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Riesiges Problem: Beschlagnahmung meiner Kamera

Status
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stefan_hsgk schrieb:
*seufz*
Als Arbeitsloser hat man in einem dreckigen und dunklen Kellerloch zu liegen, täglich einen halben Kasten Billigstbier zu leeren, nach Fusel zu stinken, zerfetzte Klamotten zu tragen und sich im Dreck zu suhlen... Mahlzeit. Ach ja, und natürlich zu schmarotzen und keine Lust auf Arbeit zu haben - und falls der dumme Spruch auch noch kommen sollte: Nein, ich habe kein Auto!

Ich wollte dich auf keinen Fall beleidigen, das liegt mir fern. Ich habe eine Familie mit 3 Kindern zu versorgen und kann sagen, es geht uns Finanziell gesehen gut, wir sind zufrieden.
Wenn ich mir jedoch ein Objektiv für 400 ? kaufen will, überlege ich es mir dreimal, denn das ist für uns viel Geld! Ich war deshalb über die Anschaffung des doch recht teuren Objektives verwundert. Aber nochmal´s ausdrücklich, es sei dir gegönnt!
Hoffe du bekommst alles bald wieder und verdienst deine Kröten damit. Aber mach dir keine all zu großen Illusionen. Da gibts viele die das auf dieser Schiene versuchen. Will dich nicht desillusionieren, aber ich würde es auch auf anderen Wegen versuchen. Wünsche dir viel Glück dabei.

:lol: Gruß Fotoboy :lol:
 
LGW schrieb:
Öffentlichkeit bringt hier m.E.n. garnix. Das schlimmste was passieren kann sind genervte Polizisten mit einem süffisanten "Tjaaa, DER kann jetzt wohl lange warten, bring die doch mal in die Aservatenkammer, hinten rechts, weisst schon, das Regal wo nix wiedergefunden wird... :evil: "
.

ein polizist entscheidet nicht über die verweildauer beschlagnahmter beweisstücke
 
Brummel schrieb:
Wie der Threadersteller schreibt, gehts um Urheberrecht. Nicht um Anzeigen einer Frau, nicht um Ablichtung von Kindern.

Urheberrecht.

Einige sollten sich daher vielleicht in ihrer Entrüstung zurücknehmen und sich lieber zum Thema äussern.
Blöderweise kann sich keiner erklären, wo eine Urheberrechtsverletzung vorliegen könnte. Meiner Ansicht nach geht es hier vorrangig um Polizeiwillkür.

[Und wie schon gesagt wurde: Bei Urheberrechtsverletzungen bedarf es immer einer Person, die ihr Urheberrecht verletzt sieht und dagegen vorgeht.]
 
Zuletzt bearbeitet:
frankyboy. schrieb:
ein polizist entscheidet nicht über die verweildauer beschlagnahmter beweisstücke

"Weg ist weg". Polizisten sind auch nur Menschen, die muss man halt lieb mit Bonbons und so, und nicht mit der Peitsche. Dann gibts auch ne Kamera zurück.

Ganz einfach: wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. Presse halte ich - zum jetzigen Zeitpunkt, wo man garnichts weiss - für völlig absurd.

Wenn die auch nach 4-8 Wochen nix sinnvolles an Aussage gebracht haben, die Kamera immer noch weg ist, sich Amtsschimmel einstellt - DANN könnte man darüber nachdenken. Aber jetzt? Wozu schlafende Hunde wecken.
 
Hi allerseits,

Ich würde meinen Anwalt darauf hinweisen, dringend bei der Poizei den Namen und Adresse der anschuldigenden Frau herauszubekommen.
Da steht auch ein Straftatbestand ind der Luft, und zwar Verleumdung, mit den Folgen eines wirtschaftlichen Schadens.
Das kann man sehr wohl einklagen!

Denn eines wird jedem Gericht klar sein, dass es auf einer Fussballveranstaltung mitten in den Leuten keine pornografischen Motive geben kann!!! Wie zum Geier soll dann ein Fotograf sowas aufnehmen, was gar nicht da ist. Oder hatten da Kinder Sex miteinander oder mit Erwachsenen??? Wohl kaum.
DAS hätte die Frau sehr wohl erkennen können und überlegen können, bevor sie bei der Polizei anruft.

DIE würde ich vor den Kadi schleifen, wer mir so viel Ärger macht, könnte was erleben, sorry.
Kläre das unbedingt mit deinem Anwalt, welche Chancen auf ein Verfahren wegen Schadensersatzforderungen stehen!!! Für ein solches Verfahren MUSS die Polizei die Daten der Frau herausgeben.

