Das Recht am eigenen Bild ist im Kunsturhebergesetz (§22) enthalten. Umgangssprachlich auch Urhebergesetz (ganz genau:"Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie").
Das Recht am eigenen Bild ist nur ein Teil davon und keine eigene Rechtsnorm.
Daher liegt im zweifelsfall ein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz vor, wenn man ohne Einwilligung des Betroffenen, Bilder von diesem veröffentlicht.
Die Polizei ist im Grunde immer erstmal zuständig, wenn der Verdacht einer Straftat oder sontiger Verstöße gegen die Rechtsordnung vorliegt und die zuständige Stelle nicht vor Ort ist.
Die betreffenden Beamten haben hier evtl. etwas unglücklich bzw. mit wenig Fingerspitzengefühl gehandelt. Es hätte ja gereicht, wenn man schon was machen will, die Speicherkarten sicherzustellen. Andererserits weiß man nicht, was die Frau (oder wer auch immer die Polizei eingeschaltet hat) denen erzählt hat...und wenn das Wort "Kinderpornografie" schon fällt, wird auch die Polizei vorsichtig, bzw. guckt genauer nach.
Ich würde mal mit der Polizei reden, und zwar mit dem Sachbearbeiter für deinen "Fall". Ggf. kann der dir auch die Kamera schon wieder aushändigen, denn es reicht ja, wenn die Speicherkarten sichergestellt bleiben.
Nach Prüfung deines Falles bei der Staatsanwaltschaft wirst du auch diese zurückbekommen.
Wenn alles vorbei ist und die Kamera und Speicherkarten zurück hast, würde ich durch deinen Anwalt prüfen lassen, ob gegen denjenigen, der die Polizei informiert hat, nicht eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung bzw. Vortäuschen einer Straftat sinnvoll ist... je nachdem mit welchem Hintergrund der dich "angeschwärzt" hat...
Ansonsten Ruhe bewahren, du wirst alles zurückbekommen. Die Mühlen der Justiz mahlen nur leider sehr langsam.