird der Herausgeber des Flyers abgemahnt. Der Fotograf hat damit nichts zu tun. Es sei denn, er wäre auch gleichzeitig Herausgeber des Flyers.

Beim lizensierten Bild steht sogar je nach Lizenz dick und fett Dein Name auf dem Flyer.
Ja. Und?

Der Fotograf vergibt eine Nutzungslizenz für sein Foto. Eine Nutzungslizenz für die Marke vergibt er nicht. Kann er nicht, will er nicht, tut er nicht.

Es kommt drauf an, dass Du als Lizenzgeber darauf achten musst, welche Lizenz Du vergibst.
Das ist eine Binsenformulierung.

Als Lizenzgeber kann ich nur Lizenzen vergeben, die ich vergeben kann. Sollte ich auf die Idee kommen, dem Herausgeber des Flyers eine Lizenz zur Nutzung der Marke Coca-Cola zu geben, wird folgendes passieren:

1. Coca-Cola mahnt den Flyerherausgeber ab.
2. Der Flyerherausgeber kommt zu mir und sagt "Du hast mir eine Markenlizenz gegeben, und nun kommt Coca-Cola bei mir an!" - und nimmt mich in Regress
3. Coca-Cola schickt mir eine Abmahnung, die mich auffordert, es in Zukunft zu unterlassen, Markenlizenzen für die Marke Coca-Cola zu erteilen.

:D

Und nu?

Falls ein Fotograf tatsächlich so dämlich sein sollte, einem Dritten eine Lizenz zur Markennutzung zu erteilen, nur weil er eine geschützte (Bild-)Marke fotografiert hat...

Dann ist ihm echt nicht mehr zu helfen.

Normalerweise macht man das als Fotograf aber ja auch nicht, sondern räumt nur Nutzungsrechte für die Fotos ein, die man gemacht hat.

Wenn solche lizensierten Bilder massenweise Usus sind, kannst Du davon ausgehen, dass Dein Bild irgendwann von einem Unbekannten missbräuchlich verwendet werden wird.
Ja. Das wird passieren. Kann mir aber egal sein, dafür bin ich rechtlich nicht verantwortlich.

An wen wendet sich dann wohl der Makreninhaber? ;)
An den, an den er sich wenden kann. Also: nicht an mich. Dafür fehlt nämlich die Rechtsgrundlage.

Selbst wenn Du gegen die Abmahnung erfolgreich rechtliche Mittel einlegen kannst, auf den Kosten bleibst Du sitzen. Auch nicht anders wie momentan mit dem Händlerbereich hier im Forum.
:rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Unfug. Wenn ich von Coca-Cola abgemahnt werden sollte und diese Abmahnung erfolgreich zurückweise, dann zahlt Coca-Cola alles. Einschließlich meines Anwaltes und meiner Prozeßkosten. Und glaub mir - bei Coca-Cola kann man das Geld eintreiben.

Nein, das hast Du falsch verstanden. Nicht die Macher, sondern der eigentliche Fotograf ist der Letzte in der Kette.
Nö. Verantwortlich ist der, der für die Veröffentlichung bzw. Nutzung verantwortlich ist.

Es ist geal, ob Du Dich dagegen wehren kannst, auf einem Flyer solcher Gruppen namentlich verwurstet zu werden. Den Ärger und den Reputationsverlust hast Du am Hintern.
Das ist zweifellos richtig. Wenn man jederman ein Nutzungsrecht einräumt und auf Urhebernennung besteht, wird man damit leben müssen, daß man eventuell auch irgendwo als Urheber genannt wird, wo man mit der Nutzung nicht so wirklich glücklich ist.

Das liegt in der Natur der CC-Lizenz.
Bei CC-Lizenzen kannst Du nur hoffen, dass das Foto nicht den Falschen in die Hände kommt. Kontrolle darüber hast Du nicht.
Das liegt in der Natur der CC-Lizenz...:cool:

Je mehr Nutzungsrechte ich Dritten einräume, desto weniger konkrete Einflußmöglichkeiten habe ich als Urheber.

Wenn ich ein Foto an dpa verkaufe, muß ich ja auch damit leben, daß dieses Foto vielleicht im Bayernkurier, im Neuen Deutschland, in "Christ - erwache!" und im Jahresbericht des Bundesverbandes Deutscher Waffenhändler erscheint...

