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Riesiges Problem: Beschlagnahmung meiner Kamera

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Die Wahrheit liegt wohl mal wieder irgendwo in der "Mitte"... !?

Wenn man wirklich "keine Leiche im Keller hat", dann weiß ich nicht genau, über was man sich aufregen soll oder warum man nicht mehr schlafen kann.

Das man nach so einer Aktion, wenn sie denn nun so war, "aufgedreht" ist klar... aber was soll sonst noch "schlimmes" passieren !?

Das unter 14jährige einen besonderen Schutz im Kunsturhebergesetz (KUG) geniessen, ist Dir (stefan_hsgk) ja auch bestimmt vorher bekannt gewesen, oder !?

Denn Grundsätzlich gilt, es dürfen nur Fotos von Personen gemacht werden, wenn man diese Fotos auch veröffentlichen darf.
 
Zuletzt bearbeitet:
bernd krueger schrieb:
Lass es uns lieber Vertrauen nennen. Wir spekulieren ja nicht darüber, wie es wirklich war, sondern wir vertrauen darauf, dass Stefan es wahrheitsgetreu schildert.

Ich zweifle nicht an Stephans Leumund.
Ist seine Wiedergabe des Geschehens aber objektiv genug ??

Das ganze ist so abstrus, dass ich daran zumindest ein wenig Zweifel habe. Immerhin sind wir doch immer noch ein Rechts- und kein Polizeistaat.

Seine Aussage läßt aber in gehöriger Weise an Polizeiwillkür glauben. Und das wiederum glaube ich nicht !
 
blacksock schrieb:
ich sag dazu nur soviel: in der zeit, in der du diesen thread verfolgt hast wäre es besser gewesen, sich um eine anwalt zu kümmern. ob der nun "gut" ist oder nicht, sei mal dahingestellt. es muss kein fachanwalt sein, also einfach mal einige anwälte anrufen und die kosten erfragen. das honorar für eine erstbratung ist verhandelbar.

und ich sag nur soviel: Hättest DU den Thread ganz gelesen, hättest Du bemerkt, dass er das schon längst getan hat ;)

Frank
 
awpd schrieb:
Denn Grundsätzlich gilt, es dürfen nur Fotos von Personen gemacht werden, wenn man diese Fotos auch veröffentlichen darf.


wer keine ahnung hat......:stupid:

ich darf in der öffentlichkeit fotografieren wen ich will. basta. das ist gesetzlich nicht geregelt/verboten. nur die veröfentlichung ist geregelt. allein ich darf nicht in die privatsphäre anderer eindringen, durchs fenster in deren wohnung fotografieren. aber das ist ja auch nicht in der öffentlichkeit.

grundsätzlich gilt eher: "was ich sehen kann darf ich auch fotografieren" mit ein paar geringen ausnahmen vielleicht.

woher die leute immer nur solche "weisheiten" haben, und die dann voller selbstbewusstsein in die welt hinausposaunen.... :wall:
 
Mastermind_X schrieb:
Ich zweifle nicht an Stephans Leumund.
Ich habe zunächst wirklich gedacht, er nimmt uns auf den Arm.

Mastermind_X schrieb:
Ist seine Wiedergabe des Geschehens aber objektiv genug ??
Hinreichend objektiv, würde ich sagen. Wirklich objektiv sind nicht mal Objektive, wie jeder Fotograf weiß. Wenn wir uns hier auf erkenntnistheoretische Fragestellungen einlassen, verzetteln wir uns hoffnungslos.

Welches Urheberrechtsdelikt kann man im öffentlichen Raum mit einer Kamera begehen?

Mastermind_X schrieb:
Das ganze ist so abstrus, dass ich daran zumindest ein wenig Zweifel habe. Immerhin sind wir doch immer noch ein Rechts- und kein Polizeistaat.

Seine Aussage läßt aber in gehöriger Weise an Polizeiwillkür glauben. Und das wiederum glaube ich nicht !
Das solltest Du aber glauben. In Leipzig gab es zum Beispiel gerade einen Fall, wo ein Lehrer, der mit seinem Sohn im Stadion war, beim Verlassen von der Polizei niedergeknüppelt wurde. Zwar soll es am Rande des Spiels auch Randale gegeben haben, aber die Polizisten haben grundlos und ohne Warnung Unbeteiligte angegriffen. Dasselbe kannst Du praktisch bei jeder Demo beobachten, ob gegen Atomkraft, gegen Nazis, am 1. Mai. Und nur selten ist die Situation so klar wie im Fall dieses Lehrers, der sich an die Zeitung gewandt hat und dadurch eine Entschuldigung des Einsatzleiters und Ermittlungen erwirkt hat.

