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Recht ? oder !

Nein, das stimmt schon so. Es geht darum, dass Du für Dich Private Kopien machen darfst. Und Du darfst jemand anderen damit beauftragen, diese Kopien für Dich zu machen.

Du darfst aber selbst nicht Kopien von fremden Bildern herstellen und diese weitergeben.

Warum denn nicht?
 
Du darfst aber selbst nicht Kopien von fremden Bildern herstellen und diese weitergeben.

Wikipedia war jetzt das einzige was ich auf die Schnelle gefunden habe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie#Private_Verwendung
"Die Vervielfältigung darf nur zum privaten Gebrauch hergestellt werden; damit ist eine Verwendung für kommerzielle Zwecke ausgeschlossen. Die Weitergabe an Dritte ist zwar zulässig, Voraussetzung ist jedoch, dass die Kopien im privaten Bereich verbleiben, also nicht an nur flüchtig Bekannte weitergegeben werden."
 
Warum denn nicht?

Ich verstehe die Frage nicht. Es ist einfach verboten, fremde Werke ohne Einwilligung des Urhebers oder Rechteinhabers zu vervielfältigen resp. zu verbreiten. Es ist aber erlaubt für den eigenen Bedarf (für sich selbst) eine Kopie von einem fremden Werk anzufertigen.

Also Du kannst beispielsweise in ein Copyshop gehen und sagen, dass Du aus dem Buch - das Du mitbringst - die Seiten 10-20 kopiert haben willst. Der Copyshop-Inhaber darf aber nicht von sich aus die Seiten 10-20 aus dem Buch mehrfach kopieren und zum Verkauf anbieten, weil die sehr häufig nachgefragt werden. Jeder der die Seiten 10-20 aus dem Buch kopiert haben will muss selbst das Buch mitbringen und das bestellen und dann wird es extra für ihn angefertigt.

Die Privatkopie ist die einzige Ausnahme wofür die Vervielfältigung erlaubt ist. Privat heißt freilich nicht für den nicht-kommerziellen Gebrauch sondern für den eigenen Gebrauch (selbst).
 
Wikipedia war jetzt das einzige was ich auf die Schnelle gefunden habe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie#Private_Verwendung
"Die Vervielfältigung darf nur zum privaten Gebrauch hergestellt werden; damit ist eine Verwendung für kommerzielle Zwecke ausgeschlossen. Die Weitergabe an Dritte ist zwar zulässig, Voraussetzung ist jedoch, dass die Kopien im privaten Bereich verbleiben, also nicht an nur flüchtig Bekannte weitergegeben werden."

Wikipedia ist nicht der Gesetzestext. Den hattest Du ja gepostet und da steht das so nicht drinnen.

"Privat" ist in diesem Zusammenhang "selbst" und nicht "im privaten Kreis".
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau darum geht es ja nicht.
Es geht lediglich um die Praktiken die gerade hier in Deutschland so vorherrschen. Da sofort mit der Rechnungskeule geschwungen werden muss und das bei Bildern für die niemals auch nur 1 Cent gezahlt werden würde.
Vom rechtlichen Standpunkt her habt ihr vollkommen recht, vom moralischen jedoch nicht.

Wenn jemand ein Bild nutzen möchte, hat es einen Wert für denjenigen. Wenn jemand sagt, das Bild gefällt mir nicht gut genug, dafür würd ich niemals auch nur 1 Cent geben, dann muss ers ja auch nicht nutzen.

Und nur weil bisher nicht jemand für ein bestimmtes Bild gezahlt hat, heisst das doch nicht, das es wertlos, oder das es nicht doch noch verkauft werden könnte.

Fakt ist doch selbst ein Foto was nach deiner Auffassung wertlos wäre, gewinnt sprunghaft an Wert, wenn es jemand haben will.
 
Die werden dann aber in einem anderen Kontext verwendet. Wenn jemand über Dich und Deine Fotografie ein Foto von Dir dazustellt, dann ist das ja etwas anderes, als wenn jemand irgendein Thema behandelt und Dein Foto dazu als Illustration verwendet.

Verwende einmal ein Foto von Gursky auf Deiner Website einfach so ohne über Gursky zu schreiben. Also nur die Autorenbezeichnung zum Foto. Dann wird sich schon jemand rühren.

Ja am besten als Header, direkt auf der Startseite, und dann nennst Du die Seite noch: Fotografie irgendwas und machst eine eigene galerie drunter. Das gibt richtig Spass.
 
Wikipedia ist nicht der Gesetzestext. Den hattest Du ja gepostet und da steht das so nicht drinnen.

"Privat" ist in diesem Zusammenhang "selbst" und nicht "im privaten Kreis".