Grüße,
Andreas
 
Samba schrieb:
Hi allerseits,

Ich würde meinen Anwalt darauf hinweisen, dringend bei der Poizei den Namen und Adresse der anschuldigenden Frau herauszubekommen.
Da steht auch ein Straftatbestand ind der Luft, und zwar Verleumdung, mit den Folgen eines wirtschaftlichen Schadens.
a) entstand kein wirtschaftlicher Schaden, alles andere zu behaupten wäre Betrug.
b) kann hier von Verleumdung meiner Ansicht nach keine Rede sein.
c) hat sich, so wie es sich hier darstellt, die Polizei fehlverhalten, niemand sonst.
 
Brummel schrieb:
Hier reiten alle auf Kinderpornografie rum, aber darum gehts doch offensichtlich gar nicht. Wie der Threadersteller schreibt, gehts um Urheberrecht. Nicht um Anzeigen einer Frau, nicht um Ablichtung von Kindern.

Urheberrecht.

Einige sollten sich daher vielleicht in ihrer Entrüstung zurücknehmen und sich lieber zum Thema äussern.

Gruß
Brummel

So gesehen ist die Argumentationsrichtung gar nicht so wirklich falsch.
Der Anwalt meinte auch, es wird definitiv in beiden Zusammenhängen laufen, als offizielle Begründung musste halt das Urheberrecht herhalten, weil das andere vermutlich zu absurd gewesen ist.

Ich werde mich definitiv auch darüber informieren, in welcher Art und Weise man gegen die Polizei oder gegen diese Frau Anzeige erstatten kann und sollte, aber erst, NACHDEM ich mein Zeug wieder habe.
Denn das Wichtigste ist für mich, dass ich meine Kamera wieder bekomme, danach kann ich mich um den Rest kümmern.

Das mit dem wirtschaftlichen Schaden ist gar nicht so abwegig, wer sagt denn, dass ich nicht längst einen Auftrag gehabt habe oder durch meine Fotos, die ich weitergegeben hätte nicht einen Auftrag bekommen hätte, zum Beispiel auf einem privaten Geburtstag oder was auch immer zu fotografieren?
Außerdem resultiert der wirtschaftliche Schaden aus den Anwaltskosten und den psychischen Problemen sowie dadurch, dass ich in Punkto Fotografie, Training usw. einen Totalausfall erleide.

Und Verleumdung trifft in jedem Falle zu, im Extremfall könnte man mir unterstellen, ich hätte unerlaubterweise Kinder fotografiert. Gut. Selbst das ist noch kein Straftatbestand in Deutschland (Betonung liegt auf "noch")...

Aber alles andere?
Ich darf nur das erzählen, was ich auch gesehen habe, ich kann auch nicht sagen "Sie Herr Polizist, da hat jemand seine Frau ermordet und der Mörder ist bewaffnet in seinem Haus", obwohl ich klar und deutlich gesehen habe, dass er ihr eine Ohrfeige gegeben hat...
Am Ende stürmt ein SEK seine Wohnung und wofür? Wegen einer Ohrfeige? Ne, Verhältnismäßigkeit heisst hier das Lösungswort, Worte können verdammt viel bewirken und man sollte damit sehr aufpassen...

Ansonsten kann es 1-2 Monate dauern, bis ich meine Kamera wieder bekomme, das hat nix mit "Blut an der Kamera" zu tun, sondern weil deren Mühlen einfach verdammt langsam arbeiten, vor allem nach der WM, wo alle Polizisten ihre bezahlten Überstunden abfeiern.


@ Fotoboy:

Ich mache mir keine großen Illussionen, aber einerseits kann ich wenigstens meinem Hobby nachgehen und wenn dann mal der ein oder andere kleine Auftrag dabei rumkommt, super... Wird es mehr, noch besser.
Ansonsten versuche ich eh alles, was ich in meinem bescheidenen Rahmen tun kann...
 
bernd krueger schrieb:
a) entstand kein wirtschaftlicher Schaden, alles andere zu behaupten wäre Betrug.
b) kann hier von Verleumdung meiner Ansicht nach keine Rede sein.
c) hat sich, so wie es sich hier darstellt, die Polizei fehlverhalten, niemand sonst.

a) kann nur der Threadsteller beantworten, der seiner Worte nach die Kamera gewerblich nutzen wollte. Da lässt sich sehr wohl ein Schaden ermitteln, der einklagbar wäre, und keinen Betrug darstellt.
b) wenn du Anwalt oder Jurist bist, kannst du das vielleicht beurteilen. Ich würde erstmal genau einen solchen befragen, bevor ich das so beurteile.
c) das wäre herauszufinden, und ebenfalls nicht zwangsweise hinzunehmen.
 
