Wenn beim 2. Mal der Händler nach Rücksprache gesagt hat, du sollst Sie selbst zu Nikon schicken und Du damit einverstanden warst (was Du nicht musst, der Händler muss sich um alles kümmern) ,
JEPP. Der Ansprechpartner ist
IMMER der Händler wo der Body gekauft wurde. Wenn dieser an den Hersteller verweist lässt das aufhorchen denn das IST unzulässig
dann ist das m.M. nach ein Nachbesserungsvorgang des Händlers (in Deinem Fall der 2.). Im Rahmen einer solchen Nachbesserung darf die Ware entweder (nach Deinem Wunsch, sofern wirtschaftlich vertretbar) repariert oder getauscht werden. In dem Fall wurde getauscht (in etwas, das in allen Eigenschaften dem Gekauften entspricht, deshalb ist 600->610 vermutlich okay).
NEIN! Es ist KEINE Nachbesserung des Händlers

und zählt auch nicht wenn wieder Erfolglos!
NUR ! gegenüber dem "Vertragspartner" sind Rechtsansprüche und alle Vorgänge dazu verbindend und das ist und bleibt in unserem Rechtsystem der Händler.
Dieser kann im Anschluss wiederum gegenüber "SEINEM" Lieferanten / Händler Kosten einfordern, je nach Vertragslage wird das auch gemacht.
600- 610 ist dann auch ein vertraglich geregeltes "stilles" Eingeständniss.. um den Händler aus der Schusslinie zu nehmen der nunmal leidtragender ist und nixx ! für die Problematik kann!
UND ! das IST ein gaaaanz großer Zug von Nikon den man anerkennen muss!
Wer meine oft sehr kritischen Beiträge zu den gelben kennt weiß das ich alles andere als auf Kuschelkurs bin sondern als Berufsknipsdings eher geneigt das Lager nach Sony hin zu verlassen !!!
Aber ich ich bin und bleibe mit Herz und Seele auch Journalist und werde Nikons Anstregungen die im Marktgeschehen durchaus beispielhaft sind auch zu würdigen wissen.
Wer jetzt neutral ! hergeht und die Foren der Welt durchforstet.. findet Fallstudien die doch eindeutig belegen das die d600 durchaus
ein Problembär sein kann, aber nicht muss!
Im Massenmarkt gibt es NIE ! nur eine Produktionsstätte.. es dürfte denkbar sein das die Problematik lokal besteht oder bestand
Und jene "Fallstudien" die die 610 ins selbe Licht rücken.. ähneln sich jedoch komischerweise ähmm.. seeehr in Darstellung und Wortlaut

Da könnt sogar ViralMarketing dahinter stehen.. was ich 2008-2012 wiedeholt aufdeckte.
Seither haben jene jedoch dazugelernt und nutzen Accounts die "altseingesessen" scheinen und nicht nur ein paar dutzend Beiträge haben sondern in der Summe unbefangen erscheinen...
was umgekehrt nixx daran ändert das einige Forenbeiträge rund um den Globus ! sicher authentisch sind.. und dennoch dann im Rahmen der Massenfertigung liegen jedoch in der Summe KEIN ! generelles Problem aufzeigen weil Promillbereich.
Ich stell mir also die Frage:
WARUM

fehlen ständig die EXIF´s in den "Nachweisbildern"

MIT Authentifizierung durch vollständige EXIF ! wäre eine potentielle Beweiskraft erheblich ! höher, so aber landen die Bildbeispiele hier nur in Ablage M
Ich würde angesichts des Umstands, daß der Händler dir den direkten Kontakt zu Nikon als Lösung Deiner Reklamation angeboten hat davon ausgehen, daß Du die vollen Gewährleistungsansprüche beim Händler weiter hast.
Nicht "beim" sonder immer GEGEN den Händler
Daraus folgt dann auch, daß der Händler jetzt 2 Nachbesserungsversuche gemacht hat.
Nein. Das kann de Jure sogar als "Aufgabe" des Willens wertbar werden

weshalb sich niemand darauf einlassen sollte der noch den Willen hat Ansprüche durchzusetzen
Der "Händler wo gekauft"... IST und BLEIBT IMMER die einzige Adresse um auch durchsetzen zu können
Dennoch, das Nikon da pragmatisch ran geht 600-610 müssten sie nicht... das sie es tun sollte auch Wertschätzung erfahren.. oder
LG
Gerd
P.S.: Über die "seltsame" Positionierung der 750.. kann man in diesem Zusammenhang auch nachdenken..