:D
 
Was häufig hier angesprochen wird, ist, dass man angeblich die Kontrolle darüber verliert, wie das Bild genutzt wird. Das ist falsch, denn die Kontrolle hatte man nie (sofern das Bild im Internet abrufbar ist).
Der entscheidende Unterschied ist nur eben:

Im einen Fall habe ich alle rechtlichen Möglichkeiten, gegen die nicht erwünschte (und nicht lizensierte) Nutzung vorzugehen und diese zu unterbinden.

Im anderen Falle habe ich pauschal für alle denkbaren Nutzungen zugestimmt und kann hinterher nicht mehr dagegen vorgehen.

(Wobei das nicht 100prozentig richtig ist, denn auch eine CC-Lizenz kann der Urheber z.B. wegen "gewandelter Überzeugung" zurückziehen.)

Ob dabei die Nutzung legal oder illegal ist, ist im Übrigen nicht relevant, denn erst nach der Nutzung sind Rechtsmittel einlegbar, dann aber hattest du die Kontrolle bereits verloren.
Das ist nicht ganz richtig.

Erstens: wenn ich weiß, daß eine unberechtigte Nutzung droht, kann ich als Urheber auch schon vorher dagegen vorgehen; sowohl mit der Einforderung einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung als auch mit einer einstweiligen Verfügung - es reicht nämlich, vereinfacht gesagt, die begründete Befürchtung, daß ein Rechtsverstoß beabsichtigt ist oder passieren könnte.

Zweitens: es ist ein Unterschied, ob eine unerlaubte Nutzung einen Zeitraum X läuft, bis ich sie unterbunden habe, oder ob ich sie nicht unterbinden kann, weil ich ja pauschal jeder Nutzung zugestimmt habe.

Und ob der Falschnutzer belangt werden kann, ist noch eine zweite Sache, er muß ja nicht im Inland wohnen. Tatsache ist, sobald man ein Bild im Internet verfügbar macht, ist es nicht möglich egal mit welcher Lizenz zu kontrollieren, was damit geschieht.
Getty Images sieht das anders, und glaub mir: da kann man durchaus eine Menge machen.
 
Unfug. Wenn ich von Coca-Cola abgemahnt werden sollte und diese Abmahnung erfolgreich zurückweise, dann zahlt Coca-Cola alles. Einschließlich meines Anwaltes und meiner Prozeßkosten. Und glaub mir - bei Coca-Cola kann man das Geld eintreiben.

WENN ich diese Abmahnung erfolgreich zurückweisen kann. So ist es.

Egal, wie man nun rechtlich dazu steht, und wie man meint, was rechtens ist: einfacher ist es, erst gar keine Lizenzen zu vergeben, solange man nicht den finanziellen Rahmen hat, um gegen Abmahungen etc. vorzugehen.

Das Beispiel mit dem Forum hier habe ich nicht umsonst gegeben. Die Rechtsprechung in Bezug auf die Verantwortung von Forenbetreibern, setze ich als rechtlicher Laie in direkte Nachbarschaft zur Vergabe von Lizenzen zur Veränderung und kommerziellen Nutzung von Bildern.

Solange es dazu kein BGH-Urteil gibt, dass die Lizenzvergabe keine rechtlichen Folgen für den Lizenzgeber haben kann, würde ich davon abraten. Schon die in der Lizenz z.B. vereinbarte Namensnennung oder Werbung für den Lizenzgeber könnte als über die private Nutzung hinausgehend, geurteilt werden.

Vielleicht ist das Unsinn, vielleicht gewinnt man einen Prozess gegen die Rechtsabteilung einer Weltfirma. Mag sein.

Ohne finanziellen Vorteil und zur Freude irgendwelcher kommerzieller Nutznießer würde ich mich dem Risiko allerdings niemals aussetzen. Ist die Abmahnung erst mal im Briefkasten, berechtigt oder nicht, wird es teuer sich dagegen zu wehren.

Ich habe eine ganz gute Nase dafür, was in der Hinsicht Ärger geben kann. Und das stinkt nach "den Letzten beißen die Hunde".
 
[...]

PS. In der DDR war jede (!) Schreibmaschine und deren Besitzer bei der Stasi registriert.

Deshab muss sowas abschaltbar sein.