Brummel schrieb:
Irgendwie komme ich nicht mehr ganz mit.
Ich zitiere mal aus dem Ausgangsposting:



Hier reiten alle auf Kinderpornografie rum, aber darum gehts doch offensichtlich gar nicht. Wie der Threadersteller schreibt, gehts um Urheberrecht. Nicht um Anzeigen einer Frau, nicht um Ablichtung von Kindern.

Urheberrecht.

Einige sollten sich daher vielleicht in ihrer Entrüstung zurücknehmen und sich lieber zum Thema äussern.

Gruß
Brummel

Dann hast Du das aber auch nicht ganz richtig oder vollständig gelesen.

Es ging eigentlich klar hervor, dass eine Frau offenbar die Polizei gerufen hatte, weil er (mit Erlaubnis dessen Mutter) einen Jungen fotografiert hat, der sein T-Shirt ausgezogen und geschwenkt hatte. Und nicht, weil die Frau jemals was von "Urheberrecht" gehört hätte.
Dass dann die Polizisten ihm einen Verstoß gegen das Urheberrecht unterstellt haben, war dann offenbar erst der zweite Schritt und mehr ein Vorwand, da der normale Durchschnittspolizist wohl kaum große Kenntnisse im komplexen Urheberrecht besitzt.

Es ging also jedenfalls durchaus um das unterstellte Thema Kinderpornographie, auch wenn es hier offenbar lächerlich an den Haaren herbeigezogen war.

Für einen Verstoß gegen das Urheberrecht (Recht am eigenen Bild) hätte zunächst eine konkrete Anzeige/Beschwerde einer Person vorliegen müssen, die Aufnahmen von sich untersagt hätte und keine allgemeine Pauschalbeschuldigung.

Andreas
 
Kann ich einen Verdienstausfall nicht nur dann einklagen, wenn ich auch verdienen dürfte? also von wegen hobbymäßig ohne angemeldetes Gewerbe?

Ich kenn mich da wirklich nicht aus, ich wunder mich halt nur, wie man groß und breit davon redet Geld damit verdienen zu wollen, obwohl man es eigentlich gar nicht darf.

Falls der Threadersteller ein Gewerbe angemeldet hat und ich es nicht mitbekommen hab, es sei mir verziehen!

zu dem eigentlichem thema:

vielleicht haben die bei dem lärm einfach "Kinderphotographie" und "Kinderpornographie" missverstanden. :D

Gruß Jens
 
Ich finde das ganze sehr merkwürdig. Die Reaktion der Polizisten ist so übertrieben, dass sie eigentlich gar nicht wahr sein kann. Immerhin gibt es ja doch immer zwei Seiten der Medaille (sorry Stephan_hsgk, dass ist jetzt nicht gegen dich gerichtet).

Aber es stellt sich doch die Frage, ob da nicht mehr hinter steckt.

Ich war am 08.07. zum Spiel um den dritten Platz in der Adidas-Arena vor dem Reichstag in Berlin und hatte ebenfalls meine Kamera dabei.
Auf das Gelände zu kommen, war kein Problem. (Anmerkung: Es gab einen äußeren Eingang und einen in die Arena selbst.) Einer des Wachpersonals wollte zwar einen kurzen Blick in die Kameratasche werfen, aber das war's auch. Probleme gab's, als ich in die Arena selbst wollte, da dort vor der Übertragung noch ein Konzert stattfand. Es wurde ein bißchen diskutiert (auch, weil mir am Haupteingang niemand gasagt hatte, dass ich während des Konzerts nicht fotografieren dürfte - was ich auch gar nicht wollte ;) ).
Ich gab dann meine Kamera in einem Extra-Häuschen am Eingang ab (mit Zettel und Nummer) und holte sie vor dem Spiel wieder ab, denn bei der Übertragung durfte ich fotografieren - warum auch nicht, es war eine im öffentlich-rechtlichen Fernsehen frei zu empfangende Übertragung und die Veranstaltung hatte einen erheblichen öffentlichen Charakter (soviel zum Thema "Recht am eigenen Bild" der anderen Besucher).

Am Ende war das Gehabe um das Konzert nach meiner Meinung eher kindisch - aber was soll's. Probleme gab's sonst keine.

Es wäre daher durchaus interessant, die Gegenseite zu hören.

Ansonsten nur den Rat an Stephan: Wirklich Hilfreiches wirst du hier nicht erfahren - frag einfach deinen Anwalt. Gegebenenfalls gibt's auch Prozesskostenhilfe (Es sei denn, du kannst deine Kamera verkaufen, um den Pozess/die Rechtshilfe zu bezahlen !)

