winter schrieb:
NEIN
Ich unterstelle stefan_hsgk nichts ... aber ... es wurde von ihm bisher kein § genannt was ihm vorgeworfen/unterstellt wurde.
Gruß winter
Das liegt auch daran, dass es bisher auch keinen § gibt.
Auf dem Protokoll steht bisher lediglich "Verdacht Verstoss Urhebergesetz", kein Paragraph, keine Anzeige, keine Vorladung, das habe ich bisher mehrfach erwähnt.
Weiteres wird wohl in den nächsten Tagen und Wochen geschehen, sobald die Akteneinsicht da ist oder ein Brief in meinem Briefkasten liegt.
Mehr kann ich dazu auch noch gar nicht sagen, denn wie auch der Anwalt bereits sagte, liegt grundlegend keine Straftat vor, die diese Aktion auch nur im Ansatz gerechtfertigt hätte.
Das Protokoll scanne ich ein und veröffentliche ich hier, sobald ich es wieder in Händen halte und sobald der Vorgang abgeschlossen ist, momentan liegt es beim Anwalt.
Die Zeit müsst ihr mir auch zwangsläufig lassen, denn wichtig ist mir im Moment vor allem, dass ich meinen Krempel wieder zurück bekomme.
@Fotoboy:
Als Empfänger sozialer Unterstützung bekommst du sicherlich Prozesskostenhilfe, auch für die Kosten, die dir durch den Anwalt entstehen.
Wenn es zu einem Prozess kommt, dann bekomme ich vermutlich Prozesskostenhilfe, wenn ich sie dann beantrage, ja.
Nur wenn man sich die aktuelle Sache ansieht, dann ist es fraglich, ob es überhaupt einen Prozess geben wird, da keine Straftat vorliegt. Und dann gibts wiederum kein Geld wieder und ich bleibe auf den Kosten sitzen.
Aber eine Frage sei mir noch erlaubt. Nicht, dass ich es dir nicht gönne, aber wie kannst du dir ein so teures Objektiv leisten?
Ich hoffe für dich, das es dir mit deiner Ausrüstung gelingt, deine persönliche Situation zu verbessern. Nur damit wir uns nicht falsch verstehen.
Wie schon erwähnt, die Kamera hatte ich mir zu einer Zeit gekauft, als ich noch normaler Arbeitslosengeldempfänger war, zum einen weil die Fotografie seit langem mein Hobby ist und ich zum anderen auch versuchen möchte, aus meinem Hobby mittelfristig ein Einkommen zu erzielen, wenn auch vielleicht erst einmal nur ein paar Euro oder wenigstens eine Reputation.
Das Objektiv habe ich mir von meinem Erspartem geleistet, welches man auch als HartzIV-Positiver besitzen darf, mit Sicherheit war dies auf längere Zeit auch meine letzte größere Investition.
Auf dieser Basis könnte man auch fragen, wie sich ein Hartz-IV-Empfänger ein Auto leisten kann... welches ich zum Bleistift nicht habe.