Das ist Unsinn.

Das habe ich zwar nicht persönlich erlebt, aber mit auch nicht ausgedacht.

Der SED-Staat hat das Monopol auf Druckmaschinen und Kopierer, sogar Schreibmaschinen werden staatlich registriert.
Quelle: Spiegel


In der Deutschen Demokratischen Republik [...] galt die Anschaffung einer neuen Schreibmaschine als meldepflichtiger Vorgang. Wie man es auch heute noch beim Kauf eines Prepaid-Handy kennt notierte der Verkaeufer, ob privat, auf dem Flohmarkt oder im Grosshandel bei Robotron die Fahrgestellnummer des Fabrikats. [...]
Besass jemand gar eine Schreibmaschine, die nicht beim Amt angemeldet war, brachte allein dies bereits Zuchthaus & lebenslange Beaufsichtigung durch die Sicherheitsorgane ein. [...]
Wer ein derartiges Produkt aus der Hand gab, musste anhand schriftlicher Protokolle melden [...] an wen es abgegeben wurde.
Rief die Stasi in ihrem Computer Daten zu einer Person ab, dann puzelte nicht bloss der Eintrag zum Auto & die Telefonnummer mit Abhoer-Status, der Kreis bekannter Kontakt-Personen sondern auch die Seriennummer einer eventuell vorhandenen Schreibmaschine samt Typ-Bezeichnung und charakteristischem Schriftbild auf den Bildschirm.
Quelle: sozialnetz.net

Damals wusste ich noch nicht, dass die Schreibmaschinen bei der Staatssicherheit registriert sind.
Quelle: Radio Praha

[...] jeder Kauf und Besitz von Schreibmaschinen wurde in der DDR registriert, so dass alle Schreibmaschinentexte zu ihrem Autor zurückverfolgt werden konnten.
Quelle: Württembergischer Kunstverein Stuttgart

Eine Welt ohne Kopiergeräte, in der sogar die Schreibmaschinen von der Stasi überwacht wurden [...]
Quelle: boersenblatt.net

Wer in der DDR eine Schreibmaschine kaufte, musste den Personalausweis vorlegen. Jede Schreibmaschine hatte eine Nummer, noch im Werk wurde von jeder einzelnen Schreibmaschine im Auftrag der Stasi eine Schriftprobe genommen, so individuell wie ein Fingerabdruck. Kursierte subversives Gedankengut und war getippt, konnte über Schriftprobenvergleiche und Gerätenummer der Besitzer der Schreibmaschine identifiziert werden.
Quelle: filmportal.de

mfg, pgs
 
Egal, wie man nun rechtlich dazu steht, und wie man meint, was rechtens ist: einfacher ist es, erst gar keine Lizenzen zu vergeben, solange man nicht den finanziellen Rahmen hat, um gegen Abmahungen etc. vorzugehen.

Im Grunde guter Rat.. aber wäre es nicht noch einfacher erst garnichts mehr zu machen?

Was erlaubt ist, ist gesetzlich sehr genau geregelt. Wenn man sich ausreichend informiert, kann man auch Nutzungsrechte vergeben. Ein Risiko bleibt immer.

Eine Lizenz schützt nicht vor eigenen Fehlern.. das macht keine Art von Vertrag. Deswegen ist es unsinnig mit Beispielen zu argumentieren, wo ganz klar ein Rechtsverstoß auf Seiten des Urhebers vorliegt. Das dieser dafür haften muss ist klar und vollkommen unabhängig von jeglicher Art von Lizenz.


Aber die Idee ist nicht schlecht. Erstmal jeder ungeliebten privaten Konkurrenz eine Abmahnung schicken. Egal wie unbegründet die ist. Irgendwann wird sich niemand mehr trauen etwas zu veröffetnlichen, auch wenn er genau weiß, dass er ihm Recht ist.
Ob die Welt dadurch so viel besser wird?

Die Rechtsprechung in Bezug auf die Verantwortung von Forenbetreibern, setze ich als rechtlicher Laie in direkte Nachbarschaft zur Vergabe von Lizenzen zur Veränderung und kommerziellen Nutzung von Bildern.

Bitte? Machst du die Fotos oder machen die andere und packen sie in dein Portfolio?

Foren sind nun wirklich etwas ganz anderes. Da geht es darum in wie weit du für Beiträge der User haftest. Für deine eigenen Beiträge haftest du sowie so immer.

