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Riesiges Problem: Beschlagnahmung meiner Kamera

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Also das schlägt ja dem Fass der Boden aus! :ugly: :ugly: :ugly:

Jetzt muss ich gleich mal bei meinem Versicherungsvertreter nachfragen, ob ich auch gegen sowas versichert bin.

Ich wünsch dir noch viel Erfolg, das sich die Sache baldigst aufklärt.

Und Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe, musste ich auch schon am eigenem Leib erfahren :mad:
 
Mann wie übel.

Da bekommt man ja richtig Angst. Vielleicht sollte ich mich auch mal zurücknehmen wenn ich auf Kinderfußballtunieren die Kleinen fotografiere.:eek:
Da ich am liebsten Menschen fotografiere wir mir da aber ganz anders.

Neee, neee was es doch für Probleme in Deutschland gibt:confused:
 
stefan_hsgk schrieb:
Zwischenzeitlich hörte ich die Polizisten murmeln, dass der Veranstalter auch keine Anzeige erstatten würde.
Dennoch beschlagnahmte die Polizei von mir die Kamera sowie zwei Speicherkarten (eine leere und die in der Kamera). Das Objektiv durfte ich "dankenswerterweise" behalten.

Was nun?
Ich war zwar direkt einen Tag später bei einem sehr guten Rechtsanwalt, welcher mich jedoch direkt als Vorauslage bereits 250 Euro kosten wird, alleine zur Akteneinsicht und der Forderung der sofortigen Aushändigung der Kamera ohne der Speicherkarten.

Ich weiss nicht einmal, ob ich letztlich die Anwaltskosten überhaupt bezahlen kann, und das, wo nicht einmal eine Straftat vorliegt geschweige denn eine Anzeige!

Falls noch Fragen sein sollten, bin ich gerne zu weiteren Antworten bereit.

Hallo,

die Polizei beschlagnahmt eine Kamera und gibt das Objetiv zurück ??? das Objektiv ist auch ein Beweismittel.

Was steht denn auf dem Protokoll, das auf der Polizeiwache aufgenommen wurde, hiervon bekommt man eine Kopie.

Wenn keine Anzeige vorliegt, wo will dann ein RA Akteneinsicht nehmen.

Ein RA kann auch nicht einfach die Herausgabe von Beweismitteln fordern.

Gruß winter
 
Zuletzt bearbeitet:
:stupid: :stupid: :stupid:

So eine bodenlose Unverschämtheit:wall: :wall: :wall:

Haben wir keinen Rechtsanwalt (oder fast fertigen) unter uns der sich der Sache mal annimmt. Ich finde so etwas gehört unterstützt.
 
Zeig die Frau, die Dich angeschwärzt hat, wegen Verleumdung an. Selbst wenn sie nicht verurteilt wird, bekommt sie so wenigstens einen Denkzettel und weiss mal selbst, wie das ist, angezeigt zu werden. Ist ja in dem Fall berechtigt.

Ich würde Dir empfehlen, noch einmal auf die Polizeiwache zu gehen und im Gespräch, freundlich und in Ruhe, vielleicht im Beisein des Vorgesetzten, versuchen die Sache zu klären.
Versuch Ihnen klar zu machen, warum an den Vorwürfen nichts dran ist und dass die Mutter dich bat, Ihren Junior zu fotografieren. Gib Ihnen die Emailadresse, dann können sie selbst nachfragen.

Ich drücke Dir die Daumen, dass sich alles schnell klärt und bitte Dich hier weiter zu berichten!

mrlavazza
 
Sechs Polizisten holen Dich wegen Erstellen von Fotos auf einer öffentlichen kostenlosen Veranstaltung ohne ausgezeichnetes Fotografierverbot aus der Menge, weil eine Frau behauptet haben soll, Du würdest von in Fußballklamotten vollbewandeten Kindern Pornofotos machen?

Und fünf Absätze später waren es dann schon 13 Polizisten, hatten die soviel Angst vor Dir, dass Du sie mit dem Tele abknallst? Was für ein Aufgebot. Warum hast Du denen nicht die Mailadresse der Mutter des Jungen gegeben, ihnen die Fotos auf dem Display gezeigt, und dass diese völlig unverfänglich sind?

Sei mir nicht böse, als Bildjournalistin hab ich schon die eine oder andere Schote mit Ordnungshütern erlebt, aber sorry, die Geschichte hat was vom Sommerloch bei BILD...
 
Irgendwie reagieren sie momentan alle total psychotisch, wenn es um das Thema "Fotos von Kindern" geht ... Liegt wohl an den vielen krankhaft Veranlagten, die sie in den letzten Monaten ausgehoben haben.