Denke bitte auch an den schier unglaublichen Fall El-Masri. Auf offizieller Seite - Innenministerium, BND etc. - will niemand etwas davon gewusst haben. Es wurde abgewiegelt und vertuscht, solange es irgendwie ging. Glücklicherweise ging es irgendwann nicht mehr.

Ein Rechtstaat ist nichts Statisches. Er ist eine permanente Bemühung, die wir alle zu leisten haben. Gott klingt das pathetisch. Und ist doch wahr.
 
Mastermind_X schrieb:
Da zitiere ich mich trotzdem gerne noch mal selbst:
Allein das Fotografieren wie hier angegeben
löst wohl trotz aller Kinderpornographie-Hysterie keine solche Reaktion aus.
Einfach deshalb kommt man hier nicht weiter, wenn man die Gegenseite, sprich: die Polizisten, nicht auch erst mal anhört !

Was löst denn kinderpornographie-hysterie aus? Etwa NUR jemand der tatsächlich Kinderpornos macht? Spar dir doch die Unterstellung dass Stefan_hsgk irgendetwas mehr gemacht hat was er besser hätte sein lassen!

stefan_hsgk schrieb:
- Bewerbungskosten (die ja nicht unerheblich sind)

Die kannst du pauschal mit 5? pro bewerbung erstatten lassen, hätten die mir das damals vor meiner Arbeitslosigkeit gesagt hätte ich jetzt ca. 500? mehr auf meinem Konto..


Gruss,

Dran
 
dran_draggore schrieb:
Die kannst du pauschal mit 5? pro bewerbung erstatten lassen, hätten die mir das damals vor meiner Arbeitslosigkeit gesagt hätte ich jetzt ca. 500? mehr auf meinem Konto..

Geht aber nur bis zum Maximum von (iirc) 250.- ? / Kalenderjahr.

Grüße
 
bernd krueger schrieb:
Denke bitte auch an den schier unglaublichen Fall El-Masri. Auf offizieller Seite - Innenministerium, BND etc. - will niemand etwas davon gewusst haben. Es wurde abgewiegelt und vertuscht, solange es irgendwie ging. Glücklicherweise ging es irgendwann nicht mehr.

Jetzt werden die Vergleiche abenteuerlich ....
 
Mastermind_X schrieb:
Jetzt werden die Vergleiche abenteuerlich ....
Wieso Vergleiche?

Du schriebst, dass Du nicht an Polizeiwillkür glaubst. Und ich führte ein Beispiel an, das wahr ist und noch viel unglaublicher ist. Natürlich kannst Du jetzt sagen, El-Masri glaube ich nicht.
 
Lieber Stefan,

"Urheberrecht" ist hier völlif fehl am Platz: Das beschreibt nur DEIN Recht an einem deiner von dir gemachten Fotos. Da du cich in keinem "geschützten Bereich" (z.B. ein FIFA-Stadion o.äh.) befunden hast, kann auch niemand anders ein "Urheberrecht" auf irgendwelche Fotos von "seinem Gelände" oder irgendwelchen Designs da drauf geltend machen (der Veranstalter hat ja auch keine Anzeige erstatten wollen, was das hier nur bestätigt9.Von Verletzung des PERSÖNLICKEITSRECHTES kann hier keine Rede sein, schliesslich haben sich die fotografierten Perönlichkeiten freiwillig drauf ablichten lassen. Ausserdem gibt es da rechtliche Einschränkungen, wenn man sich auf öffentlichen Plätzen befindet. Problematisch wär das Ganze nur, wenn du die Bilder ohne Wissen und schriftliche Einverstndnis der abgebildeten Personen kommerziell nutzen, zB. in einem Magazin veröffentlichen würdest.
Da bei dieser Veranstaltung aussrdem kein Hinweis darauf zu finden war, dass NICHT fotografiert werden darf, fällt auch dies als Argument für die Massnahmen der Polizei aus.

Ich würd sofort Anzeige erstatten, da hat sich ein übereifriger und völlig unbedarter "Gesetzeshüter" wichtig gemacht. Bzw. auf den Vorwurf einer dritten Person verlassen ("Kinderpornografie"), der offenbar so haltlos ist wie seine Sachkenntnis.

Ich habe hier in München auf sämtlichen Public Viewings mit Profiequipment undohne irgendwelchen Ärger fotografieren können.