Solange es dazu kein BGH-Urteil gibt, dass die Lizenzvergabe keine rechtlichen Folgen für den Lizenzgeber haben kann, würde ich davon abraten. Schon die in der Lizenz z.B. vereinbarte Namensnennung oder Werbung für den Lizenzgeber könnte als über die private Nutzung hinausgehend, geurteilt werden.

Welche Lizenz genau? Die Vergabe von Lizenzen an sich ist doch was alltägliches.
Was privat ist und was nicht ist gesetzlich fest gehalten. Das ist keine Sache der Lizenz.

Und wieso ein BGH-Urteil? Gibt es ein BGH-Urteil betreffend den Lizenzen von Getty Images? Ich glaube nicht. Und die arbeiten damit sehr gut.


Vielleicht ist das Unsinn, vielleicht gewinnt man einen Prozess gegen die Rechtsabteilung einer Weltfirma. Mag sein.

Was hat das mit der Lizenz zu tun?

Ich habe eine ganz gute Nase dafür, was in der Hinsicht Ärger geben kann. Und das stinkt nach "den Letzten beißen die Hunde".

Dann guckt dir mal die BSD-Lizenz an... und die funktioniert in der Wirtschaft schon über 30 Jahre. Und die ist um einiges freier als die CCL (besonders was die kommerzielle Nutzung betrifft).


Und noch mal zu der beliebten Behauptung das bis jetzt keine freie-Lizenz jemals vor einem Gericht auf die Probe gestellt wurde.. einfach mal bei Heise gucken.. die GPL wird von jeden Gericht in Europa und Amerika vollkommen anerkannt.
Bei der CCL wird es nicht anders sein, auch wenn mir da so spontan kein Beispiel einfällt.

Ich frage mich auch langsam, ob einige die hier die CCL so kritisieren und als rechtlich unsicher ansehen, sich die überhaupt mal in der Kurz- oder auch Langform durch gelesen haben?
 
Für "Ufo gesichtet" wirft google über 20.000 hits aus, für "Elvis lebt" gar 340.000.

;-)

Es wäre ja ganz nett wenn du auch mal einen Beleg oder etwas Nähkästchengeplauder zur Hand hättest.

Das Thema interessiert mich nämlich, aber wenn du nur sagst "stimmt nicht", dann kann ich damit nix anfangen.

mfg, pgs
 
Eine Lizenz schützt nicht vor eigenen Fehlern.. das macht keine Art von Vertrag. Deswegen ist es unsinnig mit Beispielen zu argumentieren, wo ganz klar ein Rechtsverstoß auf Seiten des Urhebers vorliegt. Das dieser dafür haften muss ist klar und vollkommen unabhängig von jeglicher Art von Lizenz.

Foren sind nun wirklich etwas ganz anderes. Da geht es darum in wie weit du für Beiträge der User haftest.

Und wieso ein BGH-Urteil? Gibt es ein BGH-Urteil betreffend den Lizenzen von Getty Images? Ich glaube nicht. Und die arbeiten damit sehr gut.

Diese Fragen kann man zusammenfassend beantworten:

Wer keine kostenlosen Lizenzen verteilt, wer seine Bilder nicht für jeden frei gibt, der wird auch potenziell weniger Ärger bekommen. Sollte einleuchtend sein. Der Anteil, der es ohne Erlaubnis macht, kümmert sich so und so um gar nichts.

Die strengere Alternative dazu: erst gar nichts mehr als Privatmann hochladen. Warum auch? Auf das bisschen Egoshooting durch die eigene Seite kann man auch verzichten.

Warum ein BGH-Urteil? Nur so kann man sicherstellen, dass nicht irgendwer vielleicht doch recht bekommen könnte, der einen verklagt. Oder möchtest Du der Erste sein, den ein Markenriese verklagt, weil Du Lizenzen für etwas verteilt hast, das Dir nicht gehört?

Ich sehe so ein Urteil schon vor mir, wo ein Richter meint, dass man durch den reinen Vorgang der Lizensierung für kommerzielle Zwecke, den Status eines Rechteinhabers erreicht.