Irgendwann mal wird einer verhaftet werden, der seinem 4-jährigen Sohn auf der Toilette beim Pinkeln hilft ... :wall:

Weit haben wir's gebracht!
 
Wenn du Sozialhilfe beziehst, hast du auch Anspruch auf Kostenübernahme bei Rechtsfällen.

Fotos von Kindern: Die Problematik kann wohl nur jemand nachvollziehen, der eigene Kinder hat. Die Pädophilen sind extrem gut organisiert - denen reichen schon halbnackte Kinder als Trophäe. Wenn dein Kind einmal im Internet ist, kriegst du es nie wieder raus. Und dann Gnade dir Gott, wenn irgend einer von denen dran Gefallen findet. In Deutschland herrscht nämlich Täter-, nicht Opferschutz. Insofern ist zumindest der Ansatz nachvollziehbar. Allerdings haben hier wohl alle überreagiert - sowohl die Frau, als auch die Polizisten.

Achte bei Rückgabe der Kamera auf den Zustand und nimm einen (nicht verwandten) Zeugen mit, der den Zustand sofort dokumentiert.

Viel Glück,
P.
 
Phreed schrieb:
Wenn du Sozialhilfe beziehst, hast du auch Anspruch auf Kostenübernahme bei Rechtsfällen.

Zitat stefan hsgk

Ich habe in den sauren Apfel gebissen und mir das 70-200mm L-Objektiv ohne IS geholt. Kostet zwar rund 1.100 Euronen, aber selbst als Anfänger macht man fantastische Bilder. Den Aufpreis von rund 500 - 600 Euro für den IS war es mir dann aber nicht wert.

Bevor man sich am Ende ärgert und mit seiner Fotoausrüstung unzufrieden ist, gibt man lieber ein paar Euro mehr aus, vor allem, wenn man irgendwann damit Geld verdienen möchte.

Gruß winter
 
Shamani schrieb:
Sei mir nicht böse, als Bildjournalistin hab ich schon die eine oder andere Schote mit Ordnungshütern erlebt, aber sorry, die Geschichte hat was vom Sommerloch bei BILD...

Das war auch direkt mein Eindruck :top:

Grüße
Jürgen
 
Also ich finde auch, daß die Frau sowie die Polizei überreagiert haben. auf der anderen Seite ist es für die Gesetzeshüter halt ein ganz alltäglicher Vorgang, solchen Anzeigen nachzugehen und auch eventuelles Beweismittel zu beschlagnahmen oder erstmal zu sichern. Kinderpornografie, im eigendlichen Sinne, ist natürlich ein Offizialdelikt und wird muß vom Staat verfolgt werden.
Und wenn das noch von Jemandem gemeldet wird, gehen die der Sache erst recht nach. Für den Fotografen ist es natürlich ärgerlich und auch nicht alltäglich, mit solchen Beschuldigungen konfrontiert zu werden. Man malt sich dann persönlich die schlimmsten Sachen aus, die auf einen zukommen könnten. Ich denke, die Polizei ist in erster Linie der Anzeige der Frau nachgegangen. Das mit dem Urheberrechtsverstoß (Antragsdelikt, wird also nur verfolgt, wenn es jemand meldet) werden die Polizisten nur so als Draufgabe erzählt haben, um der Beschlagnahme noch etwas mehr Bedeutung zuzuweisen.
 
Por|no|gra|phie, auch: Pornografie <gr.-nlat.> die; -, ...ien: a) Darstellung geschlechtlicher Vorgänge unter einseitiger Betonung des genitalen Bereichs u. unter Ausklammerung der psychischen u. partnerschaftlichen Gesichtspunkte der Sexualität; b) pornographisches Erzeugnis.

(c) Dudenverlag


Mit aller Offensichtlichkeit kann dieses Vergehen nicht vorgeworfen werden. Im gleichen Maße hättest Du den Beamten vorwerfen können, Dich sexuell zu belästigen und unsittlich zu berühren.

Langsam bekommt man wirklich den Eindruck, daß eine große Treibjagd auf Fotografen eröffnet wurde.
 
das ganze ist einfach eine sauerei. viel mehr als über die polizei rege ich mich gerade über diese frau auf. wie kann man so verlogen sein? so ein miststück. unbedingt anzeige erstatten (wahrscheinlich gegen unbekannt?).

puh, ich glaub ich wär ausgerastet...

das geht schon fast richtung rufmord. immerhin waren da genug leute im stadion, die dich gesehen haben, wie du abgeführt wurdest.

mann, mann, mann...
 
Shamani schrieb:
...oder das Sommerloch immer tiefer wird :rolleyes:


würde dir ja zustimmen ;) , wenn man nicht wüsste, das die allgemeine paranoia zunimmt und es durchaus ungebildete Polizisten gibt, die lustlos ihren Dienst versehen und dann im Zweifel stur nach Vorschrift arbeiten, was ich durchaus verstehen kann , bei Überstunden und dünner Bezahlung
 
Wie sieht es denn aus mit Rufmord/Verleumdung/Übler Nachrede?