Wie wäre es hiermit?
http://www.boehmanwaltskanzlei.de/s...ne-privatkopie-an-dritte-weitergegeben-werden

"Eine unzulässige Verbreitung liegt dabei nur dann vor, wenn ein Verbreiten an die Öffentlichkeit im Sinne der §§ 17, 15 Abs. 3 UrhG vorliegt. Dies ist dann gegeben, wenn das Werk, oder das Vervielfältigungsstück die private Sphäre verlässt."

Es gibt leider keine einheitliche Rechtsprechung zu diesem Tatbestand.
 
el.nino, ich darf dich mal zitieren: "Darum geht es doch gar nicht"
Du hast ein paar Seiten zurück fabuliert, du könntest einfach so ein fremdes Foto dahernehmen, auf 1000 Einladungskarten drucken, und sogar 'zu Recht' behaupten, das Foto wäre von dir
 
Zuletzt bearbeitet:
el.nino, ich darf dich mal zitieren: "Darum geht es doch gar nicht"
Du hast ein paar Seiten zurück fabuliert, du könntest 'mit Recht' einfach ein fremdes Foto dahernehmen und auf 1000 Einladungskarten drucken

Ja, für eine private Party mit meinen engsten Freunden.
Und auch wenn das Gesetzt dazu rein garnichts konkretes aussagt, so kann ich mir keinen Richter vorstellen der dem Urheber in so einem Fall eine Nutzungsgebühr zusprechen würde.
 
Abgesehen davon dass die genannten 1000 Einladungskarten oder 1 Million Kopien eines Fotos sicher keine "einzelne Vervielfältigungen eines Werkes" im Sinne des UrhG sind, würde mich interessieren ob ein irgendwo heruntergeladenes Foto nicht etwa als "rechtswidrig hergestellte Vorlage" im Sinne eben dieses Gesetzes angesehen werden kann?

Heißt das von einem legal erworbenen (gekauften) Foto, Musikstück etc. darf ich für den privaten Gebrauch Kopien herstellen, von einem im www "gefundenen" jedoch nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Und auch wenn das Gesetzt dazu rein garnichts konkretes aussagt
Konkreter gehts kaum:

Urheberrechtsgesetz § 15
(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere 1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16), 2. das Verbreitungsrecht (§ 17), 3. das Ausstellungsrecht (§ 18).
 
Abgesehen davon dass die genannten 1000 Einladungskarten oder 1 Million Kopien eines Fotos sicher keine "einzelne Vervielfältigungen eines Werkes" im Sinne des UrhG sind, würde mich interessieren ob ein irgendwo heruntergeladenes Foto nicht etwa als "rechtswidrig hergestellte Vorlage" im Sinne eben dieses Gesetzes angesehen werden kann?

Heißt das von einem legal erworbenen (gekauften) Foto, Musikstück etc. darf ich für den privaten Gebrauch Kopien herstellen, von einem im www "gefundenen" jedoch nicht?

Rechtswidrig wird ja definiert durch "Tauschbörsen" sowie durch Umgehung von Kopiersperren.
 
Konkreter gehts kaum:

Urheberrechtsgesetz § 15
(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere 1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16), 2. das Verbreitungsrecht (§ 17), 3. das Ausstellungsrecht (§ 18).

§53 hebt das jedoch wieder auf.
Wobei die Anzahl der Kopien dort nicht geregelt ist.
 

Then we agree to disagree. :)

Um auf den eigentlichen Punkt zurückzukommen:
Ich hatte lediglich vorgeschlagen, dass bei privaten Seiten zuerst eine Löschung verlangt werden sollte und nur wenn dieser nicht nachgekommen wird (oder wenn ein nachweisbarer Schaden vorlag) kann der "normale" Weg (Rechnung, Abmahnung etc.) gegangen werden.
Genauso wie es bei Tumblr, Youtube usw. gehandhabt wird.
 
"Ich würde gerne eine Anzeige wegen Diebstahls aufgeben."
- "Haben Sie denn überhaupt schon ausdrücklich eine Rückgabe verlangt? So können wir die Anzeige nicht bearbeiten."
 
Ich verstehe die Frage nicht. Es ist einfach verboten, fremde Werke ohne Einwilligung des Urhebers oder Rechteinhabers zu vervielfältigen resp. zu verbreiten. Es ist aber erlaubt für den eigenen Bedarf (für sich selbst) eine Kopie von einem fremden Werk anzufertigen.

Eben. Oder auch 10.000. Und die darf ich natuerlich auch in Form von Einladungskarten an Freunde verschicken - oder siehst du das wirklich anders? Und das Gesetz auch?
 
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