Eben ähnlich wie bei den Foren. Da haben sich einige Forenbetreiber sicherlich auch nicht gedacht, dass sie alle paar Monate ein neues Urteil um die Ohren geklatscht bekommen, wo sie für jegliche Aktionen der User verantwortlich gemacht werden.

Man muss es leider so sagen: Großzügigkeit fällt in unserer Gesellschaft oft auf den Geber zurück, so dass der für seine Großzügigkeit auch noch Nachteile hat. Und so ist es auch bei CCL: keine Vorteile, nur Arbeit, aber hinterher vielleicht auch noch Ärger.

Wozu das alles? damit irgendwelche Faulpelze sich nur bedienen zu brauchen? So wird´s sein.
 
also ich hab noch kein Urteil gesehen bei dem die Firefox Macher verklagt worden sind nachdem ein Nutzer durch einen Bug oder Sicherheitslücke wichtige Daten verloren hat oder viel Geld oder was auch immer. Man kann es auch übertreiben.
Dass ich keine Bilder öffentlich stelle die zB CocaCola Logo haben finde ich doch selbstverständlich, sowas weiss doch nun wirklich jedes Kind - scheinbar. Und wer sowas nicht weiss, der wird sowieso nicht über CC nachdenken.
 
Diese Fragen kann man zusammenfassend beantworten:

Wer keine kostenlosen Lizenzen verteilt, wer seine Bilder nicht für jeden frei gibt, der wird auch potenziell weniger Ärger bekommen. Sollte einleuchtend sein. Der Anteil, der es ohne Erlaubnis macht, kümmert sich so und so um gar nichts.

je mehr Lizenzen vergeben werden, desto mehr Probleme.

Warum ein BGH-Urteil? Nur so kann man sicherstellen, dass nicht irgendwer vielleicht doch recht bekommen könnte, der einen verklagt. Oder möchtest Du der Erste sein, den ein Markenriese verklagt, weil Du Lizenzen für etwas verteilt hast, das Dir nicht gehört?

Wenn ich jetzt also eine kommerzielle Lizenz vergeben würde, könnte ich Lizenzen für etwas vergeben, was mir nicht gehört?

Das halte ich jetzt für Unsinn. Wenn ich Fotos, für die ich keine entsprechenden Rechte habe, verbreite, ist es in jeden Fall rechtlich inkorregt.

Du verlangst gerade, dass der BGH JEDEN Vertrag der geschlossen wird, erstmal überprüfen soll. Wenn dich also jeamand fragt, ob er ein Foto von dir verwenden darf, gibst du die Bedingung mit, dass die Abmachung bevor sie Gültigkeit erlangt, erstmal von BGH geprüft werden muß?

Und wenn du darauf wartest, dass de BGH eine Lizenz bestättigt, die obigen Fall ausschliesst.. ähmm.. dann gewären sie dir Straffreiheit in jeglichen solch gearteter Fälle. Selbst der BGH steht nicht über dem Gesetz.

Ich sehe so ein Urteil schon vor mir, wo ein Richter meint, dass man durch den reinen Vorgang der Lizensierung für kommerzielle Zwecke, den Status eines Rechteinhabers erreicht.

Das ist grundlegende Vorraussetzung. Du kannst ja auch nciht einfach das Auto des Nachbaren verkaufen oder verleihen.

Was Rechte Dritter betrifft. Das steht groß und klar in der CCL drin, dass diese nicht von der CCL berührt werden. Wenn du diese Rechte mit erteilt werden, hat man das extra anzugeben.

Eben ähnlich wie bei den Foren. Da haben sich einige Forenbetreiber sicherlich auch nicht gedacht, dass sie alle paar Monate ein neues Urteil um die Ohren geklatscht bekommen, wo sie für jegliche Aktionen der User verantwortlich gemacht werden.

ähmm.. aber was man unter CCL verbreiten darf und was nicht, ist extrem klar und im Gesetz sehr genau beschrieben. Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte... das ist nciht ansatzweise so interpretationsfähig wie Forenhaftungen.

Wozu das alles? damit irgendwelche Faulpelze sich nur bedienen zu brauchen? So wird´s sein.

Was hat faul sein mit bezahlen zu tun? Ich halte bezahlen nun nicht so für die größte Leistung.
Und Forscher, die ihre Forschungsergebnisse veröffetnlichen und andere ihre Arbeiten darauf aufbauen? alles Faulpelze
 
Eben ähnlich wie bei den Foren. Da haben sich einige Forenbetreiber sicherlich auch nicht gedacht, dass sie alle paar Monate ein neues Urteil um die Ohren geklatscht bekommen, wo sie für jegliche Aktionen der User verantwortlich gemacht werden.