Bin echt sprachlos
 
Sa.Cas. schrieb:
Ich habe hier in München auf sämtlichen Public Viewings mit Profiequipment undohne irgendwelchen Ärger fotografieren können.

Das sah bei mir in Dortmund genau so aus. Die DSLR samt dickem Objektiv um den Hals gehangen und die Tasche mit den Objektiven ebenso. Am Eingang ein kurzer Blick des Ordners in die Tasche und danach ein freundliches "Viel Spaß." - mehr ist nicht passiert.
 
palooza schrieb:
wer keine ahnung hat......:stupid:
Schön das Du schon so eine "Einleitung" zu Deinem Kommentar machst... scheinbar wußte Du schon von Anfang an, was Du für ein Blödsinn schreibst.

palooza schrieb:
grundsätzlich gilt eher: "was ich sehen kann darf ich auch fotografieren" mit ein paar geringen ausnahmen vielleicht.
Wow! Das zeugt natürlich von sehr viel Fachwissen... was bei Dir halt gegen Null geht.

palooza schrieb:
woher die leute immer nur solche "weisheiten" haben, und die dann voller selbstbewusstsein in die welt hinausposaunen.... :wall:
Weiß ich auch nicht, warum Du das machst !?


Um es mal auch für Dich verständlich zu machen... natürlich kannst Du still und heimlich alles fotografieren was Du willst... bis auf die Ausnahmen, wie z.B. Militärische Anlagen usw. ...aber mal ehrlich, was hat das für einen Sinn !?

Willst Du Dir die Fotos dann alleine ansehen... wohl kaum !

Die meisten veröffentlichen die Fotos... wie und wo auch immer (privat oder beruflich). Daher kann man das einfach als "Leitsatz" ansehen... so erspart man sich jedenfalls Ärger. Ich finde solche "Praxisnähe" sehr viel sinvoll, als sich nachher mit Rechts- und Staatsanwälten rum zuschlagen, auch wenn man "Recht hat"... ...den "Recht bekommen", ist ja in der Regel noch schwieriger (besonders wenn man den zeitlichen Faktor mit berücksichtigt).

Also, "Keep cool" !
:cool:
 
awpd schrieb:
Schön das Du schon so eine "Einleitung" zu Deinem Kommentar machst... scheinbar wußte Du schon von Anfang an, was Du für ein Blödsinn schreibst.
Moment mal. Du warst es, der schrieb:

awpd schrieb:
Das unter 14jährige einen besonderen Schutz im Kunsturhebergesetz (KUG) geniessen, ist Dir (stefan_hsgk) ja auch bestimmt vorher bekannt gewesen, oder !?

Denn Grundsätzlich gilt, es dürfen nur Fotos von Personen gemacht werden, wenn man diese Fotos auch veröffentlichen darf.
Hier hat palooza Recht: Du hast offenbar keine Ahnung.
 
awpd schrieb:
Um es mal auch für Dich verständlich zu machen... natürlich kannst Du still und heimlich alles fotografieren was Du willst... bis auf die Ausnahmen, wie z.B. Militärische Anlagen usw. ...aber mal ehrlich, was hat das für einen Sinn !?

Willst Du Dir die Fotos dann alleine ansehen... wohl kaum !

Die meisten veröffentlichen die Fotos... wie und wo auch immer (privat oder beruflich). Daher kann man das einfach als "Leitsatz" ansehen... so erspart man sich jedenfalls Ärger.

also ich halte es für vermessen, jedem ( vor allem hobby-) fotografen zu unterstellen, dass er die fotos zwangsläufig auch veröffentlichen will ... vor allem kann man hieraus niemals eine anklage herleiten.

insoweit ist es natürlich schon korrekt und richtig, dass du - ausschliesslich für deine eigene verwendung - auch grundsätzlich fremde personen fotografieren darfst, soweit du diese beim fotografieren nicht belästigst bzw. sie dieses nicht ausdrücklich untersagen.
 
AndreasB schrieb:
Nochmal:
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hatte er einen kleinen Jungen fotografiert, der sein T-Shirt ausgezogen hatte, also wohl mit nacktem Oberkörper.
Dass sowas bei Zeitgenossen/innen gleich die Assoziation "Kinderpornographie" auslöst (wie wohl bei der Frau, die die Polizei gerufen hat), ist eben das Ergebnis um die Hysterie zu diesem Thema.