P.S.: Eine Anmerkung am Rande: Warum hat es eigentlich dich getroffen ? In Hannover sind bei diesen Großveranstaltungen dutzende (hunderte ???) Leute mit doch mehr oder minder professioneller DSLR-Ausrüstung rumgelaufen und haben alles und jeden fotografiert. Und das völlig unbehindert unter den Augen einer Hunderschaft an Polizisten !!
 
Mastermind_X schrieb:
... P.S.: Eine Anmerkung am Rande: Warum hat es eigentlich dich getroffen ? In Hannover sind bei diesen Großveranstaltungen dutzende (hunderte ???) Leute mit doch mehr oder minder professioneller DSLR-Ausrüstung rumgelaufen und haben alles und jeden fotografiert. Und das völlig unbehindert unter den Augen einer Hunderschaft an Polizisten !!

Nochmal:
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hatte er einen kleinen Jungen fotografiert, der sein T-Shirt ausgezogen hatte, also wohl mit nacktem Oberkörper.
Dass sowas bei Zeitgenossen/innen gleich die Assoziation "Kinderpornographie" auslöst (wie wohl bei der Frau, die die Polizei gerufen hat), ist eben das Ergebnis um die Hysterie zu diesem Thema.

Andreas
 
Da zitiere ich mich trotzdem gerne noch mal selbst:

Ich finde das ganze sehr merkwürdig. Die Reaktion der Polizisten ist so übertrieben, dass sie eigentlich gar nicht wahr sein kann. Immerhin gibt es ja doch immer zwei Seiten der Medaille

Allein das Fotografieren wie hier angegeben

irgendwann kam eine Mutter mit ihrem ca. 8jährigen Sohn vorbei und fragte, ob ich nicht auch ein paar Fotos von ihrem Jungen machen möchte, da sie ihn doch so schön herausgeputzt hatte zum Spiel (eben angemalt und mit Flagge und Trikot usw.)
Für mich letztlich also eine offizielle Geschichte und ich machte ein paar Fotos, während der Junge mit seiner Flagge herumposierte, mit seinem Trikot wedelte usw.

löst wohl trotz aller Kinderpornographie-Hysterie keine solche Reaktion aus.

Einfach deshalb kommt man hier nicht weiter, wenn man die Gegenseite, sprich: die Polizisten, nicht auch erst mal anhört !
 
Samba schrieb:
a) kann nur der Threadsteller beantworten, der seiner Worte nach die Kamera gewerblich nutzen wollte. Da lässt sich sehr wohl ein Schaden ermitteln, der einklagbar wäre, und keinen Betrug darstellt.
b) wenn du Anwalt oder Jurist bist, kannst du das vielleicht beurteilen. Ich würde erstmal genau einen solchen befragen, bevor ich das so beurteile.
c) das wäre herauszufinden, und ebenfalls nicht zwangsweise hinzunehmen.

Arbeitslose klagen auf Verdienstentgang??? Wenn das das Arbeitsamt erfährt, dann gibts noch mehr Verdienstentgang!
 
leom schrieb:
Arbeitslose klagen auf Verdienstentgang??? Wenn das das Arbeitsamt erfährt, dann gibts noch mehr Verdienstentgang!
Arbeitslose dürfen auch dazuverdienen, müssen es nur melden und bekommen dann die Leistung vom Arbeitsamt gekürzt.
 
stefan_hsgk schrieb:
Ich werde mich definitiv auch darüber informieren, in welcher Art und Weise man gegen die Polizei oder gegen diese Frau Anzeige erstatten kann und sollte, aber erst, NACHDEM ich mein Zeug wieder habe....

Bei dem was die Polizisten sich geleistet haben, solltest Du auch über eine Dienstaufsichtsbeschwerde nachdenken. In Deinem Fall finde ich die angemessen.
 
LGW schrieb:
wobei wir uns hier weit auf dem Gebiet der Spekulation befinden... :)
Lass es uns lieber Vertrauen nennen. Wir spekulieren ja nicht darüber, wie es wirklich war, sondern wir vertrauen darauf, dass Stefan es wahrheitsgetreu schildert.
 
hallo,

ich sag dazu nur soviel: in der zeit, in der du diesen thread verfolgt hast wäre es besser gewesen, sich um eine anwalt zu kümmern. ob der nun "gut" ist oder nicht, sei mal dahingestellt. es muss kein fachanwalt sein, also einfach mal einige anwälte anrufen und die kosten erfragen. das honorar für eine erstbratung ist verhandelbar.

sämtliche antorten hier werden dich nicht weiterbringen. also, sieh zu dass du professionelle hilfe an anspruch nimmst. auch das vorgehen gegen die polizisten kannst mit mit deinem anwalt beraten.

gruss

tino
 
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