In diesem Zusammenhang vielleicht lesenwert das Urteil des hanseatischen OLG: Az.: 5 U 180/07 vom 4.2.2009
Es ging übrigens um ein Bild, das angeblich unter der CC-Lizenz stand.

Der Forenbetreiber hat hier zwar gewonnen, hatte aber vorher 2 Jahre Stress mit dem Fall...

Dass ich keine Bilder öffentlich stelle die zB CocaCola Logo haben finde ich doch selbstverständlich, sowas weiss doch nun wirklich jedes Kind - scheinbar. Und wer sowas nicht weiss, der wird sowieso nicht über CC nachdenken.

Solange ich die Marke nicht kennzeichenmäßig benutze ist das kein Problem. Also das Coca-Cola-Logo irgendwo auf der Straße fotografiert macht gar nichts. Wenn das ein dritter kennzeichenmäßig nutzt ist das sein Problem.
Für dich als Fotograf ist es auch oft kaum zu vermeiden, dass irgendwo eine Marke auf dem Foto ist, die du vielleicht nciht mal kennst.

Ich darf nur die Marke in meinem Bild nicht selbst kennzeichenmäßig nutzen indem ich z.B. ihren guten Ruf ausnutze (Schulbeispiel: Champagnermarke wird zur Darstellung von Luxus verwendet).

Und ich muss aufpassen das ich keine Urheberrechte betreffend das Logo selbst verletze. Das Coca-Cola-Logo erreicht wenn ich es noch richtig weiß aber nicht die nötige Schöpfungshöhe für urheberrechtlichen Schutz.
 
In diesem Zusammenhang vielleicht lesenwert das Urteil des hanseatischen OLG: Az.: 5 U 180/07 vom 4.2.2009
Es ging übrigens um ein Bild, das angeblich unter der CC-Lizenz stand.

Der Forenbetreiber hat hier zwar gewonnen, hatte aber vorher 2 Jahre Stress mit dem Fall...

Wenn ich das richtig verstanden habe, war aber die CCL nie das Problem, sondern es war die Frage zu klären ob das Forum kommerziel betrieben wird. Und ob der Betreiber seiner Sorgfallsplicht schnell genug und ausreichend genug nach kommt.

Also passt das nicht wirklich zu dem oberen Beispiel. Wobei man hier aber eher sieht, dass die CCL durch aus korrekt funktioniert.
 
Wenn ich das richtig verstanden habe, war aber die CCL nie das Problem, sondern es war die Frage zu klären ob das Forum kommerziel betrieben wird. Und ob der Betreiber seiner Sorgfallsplicht schnell genug und ausreichend genug nach kommt.

Ja, das passt nicht wirklich. Ich weiß. Wollte nur zeigen, dass Forumsbetreiber nicht immer haften. Zufällig stand das Bild auch noch unter CC was aber nicht problematisiert wurde. Richtig.
 
In diesem Zusammenhang vielleicht lesenwert das Urteil des hanseatischen OLG: Az.: 5 U 180/07 vom 4.2.2009
Es ging übrigens um ein Bild, das angeblich unter der CC-Lizenz stand.

Der Forenbetreiber hat hier zwar gewonnen, hatte aber vorher 2 Jahre Stress mit dem Fall...

Darauf basiert meine Vorsicht. Es geht lt. TO um die 99% der unbeachteten Massenfotos, die man doch bitte lizensieren solle. Es dürfte klar sein, dass diese Knipsfotos öfter mal etwas enthalten, das markenrechtlich oder ähnlich problematisch sein dürfte.

Lizensiere ich diese Fotos, könnte mir vorgeworfen werden, dass ich dann die Fotos auch sorgfältiger auswählen und auf Rechte kontrollieren muss. Solange das noch nicht höchstrichterlich in einem Präzendenzfall entschieden wurde, ist eine Lizensierung für kommerzielle Zwecke ein Risiko, welches mir nichts einbringt, sondern mir nur Arbeit und mögliche Kosten zugunsten irgendwelcher Nutzer bedeuten.
 
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