Klar, die Frau war wie bereits gesagt nur "aufmerksame Bürgerin"... aber man wurde doch völlig diskreditiert. Schon allein die Vorstellung, dass es ernsthaft gemeint ist, dass in einer öffentlichen Einrichtung Kinderpornographie erstellt wird... wärend eines Fußballspiels.. und das dann so einfach "abgekauft" wird von der Polizei... ich find das ist eine unverschämtheit.
 
Also,

..... ich fahre jetzt nach Köln und fotografiere auf dem CSD.
Damit mir nichts passiert hab ich mir schon mal 250.-€ für einen RA eingesteckt. Dann nehme ich nur meine Kompaktkamera mit, wenn die beschlagnahmt wird, haben die Polizisten ein Problem ... wie geben die mir das Objektiv zurück ??? Speicherkarte bleibt daheim. Den internen Speicher/Ordner nenne ich Weltjugendtag und da kommen die ganzen Fotos mit dem Schweinkram rein, da kommt keiner drauf. Da soll mal einer ankommen und mich anzeigen und so !!!

In diesem Sinne zur Vertiefung des Sommerlochs.

Gruß winter
 
Zuletzt bearbeitet:
DonCorleone schrieb:
Das Recht am eigenen Bild ist im Kunsturhebergesetz (§22) enthalten. Umgangssprachlich auch Urhebergesetz (ganz genau:"Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie").
Das Recht am eigenen Bild ist nur ein Teil davon und keine eigene Rechtsnorm.

Daher liegt im zweifelsfall ein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz vor, wenn man ohne Einwilligung des Betroffenen, Bilder von diesem veröffentlicht.




Die Polizei ist im Grunde immer erstmal zuständig, wenn der Verdacht einer Straftat oder sontiger Verstöße gegen die Rechtsordnung vorliegt und die zuständige Stelle nicht vor Ort ist.



Die betreffenden Beamten haben hier evtl. etwas unglücklich bzw. mit wenig Fingerspitzengefühl gehandelt. Es hätte ja gereicht, wenn man schon was machen will, die Speicherkarten sicherzustellen. Andererserits weiß man nicht, was die Frau (oder wer auch immer die Polizei eingeschaltet hat) denen erzählt hat...und wenn das Wort "Kinderpornografie" schon fällt, wird auch die Polizei vorsichtig, bzw. guckt genauer nach.

Ich würde mal mit der Polizei reden, und zwar mit dem Sachbearbeiter für deinen "Fall". Ggf. kann der dir auch die Kamera schon wieder aushändigen, denn es reicht ja, wenn die Speicherkarten sichergestellt bleiben.
Nach Prüfung deines Falles bei der Staatsanwaltschaft wirst du auch diese zurückbekommen.

Wenn alles vorbei ist und die Kamera und Speicherkarten zurück hast, würde ich durch deinen Anwalt prüfen lassen, ob gegen denjenigen, der die Polizei informiert hat, nicht eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung bzw. Vortäuschen einer Straftat sinnvoll ist... je nachdem mit welchem Hintergrund der dich "angeschwärzt" hat...

Ansonsten Ruhe bewahren, du wirst alles zurückbekommen. Die Mühlen der Justiz mahlen nur leider sehr langsam.


dieser meinung kann ich mich nur anschließen.

einem verdacht geht die polizei selbverständlich nach, keine frage.
aber nach überprüfung am ort unter berücksichtigung der verhältnismäßigkeit, hätten die verdachtsmomente bereits ausgeräumt werden können

- speicherkarte vor ort auslesen bzw auf display ansehen
- kamera-sicherstellung, zu welchem zweck?

da du sicher einen nachweis über die einbehaltung der gegenstände erhalten hast, kannst du anhand dieser ablesen, was der grund und vor allem die recxhtsgrundlage war

-> schreib mir mal ne pn und wir reden drüber

gegen eine sicherstellung bzw beschlagnahme kannst du rechtsmittel einlegen und diese einbehaltung richerlich prüfen bzw bestätigen lassen

was haben die beamten für einen vorwurf gemacht etc

alles wichtige dinge, die du hier nicht erwähnt hast

wie gesagt, mail mal
 
Frei erfunden oder grob überspitzt.

Ich weiss nicht. Ich bin bei sowas immer sehr naiv, mir kannste dat blaue vom Himmel erzählen (ausser es hat mit Computern zu tun, da klappt das nicht :cool: ) - aber auch nach nochmaliger Bewertung, klingt es realistisch.

Hm.
 
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