Andreas

...und wenn du einen kleinen Sohn von 2 Jahren hättest, dann wärst du froh darüber, daß es sensibilisierte Leute gibt, die etwas aufpassen.

Die Geschichte hier ist ärgerlich und rechtlich nicht zu halten, ABER: aus meiner Sicht sollten lieber hundert harmlose Männer in solchen Situationen kontrolliert werden, als ein entführtes Kleinkind.

Aber wie gesagt: Personalienüberprüfung häte gerecht!
 
bernd krueger schrieb:
Lass es uns lieber Vertrauen nennen. Wir spekulieren ja nicht darüber, wie es wirklich war, sondern wir vertrauen darauf, dass Stefan es wahrheitsgetreu schildert.

Ich vertraue ihm durchaus, aber seine Geschichte hat ja doch noch viele Lücken - auch einfach weil sie noch nicht gefüllt sein können.

Zum Beispiel dieser unsinnige Vorwurf des Urheberrechtsverstoßes, ja gegen wessen Urheberrecht denn? UNBEKANNT?

Im übrigen, Kinderporno hin oder her, das ist kein Grund in einer SOLCHEN Situation eine Kamera sicher zu stellen. IMO braucht es für diese Beschlagnahmung ebensolche dringenden Verdachtsmomente wie für andere Amtshandlungen, und nach der bisherigen Schilderung sind die nicht zu erkennen.

Aber Spekulation bleibt trotzdem vieles hier: über das "Urheberrecht", ob da vielleicht doch irgendwo "zuviel Kind" fotografiert wurde, ob das Foto an sich dem Persönlichkeitsrecht widersprach usf. usf.
 
Sa.Cas. schrieb:
Lieber Stefan,

.... "Urheberrecht" ist hier völlif fehl am Platz: Das beschreibt nur DEIN Recht an einem deiner von dir gemachten Fotos. ...

"Urheberrecht" ist einfach nur die vereinfachte Bezeichnung für die diversen Bestimmungen und Paragraphen des Urheberrechtsgesetzes.
Und das beinhaltet eben weit mehr, als nur "DEIN Recht an einem deiner von dir gemachten Fotos".
Da sind auch Dinge wie Nutzungsrechte, Persönlichkeitsrechte etc. darin geregelt.

Also immer ein bischen auf die Begrifflichkeiten achten, dass man da nichts durcheinanderwirft ....... :D

Andreas
 
Jan W. schrieb:
...und wenn du einen kleinen Sohn von 2 Jahren hättest, dann wärst du froh darüber, daß es sensibilisierte Leute gibt, die etwas aufpassen.

Die Geschichte hier ist ärgerlich und rechtlich nicht zu halten, ABER: aus meiner Sicht sollten lieber hundert harmlose Männer in solchen Situationen kontrolliert werden, als ein entführtes Kleinkind.

Aber wie gesagt: Personalienüberprüfung häte gerecht!

Es wäre auch schön, wenn es genug "sensibilisierte Leute" gäbe, die sich dafür interessieren, wieviele Kinder in ihrer Nachbarschaft innerhalb der eigenen Familien missbraucht und misshandelt werden (also eben da, wo der absolute Großteil allen Missbrauchs eben stattfindet - in der eigenen Familie) und da nicht immer nur wegsehen, weil es ja de "lieben" Nachbarn sind ..................... :eek:

Andreas
 
stefan_hsgk schrieb:
Ich war zu Zeiten der Fussball-WM in einer sogenannten "PublicViewingArea", ein Stadion, welches durch Security abgegrenzt wurde, jedoch keinen Eintritt kostete und im Grunde öffentlich zugänglich ist.

Hallo,

ich habe nicht den ganzen Thread gelsesen. Mich interessiert aber, in welcher Stadt das ganze stattgefunden hat.

MfG
 
Übrigens, sehr interessant:

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst darüber bestimmen, ob überhaupt und in welchem Kontext Bilder von ihm veröffentlicht werden (§ 22 S. 1 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG)).

=> Hier "überlappen" also Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht. :)

Und das noch zum Fotos "machen":
Ursprünglich war das bloße Erstellen eines Fotos, ohne es zu veröffentlichen, in der Öffentlichkeit nicht verboten.
[Bearbeiten]
§ 201 a StGB
Am 30. Juli 2004 trat jedoch § 201 a (?Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen?) Strafgesetzbuch (StGB) in Kraft, der unter bestimmten Umständen schon für das bloße Erstellen eine Kriminalstrafe vorsieht. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer: ....

Rest kann ja jeder selber nachlesen :)
 
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