Niklas Mattern
Themenersteller
Hey Kissaki! Deine Frage kann man so pauschal nicht beantworten. Es gibt zu jedem ausgewiesenen Naturschutzgebiet eine Schutzgebietsverordnung, die regelt, welche Schutzmaßnahmen für das jeweilige Gebiet getroffen werden und welchen Regeln man sich demzufolge unterzuordnen hat.
In dem Fall "meines" Naturschutzgebietes besteht ein Wegegebot, d.h. man darf die Wege nicht verlassen. Des weiteren besteht ganzjährige Leinenpflicht für Hunde, usw. usf. Meine Fotos in diesem Thread sind alle unter Einhaltung dieser Regeln entstanden.
Wenn man sich entgegen dieser Regeln im Naturschutzgebiet frei bewegen wollen würde, bräuchte man dafür eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. Ob man die als Hobbyfotograf bekommt, sei mal dahingestellt - es gibt ja durchaus Gründe für die Ausweisung eines solchen Schutzgebietes. Ich kenne jedoch auch Fälle, in denen Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden.
In dem Fall "meines" Naturschutzgebietes besteht ein Wegegebot, d.h. man darf die Wege nicht verlassen. Des weiteren besteht ganzjährige Leinenpflicht für Hunde, usw. usf. Meine Fotos in diesem Thread sind alle unter Einhaltung dieser Regeln entstanden.
Wenn man sich entgegen dieser Regeln im Naturschutzgebiet frei bewegen wollen würde, bräuchte man dafür eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. Ob man die als Hobbyfotograf bekommt, sei mal dahingestellt - es gibt ja durchaus Gründe für die Ausweisung eines solchen Schutzgebietes. Ich kenne jedoch auch Fälle, in denen Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden.